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Auflage 1950 Preis vierteljährl. hier mit Trägerlohn SO im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20
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Der GklklllWrr
Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagotd.
74. Jahrgang.
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Schwäb. Landwirt.
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Bestellungen auf de« „Gesellschafter"
für die Monate November und Dezember werden von allen Postanstalten und Landpostboten, in Nagold von der Expedition, entgegengenommen.
Amtliches.
Verfügung des evangeUfchen ÄouMoriums, betr. die Verwendung von Lehrern zur Ausführung -er Volkszählung am 1. Dezember 1900.
Wie in früheren Jahren, so wird auch Heuer den Lehrern gestattet, bei der am 1. Dezember d. I. vorzu- nehmendrn Volkszählung mitzuwirken, wenn von den zuständigen Behörden ihre freiwillige Mitwirkung in Anspruch genommen wird; auch wird ihnen die Erlaubnis erteilt, zu ungehinderter Besorgung des Zählungsgeschäfts nicht nur am 1. Dezember nachmittags, sondern erforderlichen« falls auch am 3. Dkzcwbir vormittags den Schulunterricht auszusetzen.
Noch Vollendung des Geschäfts haben die Bezirksschul- inspektorate anher zu berichten, wie viele Lehrer ihres Bezirks an demselben beteiligt waren.
Stuttgart, den 26. Okt. I960.
Evangelisches Konsistorium: v. Gemmingen.
Ueber die richtige Wahrnehmung der deutschen Handels- und Industrie-Interessen in China.
-j- Die deutsch-chinestsche Kolonie Kiautschau mit der mächtig aufstrebenden Handelsstadt Tsingtau wollen wir gewiß als Stützpunkt für den deutschen Handel in China nicht unterschätzen, aber die größten wirtschaftlichen Interessen hat Deutschland doch im Aangtse-Thale wahrzunehmen. Ueber die Bedeutung des Jariglse-Thalks für Deutschland wird aus Hamburger Handels- und SchiffahrtSkrrisen den Hamb. Nachr. geschrieben: Die reichsten und fruchtbarsten Provinzen des ganzen Chinas, die gewaltigste und aufnahmefähigste Bevölkerung, die günstigsten Bedingungen für Handel und Schiffahrt konzentriren sich im Jangtse-Becken. Der Jargise nägt Seeschiffe bis zu dem über 1000 km von seiner Mündung entfernt liegenden Hankau. Von dort bis Jchang, weitere 700 km, bieten sich für flachgehende Dampfer keine Schwierigkeiten; nun es gelungen ist, die oberhalb Jchongs befindlichen Stromschmllen zu überwinden, ist es sogar möglich, mit Dampfern bis Tschungkivg, abermals 700 km weiter zu dringen und es ist nicht ausgeschloffen, noch weiter zu gelangen. Die Bedeutung dieses ungeheuren Wasserweges wird aber noch erhöht durch die Thatsache, daß in dem Hauplfluß auch die meisten übrigen Wasser«
Allerlei Rechtsbelehrung.
(Fortsetzung.)
BersicherungSpflicht gegen Unfall.
12. Alle Personen, die s) auf deutschen Seefahrzeugen als Schiffer, Personen der Schiffsmannschaft, Maschinisten, Aufwärter oder in anderer Eigenschaft zur Schiffsbesatzung gehören (Seeleute), Schiffer jedoch nur, sofern sie Lohn oder Gehalt beziehen, k) in inländischen Betrieben schwimmender Docks und ähnlicher Einrichtungen, sowie in inländischen Betrieben für die Ausübung des Lotsendienstes, die Rettung oder Bergung von Personen oder Sachen bei Schiffbrüchen, die Bewachung, Beleuchtung oder Instandhaltung der dem Seeverkehrs dienenden Gewässer beschäftigt sind; (Seeleute sind nicht verstcherungspflichtig, wenn sie zur Besatzung von Fischerfahrzeugen oder solcher Seefahrzeuge gehören, die nicht mehr als 50 edm Bruttoraumgehalt haben und dabei weder Zubehör eines größeren Fahrzeuges noch auf Fortbewegung durch Dampf oder andere Maschinenkräste eingerichtet sind); 13. Seeleute, die zur Besatzung deutscher Hochseefischereifahrzeuge gehören; 14. Seeleute, die zur Besatzung deutscher Heringslogger gehören, wobei unter letzteren diejenigen Segelfahrzeuge von mindestens 100 ebm Nettoraumgehalt verstanden werden, mit welchen Hochseefischerei auf Heringe in der Art betrieben wird, daß die Fahrzeuge für einen mehrwöchentlichen Aufenthalt auf See ausgerüstet find und die Heringe auf der Reise an Bord zubereitet, gesalzen und in Fässer verpackt werden (große Heringsfischerei).
