Erscheint
Montag, Ettwoch, Donnerstag und Samstag.
Auflage 1950 Preis vierteljährl. hier mit Lrägerlohn 90^, im Bezirk 1^, außerhalb d. BeziM 1 M
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187.
Der GeskUschchtt
Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagotd.
74. Jahrs««-.
tlagotd, Donnerstag dev 29. November
JnsrrtionS-Gebühr f. d. einspaltig« Z,tle auS gewöhn!. Vchrift oder deren Raum be> einmalig. GiurLckrmg s bei mehrmaltg j« « r/-
Gratisbeilagen: Das Plauderstübcheu und
Schwäb. Landwirt.
isoo.
Für den Monat Dezember
kann der
Gesellschafter
bei allen Postanstalten und Landpostboten bestellt werden.
Amtlicher.
An die Heere« Ortsvorsteher ««d Wahlvorsteher, betr. die Laudtagsabgeordueteuwahl.
I. Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Namen der Wahlvorsteher (Distriktswahlkommiffäre) und ihre Stellvertreter, dos Lokal, in welchem die Wohl vorzunehmen ist, den Tag der Wahl (Mittwoch den 5. Dezember d. I.), sowie die Zeit deS Anfangs und des Schluffes der Ab- fiimwur g (l 0 Uhr vormittags bezw. 7 Uhr abends) mindestens S Tage vor dem Wahltermin also spätestens am Sonntag de« 2. Dez. in ihrer Gemeinde (auch Teil- gemrinde) auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus bekannt zu machen, wozu daserforderliche Plakat den Gchvltheißenämtern zugegangen ist.
Vollzngsanzeige hierüber, wozu die Ortsvorsteher das ersorverliche Formular 12 besitzen, ist uufehlbar bis Montag de« 3. Dez. d. I. vormittags anher ewzusenden.
Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter find, soweit sie nicht bereits für den öffentlichen Dienst verpflichtet sind, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere aus die sorgfältigste Sicherung der Stimmzettel, durch Handschlag an Eidesstatt zu verpflichten.
Im Uebrigen wollen die Oltsvorsteher darüber wachen, daß die Wahllokale vorschriftsmäßig hergerichtet sind, die Wahlurne bereit steht und die Wahlvorsteher rechtzeitig im Besitz der Wählerlisten, der Wahlumschläge und der Formulare für die Wahlprotokolle und Gegenlisten find.
II. Die Wahlvorsteher, welchen mit nächster Post die Wählerlisten, je 2 Formulare zum Wahlprotokoll und zur Gegenliste, die bei der Wohl zu benützenden gestempelten Umschläge, die nötigen Formulare zu den Einladungsschreiben für die Protokollführer und die Beisitzer zugehe« bezw. von den Schullhkißenämtern zu übergeben find, werden beauftragt, sich mit den für die Vornahme der Wahl bestehenden Vorschriften, welche auf den heute ihnen zu- gekomwrnen oberamllichm Zuschriften abgedruckt sind, genau bekannt zu machen.
Die Wahlvorsteher werde« auf Nachstehendes «och besonders anfmerksam gemacht:
1. Spätestens 2 Tage vor dem Wahltermin hat der Wahlvorsteher aus der Zahl der Wähler seines Wühldistrikts 3— 6 Beifitzer und einen Protokollführer zu best'llen und zur Wahlhandlung eiuzuladeu.
2. Die Mitglieder der Distriktswahlkommisfiou haben sich einige Zeit vor 10 Uhr im Wahllokal einzufinden und sich davon zu überzeuge?, daß dos Wahllokal sich in vorschriftsmäßiger Ordnung befindet und die Wahlurne leer ist.
3. Ein Abdruck des Wahlgesetzes und der Instruktion hiezu ist im Wahllokal auszulegeu. Dieser Abdruck ist den Echuilheißenämtern s. Z. zugegangen.
Genau um 10 Uhr Bormittags ist die Wahlhandlung z« eröffnen.
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als 3 Mitglieder der Distriktswahlkommisfion anwesend sein.
