Erschein!

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.

Auflage 1950 Preis viertrljährl. hier mit Trägerlohn 90 im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirk?

1 20

Monatsabonnements nach Verhältnis.

Der GksrlMter

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold

74. Jahrgang.

JnsertionS-Gebühr f.d. einspaltige Znl« anS gewöhn!. Schrift oder deren Raum be« einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig, je 8

Gratisbeilagen. DaS Planderstübchea und

Schmäh. Landwirt.

^ 186 .

Nagold, Mittwoch den 88. November

isoo.

Amtliches.

Landtagsabgeordneteuwahl betreffe«-.

Für die am S. Dezember LSVV von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr stattfindende Wahl eines Ab­geordneten für den Oberamtsbezirk Nagold werden in Nachstehendem die Namen der von der OberamtSwahlkommisfion in heutiger Sitzung gewählten Wahlvorsteher (DistriktSwahlkommiffäre) und deren Stellvertreter in Verhinderungs­fällen zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

Nro.

NbstimmungSdistrikte.

Wahlvorsteher.

Stellvertreter.

1.

Nagold I.

Schullehrer Arnold.

Schullehrer Blum.

aufwärts rechts von der Calwer-, Markt- und Jselshauser-Ttraße,

(Wahlldkal im RathanS).

Jetter.

2.

Nagold II.

» Haug.

auswärts link- von obigen Straßen, (Wahllokal im Parterre des alten SchulhanseS).

Gparkassier Luz.

3.

Altensteig-Sradi.

Ttadtschultheiß Welker.

4.

Nlttvstkig-Dors.

Schultheiß Seeger.

Gemeindrpfleger Kolmbach.

5.

Beihingen.

Freu.

Krauß.

6.

Berneck.

Stadtschultheiß Wrik.

Stadtpfleger Huß.

7.

Beuren.

Schultheiß Großhans.

Gemeindepflegrr Frey.

8.

Bösingen.

»1

Koch.

Bahnet.

9.

Ebetshardt.

Rothfuß.

»S

Bühler.

10.

Ebhausen-Wöllhausen.

Dengler.

Schüttle.

11.

Effringen.

Höhn.

Dürr.

12.

Egenhausen.

Hauser.

Kalmbach.

13.

Emmingen.

Renz.

«

Renz.

14.

Enzthal.

Erhard.

es

Roller.

1b.

Ettmannsweiler.

Roller.

Großmann.

16.

Fünsbronn.

»»

Echwemmle.

Keck.

17.

Garrweiler.

Kolmbach.

Lamparth.

18.

Gaugenwald.

Dürr.

Schüttle.

19.

Gültlingen.

Kern.

Müller.

20.

Haiterbach mit Alt-Nuisra.

Ttadtschultheiß Krauß.

Stadtpfleger Kuorr.

21.

Jselshausen.

Schultheiß Klotz.

Gemeindrpfleger Lehre.

22.

MinderSbach.

Köhler.

Dürr.

23.

Oberschwandorf.

Schumacher.

Schüler.

24.

Oberthalheim.

»s

Klink.

Kuon.

25.

Pfrondorf.

r»

Brenner.

Vetter.

26.

Rohrdors.

Killinger.

Koch.

27.

Nothfelden.

Bühler.

Rentschler.

28.

Schietingen.

Luz.

Rauschenberger,

29.

Tchönbronn.

Stcckinger.

Herr.

30.

Simmersfrld.

Kern.

Kolmbach.

31.

Tpielberg.

SS

Keller.

Hanselmann.

32.

Sulz.

»s

Dengler.

Rühm.

33.

Ueberberg.

Rapp.

Dengler.

34.

Unterschwandors.

Kehle.

Raiber.

35.

Untrrthalheim.

»»

Tchermann.

Lipp.

36.

Walddors mit Monhardt.

»s

Walz.

Walz.

37.

Worth.

Großmann.

Herter.

38.

Wenden.

Walz.

Großmann.

39.

Wildberg.

Ttadtschultheiß Mutschler.

Stadt Pfleger a.

D. Geiger.

Als Wahllokal in den einzelnen Abstiwmungsdistrikten ist das Ratszimmer (Rathaussaal) in den betreffenden Gemeinden bestimmt. Die Wahllokale der Stadt Nagold find oben genannt.

