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Erscheint

Montag, Mttwoch, Donnerstag und SamStag.

Auflage 1980 Preis vierteljLhrl. hier mit Trägerlohn 90 -s, im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 20

Monatsab onnementS nach Berhältnis.

GksrUschllstkr

Amts- und Anzeige-Blatt jnr den Oberamts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgang»

19«.

Nagst-, Mittwoch -rn 5. Dezember

Insertions-Gebühr f. d. einspaltig« Zrtlr auS gewöhn!. Schrift oder deren Raum de, einmalig. Einrückung S bet mehrmalig je «

EratiSbeilageu: DaS Plauderstübche» und

Echwäb. Landwirt.

isoo.

Amtlicher.

An die Schultheitzenärnter

Laudtagswah! betreffend.

Mit Bezugnahme auf die Weisung vom 30. v. Mts. -etr. die unverzügliche Mitteilung drS Wahlergebnisses nach beendigter Stimmzählung werden die Schultheißenämter darauf aufmerksam gemacht, daß für die Anrechnungen der Boten, welche die Wahlergebnisse an das Oberamt resp. an die nächste Telegraphen« bezw. Telephonanstalt befördert haben, die Bestimmungen der Ziffer 6 des Minist.-Erlaffes vom 20. Mai 1890 (Minist. AmtSbl. G. 154) gelten, welche lauten :

a. als Botenlohn ist ein Betrag bis zu 25 H für den Kilometer, einschließlich des Rückwegs zu verrechnen, höhere Anrechnungen in besonderen Fällen müßten eingehend begründet werden,

b. bei Botengängen von weniger als 3 Kilometer darf eine Anrechnung für 3 Kilometer gemacht werden,

e. Bruchteile von Kilometer werden voll berechnet,

<1. wird auf Anordnung des den Boten absendenden Be­amten die Eisenbahn oder der Postwagen benützt, so darf neben den baren Auslagen an Fahrgeld (Eisen­bahn III. Klaffe, Postfahrtoxe) für jede Stunde der nötigen Abwesenheit 40 iZ und falls Uebernochten außerhalb des Wohnorts des Boten erforderlich ist außerdem 1 ^ angerechnet werden.

Für Telegramme resp. telephonische Mitteilungen an daS Oberamt werden die wirklichen Auslagen vergütet.

Nagold, den 4. Dezember 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Die Kriegführung in China

veranlaßt das Milit.-Wochenbl., die Bedingungen zu unter­suchen, unter denen unsere Truppen in China kämpfen müssen. Das Blatt knüpft dabei an sogenannteHunnen- Lriefe", nämlich an angebliche Mitteilungen von in China weilenden Soldaten an, über die gewisse, gern in Sensation machende Blätter mit sichtlichem Behagen hrrfallen. In dem sehr beachtenswerten Aussatz des genannten militärischen Blattes heißt es:

Für die Kriegführung gesitteter Völker bestehen gewisse feste Regeln und Gebräuche, von denen eine Macht nicht abweichen kann, ohne sich in den Augen der übrigen einer Verletzung des mehr durch Sitte und Gewohnheit, als durch Verträge geheiligten Völkerrechts schuldig zu machen. Freilich bleibt die erste Bedingung für die Beobachtung dieser Regeln die Gegenseitigkeit; sobald der eine krieg­führende Teil sich thatsächlich außerhalb des Völkerrechts stellt, ist auch der andere nicht an seine Vorschriften ge­bunden. Diese schwerlich anfechtbare Wahrheit giebt den Kämpfern zivilisierter Völker mit mehr oder weniger un« zivilisierten von vornherein einen von unseren gewöhnlichen Begriffen vom Krieg abweichenden Charakter. Das mili- tärische Urteil im Verein mit dem sittlichen Bewußtsein feiner Führer zieht dabei die Schranken, die ein Heer auch dann nicht überschreiten darf und wird, wenn es sich in Anbetracht der Eigenschaften seines Gegners manche der gewöhnlichen kriegsrechtlichen Gebräuche bei Seite zu lasset» berechtigt glaubt. Die Handlungsweise des Führers im Krieg darf sich niemals von etwas Anderem leiten lassen, als dem festen Willen, seine Aufgabe zu erfüllen. Macht ihm das Verhalten seines Gegners oder die eigene Lage dies unter Beobachtung der Gebräuche des Völkerrechts unmöglich, so kann er nicht allein berechtigt, nein, ver­pflichtet sein, von ihnen obzvweichrn. Wie weit er dabet gehen will, bleibt seiner eigenen militärischen und sittlichen Verantwortung überlaffen. Vor solche Entschlüsse ist so mancher Führer auch im zivilisiertesten Krieg häufig genug gestellt gewesen; wieviel mehr in Kämpfen gegen Wilde und Halbwilde!

