Erscheint

Montag, Mttwoch, Donnerstag und SamSlag.

Auflage MOV Preis virrteljährl. hier mit Trägerlohu W im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 20

MonatSabonnementS nach Verhältnis.

Der GksklMtkr.

Amts- und Anzeige-Matt sur den Gberamts-Bezirk Nagotd.

74. Jahrga«-.

JnfertionS-Grbüh» s. d. einspaltige Z»ilr auS gewöhnl. «chriti oder deren Raum d«, einmalig. Ginrückung S bei mehrmalig

jr^.

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchen und

Gchwäb. Landwirt

^ 198 .

Nagotd, Samstag den 8. Dezember

1SW

Amtliche«.

De« Schlrllheitzeuamter«

werden die nachstehend wiederholt bekanntgeqebenen bezirks- polizeilichen Borschriften in Beziehung auf das Schlachten non Bieh und den Berkehr mit Fleisch vom 6./7. Juli 1896, Gesellschafter Nr. 85, mit der Weisung in Erinnerung ge­bracht, diese Vorschriften wiederholt in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und die Einhaltung derselbe« strenge überwachen zn wollen.

Aus Grund des Art. 29 Abs. 1 des Polizeistrafgesetzes und 8 366 Z. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs, sowie gemäß Art. 82 Abs. 2 des Polizeistrafgesetzes sind am 6./7. d. Mts. vom Oberami mit Zustimmung des Amtsversammlungs- ausschuffeS für den Oberamtsbezirk Nagold nachstehende von der K. Kreisrrgirrung am 18. ds. Mts. für vollziehbar «'klärte bezirkspolizeiliche Vorschriften überden Verkehr mit Fleisch und das Schlachten von Groß- und Kleinvieh er­raffen worden, welche hiemit ve> öffentlicht werden.

1. Das Schlachten von Groß- und Kleinvieh an Orten, welche dem Publikum zugänglich oder dem Anblick desselben geöffnet find, insbesondere das Schlachten des Kleinviehs auf und an den Straßen und öffent­lichen Plätzen ist verboten und solches nur in von öffentlichen Wegen abgelegenen Hof- oder sonstigen geschloffenen Räumen gestattet.

2. Die Kälber und Schafe müssen vor dem Abschlachten durch einen Schlag auf den Kopf betäubt werden.

3. Das Ausblasen der geschlachteten Kälber und Schafe mit dem Munde ist verboten.

4. Auch ist untersagt, das Fleisch außerhalb der Verkaufs­lokale aufzuhängen.

Nagold, den 6. Dezember 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Die Weltlage.

Die südafrikanische Frag« ist durch die Mission Krügers in Europa wieder in den Vordergrund des politischen Tagesintereffes gerückt worden. Bereits tauchen Gerüchte von einer bevorstehenden diplomatischen Aktion und einer im Werke befindlichen schiedsgerichtlichen Ent­scheidung in dt m Konflikt zwischen den Burenrepubliken und England auf und finden ihr Publikum. Es giebt jetzt noch viele Leute, die es für unmöglich halten, daß die Buren von der Diplomatie im Stich geloffen werden könnten. Und das wird geschehen, trotz aller stürmischen Begeisterung, mit welcher Krüger von der Bevölkerung auf französischem, belgischem und deutschem Boden ausgenommen wurde. Kaiser Wilhelms Absage bezüglich des Empfangs Krügers am Berliner Hof bekundet deutlich, daß die deutsche Politik für ihn und die von ihm so unverzagt vertretene Sache nichts übrig hat. Auch an anderen maßgebenden Stellen wird der greise Staatsmann verschlossene Thürrn finden für die Bitte um Hilfe für sein unglückliches Volk. Denn man ist sich bewußt, daß England nach wie vor entschlossen ist, keinerlei Intervention oder schiedsgerichtliche Entscheidung anzvnrhmen, sondern seine Beute um jeden Preis festzuhalten.

Zweifellos wirkt auf die einer thatkräftigen Intervention für die Buren ungünstigen diplomatischen Dispositionen vor allem auch die chinesische Frag« ein, die gegenwärtig ernst genug ist, um die volle Aufmerksamkeit der Kabinette zu erfordern. Es ist kein Geheimnis, daß zwischen den Mächten, im Gegensatz zu ihren Gesandten in Peking, selbst jetzt noch nicht die unbedingt nötige Einigkeit im Auftreten gegenüber den chinesischen Machthabern herrscht. Namentlich gefällt sich Rußland immer wieder in Quertreibereien, denen die Unterstützung Nordamerikas zu teil wird, wie aus der EröffnungsbotschaflMacKinley'san den amerikanischen Kongreß neuerdings bervorging. Sogar Japan macht Miene, in der chinesischen Angelegenheit seine eigenen Wege zu gehen. Dabei verschlimmert sich die Lage in China für die verbündeten Truppen trotz aller ihrer Erfolge. Nach ein­gehenden Meldungen trifft man in China heimlich Vor­bereitungen zu einem allgemeinen Losschlagen gegen die fremden Truppen. Angesichts dieser schwierigen Verhältnisse ist es kein Wunder, wenn die chinesischen Friedrnsbevoll- mächtigtrn Prinz Tsching und Li-Hung-Tschang mit unglaublicher Unverschämtheit auftreten und z. B. in einer Note an die Gesandten in Peking ziemlich unverblümt die Wiederräumung der Provinz Tschili durch die verbündeten Truppen als eine Vorbedingung für die Lösung des chinesischen Problems verlangt haben.