Die Wahlvorsteher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie zur Wahlhandlung anS der Zahl der Wähler Ihre- Distrikts einen Protokollführer und 36 Beisitzer zu ernennen und beizuziehen haben, wozu ihnen Formulare zugehen werden.

Bei den Wahlvorstehern und deren Stellvertretern wurde ihre Geneigtheit zur Uebernahme dieser Funktion vor­ausgesetzt. Im Anstandsfall wäre dem Obrramt unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Nagold, den 26. November 1900. K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung

der Zeutralleituug des WohlthätigkeitSvereinS, betreffend die Verzinsung der Einlagen bei der Württembergischen Sparkaffe.

Vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner König!. Majestät vom 20. Juli d. I. ist die von dem Vorsteher­kollegium der Württembergischen Sparkasse beschlossene Er­höhung des Zinsfußes für die sämtlichen Einlageguthaben bei dieser Kaffe von 3,60 aus

drei Mark sünfundsiebenzig Pfennig vom Hundert Kapital mit Wirkung vom 1. Januar 1901 ab allergnädigst genehmigt worden.

Dies wird in Gemäßheit des Art. 7 Abs. 2 der Grund» bestimmungrn der Württembergischen Sparkasse hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Ansügen, daß weder eine Umschreibung der Sparkaffenscheinr noch eine Abstempelung derselben erforderlich ist.

Stuttgart, 21. Nov ember 1900. Moser.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiedurch zur allge­meinen Kenntnis gebracht.

Nagold, den 26. Nov. 1900.

K. gemeinschaftliches Oberamt.

Ritter. Römer.

Zur Volkszählung am 1. Dez. 19V0.

Vom 27. bis 29. Nov., also binnen kurzem, wird be­hufs Austeilung der Haushalgtunslistr für die allgemeine Volkszählung vom 1. Dezember 1900 wie im ganzen Deutschen Reiche so auch in Württemberg in jede Haushaltung rin von der Gemeinde aufgestellter sogenannter Zähler kommen. Eine große Zahl opferwilliger Männer ohne Unterschied der sozialen Stellung hat sich bereit gefunden, der mühe- vollen Aufgabe der Zählung sich zu unterziehen, und diese Männer dürfen erwarten, daß ihnen ihre Aufgabe in jeder Weise erleichtert werde und daß der von ihnen dem öffentlichen Interesse geleistete Dienst allgemein die verdiente Wertschätzung finde.

Der Zähler wird in der Zeit vom 1. Dezember nach­mittags bis 3. Dezember abends die Haushaltuvgsliste, welche inzwischen genau auszusüllen ist, wieder abholen und bei dieser Gelegenheit über alle etwaigen Zweifel bereit­willigst Auskunft geben.

Das Gelingen der ganzen Volkszählung hängt in aller­erster Linie von dem Zusammenarbeiten der HauShaltungs- Vorstände mit dem zu ihnen kommenden Zähler ab. Es ist eine Ehrenpflicht oller unserer Mitbürger, c lleS zu ver­meiden, waS die Zählung stören könnte.

Jeder einsichtige Haushaltungsvorstand weiß, daß die Volkszählungsrrgrbniffe heutzutage zu den unentbehrlichsten Unterlagen unseres ganzen öffentlichen Lebens gehören und daß weder die Gemeinde noch später das Statistische Landesamt auf Rückfragen verzichten dürfen und werden, wenn die einzelnen Fragen nicht schon bei der Zählung selbst in allen etwa 475,000 Haushaltungen deS württem­bergischen Volkes gewissenhaft und deutlich beantwortet werden.

Schon die Fragen nach den Blinden, Taubstummen, ferner nach Wohnort und Arbeitsort u. a. werden jedem Denkenden zeigen, daß eS sich bei dieser, an die Wende des ganzen Jahrhunderts fallenden Volkszählung nicht etwa um einebureaukratische" oder gar einefiskalische" Be­lästigung des Volkes handelt, sondern vielmehr um ein Werk, welches den Interessen des ganzen Volkes dienen soll und wird, für welches daher auch die lebhafte und hingebende Unterstützung des ganzen Volkes erwartet werden darf. _

Zur Viehzählung am 1. Dezember I960.

Nach Beschluß des Bundesrats soll am 1. Dez. d. I. gleich­zeitig mit der Volkszählung eine Viehzählung im Deutsch«» Reiche stattfinden. Zur Durchführung dieser Zählung in Württemberg find die erforderlichen Anordnungen durch dir k. Ministerien des Innern u. der Finanzen in der Verfügung vom 16. Aug. ds. Js. getroffen worden.

