Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
Auflage 2000. Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn SO im Bezirk 1 außerhalb deS Bezirks 1 ^ 20
Monatsabonnements nach Verhältnis.
L03.
Amts- und Anzttge-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.
74. Jahrgang.
Nagold, Samstag den 29. Dezember
Jnsertions-Bebühr f. d. einspalttge Zeile au« gewöhnt. Schrift ober deren Raum bei einmaliger Einrückung S bei mehrmaliger je^f.
Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
19k».
Jur geff. Meachtung!
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Zum Abonnement ans den Gesellschafter
für ist«« I. Hrrartal 1901
laden wir sreundlichst ein und bitten, die Bestellungen bei den Postavstalten bezw. bei den im Ort verkehrenden Landbriefträgern rrchtxrttig aufzugeben, damit in der Zustellung keine Unterbrechung eintritt.
Der Gesellschafter bleibt auch künftig seiner Aufgabe getreu, über alle wichtigen politischen und sonstigen Tagesereignisse aus der gesamten Welt übersichtlich und in gedrängter Form möglichst rasch seinen Lesern zu berichten, daneben aber auch die Pflege der Inter«ssen in Stadt und Bezirk eifrig und iv objektiver Weise zu fördern. Auch dem UnterhaltungsbrdürfniS unserer Leser wird Rechnung getragen durch vielseitige Gestaltung unseres Tonntagsblattes Da» Pfänder stübche«, durch Auswahl spannender Erzählungen und anderer feuilletonistischer Artikel der verschiedensten Art. Ebenso finden die landwirtschaftlichen Interessen unserer Leser durch die monatlich zweimal erscheinende Gratisbeilage des Schwäbische« Landwirt» sorgsame Beachtung.
Vom 1. Januar ab betragen unsere Abormemrnts- prrife pro Vierteljahr entsprechend der im ZeitungS- betrieb eingerittenen Verteuerung durch erhöhte Papierpreise und Postgebühren für:
Stadt Uagold (ohne Trägerlohn) ^ 1.—
Bezirk Nagold u. Orte im 10 Kur-Uerkehr „ 1.18
Im Adrigen MSrttemderg .. 1.25
Zu den Orten im 10-km-Verkehr gehören : Kal finge«, mit Uollmaringen und Göttelfinge«, Kondors, Grgrnzingen, Gntingen, Gnndrlngr«, Hochdorf, Mötzingr«, Kr dringen, Oder- und Unterjettinge«.
Durch Einbeziehung dieser Gemeinden in den Oberamtsverkehr tritt für die dortigen Abonnenten eine Grnrätzigung von 5 ein, während für die Bezirksorte der Preis um 15 sich erhöht.
Im besonderen machen wir unsere verehrl. Abonnenten auf die Bestimmung aufmerksam, wornach dos Bestellgeld im Betrag non SO Pfg. in Wegfall kommt, men« die Zeitung anf der Post ad ge holt wird.
M Wir mahnen nochmals an rechtzeitige Gr- M «rnernng de» Postadonnement», da, wenn M dies erst «ach B'Slnn des jeweiligen Quartals M geschieht, von der Post künftig eine Grtrn- E gedühr von 10 Pfg. erhoben wird. Es ist daher im Interesse unserer verehr!. Abonnenten gelegen, das Abonnement sofort zu bestellen.
Hochachtungsvoll
Verlag de« Gesellschafters.
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Ämliiche«.
Bekanntmachung,
betr. die Außerkurssetzung der Brrrivsthaler, österreichische» Gepräges. Vom 8. November 1900.
Auf Grund des 8 1 des Gesttz-S, bet' ffevd die VrreinS- tboler österreichischen G'PiägeS, vom 28. Februar 1892 (Reichs-Gesetzbl. S 315) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
tz 1 Die in O'sterreich bis zum Schluffe deS Jahres 1867 gepiägten VereiuSthalrr und Veretnsdoppelthaler gelten vcm 1. Januar 1901 ab nicht mehr als gesetzlirbeS Zchlrngsmitt«!. ES ist von diesem Zeitpunkt ab mßer dev mit der Einlösung beoustrvgten Kiffen niemand ver- Pflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§ 2. Die Thaler der im § 1 dieser Bekanntmachung bezerchneten Gattung werden bis zum 31. März 1901 bei den Reichs- und LandeSkaffen zu dem Wertverhältniffe von drei Mark, gleich einem Thaler, sowohl in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.
8 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (8 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringert«, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 8. November 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
(gez.) Freiherr von Thielmann.
Bekanntmachung,
betr. die Ausstellung von Waudergewerbescheine« für das Jahr 1S01.
Die Ausstellung der Wandergewerbescheine für daS Jahr 1901 erfolgt von jetzt an.