Jedenfalls macht es der Ernst der chinesischen Frage erklärlich, wenn die Diplomatie vorerst keine weiteren Ver­wickelungen wünscht, weder im übrigen Asien, noch in Afrika oder gar in Europa. Deshalb erscheinen auch die Bemühungen der Buren endlich ein aktives Interesse derneutralen" Großstaalen für ihre Sache herbeizuführen, ebenso aussichtslos.

wie die dem Prinzen Georg von Griechenland als Gouverneur von Kreta zugeschriebenen Bestrebungen, die Einverleibung dieser türkischen Insel in Griechenland herbeizuführen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, S. Dez. Am Bundesratstisch: Reichskanzler v. Bülow und Graf v. PosadowSky. Der 1. Punkt der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf des Zentrums betreffend freie Religionsübung.

Der Reichskanzler giebt die Erklärung ab: Obwohl die verbündeten Regierungen sich über gesetzgeberische Anträge, die aus dem Reichstage hervorgehen, erst schlüssig zu machen brauchen, nachdem der Reichstag seinerseits dazu Stellung genommen hat, halten wir eS im vorliegenden Falle doch für nötig, in einer so ernsten und das Gewissen des deutschen Volkes berührenden Frage baldigst uns auszusprechen. Die Regierungen achten die Ueber- zeugung und Gefühle, die dem Anträge zu Grunde liegen, sehen sich jedoch außer stände, diesem Anträge zuzustimmen, der' die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Bundesstaaten auf einem solchen Gebiete beschränken will, das sie der Zuständigkeit ihrer Landesgesetzgebung Vorbehalten wissen. Darauf giebt der Reichs­kanzler eine Erklärung über seinen persönlichen Standpunkt zu der Frage. Die aus älterer Zeit überkommene Gesetzgebnng dieses oder jenes Bundesstaates mag Vorschriften entbalten, die mit den im übrigen Teile des Reiches bestehenden Grundsätzen freier Religionsübung nicht überall im Einklang stehen. Wenn ich für meine Person hoffe, daß derartige landesgesetzliche Ungleichheiten verschwinden (Bravo), ich bin durchaus für Gleichberechtigung der Religionsgesellschaften, so muß ich doch als Reichskanzler vor allem daS vor Augen halten, daß der bundesstaatliche Charakter des Reiches und die Autorität der Bundesmitglieder, so «eit dies die Reichsgesetzgebung gewährleistet, nicht ohne willige Zustimmung der Einzelstaaten beeinträchtigt werde. (Hört! hört! links. Bravo rechts.) Hier wurzelt das Vertrauen, auf das die Reichs­gewalt bei den Bundesstaaten zählen muß. Dieses Vertrauen unvermindert und ungeschmälert zu erhalten, ist meine vornehmste Pflicht. (Bravo rechts!) Ich bin überzeugt, daß das hohe Haus mir in dieser Beziehung beistimmen wird.

Abg. Lieber (Z.): Die Erklärung des Bundesrats bedeute einen wesentlichen Fortschritt. Bisher waren wir gewöhnt, über aus dem Schoße des Reichstags kommende Anträge vor leeren Bänken des Bundesrats zu verhandeln. Heute wartet der Bundesrat nicht einmal die Begründung des Antrages ab. Wir sind schon dankbar, daß er wenigstens etwas gesagt hat. Auch der Reichskanzler konnte die Religionsbeschwerden in einzelnen Staaten nicht bezweifeln. Wir bitten, unfern Antrag einer Kommission von 28 Mit­gliedern zu überweisen.

Graf Stolberg-Wernigerode (kons.): Der Antrag ist so weit­gehend, daß man die Konsequenzen nicht übersehen kann. Jeden­falls liegen staatsrechtliche Bedenken vor. Wir wollen daher der Kommissionsberalung nicht widersprechen und behalten uns weiteres vor.

v. Bollmar (Soz.): Wir waren die Einzigen, die den Kultur­kampf nicht mitgemacht haben. Ueber die Beschränkung der einzel­staatlichen Befugnisse können sich bayrische Abgeordnete noch an anderer Stelle aussprechen. Die Religionsfrage ordnet das Zentrum allen anderen Fragen unter. Zum Zentrum gewendet, sagt Redner: Sie fordern Toleranz, wo sie in der Minorität sind, geben sie aber nicht, wo sie in der Majorität find. (Unruhe im Zentrum.) Wir unterstützen den Zentrumsantrag und hoffen, daß den Herren die Verbrüderung mit uns bei Hof nicht schaden wird. (Heiterkeit.)

