Aro. 8.
Amt8^ unä InLelkigenzöklltL für l?en Kezirkr.
Erscheint Iienstaß, Donnerstag L Kamstag.
Dir EinrückungSgebühr beträgt 9 p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Donnerstag, äen 19. Januar 1888.
Aüonnementspreis halbjährlich 1 80 -ä,, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst in
ganz Württemberg 2 »>kL 70 H.
Arnttictze Wekcrrrntmctchungerr.
Die Hrtsvorjteher
werden angewiesen, die in ihren Gemeinden aufgestellten Fleischschauer darauf hinzuweisen, daß tue gemäß § 7 Abs. 5 der Minist.-Verf. vom 21. August 1879, betr. den Verkehr mit Fleisch, auszustellenden Urkunden genau Len daselbst gegebenen Vorschriften zu entsprechen haben, und daß es sich empfiehlt, sich hiezu der in den Buchdruckereien der Oberamtsstadt vorrätigen Formulare zu bedienen.
Calw, 16. Januar 1888. K. Oberamt.
Supper.
Die Vorstande der Gemewdegerichte,
welche mit der diesbezüglichen Anzeige im Rückstand sind, werden erinnert unverweilt hieher zu berichten:
1) in wie vielen Fällen wegen als unbestritten eingeklagter Geldforderungen das Schuldklagversahren vor dem Vorstand des Gemeindegerichts in dem abgelaufenen Jahre stattgefunden hat.
2) wie viele bürgerliche Rechtsstrerrigkeiten in dem abgelaufenen Jahre bei dem Gemeindegericht angefallen sind und wie viele derselben durch Entscheidung, wie viele in anderer Weise erledigt worden sind.
Calw, 16. Januar 1888.
—-- -- K. Amtsgericht.
Fr om mann.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen über Obstbaumzucht.
Im kommenden Frühjahr werden wieder Unterrichtskurse über Obstbaumzucht an dem K. landwirtschaftlichen Institut in Hohenheim, an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichen Falles noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.
Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung über die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zwecke sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses rn der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten,
um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und 2 Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.
Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmefser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch 110 bis 125 betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 ^ in Aussicht gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zulassungsgesuch anzubringen und die Bedürftigkeit durch ein obrigkeitliches Zeugnis zu bescheinigen, welches jedoch bestimmt gefaßt sein und auch über die Vermögensverhältnisse der Eltern des Bewerbers Ausschluß geben soll.
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tagen eine tägliche Vergütung von 35 Pf.
Bedingungen der Zulassung sind, zurückgelegtes siebenzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisss in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskursus sind, mit amtlichen Belegen versehen, vis längstens 20. Februar d. I. an „das Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenven. Den Aufnahme-Gesuchen ist ferner ein Nachweis darüber beizufügen, ob Gemeinden, landwirtschaftliche Vereine oder andere Korporationen die Aufnahme des Bittstellers befürworten, sowie ob dieselben zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe in Aussicht gestellt haben.
Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers und dem einen oder anderen Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht gezogen.
Die Bezirks, und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und GemeinLe-Baumwärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesem Kursus zu veranlassen.
Stuttgart, den 2. Januar tff88.
Werner.
(Nachdruck verboten.)
Wesiegt!
Novelle von Fred. Vincent.
„Ich will nicht!" .
Es klang trotzig, so bestimmt, daß Mancher es nicht gewagt haben würde, weiter zu reden; aber Gustav Arnold gehörte nicht zu den Menschen, die sie leicht einschüchtern lassen, am wenigsten durch ein trotziges Wort aus rosigem Mädchenmunde.
„Mein Fräulein, Sie erstaunen mich; ich richte eine höfliche Bitte an Sie und das ist Ihre Antwort!"
„O Herr Doktor, geben Sie sich doch nicht die Mühe, mir gegenüber den Lehrton anzuschlagen; ich bin schon längst aus der Schule und kein Kind mehr!"
„Aber liebes Fräulein, ich bin mehr und mehr erstaunt; Sie sagen mir, Sie seien kein Kind mehr und in demselben Augenblick betragen Sie sich wie ein solches. Erlauben Sie mir, Ihnen den Fall vorzutragen. Meine Tante bittet mich um ein Lied; da ich mich nicht selbst begleiten kann und von Ihrer musikalischen Fertigkeit schon viel gehört habe, bitte ich Sie, mir mit Ihrem Talente zu Hülfe zu kommen und erhalte als Antwort jenes trotzige: Ich will nicht! Welchen Grund konnten Sie dazu haben?"
„Gar keinen, Herr Doktor. Ich wollte eben nicht. Das ist ja Frauenzimmerlogik, nicht wahr?"
„Und darf ich Sie vielleicht ersuchen, mir mitzuteilen, warum Sie nicht wollen?"
„Ich habe Ihnen ja gesagt: weil ich nicht wollte."
„Dann gestatten Sie mir, Ihnen zu sagen, mein Fräulein, daß Sie, trotz Ihres Protestes, eben doch nichts sind, als ein Kind und zwar ein sehr verzogenes!"
Mit diesen im höflichsten Tone gesprochenen Worten wandte der Doktor dem „verzogenen Kinde" den Rücken und ging in das Nebenzimmer.
„Aber Gustav, was hast Du denn schon wieder mit Else gehabt?" tönte ihm. hier eine sanfte Frauenstimme entgegen.
„Aber liebste Tante, frage doch einmal Else, was sie mit mir hat", entgegnete der Doktor und ließ sich der Geheimrätin gegenüber in den Sessel nieder. „Ich habe wahrhaftig nicht die Absicht, sie zu beleidigen; aber bei jedem Wort, das ich an sie richte, fährt sie mich an, wie ein kleiner Kobold und in ihrem Zorn gefällt sie mir so gut, daß ich es gewöhnlich nicht unterlassen kann, ihr im höflichsten Tone von der Welt ein paar Ungezogenheiten zu sagen, um sie noch mehr zu reizen."
„Ihr scheint Beide ein merkwürdiges Gefallen daran zu finden. Euch zu zanken. Was gab es denn wieder?"
„Nun, ich bat Fräulein Else, meinen Gesang auf dem Klavier zu begleiten, worauf ich das bekannte: „Ich will nicht!" zur Antwort erhielt. Darauf konnte ich nicht umhin, dem Fräulein zu erklären, daß sie ein verzogenes Kind sei."
„Aber Gustav!"
„Liebste Tante, wenn Du ein paar mal weniger „Aber Gustav" und ein paar mal mehr „Aber Else", sagtest, so könntest Du vielleicht bessere pädagogische Resultate bei Deinem Pflegekinde erzielen, und ich hätte ihr die Beleidigung von vorhin ersparen können. Aber Du bist vollständig blind gegen die Fehler dieses Mädchens und wirst sie noch in Grund hinein verderben!"
„Ach Gustav, Du hast gut reden. Bei Deinen Jungen in der Schule, die Dir nicht an's Herz gewachsen sind, wie die Else mir, kannst Du Deine pädagogischen Regeln leicht anwenden; aber versuche es einmal, Else zu zanken, wenn sie Dich mit ihren lieben Augen bittend ansieht —"
„Mich haben Fräulein Else's Augen noch nie bittend, sondern immer nur trotzig angeschaut, und an.ihr meine Erziehungskunst zu versuchen, das wäre unrein zu hoffnungsloses Werk, ich will lieber meinen Finger davon lassen", entgegnete der junge Mann lachend.
„Nun, ich will einmal nach dem Trotzkopf sehen", meinte die Geheimrätin aufstehcnd.