Erschein»

Montag, Mittwoch. Donnerstag «ndg GamStag.

Auflage 1950 Preis vieÄrljährl. hier mit Trägerlohu 90 im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 SO -s. Monatsabonnements nach Verhältnis.

Der KklklWster.

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oheramts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgang.

JnfrrlionS-Gebüh» f. d. einspaltige Zrtl, auS gewöhnt, Echrist oder deren Raum der einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig t' S

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchrn und

Schwäb. Landwirt.

^ 179.

Die Thronrede im Reichstag.

Im Rittersaal des Berliner Residenzschloffrs fand gestern Mittag um 12 Uhr die feierliche Eröffnung des Reichs­tages statt. Der Thron war von 2 Pagen flankiert. Die Throngard« unter Oberstleutnant v. Berg hatte an den drei übrigen Wänden entlang Aufstellung genommen. Ihre Fahne stand gegenüber dem Thron. Zahlreiche Mit­glieder der Reichstags waren vertreten. Der Reichskanzler, die Staatssekretäre, Minister und die Mitglieder des Bundes- ratS nahmen an der Fensterwand Aufstellung, die an­wesenden Prinzen des kgl. Hauses gegenüber. Unter großem Vorantrilt und gefolgt von den Herren der Umgebung, dem Kabinettschef, der Generalität und dem Gefolge betrat der Kaiser in Garde-du-Corps-Uniform mit dem Band des schwarzen Adlerordens den Saal, während die Schloßgarde präsentierte und Graf Ballestrem ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte. Der Kaiser trat auf die oberste Stufe des Thrones, der Kronprinz in der Uniform des 1. Garderegi­ments rechts neben den Thron. Hierauf verlas der Kaiser die ihm von dem Reichskanzler überreichte Thronrede, die folgenden Wortlaut hat:

Geehrte Herrin! Nachdem ich Sie zu erneutem Wirken im Dienste des Gemeinwohles berufen habe, entbiete Ich Ihnen namens der verbündeten Regierungen Gruß und Willkommen.

Die Ereignisse im fernen Osten haben unter allen gesitteten Völkern der Erde tiefe Erregung hervorgerufen. Fanatischer Haß und finsterer Aberglaube, angestachelt von gewissenlosen Ratgebern des Pekinger Hofes, hatten miß­leitete Massen des chinesischen Volkes zu Greuelthaten ge­trieben gegen die friedlich unter ihnen weilenden Vor­posten abendländischer Zivilisation und christlicher Kultur. Bei dem mutig unternommenen Versuche, die aufziehende Gefahr zu beschwören, starb Mein Gesandter von meuch­lerischer Hand. Die Fremden in der Hauptstadt sahen/ sich an Leib und Leben bedroht, aber die Schreckensbotschaft einte, was sonst getrennt war. Alle Nationen, gegen die sich der unerhörte Angriff richtete, schloffen sich eng zu­sammen und einmütig kämpften Schulter an Schulter ihre Söhne. Und wie die Feldzeichen draußen gemeinsam wehen, so zeigen sich die Regierungen in ihren Beratungen von dem einstimmigen Wunsche beseelt, möglichst bald wieder geordnete Zustände herbrizuführen und nach Bestrafung der Hauptschuldigen der Wiederkehr solcher Sörung des Weltfriedens für die Zukunft vorzubeugrn. Gern hätte Ich auf die Kunde von dem Ausbruch her Wirren in China alsbald die Volksvertretung um Mich versammelt. Wie das deutsche Volk mit seinen Fürsten die Ausfahrt der frei­willig zu den Fahnen geeilten wehrhaften Jugend und ihrer Führer mit Kundgebungen freudigen Stolzes und mutiger Zuversicht begleitete, einer Zuverficht, dir seither durch das Verhalten unserer Krieger vor dem Vaterlande wie vor dem Auslande vollgerechtfertigt worden ist, so würde gewiß auch die Volksvertretung mit patriotischer Entschlossenheit für die zu ergreifenden Maßregeln einge­treten sein und hiedurch deren Wucht gesteigert haben.

