Erscheint

Montag, Mttwoch, Donnerstag und SamStag.

Auflage^ 1950 Preis viertrljährl. hier mit TrLgerlohu 90 ^/, im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 20

Monatsabonnements nach Verhältnis.

Der GeskllschMr

Amts- und Anzeige-Aatt für de« Oberamts-Bezirk Nagotd.

74. Jahrgang.

JnserttonS-Gebühr f. d. rinspalttgr Zrtlr auS gewöhn!. Tchrtst oder deren Raum br, einmalig. E in r ü ck ung 9 bet mehrmalig, je 6

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchrn und

Schwäb. Landwirt.

18 «.

Zur gefl. Geachtung!

Für den Monat Dezember

kam der

Gesellschafter

-ei allen Postanstalten und Landpostboten bestellt werden.

Amtliches.

Bekanntmachung,

betreffend die LandtagSabgeorduetenwahl.

Die Bezirksangehörigeu werden hiemit wiederholt in Kenntnis gesetzt, daß die Wahl eines Landtagsabgeordneten am Mittwoch den 5. Dezember d. I. -vorgenommen werden wird.

Bezüglich der Wahl wird auf Folgendes noch besonders hingewiesen:

Die Abstimmung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschlossen.

Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimm­abgabe der Wahlberechtigten.

Die Stimmgebnug erfolgt in folgender Weife:

Der Wähler» welcher seine Stimme obgeben will, nimmt von einer in der Nähe des Eingangs zu den Absonderungs­vorrichtungen besonders oufzustellenden Person (Amtsdiener, Polizeidiener u. dergl.) einen gestempelten Umschlag in Empfang und begiebt sich an den abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel in den Umschlag steckt; er tritt sodann au den Tisch, an welchem die Distriktswahlkommission sitzt, nennt seinen Name« und giebt, wenn der Abstimwungs- distrikt aus mehreren Gemeinden besteht, seinen Wohnort, in Orten, in welchen die Wählerliste nach Straßen und Hausnummern aufgestellt ist. seine Wohnung an. Hat der Protokollführer den Namen des Abstimmenden in der Wähler­liste aufgesunden, so legt der Wähler selbst den Umschlag unverschlossen in die Wahlurne.

Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimm­zettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vettrouensperson bedienen, lieber die Zulassung einer Ver­trauensperson entscheidet in Anstandsfällen die Distnkts- wahlkommission.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich gestempelten, oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden wollen, hat der Wahlvorsteher zurück­zuweisen. In diesem Fall darf ein Abstimmungsvermerk in der Wählerliste nicht gemacht werden.

Uugiltig sind Stimmzettel:

1. welche sich nicht in einem amtlich gestempelten Um­schlag, oder welche sich in einem verschlossenen Um­schlag befinden;

2. welche nicht von weißem Papier, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen find;

3. welche kernen oder keinen lesbaren Namen enthalten;

4. aus welchen die Person des Gewählten nicht un­zweifelhaft zu erkennen ist;

5. auf welchen mehr als ein Name verzeichnet ist;

6. welche eine Verwahrung oder «inen Vorbehalt gegen­über dem Gewählten enthalten.

Befinden sich in dem Umschlag mehrere Stimmzettel, so werden diese, wenn sie auf denselben Namen lauten, nur einfach gezählt, andernfalls außer Berücksichtigung geloffen.

Bei der Dtimwzählung wird darauf keine Rücksicht ge­nommen, ob ein Gewählter wählbar ist.

Nagold, den 30. November 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Nagold.

Die Landtag sw ahl betreffend.

Die Herren Ortsvorsteher werden hiemit angewiesen, das Ergebnis der Wahl sofort nach beendigter Stimmzählung dem Oberomt durch telegraphische oder telephonische Nach­richt bezw. durch Eilboten womöglich bis Mittwoch Nacht spätestens L0 Uhr zukommen lassen zu wollen.

Die Auslagen für Telegramme, Telephongebühren und Eilboten sind bei dem Oberamt nachher in Bälde zu liqui­dieren.

Nagold. 30. Nov. 1900.

K. Obrramt. Ritter.

UagolL, Samstag den 1. Dezember

Nagold.

Staatssteuer und Amtsscha-eusumlage pro LS00/OL.

Den Ortsvorsteher« «nd Berwaltungaktnaren

gehen mit heutiger Post gedruckte Exemplare der Staats­steuer- und Amtsschaden--Umlage pro 1. April 1900/01 zu.

Die Unterausteilung auf die Steuerpflichtigen, ein­schließlich der Gemeindeumlogen ist alsbald zu besorgen und Vollzugsbericht bis 1. Januar 1901 hieher zu erstatten. Behufs der Besteuerung der Wandergewerbe gemäß Art. 2729 des Ges. vom 15. Dqember 1899 (R.-Bl. G. 1163) ist dann spatesten- bis 1b. Dez. d. I. hieher anzuzeigen, wie viel auf 1 Gewerbestaatssteuer, Gemeinde- schaden und Amtsschoden entfällt (tzß 18 und 19 der Vollz.» Verf. v. 18. Dez. 1899 (Reg.-Bl. S. 1185).