Die Viehzählung erstreckt sich aus Pferde, Rindvieh, Maultiere und Maulesel, Esel. Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh (und zwar Gänse, Enten, Hühner, Truthühner, Perlhühner) und Bienenstöcke. Die Ermittlung deS Vieh­bestandes erfolgt gemeindeweise durch Umfrage von Haus zu Haus. Zur Einrichtung und Leitung des Zählgeschäfts wird in jeder Gemeinde durch den Gemeinderat und aus dessen Mitte eine Zählungskommission unter dem Vorsitze des Ortsvorstehers gebildet. Jeder Besitzer oder Verwalter eines Hauses hat die Zahl der in dem Haus (Gehöft, Anweseo) und den dazu gehörigen Nebengebäuden u. sonstigen Räumlich­keiten in der Nacht vom 30. Nov. zum 1. Dezember vor­handenen Biehstücke in eine ihm von der Zählungskommisston spätestens bis zum 30. Nov. mittags zuzustellende Hausliste genau nach den auf der Rückseite der Hausliste abgedruckten näheren Vorschriften einzutragen. Damit auch die Zahl der virhbefitzrnden Haushaltungen ermittelt werden kann, ist vorgeschriebe», daß, wenn mehrere Haushaltungen in dem Haus, Gehöft oder Anwesen sich befinden, der Vieh- stavd für jede dieser Haushaltungen gesondert in die Haus­liste etnzutragen ist. Nach erfolgter Ausfüllung der Haus­liste hat der Besitzer oder Verwalter des Hauses di« Richtig­keit und Vollständigkeit der Angaben durch NamenSunter» schrift zu bescheinigen und die Liste zur Wrederabholung vom 3. Dezember vormittags ob bereit zu halten.

Mit der diesmaliger, Viehzählung werden Erhebungen über den Wert und das Gewicht der Tiere, sowie über den Honigertrag des Jahres 1900 verbunden, wofür als Schätzungsbezirke die Oberamtsbezirke und als Gchätzungs- organe die landwirtschaftlichen Bezirkorrrine bestimmt sind. Für die Ermittlung des Honigertrags wird empfohlen, soweit möglich, die im Bezirk bestehenden Bienenzucht-(Imker-) Vereine heranzuziehen.

Die bevorstehende umfassende Viehzählung soll zeigen, welche Entwicklung ein wichlrger Zweig der landwirtschuft- lichen Produktion in den letzten Jahren genommen hat; sie wird außerdem auch für die Entscheidung der Handels- und wirtschastspolitischen Fragen wertvolles Material an di« Hand geben und ihr Nutzen wird sich nicht aus Reich und Staat beschränken, sondern euch den Gemeinden und deren einzelnen Gliedern zugute kommen. D>e erfolgreiche Durch­führung dieser Zahlung hat zur unerläßlichen Voraussetzung die Igewiffenhaste und vollständige Beanrwortung der ge­stellten Fragen und an alle Beteiligten ergeht die Auf­forderung, nach Kräften zu ihrem Gelingen deizutragen.

Am 23. Nov. d. I. ist von der Evangelischen Oberschulbehörde die Schulstelle in Bickeisberg, Bez. Horb, dem Unterlehrer Gottfried Büch ler in Dornstetten, Bez. Pfalzgrafenweiler, übertragen worden'

Deutscher Reichstag.

Berlin, 24. Nov. Das Haus ist mäßig besetzt. Die Tribünen sind überfüllt. Am BundesratStisch: Der Reichskanzler, Graf Posa- dowsky, Frhr. v. Richthofcn. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung um 1 20 Uhr. Ein schleuniger Antrag Albrecht auf Einstellung eines gegen den Abgeordneten Zubeil schwebenden Strafverfahrens wird angenommen. Das Haus beginnt sodann die Beratung der 12,000 Mark-Interpellation.

Auer (Soz.) begründet dieselbe und wendet sich gegen die- jemge Presse, die einen solchen, zunächst im Hinblick auf die Tra­ditionen des deutschen Beamtentums unmöglich erschienenen Vor­gang als selbstverständlich hinzustellen versuchte. Es handelt sich hier um Schlimmeres als um Verfehlungen einzelner Beamter. Es handelt sich um einen ungeheuren Einfluß der industriellen Vertretung, besonders des Zentralverbands deutscher Industrieller,