Nagst-, Donnerstag de« 1. November
stroßen des Binnenhandels in China münden und damit noch Süden und Norden der ungehinderte Verkehr ebenso wie nach Weste« und Osten gegeben ist und zwar bis in die entferntesten Teile des Reiches hinein. Von allen Enden Chinas strömen Waren und Verkehr in dies ungeheure Becken zusammen, dessen Häfen heute schon weit mehr als die Hälfte, fast zwei Drittel des Gesamthandels aller Vertragshäfen umfassen. Die zukünftige Entwickelung ist heute noch ganz unübersehbar; wer aber die bisherigen Anfänge betrachtet, wird auch sehr kühne Erwartungen durchaus gerechtfertigt finden. Auf alle Fälle liegt im Jangtse-Becken die große Zukunft des fremden und auch des deutschen Handels in China. Schon jetzt hat die deutsche Thatkraft und Unternehmungslust hier erfreuliche Ergebnisse aufzu- weisen. Neben dem alten und sehr mächtigen Besitzstände der Engländer haben deutsche Firmen in Shanghai und Hankau, etwa 60 an der Zahl, mit wachsendem Erfolge zu Ansehen und Einfluß sich emporgeschwungrn. Nicht unbeträchtliche deutsche Kapitalien, rund 20—25 Mill. Mark, sind in industriellen Unternehmungen angelegt. Das sogen. Regierungsgcschäft, d. h. die Lieferungen an die chinesischen Behörden, liegt fast ausschließlich in deutschen Händen. Der Warenumsatz, der durch deutsche Kaufleute besorgt wird, beträgt über 20 Mill. Mark. Die früher zumeist von Engländern und Chinesen betriebene Schiffahrt auf dem Riesenfiuß ist neuerdings vielfach an deutsche Rhedereien übergegangen. Der Norddeutsche Lloyd und die Firma Melchers u. Co. hoben gemeinsam eine regelmäßige Dampferlinie zwischen Shanghai, Hankau und Jchang eingerichtet, die noch über den letzten Ort hinaus bis Tfchunking in Verbindung mit der Linie der Rhederei Rickners betrieben wird; auch diese läßt regelmäßig Dampfer von Shanghai bis Tfchunking gehen. Daneben hat der Norddeutsche Lloyd eine besondere Verbindung zwischen Hankau, Tschinkiang und Swatau eröffnet. Mit der Entwickelung der deutschen Schiffahrt wird auch der deutsche Handel in den übrigen kleineren Jangtse-Häfen voraussichtlich einen erheblichen Zuwachs erfahren. So dürfen wir mit allem Recht die größten Hoffnungen auf die Fortschritte des deutschen Handels im Jangtse-Becken setzen. Aber nur unter der Voraussetzung, daß wir offene Thüren und freie Hand behalten. Ohne diese Freiheit werden nicht nur die Zukunstshoffnungen, sondern auch die Errungenschaften der Gegenwart aufs Ernstlichste gefährdet.
Württembergischer Landtag.
(144. Sitzung.)