Den 30. Nov. 1900.

K. Oberamt: Ritter.

Bekauutmachuug,

betr. die Feldbereiuignng ans der Markung Nagold.

Bei der am 27. ds. Mts. vorgenommenen Abstimmung über den Antrag aus eine Bereinigung der Gewände: Im Dreiteiligen, unter Lohndorf, unterm Rucken, im Grubengrund, im Stall, am Aichweg, in langen Arckern, am alten Müllerweg, an der Heerstraße, beim Apotheker, in Hohlenäckern, im oberen Kreuzerthal, im Gaisspitz, Staibengrund, Bildstöckle und hinterm Wolsberg" der Markung Nagold haben von 357 beteiligten Grundeigen, tümern mit einem Gesamtsteuerkapital von 16.088 ^ 50 --Z. 241 Beteiligte mit 11,208 ^ 09 «Z. Steuerkapital für den Antrag gestimmt bezw. waren als demselben zustimmend zu behandeln.

Auf Grund dieses Ergebnisses der Abstimmung wurde das Unternehmen vom Oberamt für beschlossen erklärt.

Dies wird unter dem Ansügrn bekannt gemacht, daß die zur Minderheit gehörenden, sowie die nach Art. 9 Abs. 3 bezw. Art. 11 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. März 1886 als zustimmend angenommenen Grundeigentümer das Recht haben, innerhalb der unerstrecklichen Frist von zwei Wochen vom Tag der Abstimmung an, dem Oberamt die nach ihrer Ansicht der Ausführung des beschlossenen Unter- nehmens entgegenstehenden Gründe mündlich oder schriftlich darzulegen, soweit solches nicht etwa schon bei der Ab­stimmungstagfahrt geschehen ist, sowie daß binnen derselben Frist bei dem Oberamt Anträge auf Berichtigung des Er­gebnisses der Abstimmung vorzubringen sind.

Nagold, den 29. Novbr. 1900.

K. Oberamt. Gchöller, Amtm.

An die K. Orts sch ulinspektorate.

Die für den Bezirk nötigen Exemplare der 5. Auflage der Anweisung zur Erteilung des Turnunterrichts in der Volksschule (Amlsbl. XII, S. 117 f.) wird der Unter­zeichnete bestellen und den einzelnen Ortsschulinspektoratrn zugehen lassen.

Altensteig-Dorf, 28. Nov. 1900.

K. Bezirksschulinspektorat:

Schott.

-ch^- Zum Advent. EG-

Advent ist die Zeit der Erwartung. Die Christenheit harrt dem Kommen des Erlösers entgegen; sie durchlebt im Geiste jene Zeit des Wartens, die der Erscheinung Christi auf Erden vorausging. Und diese Stimmung teilt sich auch den Gemütern mit. die der christlichen Wahrheit sonst fern stehen; der Glanz und die Freude des bevorstehenden Weihnachtsfestes erfüllt groß und klein mit froher Spannung, und gor vielen deucht die Vorfreude das Schönste des ganzen Festes.

Advent ist die Zeit der Zurüstung. Gottes Wort mahnt uns: bereitet dem Herrn den Weg; die gläubige Gemeinde fragt: wie soll ick Dich empfangen? Ueberall werden Vorbereitungen getroffen für das schöne Fest und auch in die Herzen, die sich nicht unter die Mahnung des göttlichen Wortes stellen wollen, dringt aus all dem ge­schäftigen Thun der Liebe rin Hauch des Liebesgeistrs, den Christus in die Welt gebracht hat.

Advent ist die Zeit der Hoffnung. Wir bekennen: es ist noch nicht erschienen, was wir sein werden. Aber wir sind gewiß, daß die Zukunft unser ist und das Reich uns bleiben muß. Und wie uns das Weihnachtsfest den Sieg des Lichtes über die Finsternis vor Augen stellt, jso leben wir in der Hoffnung, daß über alles Dunkel und alles Elend dieser Erde die himmlische Liebe triumphieren wird.

Erwartung. Zurüstung. Hoffnung das find die Ge­danken, die nicht bloß die Adventszrit, sondern unsere ganze

1908.

Lebenszeit auf Erden ausfüllen sollen. Hienieden stehen wir im Advrntsgedanken. Wolle Gott uns allen droben die selige Festfeier schenken!

Deutscher Reichstag.

Berlin, 29. Rov. Das Haus ist schwach besucht. Am Buudesratstische: v. PosadowSky und v. Rheinbaben.

Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung um 1.20 Uhr. Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf über die Privat- versicherungsanstalte«.

Abg. Opfergeld (Ztr.) (schwer verständlich) hält eine einheit­liche Regelung mit Rücksicht auf die verschiedene Gesetzgebung der Einzelstaaten für dringend geboten. Redner beantragt Ueberweisung an eine 21gliedrige Kommission.