Allerlei Rechtsbelehrung. !

(Fortsetzung.) !

Wandergewerbe. s

5. Beschränkungen des Wandergewerbes. Grundsätzlich gelten alle Beschränkungen, die gewisse Waren vom Feilhal­ten im stehenden Gewerbebetriebe ausschließen, auch firr das Wandergewerbe; insbesondere sind vom Ankaufund Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen: a) geistige Getränke, soweit nicht das Feilbieten derselben von der Ortspolizeibehörde im Falle besonderen Bedürfnisses vorübergehend gestattet ist; l>) gebrauchte Kleider, gebrauchte Wäsche, gebrauchte Betten und gebrauchte Bettstücke, insbesondere Bettfedern, Menschen­haare, Garnabfälle, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Leinen oder Baumwolle; e)Gold- und Silberwaren, Bruch­gold Md Bruchsilber, sowie Taschenuhren; 6) Spielkarten; «) Staats- und sonstige Wertpapiere, Lotterielose, Bezugs­und Anteilscheine auf Wertpapiere und Lotterielose; k) explo­sive Stoffe, insbesondere Feuerwerkskörper, Schießpulver Md Dynamit; ss) solche mineralische und andere Oele, welche leicht entzündlich sind, insbesondere Petroleum, sowie Spiri­tus; ll)Stoß-, Hieb- und Schußwaffen; i) giftige und gift­haltige Waren, Arznei- und Geheimmittel; k) Bäume aller Art, Sträucher, Schnitt-, Wurzelreben, Futtermittel und Sämereien mit Ausnahme von Gemüse- und Blumensamen; l) Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instru­mente; in) Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis

Nagold, Donnerstag -r« 15. November

Aber während nur das Eine sicher war. daß ohne Zögern

gehandelt werden mußte, war die Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse, zumal bei der UnstcherheitldeS Nachrichten­dienstes, schwankend. ES standen demgemäß die uns er­wachsenden Ausgaben noch keineswegs fest, und es entzog sich damit das Maß der notwendigen Aufwendungen einer finanziellen Schätzung.

Wenn hienach davon abgesehen worden ist, den Reichstag zu einer außerordentlichen Sitzung behnfs verfassungsmäßigen Beschlusses über den Kostenaufwand zu berufen, so hegen doch die verbündeten Regierungen das Vertrauen, daß die Volksvertretung den unvermeidlich gewordenen Aus- gaben ihre nachträgliche Zustimmung nicht ver­sagen werde. Galt es doch, nicht nur schwer bedrohte deutsche Interessen zu schützen, sondern auch die Ehre des deutschen Namens ohne Verzug zu wahren. Gegenwärtig läßt sich der durch das ostastatische Unternehmen verursachte Aufwand für das laufende Jahr übersehen; er bildet den Gegenstand einer besonderen Kreditvorlage, die ihnen sofort zugehen wird.

In dem Entwürfe zum Reichshaushaltetats haben, dank dem natürlichen Steigen der Einnahmen und den vom Reichstag in der vorigen Tagung beschlossenen Steuer­erhöhungen. für fast alle Zweig« der Reichsthätigkeit reichere Mittel angesetzt werden können, insbesondere zu Zwecken der Fürsorge für die Arbeiter und der Landesverteidigung. Ein Zolltarifgesetz ist soweit vorbereitet, daß die Vor- läge des Entwurfs an den Bundesrat im Laufe des Winters zu erwarten ist.

Nächst den in der vorigen Tagung nicht verabschiedeten Entwürfen einer Seemannsordnung und der damit in Zusammenhang stehenden Gesetze werden neue Vorlagen Sie beschäftigen, durch welche einerseits eine einheitliche Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Seite des Privatver­sicherungswesens herbeigeführt, andererseits die Retchs- gesetzgebung über das Urheberrecht mit der fortgeschrittenen Richtsentwicklung in Einklang gebracht werden soll. Vor­bereitet wird eine durch die Neugestaltung der Unfall- versicherungsgrsetze bedingte Abänderung der Vor­schriften über die Unsallfürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes, sowie eine Vorlage, welche die Vor­schriften über den Verkehr mit Wein zu verbessern bezweckt.