Bassermann (natl.): Wir werden den Antrag lediglich nach seinem sachlichen Inhalt beurteilen, nicht nach den Gründen, die zu seiner Einbringung geführt haben. Wer davon eine Rekatholi- sierung Deutschlands befürchtet, unterschätzt wohl die Kraft des evangelischen Glaubens. Paragraph 2 des Entwurfs ist für uns unannehmbar. Der Kommissionsberatung sind wir nicht entgegen.

Richter (fr. Bp.): Der individuellen Religionsfreiheit stehen wir durchaus freundlich gegenüber, wie denn der Fortschritt stolz ist auf das Gesetz vom 3. Juli 1869. Unser Programm geht dahin, gleiche Rechte für alle Bekenntnisse, nicht bloß für die anerkannlen. Die juristischen Persönlichkeiten müssen allen gewährt werden, die gewisse Normativbesiimmungen erfüllen.

Ricke rt (fr. Bg.) erklärt, die Behandlung der Materie im Reichstag sei sehr erwünscht. Erfreulich ist die Wandlung des Zentrums in der Toleranzfrage, aber man muß diese über die anerkannlen Religionsgemeinschaften hinaus ausdehnen.

Stockmann (Rp.): Das Reich ist nicht zuständig für den An­trag. Wir können der Vorlage auch darum nicht zustimmen, weil sie über den Jesuitenantrag des Zentrums hinausgeht. Trotzdem wenden wir gegen die Kommissionsberalung des Antrags nichts ein.

Pichler (Z.): Bezüglich der Religionsfreibeit hat das Zentrum in seinen Anschauungen keine Wandlungen zu verzeichnen. Am meisten zu klagen haben wir über die Intoleranz in den kleineren deutschen Staaten. Je kleiner, desto kleinlicher.

Mecklenburgischer Bundesratsbevollmächtigter v. Oerzen: Seine Regierung sei mit der Erklärung des Reichskanzlers ein­verstanden. (Redner ist auf der Tribüne schwer verständlich und wird wiederholt von Gelächler des Zentrums und der Sozial­demokraten unterbrochen.

Braunschweigischer Bundesratsbevollmächtigter v. Cramm: Die Bestimmung, daß die katholischen Taufen bei d<m evangelischen Geistlichen angemeldet werden müssen, rührt aus der Zeit her, wo das Kirchenbuch die standesamtlichen Funktionen vertral. Diese wird aufgehoben werden.

Hiemit schließt die Erörterung. Der Gesetzentwurf wird der beantragten Kommission überwiesen.

Hages-Aeuigkeiterr.

Aus Lta-t und Las-.

Nagold, 8. Dezember.

Vom Rathaus. Mit Rücksicht auf die Landtags- wähl wurde die Gemeinderatssitzung in dieser Woche aus Donnerstag 6. ds. verlegt. Zur Behandlung kam die Lieferung samt Versetzen der 170 Sicherheilssteine an