Abg. Lehr (natl.) steht der Vorlage ebenfalls sympathisch gegenüber, hat aber gegen einzelne Bestimmungen schwere Bedenken, deren Beseitigung er in der Kommission erhofft. Redner erkennt namentlich an, daß die Aussicht über das Versicherungswesen einer einzigen Reichsbehörde übertragen werden solle.

Tages-Aeuigkeiten.

Aus Ata-t und Land.

Nagold, 1. Dezember.

Champigny-Feier. Jede Feier, die der Erinnerung an die Stegesjahre 1870/71 geweiht ist, erhebt uns von neuem zur Bewunderung der großen Thaten des deutschen Heeres und zur Dankbarkeit für die Helden, die mutig gestritten für des Vaterlandes Ehre und ihr freudig Blut und Leben geopfert. Wohl liegt jene Zeit schon lange hinter uns und mit Berechtigung haben sich in den letzten Jahren Stimmen erhoben, die ermahnten, die bisher alljährlich begangenen Erinnerungsseiern aufzugeben, und in weiten Kreisen hat dieser Vorschlag auch Anklang gefunden. Wer aber könnte es verargen, daß trotzdem noch einmal hier der Beschluß gefaßt wurde, die 30jährige Wiederkehr des Ehrentages der Württemberger bei Champigny Villiers festlich zu begehen. Aus den Reihen des hiezu in erster Linie berufenen Militär- und Veteranenvereins war die Anregung ergangen und es fügte sich gut, daß die Feier mit dem Andreasfeiertag zusammengelegt werden konnte. In aller Frühe donnerten Böllerschüsse vom Schloßberg her ins Nagoldthal hinaus, in den Wäldern ringsum ein hundertfaches Echo erweckend. Unter feierlichem Glockengeläuts bewegte sich sodann um 9'/, Uhr der Militär- und Veteranenverein mit Fahne unter Vorantritt der Musik zur Stadtkirche, wo ein Gottes­dienst stattfand, an dem auch zahlreiche andere Gemeinde- Mitglieder teilnahmen. Stadtpfarrer Höckh hielt hier die Predigt auf Grund des Schriftworts in der Offenbarung Johannes: Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben. Er verglich die Treue der Apostel gegen ihren Herrn und die Treue jener Helden des Schlacht­feldes gegen ihren König. Was diesen die Kraft gegeben, auszuharren in dem blutigen Ringen bis der Tod die Waffen ihrer Hand entrang, sei nicht daS starre Kommando, sondern auch der lebendige Glaube an Gottes Güte und Allmacht ge­wesen. Redner verband mit seinen Ausführungen noch die Erinnerung an das scheidende Kirchenjahr, jeden ermahnend, Rückblick zu halten, ob er in diesem Zeitraum auch seine Christenpflicht erfüllt. Gemeindegesang des Liedes ^Nro. 529 umrahmte die würdige Feier. In geschloffenem Zuge trat der Verein sodann den Rückweg in die Stadt an. Abends fand im Hotel zur Post eine gesellige Frier statt, über deren Verlauf wir noch näher berichten.

Zeitungsverteuerung. Die Mannheimer. Heidel- beiger und Pforzheimer Zeitungen bringen an der Spitze ihrer Blätter Erklärungen, daß sie infolge der Popier- vrrteuerung um 40°/o, des erhöhten Postzeitungstarifts und der wesentlichen Erhöhung der allgemeinen Betriebsunkosten sich genötigt sahen, einen Preisaufschlaz, teils auf das Abonnement, teils aus die Inseratenpreise und Herabsetzung der Rabattsätze auf dieselben eintreten zu lassen. Dieselbe Notwendigkeit wird sich, wie schon mehi - fach mitgeteilt, auch nächstdem für sämtliche würrt. Blättern ergeben und wird hier voraussichtlich der Preis­aufschlag ab 1. Jan. 1901 eintreten.

Handels- und Gewerbekammerbericht für 1899. Einen schätzenswerten Einblick in die Gestaltung unseres gewerblichen und kaufmännischen Lebens geben die alljährlich erscheinenden, mit großer Umsicht zusammengestellten Handels­und Gewerbekammerberichte für Württemberg. Aus dem uns nun vorliegenden Bericht füjr 1899 ist vor allem bemerkens­wert der in sämtlichen Bezirken konstatierte kräftige Ausschwung des Erwerbslebens. Im besonderen dürste unsere Leser die Ausstellungen der Kammer in Calw interessieren, der auch das Oberamt Nagold zagehört. Wir werden deshalb von heute ab auS diesen Berichten möglichst ausführlich gehaltene Auszüge veröffentlichen und beginnen mit der allgemeinen Uebersichl des Erwerbslebens. Darüber schnitzt die Kammer in Calw folgendes: Der gehobene Zu-