Stuttgart, 30. Okt. (Korr.) Heute war ein großer Lag in der Abg.-Kammer. Das Haus war zwar nur schwach besetzt, um so voller war jedoch der Zuhörerraum und die Diplomatenloge, wo namentlich viele höhere Offiziere zu bemerken waren. Am Min.-Tisch hatten Platz genommen Min.-Präf. Frhr. v. Mittnacht, Kriegsmin. Frhr. Schott v. Schottenstein und Justizmin. v. Brert- linp. Auf der Tagesordnung stand die vielkommentierte, namentlich in den politischen Tageszeitungen nach allen Richtungen ausgenützte und breitgetretene Bebenhäuser Konvention d. h. der erste Teil des Kommisfionsberichts, betr. den kgl. Befehl vom 1. Dezember 1893. Konrad Haußmann erstattete das Referat über denselben in einer auch vom Min.-Präs. anerkannten gemäßigten und sachlichen Form und stellte fest, daß durch den Befehl eine staatsrechtliche Bindung
2. Besondere Bestimmungen. Durch statutarische Bestimmung kann die Versicherungspflicht auf Betricbsbeamte mit 2000°^ übersteigenden Jahresarbeitsverdienst erstreckt werden. In diesem Falle ist bei der Feststellung der Entschädigung der volle Jahresarbeitsgehalt zu Grunde zu legen. — Durch Statut kann ferner bestimmt werden, daß und unter welchen Bedingungen Unternehmer der verstcherungspflichtigen Betriebe berechtigt sind, sich selbst oder andere nicht versicherungspflichtige Personen ihres Betriebes gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern. Durch die Landesgesetzgebung, das Statut oder durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung, welcher der Genehmigung der Landeszentralbehörde bedarf, kann bestimmt werden, daß Unternehmer solcher land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, welche mit erheblicher Unfallgefahr nicht verbunden sind und in welchen ihres geringen Umfanges wegen Lohnarbeiter nur ausnahmsweise beschäftigt werden, von Beiträgen ganz oder teilweise befreit sein sollen, und in welcher Weise bei der Ermittelung der zu befreienden Unternehmer verfahren werden soll. Streitigkeiten, welche wegen einer solchen Befreiung zwischen der Berufsgenossenschaft oder ihren Organen einerseits und den Unternehmern andererseits entstehen, werden von der höheren Verwaltungsbehörde entschieden.
Körperbrschaffeuheit für den Dienst iw Reichshcere.
Ob ein junger Mann zum Dienste im Reichsheere bezw. der Marine tauglich sei oder nicht, ist sowohl für ihn, wie für seine Familie eine sehr wichtige Frage; sie wird ja bei der Musterung amtlich gelöst, aber mancher Interessent möchte
1900 .
nicht vorliege, daß es sich also nicht um ein Bertragsverhältnis handle, das mit Uebergehung der Stände gemacht worden sei. Er betonte, daß die Selbständigkeit und Geschlossenheit des württ. Armeekorps durch die gemeinsame Rangliste nichts gewonnen habe. Er begründete eingehend den von der Kommission einstimmig beschlossenen, bereits bekannten Antrag und verwahrte sich zum Schluffe gegen den Vorwurf des PartikularismuS. Die einzelnen Parteien schickten ihre besten Redner vor. Namens der deutschen Partei sprach v. Geß. Derselbe betonte, daß staatsrechtlich sich lediglich keine Beanstandung des k. Befehls ergebe. Die Kommandierungen württ. Offiziere nach Preußen und umgekehrt seien zweckmäßig und notwendig. Es mußte sich Redner gegen die Zeitungsvorwürfe (sogar im eigenen Lager) wehren. Unsere Armee sollte nicht so sehr von preußischen Offizieren kommandiert werden (Beifall.) Auch er verwahrte sich gegen den Borwurf des Partikularismus. Der Kriegsminister gab Erklärungen nach der militärisch-technischen Seite und stellte fest, daß der kgl. Befehl eine Zweckmäßigkeitsfrage ohne jeden politischen Hintergedanken sei. Die Kommandierungen seien durchaus notwendig. Der Min.-Präs. gab längere Ausführengen nach der staatsrechtlichen Seite hin. Bon einer vertraglichen Bindung könne gar keine Rede sein. Der Befehl sei eine Verwaltungsmaßnahme. Die preußischen Offiziere seien gleichberechtigte Glieder des deutschen Heeres (Beifall.) Namens der Zentrumspartei sprach Gröber. Er führte aus, daß durch die gemeinsame Rangliste das Armeekorps seine Geschlossenheit verloren habe. Man habe das Gefühl, als ob die württ. Offiziere 2. Kl. seien. Weitere Opfer an Selbständigkeit zu bringen habe man nicht nötig. Der Kommissionsantrag sei das richtige. Der Kriegsmin. erwiderte kurz. Frhr. v. Wöllwarth stellte in humoristischer Weise seinen Standpunkt dar, der dahin geht, daß er die Kommandierungen für einen großen Vorteil hält. Seinen Ausführungen trat in längeren Ausführungen der Berichterst. Haußmann ebenfalls in humoristischer Weise entgegen. Da es inzwischen * ,2 Uhr geworden war, wurde die Sitzung abgebrochen. Die Fortsetzung findet heute abend um 8 Uhr statt.