der Staatsstraße nach Altensteig vom alten Spital an bis zur Markungsgrenze Rohrdorf. ES lagen hiezu 6 Bewer- bungen von hier und aus Nothfelden, Sulz und EberS- Hardt vor, die wesentliche Preisdifferenzen aufwrisen. Das billigste Angebot stellte der Strinbruchbefitzer u. Schultheiß Eitel in Sulz mit je 2.80 ^ für Lieferung und Setzen eines GteinS. Nachdem die gleichfalls in Konkurrenz getretene hiesige Baufirma Beutler und Drescher auf ihrem Preis von 3.80 ^ beharrte, wurde die Arbeit an den Sulzer Unternehmer vergeben. Der nächste Gegenstand, mit dem sich das Kollegium zu beschäftigen hatte, betraf eine Streit­frage in Sachen der Kanalisation in der Hinteren Gaffe. In dem gemeinschaftlich von Mesner E ssig, Dreher Gutekunst und Kübler Hiller bewohnten Gebäude wurde auf den Antrag Essigs eine Abwafferleitung zum Straßen- kanal erstellt, an das die beiden übrigen Hausbesitzer für ihren Hausanteil nach den ortsbaustatutarischen Vorschriften Anschluß Herstellen lassen sollten. Statt dessen ließen diese aber, nachdem sie zuvor durch Auferlegen einer Strafe über­haupt zur Ausführung der Kanalisierung gezwungen worden waren, ein eigenes Ableitungsrohr legen, das direkt in den Hauptkanal einmündete. Sie verweigerten daher auch die Zah­lung der Kosten für den geplanten gemeinschaftlichen Kanal im Gesamtbetrag von rund 120 woran Essig die Hälfte tragen sollte. Weitere Verhandlungen hatten kein Ergebnis; nur Essig erklärte sich freiwillig zur Uebernahme eines weiteren Drittels (also 90 bereit. Auch dies veranlaßt« die beiden anderen Hausbesitzer nicht, von ihrem Standpunkt, überhaupt nichts zu zahlen, abzugehrn, da sie die Anlage de» gemeinschaftlichen Kanals nicht billigten. Stadtbaumeister La ng gab zur Auf­klärung über den Sachverhalt einige technische Erläuterungen, die die Anlage des Kanals nach dem vorgesehenen Plan recht­fertigten. Anknüpfend hieran entspann sich eine längere Aus­sprache. Gemetnderat Mayer bemerkte, es werde seiner Auf- saffung nach insolchrn Dingen seitens deS städt. Technikers doch zu rasch vorgegangen. GtadtbaumeisterLangverwahrtestchgegen diesen Vorwurf unter Hinweisung, daß gerade die vor­liegende Kanalisierung schon zwei Jahre sich in Schwebe befinde und zudem schon mit Bestrafungen vorgegangen werden mußte. Gemeinderat Schatble ist dafür, daß solche Streitigkeiten zuerst im Plenum des Gemeinderats erörtert werden sollten; auf diesem Wege käme eher eine Schlichtung zu stände. Der Vorsitzende. Stadtschultheiß Brodbeck führte demgegenüber aus, daß in solchen Fällen einzuschrciten nicht Sachs des Gemrinderats sei, vielmehr stehe auf Grund des OrtSbaustatuts der Stadtverwaltung allein dies Recht zu, und zwar, wenn nötig, durch Anwendung von Zwangsmaßregeln, denn sonst würde die Durchführung der Kanalisierung bei einem gemeinschaftlich bewohnten Ge­bäude überhaupt durch den Widerspruch eines Mitbesitzers unmöglich gemacht. Seitens des technischen Amtes, das die Verhältnisse doch am besten beurteilen könne, sei dir gemein­schaftliche Kanalanlage in der Hinteren Gaffe wohl auch in der zweckmäßigsten Weise vorgesehen worden. Die An­sicht des Vorsitzenden geht dahin, daß die beteiligten Haus­besitzer mit dem Anschluß es zwar halten konnten, wie sie wollten, daß aber ihre Verpflichtung zur Bestreitung der Kosten des bereits geschaffenen gemeinschaftlichen Kanals außer Frage stehe. Um eine Verständigung anzubahnen, wurden hierauf Gute­kunst und Hiller persönlich vor dem Kollegium vernomiren, wo sie aber gleichfalls auf ihrer Zahlungsverweigerung be­standen. Es wurden sodann im Gemeinderat folgend« zwei Anträge eing-.bracht: 1) Die strittigen Kosten im Benag von 30 ^ auf die Stadikaffe za übernehmen, 2) die Be­streitung der Gesamtkosten dem Hausbesitzer Essig auszu- erlrgen, da der Kanal lediglich für sein Interesse ersorderltch war. Vor der Abstimmung verwies Gtadtschulth- Brod­beck noch auf die Konsequenzen, die bei Annahme des ersten Antrags für die Stadt entstehen könnten. In An­betracht dessen wurde dann auch dcr zweite von Gemeinde- rat Reichert gestellt« Antrag gutgeheißen. Im weiteren kamen noch einige Angelegenheiten des Ttadtforstamls und der Ttadtpflege zur Erledigung. Unter anderen» regte Gemetnderat Rapp noch die Ausbesserung des Aus­stiegs von der Calwerstraßr zum Emminger Weg an, was allseitig« Zustimmung fand. Seitens der Stadtverwaltung wird, wie schon durch Ausschreiben bekannt wurde, die An­stellung von 6 Taglöhnern beabsichtigt. Die beiden bis­herigen haben nach Darlegung des Stadtbaumeisters zur Unzufriedenheit über ihre Leistungen Anlaß gegeben. Auch ist die Verstärkung der Arbeitrrzahl notwendig, um die Straßen in besserem Zustand zu erhalten. Gemeinderat Schatble wünschte, daß das künftig namentlich auch aus der Insel geschehe, deren Bewohner ebenso Anspruch auf gute Wege hätten wie die übrigen Stadtteile.

Volkszählung in Nagold. Durch die am 1. ds. erfolgte Zählung 'st «in langsames Anwachsen unserer Stadt- bevölkerung festgestellt worden. ES wurden als ortsanwesend