Die Beziehungen des Reichs zu allen auswärtigen Mäch­ten sind fortdauernd gut und freundlich. Mit Wehmut gedenke Ich Meines Verbündeten und teuren Freundes, des Königs Humbert, welcher in seinem königlichen Beruf als Opfer eines fluchwürdigen Anschlags fiel. Auf der Weltausstellung zu Paris, wo das Nachbarland dem feier­lichen Wettstreite der Völker eine gastliche Stätte bereitet hat, ist deutschem Fleiß und deutscher Kunstfertigkeit reiche Anerkennung zuteil geworden. Dieser Erfolg, de« Sie ge- wiß mit Mir freudig begrüßen, wird der nationalen Arbeit auf allen Gebieten ein Sporn zu neuen Anstrengungen und immer größeren Leistungen sein.

Möchten die Beratungen, denen Sie sich, geehrte Herren, im Einvernehmen mit den Verbündeten Regierungen widmen wollen, unter dem Beistand der göttlichen Gnade dem teuren Vaterland zum Segen gereichen.

zu geben geneigt sind, oder welche mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, oder in Liefe­rungen erscheinen, wenn nicht der Gesamtpreis auf jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle ! bestimmt verzeichnet ist. Auch das Aufsuchen von Bestellungen ^ auf solche ist verboten. Wer Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke im Umherziehen feilbieten will, har ein Ver­zeichnis derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist nur zu versagen, soweit das Verzeichnis Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke der vorbezeichneten Art enthält. Der Gewerbetreibende darf nur die in dem geneh­migten Verzeichnisse enthaltenen Druckschriften, anderen Schrif­ten oder Bildwerke bei sich führen und ist verpflichtet, das Verzeichnis während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht imstande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung des Verzeichnisses einzustellen. Zuwiderhandeln gegen die Vorschriften unter n> wird mit Geld bis zu 30 M. bezw. Hast bis zu 8 Tagen bestraft; ferner sind vom Wander­gewerbe überhaupt ausgeschlossen a) die Ausübung der Heil­kunde, insoweit der Ausübende für dieselbe nicht approbiert ist; b) das Aufsuchen sowie die Vermittlung von Darlehens­geschäften und von Rückkaufsgeschäften ohne vorgängige Be­stellung, ferner das Aufsuchen von Bestellungen auf Staats­und sonstige Wertpapiere, Lotterielose und Bezugs- und Anteilscheine auf Wertpapiere und Lotterielose; «) das Aufsuchen von Bestellungen auf Branntwein und Spiritus

1900.

Reichskanzler Graf Bülow erklärte sodann den Reichs.

tag für eröffnet und der bayrische Gesandte Graf Lercheu- feld brachte ein Hoch auf den Kaiser aus, in das die Anwesenden wiederum einstimmten.

In den Reichstag werden die Fraktionen in folgender Stärke eintreten: 49 (gegen 50 Ende der vorigen Tagung) Konservative, 26 (gegen 22) Reichspartei, 107 (gegen 107) Zentrum, 50 (gegen 49) Nationalliberale, 13 (gegen 13) Freis. Vereinigung, 20 (gegen 27) Freis. Volkspartei, 7 (gegen 7) Deutsche Volkspartei, 14 (gegen 17) Polen, 55 (gegen 55) Sozialdemokraten, der Rest besteht aus Fraktions­losen. Erledigt ist nur das Mandat für Meseritz-Bomst.

Aus den Reichsetats für 1901 .

Verschiedene wichtige Etats liegen bereits dem Bundes- rat vor. An erster Stelle sei der Militär-Etat erwähnt. Für das preußische Kontingent betragen die dauernden Ausgaben 436,811,484 die einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat 65,114,220 *6, im außerordentlichen Etat 18,943,800 Für das württembergische Kontingent

betragen die dauernden Ausgaben 21,034.874 die ein­maligen Ausgaben 1,933,145 für das sächsische Kon­tingent die dauernden Ausgaben 40,768.384 die

einmaligen Ausgaben 10,071,325 Im preußischen

Kontingents-Etat finden sich bedeutende Einnahmen, nämlich 11,435,348 zumeist für Verkauf von Grundstücken.