In der Kriegführung ist nach einem jetzt allgemein als richtig anerkannten Satz die größte Energie zugleich dir größte Menschlichkeit; wie dies für die Kriegführung im allgemeinen gilt, so kann bei der einzelnen kriegerischen Hand­lung unter Umständen eine scheinbare Grausamkeit weit Schlimmerem Vorbeugen. Ich greife hierfür ein Beispiel heraus. Ein Heer kann sich nicht seiner eigenen Lebens­bedingungen berauben, um Kriegsgefangene zu bewachen vnd zu verpflegen, die es anderseits vielleicht nicht freilaffen kann, ohne die Zahl seines schon übermächtigen Feindes noch zu vermehren. Solche Verhältnisse können allerdings zu der traurigen Notwendigkeit führen, eben keine Ge­fangene zu machen! Das ist eine Zwangslage, die freilich bei dem geregelten Etappendienst, dem Vorhandensein starker Truppenmaffen in zweiter Linie und der Möglichkeit von Unterbringung und Verpflegung großer Massen in einem ^kultivierten Hinterland, mit einem Wort bei europäischen

Kriegen, zum Glück undenkbar geworden ist. Was seiner Zeit gerade von der deutschen Heeresverwaltung auf diesem Gebiet geleistet worden ist, ist noch unvergessen. Anders, wenn die operierende Truppe für alle Aufgaben auf ihre eigenen Kräfte beschränkt ist und in ihren eigenen Hilfs­quellen, wie in denen des Kriegsschauplatzes, nur für sich selbst die Lebevsbedingungen findet. Dann kann die Sorge für Gefangene einfach zum eigenen Ruin oder doch zu einer großen Gefahr werden, für die niemand die Verantwortung zu übernehmen vermag. Es bleibt dann eben nichts übrig, als keine Gefangene zu machen oder sich ihrer zu entledigen. DaS Beispiel ist drastisch und soll ganz und gar nicht als die Regel für einen Kampf mit unziviliefierten Mafien hingestellt werden; daß aber solche Verhältnisse eintreten können, hat die Kriegsgeschichte oft genug gezeigt.

Der Zweck dieser Zeilen ist eS nicht, unnötige Grau­samkeiten zu beschönigen oder in Schutz zu nehmen. Wie weit solche vorgekommen sind, wird mit der Zeit auS besseren Quellen ersichtlich werden, als kritiklos abgedruckte, vielleicht sehr phantastische Soldatenbriefe avzugeben ver­mögen, und wo Unrecht geschehen ist. wird es seine Sühn« finden. Wohl aber sollte hier gezeigt werden, daß Vor­gänge wie die angeblichen Grausamkeiten in China nicht nach einem bestimmten Rechtsbegriff, sondern noch den all­gemeinen Verhältnissen, unter denen sie sich vollziehen, be­urteilt sein wollen. Ein gerechtes Urteil wird dann in ihnen unter Umständen keine Grausamkeit, sondern den harten Zwang des Krieges erkennen und sich nicht dazu verleiten kaffen, sie urteilslos zur Herabwürdigung einer so untadelig dastehenden Institution, wie das deutsche Heer, auszunutzen. Sein Ruhm und sein Stolz ist von jeher ge­wesen, unbeugsame Energie und eiserne Manneszucht mit Menschlichkeit zu verbinden, und so soll und wird es bleiben.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 3. Dez. Das HauS ist stark besetzt. Am Bundes­ratstisch: Traf Posadowsky, Handelsminister Brefeld und Eisen­bahnminister Thielen. Präsident Traf Ballefirem eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Mm. Tagesordnung: Interpellation Heim und Müller-Fulda betr. die Beseitigung der Kohlen­teuerung.

Staatssekretär Posadowsky erklärt, der Reichskanzler sei bereit, die Interpellation durch die Minister für Handel und Ge­werbe und öffentliche Arbeiten beantworten zu lasten.

Heim <Ztr.) begründet die Interpellation und weist auf die früheren Bemühungen des Reichstags und des preußischen Land­tags, sowie auf Minister Thielens damalige Aeußerungen hin, der von dem Aufhören des Streiks eine Besterung erhoffte. Die Streiks seien nunmehr beendet, ohne daß die Lage gebessert sei. Der Grund liegt also wo anders. Das rheinisch-westfälische Kohlen­syndikat beging schwere Fehler. Redner wendet sich gegen den Zwischenhandel und betont sodann, daß vor dem Jahr 1890, dem Jahr, wo daS Syndikat sich bildete, der Kohlenpreis schwankte. Eine Verbilligung der Jmporttarife ist wirkungslos wegen ihrer Geringfügigkeit; aber warum sind die Exporttarife noch nicht auf den Normaltarif zurückgeführt wie in Rußland? Der Betrieb der Staatskohlenwerke kann erhöht werden; außerdem bietet das Gesetz die Hand, die Besitzer von Mutungen zu reichlicherer Ausbeutung zu nötigen. Die Syndikate zeigten sich in ihrer ganzen Gefähr­lichkeit. Man wird sie über kurz oder lang unter Staatsaufsicht stellen müssen.