Wahlvorsteher und Protokollführer dürfen sich nicht gleichzeitig entfernen, verläßt einer von ihnen vorübergehend das Wahllokal so ist mit seiner zeitweiligen Vertretung ein anderes Mitglied der Distriktswahlkommisfion zu beauftragen.
Eine Unterbrechung der Wahlhandlung, zu welcher auch die an die Abstimmung sich anschließende Feststellung des Distriktswahlresuitats gehört, darf von der Kommission unter keinen Umständen zugelaffen werden.
3. Hinsichtlich der Vornahme der Wahlhandlung sind die Vorschriften des Art. 13a bis 16 des Wahlgesetzes und der tztz 13—18 der Vollzugsverfügung genau zu beachten.
6. Gestempelte Umschläge find in jedem Wahllokal in eben so großer Anzahl bereit zu halten als der betreffende Wahldistrikt Wahlberechtigte hat und der abgesonderte Tisch, an welchem der Wähler seinen Stimmzettel in den Umschlag zu stecken hat, muß so aufgestellt und eingerichtet sein, daß sich zwar von dem Platz der Wahlkommisston oder wenigstens eines
Beisitzers derselben aus die geordnete Benützung der Absonderungsvorrichtung überwachen läßt, daß aber der an den Tisch tretende Wähler die Einlegung des Stimmzettels in den Umschlag bewerkstelligen kann, ohne daß eine Kontrolle darüber möglich ist, was für einen Stimmzettel er in den Umschlag steckt.
7. Bei der Wahl ist Jeder unbedingt zurückzuweisen, dessen Name in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag auch die Uebergehung im offenbarsten Versehen ihren Grund haben.
8. Genau um 7 Uhr abends hat der Wahlvorsteher zu erklären, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelaffen werden, welche im Wahllokal bereits anwesend sind.
9. Bei der Stimmzählnug (vergl. hiezu Art. 17—18a des Wahlges. und H 19—21 der Vollz.-Verf.), welche in ununterbrochener Handlung erfolgt, haben mindestens 5 Mitglieder der Distriktswahlkommisston anwesend zu sein (Wahlvorsteher, Protokollführer und 3 Beisitzer). Diese 5 Mitglieder haben die Schluß- bemknndung der Wählerliste, sowie daS Protokoll und die Gegenliste zu unterzeichnen.
10. Während der ganzen Wahlhandlung (Abstimmung und Gtimmzählung) steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahllokal offen.
11. Sofort uach der Stimmzählnug find die Wahlakte« bestehend aus der Wählerliste. Berufung des Potokoll- führerS und der Beisitzer, Wahlprotokoll und Gegenliste, sowie diejenigen Stimmzettel, über deren Giltigkeit oder Ungiltigkeit es einer Beschlußfassung der Wahlkom- misfion bedurft hat und welche mit fortlaufenden Nummern den Wahlprotokollen beizufügen find, sowie auch die übrig gebliebenen, nicht verwendeten Wahlumschläge ungesäumt und so zeitig an daS Oberamt einzusenden, daß dieselben spätestens am Donnerstag den 6. Dez. vormittags 12 Uhr bei dem Oberamt einkommen.
Die giltige« Stimmzettel find 'von de« Wahlvorstehern versiegelt auszubewahreu.
Die Wahlvorsteher find für die pünktliche Ausführung dieser Vorschriften verantwortlich.
Nagold, den 27. Novbr. 1900.
K. Oberamt. Ritter.
Arbeiterausstiinde und Aussperrungen im Jahre 1899.
In dem wirtschaftlichen Leben der Gegenwart find die Arbeitseinstellungen seitens der Arbeiter, sowie auch die oft daraus erfolgenden Aussperrungen solcher Arbeiter, die sich am Streik beteiligt haben, von sehr großer Bedeutung. Es sind Kämpfe um die Lohngestaltung, bei der es sich oft um die Existenzfrage ganzer Betriebe und nicht nur um die Frage der Lohnerhöhung für die Arbeiter handelt. Die Unternehmer wie die Arbeiter erleiden durch die Ausstände gewöhnlich große Geldverluste, die sich sehr schwer berechnen lassen, aber nach der ausführlichen Statistik der Ausstände und Aussperrungen im Jahre 1899 nach dem 134. Bande der Statistik des Deutschen Reiches ist doch der Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung der Streikbewegungen zu ermessen. Das späte Erscheinen dieser Statistik beruht darauf, daß die Beantwortung der in den Nachweisungen vorgedruckten Fragen in außerordentlich zahlreichen Fällen zu Beanstandungen und Rückfragen seitens des Statistischen Amtes geführt hat, deren Erledigung auf dem vorgeschriebenen Dienstwege bedeutende Zeit in Anspruch nahm — eine mit Rücksicht auf die Neuheit der gestellten Ausgabe durchaus nicht befremdliche Erscheinung.