Der den Wandergewerbeschein Nachsuchende hat ein Zeugnis des Gemeinderots desjenigen Orts, in welchem er seinen Wohnsitz oder, in Ermanglung eines solchen, seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, beizubringen, welches dem in 8 1 der Min.-Verf. vom 31. Januar 1898 (Reg.-Bl. S. 36) vorgeschriebenen Formular genügen muß.
Die Ortsvorsteher werden angewiesen, zur Ausstellung deS grmeinderätlichen Zeugnisses sich des vorgeschriebenen Formulars (Formulare find in der G. W. Zaiser'schen Buchdruckerei vorrätig) zu bedienen und dasselbe auf Grund forgsältigster Erhebungen pünktlich auSzusüll-n. -
Für solche Personen, welche für das Jahr 190E im Besitz eines WandergewerbescheinS waren, genügt an Stelle des grmeinderätlichen Zeugnisses eine Beurkundung der Ortspolizeibehörde des Wohnorts bezw. Aufenthaltsorts, daß seit Ausstellung des vorjährigen Zeugnisses keine Aenderung der in Betracht kommenden thatsächlichen Ver- hältniffe bei dem Antragsteller eingetreten sei; wenn der Wohnort des Antragstellers nicht zugleich dessen Geburtsort ist, so bedarf es außerdem einer Bestätigung der das Strafregister des Geburtsorts führenden Behörde, daß der Antragsteller in den vorhrrgegangenen drei Jahren eine Bestrafung nicht erlitten Hst.
Ein Wandergewerbeschein darf nicht ausgestellt werden, bevor der Nachsucheude sich durch einen Sleuerscheiu deS zuständigen Bezirks- oder OrtSsteurramts über die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Eutrichtuug der Waudergewerbe- struer ausgrwieseu hat. Die Wandergewerbelreibenden haben sich daher zunächst behufs der Besteuerung bei der Steuerbehörde zu melden und sodann den Steuerschein dem Ortsvorsteher zu übergeben, welcher das gemeinderätliche bezw. ortspolizeiliche Zeugnis ausstellen und beide Urkunden dem Oberamt behufs Ausstellung des WandergewerbescheinS übersenden wird.
Ausdrücklich wird bemerkt, daß die Ausübung deS Wandergewerbes ohne Wandergewerbeschein, also allein auf Grund deS Steuerscheins, der Strafe des § 148 der Gewerbeordnung verfällt.
Die OrtSbehörden wollen hienach das Weitere pünktlich wahrnehmen und die Gesuche mit dem erforderlichen Zeugnissen hierher vorlegen. -
Nagol d,. Dezember 190«
K. Oberomt. Schöll», Amtm.
Die Gemeindebehörde«
werden unter Hinweisung auf den Ministrrialerlaß vom 9. Dez. 1898 (Min.-A.-Bl. S. 406) beauftragt, daS Verzeichnis der Anträge auf Verleihung deS Fruerwehrdieust- ehrenzeicheuS nebst den erwachsenen Akten spätestens bis S. Januar hierher vorzulegrn.
Event, ist Fehlanzeige zu erstatten.
Nagold, den 28. Dezember 1900.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Bei der in der Zeit vom 22. Oktober bis 8. November d. I. vorgenomwenen höheren Prüfung für den Handarbeitsunterricht ist Maihilde Widmaier von Wildberg, OA. Nagold, zur Erteilung des in Z I, Abs. 1 bezw. 2 der Verfügung des K Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom S. Dez. 1899 «Reg.-Bl. S. 1145) genannten Unterrichts für befähigt erkannt worden.
Der Burenkrieg.
Die brutalen Gewaltthaten der Engländer gegen Eigentum und Familien der kämpfenden Buren, die hauptsächlich seit dem Auftreten Kitcheners, deS jetzigen englischen Ober- kommandierenden, an der Tagesordnung sind, haben den gegenteiligen Ebfolg gezeitigt. Statt die tapferen Buren dadurch zur Niederlegung der Waffen zu zwingen, haben sie vielmehr ihrem männlichen kriegerischem Empfinden gehorcht und unerwartet einen neuen Widerstand organisiert.
durch dessen Offensive ihre durch Krankheit und Entbehrung geschwächten Feinde zurückgrworfen und durchbrochen wurden. Es ist auf dem südafrikanischen Kriegsschauplatz eine gefährliche Wendung für die engliche Sache eingetreten und schlimm könnte es ihr vollends ergehen, wenn die wieder in Gärung gekommenen Kapholländer endlich aufgerüttelt würden, um für ihre bedrängten Stammesbrüder in den Kampf gegen das englische Söldnerheer zu ziehen.