Handelsminister Brefeld führt aus, er könne die Einzelheiten nickt kontrollieren, die der Vorredner vorgebracht habe. Auf die Gebarung der Syndikate und die Preisbildung des Zwischenhandels, sowie des Kleinhandels, habe die Regierung keinen Einfluß. Die Ursachen der Kohlennot seien zu suchen in dem Ausfall der eng­lischen, sächsischen und böhmischen Kohle und dem gesteigerten Be­darf der Industrie. Die inländische Kohlenproduktion erhöhte sich im letzten Jahre dem entspr, chend um 10 Millionen Tonnen. Wenn der Zwischenhandel nun höhere Preise als die Gruben und der Großhandel verlange, so sei es nicht verwunderlich, der Zwischen­handel steigerte aber diePreise bis ins Wucherische und daS besonders in nächster Nähe der Gruben, beispielsweise in Oberschlefien, wo die von den Gruben direkt abgegebenen Kohlen aufgekauft und fort­geschafft wurden, so daß der Zwischenhandel freie Hand hatte. Zeitungsklagen bewirkten ferner, daß jeder Einzelne sich gegen die Kohlennot durch Versorgung auf längere Zeit schützen wollte, wodurch der Konsum ständig gesteigert w^rde. Die Gruben und Großhändler haben, wie die Preisaufftellung zeige, die Preise nicht über Gebühr erhöht. Um dem Mißstand abzuhelfen, wurde vorg'schlagen, zu sehen, ob die Ausfuhr zu beschränken fei, ob der Zwischenkleinhandel einzuschränken sei oder ob der Zwischenhandel nicht kontrollierbar sei. Die Kohlenförderung stieg in Preußen um 10"/, und dürfte im nächsten Jahr um 78 uns nach Fertigstellung der in Angriff genommenen neuen 72 Förderanlagen m 4 Jahren wieder um 10"/, steigen. Die Ausfuhr stieg allerdings ebenfalls erheblich, aber dem Ausfuhrverbot müsse er nach seinen eigenen Ausführungen wider­raten, da es mit einem wirtschaftlich rationellen Vertrieb unvereinbar fei. Der Zwischenhandel sei für das Publikum unentbehrlich. Der Kohlenproduktion liege «ine Schätzung des voraussichtlichen Ver­brauchs uach Angaben des Zwischenhandels zu Grunde.

Hages-Ueuigkeiten.

Aus Äa-t und Laud.

Nagold, 4. Dezember.

Handels- und Gewerbekammerbericht sür 1899. In den Fragen der Gesetzgebung, sofern es sich um die Handelsbeziehungen zu anderen Ländern handelt, kommt

nicht zuletzt dos Gutachten der Kammern für die Regierungs­behörden in Betracht. Unter diesem Gesichtspunkte gewinnen daher auch die Aeußerungen der Kammern für die Interessenten an Wert. In dem Bericht für 1899 nimmt die Darlegung der Stellungnahme der Kammer zu solchen Gesetzentwürfen wieder einen ziemlich breiten Raum ein. In erster Linie behandelt der Bericht den Hopfenzoll, der nach einem Antrag des deutschen Hopfenbauvereins von 14 auf 100 ^ erhöht werden sollte. Zu diesem Gegenstand äußerte sich die Calwer Kammer folgender« maßen: Der Hopfenbau ist in unserem Handelskammer, bezirk ziemlich stark vertreten. Der bei uns gebaute Hopfen ist in der Regel von guter Qualität, von wenigen Aus­nahmen abgesehen, besser als der ausländische Hopfen. Die Brauereien unseres Kammerbezirks haben meistens einen kleinen, nur wenige einen mittelgroßen Betrieb und find stets in der Lage, ihren Hopfenbedarf auS dem Er­zeugnis der Umgegend zu decken. Aus diesen Gründen wird so wird uns mügeteilt bei uns ausländischer Hopfen nicht eingeführt und würde eine Erhöhung des Hopfeneingangszolls, wenn er sich in mäßigen Grenzen hielte, die Interessen der Bierbrauer nicht schädigen. Anderseits werden aber manche Großbrauereien in die Loge kommen, Hopfen vom Ausland zu beziehen, wenn er dort gut geraten ist und zu niederen Preisen angeboten wird. Dadurch wird selbstverständlich der Preis des heimischen Hopfens herabgedrückt, was auch in Zeiten vor­kommt. wo derselbe so nieder ist. daß der Anbau nicht mehr lohnend ist. Als wenig lohnend wird der Hopfenbau in unserer Gegend bezeichnet, wenn der Zentner weniger als 100 ^ kostet, als unlohnend, wenn derselbe unter 80 herabfinkt. Holten so niedere Preise länger Zeit an, was schon manchmal der Fall war, so lasten die Besitzer ihre Hopfenanlagen eingehen, was nicht im Interesse der Ärautndustrie gelegen ist. Es kann nicht in Abrede ge­stellt werden, daß der deutsche Eingangszoll von 14 ^ pro Doppelzentner viel zu nieder ist, und daß er im Interesse der Landwirtschaft einer erheblichen Erhöhung bedarf, anderseits aber müssen wir uns im Interesse der Brauindustrie gegen eine Erhöhung auf 100 pro Doppelzentner aussprechen.