Amtlichersrits werden für das Berichsjahr 1336 Aus- stände gezählt, von denen bereits 14 vor dem 1. Jan. 1899 begonnen hatten, und von denen 48 am 31. Dez. des genannten Jahres noch nicht beendet waren. Von 1288 innerhalb des Jahres 1899 zur Beendigung gelangten Ausständen wurden überhaupt 7121 Betriebe betroffen, in denen bet Ausbruch der Bewegung 256,858 Arbeiter, darunter 40,062 im Alter von unter 21 Jahren beschäftigt waren; 1050 Betriebe wurden zum völligen Stillstand gebracht. Die Höchstzahl der gleichzeitig Ausständigen belief sich aus 99,338 Personen (15,000 unter 21 Jahren), von denen 71,968 bei Ausbruch des Ausstandes zur sofortigen Arbeitsniederlegung berechtigt waren, während die übrigen als kontraktbrüchig nochgewiesen werden. Angriffsousstände werden im Ganzen 1019, Abwehrsausstände 269 gezählt. Bollen Erfolg hatten die Ausständigen in 331, teilweise« in 429, überhaupt keinen Erfolg in 528 Fällen. Unter den Fällen des teilweise« Erfolges wurden diejenigen besonders berücksichtigt, in welchen den Ausständigen voller oder teil- weiser Erfolg in Bezug auf Erhöhung des Arbeitslohnes
(238 Fälle) oder in Bezug auf Verkürzung der Arbeitszeit (22 Fälle) oder endlich in Bezug auf beide Forderungen gleichzeitig (84 Fälle) zu Teil wurde.
Eine Anzahl von Ueberstchten bringt die Ausstandsbewegung des Jahres 1899 unter verschiedenen Gesichtspunkten zur Darstellung. Aussperrungen werden insgesamt 28 gezählt, von denen 23 innerhalb des Berichtsjahres aufgehoben wurden. Von den letzteren wurden 427 Betriebe mit 8290 beschäftigten (darunter 408 unter 21 Jahren alten) Arbeitern betroffen, von denen überhaupt 5298 Personen (219 unter 21 Jahren) ausgesperrt und außerdem 1728 in Folge der Aussperrungen zum Feiern gezwungen wurden.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 26. Nov. Das Haus ist schwach besucht. Am Tische deS Bundesrats der Kriegsminister und Staatssekretär Thielmann. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung um 1.20 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Interpellation Oriola u. Ten., den Reichskanzler zu ersuchen, er möge Auskunft geben, ob die Vorarbeiten für die vom Kriegsminister in Aussicht gestellte Vorlage betr. das Militär-Pensionsgesetz beendet sind und ob anzunehmen ist. daß die Vorlage im Laufe der Session an den Reichstag gelangt.
Abg. Graf Oriola (natl.) begründet die Interpellation, indem er auf die wiederholt im Reichstag ausgesprochenen Wünsche nach einer neuen Vorlage und auf die Zusage des Kriegsministers hinweist. Da d:e Thronrede eine solche Vorlage nicht ankündigte, so solle die Interpellation Klarheit schaffen. Wir verlangen die Beseitigung der vom Kriegsminister anerkannten Härten und Unbilligkeiten der alten Militär-Pensionsgesetze und eine gründliche Reform. Warum sträubt sich der Reichsschatzsekretär so dagegen? ES handelt sich doch hier um «ine Ehrenschuld gegenüber den alten Soldaten. (Beifall.)