In den Marineetat sind als erste Raten für Schiffsneubauten folgende Positionen eingestellt: Zum Bau der Linienschiffe II und je 3 Mill., zum Bau des großen Kreuzers Ersatz König Wilhelm 3,4 Mill., ferner für die kleinen Kreuzer 6t, H, und 3 je 1.3 und für den Bau einer Torpedobootsdioiston 2,4 Mill. insgesamt also an ersten Bauraten 15,700,000 Zum Umbau bezw. zu der hiermit gleichzeitig vorzunehmenden Verlängerung der Schiffe der Siegfried-Klasse sieht der Etat als erste Rate 4,500,000 ^ vor. Wie bekannt, hat die Vrrlänge- rung des Hagen sehr zufriedenstellende Resultate ergeben. Für die gelegentlich des Umbaus des Küstenpanzerschiffe vorzunehmende artilleristische Verstärkung dieser Schiffe steht der Etat 500.000 vor. Für die mit der Ausführung des Flottengesetzes von 1900 gebotene Personalvermehrung der kaiserl. Marine ist im Etat von 1901 die Neubewilli- gung von 65 Stellen für aktive Seeoffiziere, ferner 4 für inaktive, 11 für Aerzte, 4 für Personal der Artillerie»«, waltung bezw. des Minenwesens vorgesehen. Der Mehr­bedarf an Mannschaften beläuft sich aus 100 Deckoffiztere. 628 Unteroffiziere, 1 707 Gemeine und 300 Schiffsjungen,

Im Etat des Auswärtigen Amtes betragen die fortdauernden Ausgaben 13,307,507 die einmaligen

26,396,607 Von letzteren beansprucht die Kolonial. Verwaltung 25,947,807 Der gleichfalls dem Bundesrat zugegangene Etat für Ostafrika balanciert mit 12,349.000 Der Reichszuschuß beträgt 9,117,000 Im Extraordi-

narium werden zur Gewährung von Beihilfen an indische Ackerbürger 30,000 gefordert. Zur Herstellung der Eisenbahn von Dar-es-Salaam nach Mrogoro wird die erste Rate mit 2,000,000 gefordert. Die Gesamtkosten

bei Personen, in deren Gewerbebetriebe dieselben keine Ver­wendung finden; ck) das Feilbieten von Waren, sowie das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren, wenn solche gegen Teilzahlungen unter dem Vorbehalt veräußert werden, daß der Veräußerer wegen Nichterfüllung der dem Erwerber obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrage zurücktreleu kann (88 1 und 6 des Gesetzes, betreffend die Abzahlungs­geschäfte, vom 16./V. 1894); o) Das Feilbieleii von Waren nn Umherziehen in der Art, daß dieselben versteigert oder im Wege des Glückspiels oder der Ausspielung (Lotterie) abgesetzt werden. Ausnahmen von diesem Verbote dürfen von der zuständigen Behörde zugelassen werden, hinsichtlich der Wanderversteigerungen jedoch nur bei Waren, welche dem raschen Verderben ausgesetzt sind. Weitere Beschrän­kungen kann der Bundesrat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Abwehr und Unterdrückung von Seuchen anordnen. Die Landesregierungen können das Umherziehen mit Zuchthengsten zum Decken von Stuten untersagen, sowie bei Seuchengefahr den Handel mit Rindvieh, Schweinen, Schafen, Ziegen oder Geflügel im Umherziehen beschränken oder auf bestimmte Dauer untersagen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Beschränkungen werden mit Geld bis zu 150 M. bezw. Haft bis zu 4 Wochen bestraft.

6. Vereinzelte Ausnahmen von den vorstehenden Be­schränkungen kann der Bundesstaat gestatten, die Landes­regierung für Bäume, Sträucher, Schnitt-, Wurzelreben, Futtermittel und Sämereien, ausgenommen Gemüse- und Blumensamen.

7. Ausländern kann der Gewerbebetrieb im Umherziehen