Telephon verkehr. Von nun an kann zwischen den Orten des württembergischen Telephonnetzes und dem bayrischen Ort Donauwörth ein telephonischer Ver­kehr stattfinden.

Vom Tage. .Freihand-Körperzeichnen und seine Anwendung auf das Zeichnen von einfachen Stillleben, Pflanzen und Orna­menten", so betitelt sich ein von Zeichenoberlehrer Schirmer in Nagold verfaßtes, soeben neu erschienenes Werk. Diese Publikation schließt sich an das früher herausgegebene Schirmer'sche Merkchen .Das elementare Zeichnen" gleichsam als Fortsetzung an. Teils nach Schülerarbeiten, teils nach eigenen Arbeiten des Verfassers stark verkleinert, illustrieren die vorgeführten Abbildungen den be­absichtigten Lehrgang in noch genügender Größe. Die aus den ersten 28 Tafeln verteilten Figuren führen den Unterrichtsgang des elementaren Körperzeichnens vor Augen, wie solcher sich bei dem Unterricht des Verfassers am Schullehrerseminar, sowie bei dem von ihm geleiteten Lehrerkursen in vorzüglicher Weise bewährt hat. Die hiebei vorkommenden Modelle sind in Zinkblech her­gestellt und mit weißer Oelfarbe gestrichen. Dieselben lasten sich als Voll- wie als Hohlmodelle verwenden und ist ein Teil derselben zerlegbar, so daß man mit diesen zerlegten Teilen die verschiedensten Körperformen kombinieren kann, was jedenfalls manch interessanten Wechsel in dem Unterrichrsgang herbeiführen kann. Auf den Tafeln von 29-64 führt der Verfasser die Anwendungen der vorangegangenen Grundformen auf die verschiedensten für den Schulzeichenunterricht noch weiter in Betracht kommenden Gebiete vor. Wir sehen hier allerlei einfache GebrauchSgegcnstände, wie auch Muscheln, Tierschädel und einfache Stillleben, sodann folgt eine reiche Auslese von pflanzlichen Einzelheiten nach der Natur, um dann zuletzt noch in das reiche Gebiet der plastischen Orna­mentik und deren Anwendung einzudringen. Zur Würdigung der Bedeutung des Zeichenunterrichts sagt der Verfasser folgende treffliche Worte: .Bedenkt man, welche große Anforderungen unsere gerade in den technischen Wissenschaften sich so rasch ent­wickelnde Kultur an die Ausbildung des AugeS stellt und welche Bedeutung dieses Organ für die Entwicklung unseres ganzen geistigen Lebens besitzt, so ist genügend Grund vorhanden, den Zeichenunterricht mehr als es bisher geschehen ist, als ein für die harmonische Ausbildung der Menschen sehr wichtiges Fach zu schätzen. Kenntnisse und Fertigkeiten in demselben werden im praktischen Leben ihre Früchte tragen, sie sind auch die Grundlage, aus welcher sich sür unser ganzes Volk die Fähigkeit zum Genießen des Gesetzmäßigen und Schönen in Natur und Kunst heraus­entwickeln kann." Der von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel unseren Schulen aufs wärmste zur Einführung empfohlene Leitfaden ist durch die G. W. Z a iser'sche Buchhandlung zu beziehen.

Warth, 2. Dez. Am Sonntag fand im Rathaus­saal die erste Generalversammlung des neugegründeten Darlehenskassenvereins unter dem Vorsitz von Pfarrer Riedinger statt. Hauptgegrnstand der Tagesordnung war die Organisation des Vereins. Gewählt wurde, nachdem der Vorsitzende den Vorschlag zur Annahme derVorstrher- strlle abg-lehat hatte, als Vorsteher Hirschwirt Wilhelm Dürr, als Vizevorstrher Joh. Georg Hartmann, Ge-