Kitchener, der herzlose Soldat, begreift auch vollkommen seine mißliche Lage, wenn er auch deshalb nicht den Mut verliert, sondern die alte Entschlossenheit an den Tag legt. Solange er nun ohnmächtig ist, einen entscheidenden Waffenerfolg herbeizuführen, versucht er durch milde Maßregeln die Gärung zu dämpfen. Zu diesem Zweck hat er nun neuerdings eine Bekanntmachung erlaffen, wonach allen Burghers, dir sich freiwillig ergeben, gestattet wird, mit ihren Familien in den Lagerplätzen der Regierung zu leben, bis die Kriegslage eine solche geworden ist, daß sie zu ihren Heimstätten zurückkehren können. Alles Eigentum soll geschont und alles, was requiriert wird, bezahlt werden.
Man darf wohl kaum glauben, daß die Buren den Lockungen des schlauen Fuchses folgen; ihr Sinn steht weniger als jemals nach Waffenruhe und Ergebung. Wenn sie die Zeit auszunützen verstehen, dürfte das der Erschöpfung nahe englische Heer schlimmen Tagen entgegengehen. Mit dem Nachschub von Mannschaftsersatz hat es aber vorerst seine Schwierigkeiten, wenn eS auch wahrscheinlich ist, daß es England mrt seinen reichen Mitteln gelingt, doch wieder neue Regimenter auf die Beine zu bringen; allerdings aus einem Menschrmnaterial. das schließlich nur durch liebermacht dem kernfesten Burenstamm überlegen sein wird. Bekanntlich hat Kitchener 40.000 Mann Verstärkung gefordert; man hört bis j tzt aber wenig von Nachschüben und dann nur von Formationen, die kaum ins Gewicht fallen. So melden die Times neuerdings aus Wellington, daß innerhalb zwei Wochen ein zweites neuseeländisches Kontingent nach Südafrika abgehr, das 2000 Mann stark sei und zur Hälfte aus Maoris (den Eingeborenen Neuseelands) bestehen werde. Rasches, rücksichtsloses Handeln muß j tzt die Devise der Burensührer sein, nur dann öffnet sich ihnen die Aussicht, England zu einem Frieden zu zwingen, der ihnen nicht schmachvolle Unterjochung auferlegt.
Tages-Hleuigkeiten.
Ans Lta-t uv- La«d.
Nagold, 28. Dezember.
Zeitungsbestellung bet der Post. Durch den am 1. Januar zur Einführung kommenden Posttarif ist für die Postabonnenten von Zeitungen außer der Erhöhung der Bestellgebühr noch eine weitere beachtenswert« neue Bestimmung getroffen worden. Um die viel U mständlich- lichkeiten seitens der Post erfordernde Nachbestellung von Zeitungen, nachdem bereit- das Quartal begonnen hat, möglichst zu b schränken, wird in solchen Fällen künftig vom Besteller eine Extragebühr von 10 Pfg. erhoben. Man kann die Berechttgung dieser Maßregel nicht aberkennen, denn in weitaus den meisten Fällen trägt an dem Versäumnis die Lässigkeit der Zeitungsleser selbst die Schuld. Wir bitten daher unsere auswärtigen Abonnenten dringend, um die bcsondere Ausgabe von 10 iZ zu verhüten, die Erneuerung ihres Postabonnements noch vor Quartalschluß — also längste«» bis Montag »1. Dez. d. I. — zu bewerkstelligen.
K. Postamt Nagold. Wie am 23. ds. bleibt auch am kommenden Sonntag der Schalter des hi'stzen Postamts außer der gewöhnlichen Dienstzeit von 8—9 und 11—12 Uhr vormittags noch von 3—5 Uhr nachmittags geöffjnet.
Verwaltungsdienst. Die Bestrebungen der Beamten des Verwaltung-faches auf Besserstellung ihres Standes sind von Erfolg geklönt worden. Im Regierungsblatt für das Königreich Württemberg Nr. 52 ist eine K. Verordnung bezüglich der niederen Verwaliungsdirnstprüfung veröffentlicht. Als wesentlichste Neuerung wird darin der Nachweis der auf Grund von Schulzeugnissen oder durch Prüfung erlangten wissenschaftlichen Befählgung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst gefordert. In Bezug auf die Verwaltungkprüfung selbst ist ebenfalls den gehegten Erwartungen entsprochen worden; statt den bisher bei den 4 KreiSregierunprn abgeholtenrn Prüfungen findet künftig jährlich nur eine solch» und zwar vor einer Kommission in Stuttgart statt, in die das Ministerium deS Innern teil- höher« und, was bisher nicht der Fall war. teils auch Ver- wattungsbeamte beruft, welche di« niedere VerwaltungS- dienfiprüfung zurückgelegt haben. SS wird namentlich auch diese Aenderung in beteiligten Kreisen als ein bedeutender