Staatssekretär Thielmann entgegnet: Die Vorarbeiten für die neue Vorlage find beendet. Die Berechtigung des Strebens der Invaliden nach Besserung ihrer Lebenslage' ist zuzugeben. Durch die Reform wird aber auch die Frage der Zivtlpenfion abgeschnitten. Beides aber greift zu weit, als daß sich di» Borlage so schnell fertigstellen läßt. Zudem ist der Reichs-Jn- validenfondS bankerott. Ich wollte das sonst beim Etat sagen. Vor 3 Jahren war noch ein Aktivbestand von 69 Millionen, ;etzt ein Fehlbetrag von 17 Millionen vorhanden. Da die Erwägungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich nicht zusagen, daß die vom Kriegsminister ausgearbeitete Vorlage dem Hause noch im Laufe der Session zugeht. (Hört! Hört!)
Auf Amrag des Abg. Sattler findet Besprechung der Interpellation statt.
Abg. v. Bollmar (Soz.) bemerkt: In dieser Frage solle eS keine Parteiunterschiede geben. Es handle sich hier um «ine Ehrenschuld. Gegenüber dem, was andere Nationen für ihre Invaliden gethan haben, müsse uns eine tiefe Beschämung ergreifen. Die Sozialdemokraten seien für alles zu haben, was geeignet ist, das Loos der Kriegsinvaliden zu bessern.
Abg. Prinz Schönaich-Carolath führt aus : Der ganze Reichstag wolle Remedur. Der Staatssekretär sehe den Wald vor Bäumen nicht, wenn er die Regelung einer so natürlichen Frage mit einer anderen verquicke. Lediglich aus Mangel an Mitteln dürfe die Unterstützung nicht versag! werden. Bei einem so großen Etat solle man die Leute, die die Größe deS Reiches geschaffen haben, nickt vertrösten. Das besiegte Frankreich behandle seine Veteranen brffer alS wie Sieger.
Abg. Werner (Rspt.) fragt, wie die Soldaten jetzt mit Mut und Vertrauen in den Krieg ziehen sollten, wenn sie sehen, daß di« Invaliden früherer Jahre betteln und hungern müssen.
Hages-Aerrigkeiten.
Aus Ltadt und Land.
Nagold. 29. November.
Vom Rathaus. In der gestrigen Gemeinde» ratssitzung wurde Gemsinderat Weitbrecht zum Vertrauensmann der Etadtgemeinde in Sachen der Feldbereinigung auf dem Bollmaringer Berg aufgestellt. Als Stellvertreter ist Gemeinderat B uob vorgesehen. — Außerhalb der Friedhofumzäunung soll zum Schutz gegen G-flilgsl ein« Rottannenanpflanzung erstellt werden, wozu ein Graben in Länge von 160 in aufgeworfen werden muß. Bei den Vorarbeiten stieß man aus der nordwestlichen Seite auf eine alte Straße und eine Mauer, wodurch die Aushebung erschwert wird. Für diese Strecke kommt daher pro laufender Meter eine erhöhte Entschädigung in Anrechnung. Totengräber Raas übernimmt den Akkord. — Beim Brand des Kirnschen Anwesens hat das Feuerwehr wachkom- mando in der Stärke oon 32 Mann bei Wirt Burkhardl eine Stärkung ä 36 2z zu sich genommen, wofür die Stadtverwaltung die Kosten übernimmt. — Auf das AuSschreiben betr. die Verpachtung der hiesigen Schafwetde hatten sich zahlreiche Liebhaber eingefunden. Ein höherer Preis als bisher konnte indes nicht «rzirlt werden und wurde der Pacht um 800 auf 2 Jahre dem Fr. Braun-Unter- haugstett und Lader-Hier übertragen. — Oberpräzeptor Thierer an der Lateinschule HZl die Rechnung über die Verwendung der Lehrmittel oocgelegt. Die Ausgaben betragen rund 82 so daß 18 ^ Urberschuß verbleiben.
Handwerkerkammer. Am Dienstag vormittag trat die auch den Bezirk Nagold umfassende Kammer, wie bereits erwähnt, in Reutlingen im RathauSsaal zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Sämtliche Mitglieder nahmen