(145. Sitzung.)
Stuttgart, 23. Ott. (Korr.) Die Kammer der Abgeordneten setzte heute nachmittag um 8 Uhr die Beratung über den ersten Teil der Bebenhäuser Konvention fort. Es sprachen noch die Abg. v. Geß, Rembold, Frhr. v. Wöllwarth, Frhr. v. Gemmingen, der Kriegsmin., Abg. Schrempf, Gröber und der Berichterst. Haußmann. Schließlich wurde der Kommissionsantrag in seinem ersten Teil mit allen gegen 3, in seinem zweiten Teil mit allen gegen 5 Stimmen (ausschließlich rittrrschastl. Abg.) angenommen. Morgen wird mit der Beratung des zweiten Teiles begonnen. Berichterst. hiefür ist der Abg. Gröber.
Hages-Hleuigkeiten.
Deutsches Reich.
Tübingen, 28. Okt. Heute sind 25 Jahre verfloffen seit dem Tage, an dem die Stadt Tübingen eine Garnison erhalten hat. Am 28. Okt. 1875 rückte das Füstlierbatoil- lon des 7. württ. Jnf-Regts. unter dem Kommando des Majors Frhrn. v. Folkenstein (der im vorigen Jahre als kommandierender General in Straßburg gestorben ist) von Lustnau her in Tübingen ein und wurde von der Einwohnerschaft feierlich empfangen. Der 25jähr. ErinnerungStog wurde gestern festlich begangen. Die Kaserne war reich geschmückt und nach der Rrkrvlenvereidiqung, die auch am gestrigen Tage stattfand, ließ Regts.Komm. Oberst Frhr. v. Hügel das Bataillon im Kasernenhof antreten und gedachte in einer Ansprache des festlichen Anlasses, wobei er in freundlichen Worten auf das gute Einvernehmen zwischen Garnison und Einwohnerschaft hinwies. Die Mannschaften erhielten darauf festliches Mittagessen.
gern vorher wissen, was er voraussichtlich zu erwarten hat. Eine sehr übersichtliche Zusammenstellung aller einschlägigen Bestimmungen u. s. w. bietet das soeben erschienene Lexikon des deutschen Rechts, unter Mitwirkung von 18 bedeutenden Fachleuten, bearbeitet von Joseph Kürschner (Verlag von Herm. Hillger, Berlin, Lexikonformat, 24 ^ in eleg. halbl. Franzbänden, 20 ^ in eleg. Halbleinenbänden). Mil einigen unwesentlichen, aus Raumrücksichten vorgenommenen Kürzungen lautet der diesem Werke unter dem Stichworte des Titels entnommene Artikel wie folgt:
1. Allgemeines. Die Körperbeschaffenheit wird bei Militärpflichtigen durch ärztliche Untersuchung festgestellt und 4 zwar ob dieselben tauglich, bedingt tauglich, zeitig untauglich, nur im Landstürme verwendbar oder dauernd untauglich sind. Die entgiltige Entscheidung erfolgt unter allen Umständen im 3. Militärpflichtjahre. Der Militär-Vorsitzende der Ersatzkommission ist an den Ausspruck des Arztes nicht gebunden, sondern entscheidet nach eigenem Ermessen. Wer trotz geringer körperlicher Fehler den Anforderungen des Kriegsdienstes gewachsen ist. wiid für tauglich zum Dienst milder Waffe erklärt, ohne Waffe dann, wenn er zum Handwerker oder Krankenpfleger sich eignet. (Fortsetzung folgt.)
— Der Satan im Setzkasten hat in dem Inserat eines üricherischen Blattes einen bösen Streich verübt. In dem nserate war zu lesen: „Beachten Sie die Preise in unseren 14 Saufenstern." Ob die Druckerei auf diese Leistung hin dem Inserenten wohl Rabatt gewährte?