Kleinere Mtteilnugen.

Simmersfeld, 4. Okt. (Einges.) In einem auf hies. Markung gelegenen Walde wurde heute der ledige 35 Jahre alte Bäcker Christian Großmann aus Ueberberg tot, auf dem Gesicht liegend, aufgefunden. Der Mann litt an Epi­lepsie, bekam vermutlich seinen Anfall und erstickte in diesem hilflosen Zustande.

Tübingen, 2. Okt. (Schwurgericht.) Im sechsten Fall stand wegen eines Verbrechens des versuchten Mords der verhei­ratete 33 Jahre alte Taglöhner Christian Mezger von Bondorf, OA. Herrenbrrg, vor den Geschworenen. Dem Angeklagten, der sich im Jahre 1896 verheiratete, brachte feine Frau zwei uneheliche Kinder mit, während aus der Ehe selbst drei Kinder hervorgtngen. Die beigebrachten Kinder konnte der Angeklagte von Anfang an nicht leiden und er ließ ihnen eine dementsprechende Behandlung zu teil werden, um so mehr als die für sie in Aussicht gestellten Alimente nicht eingingen. Die Woche über arbeitete der Angeklagte in einer Fabrik in Feuerbach, so daß er bloß alle 8 bezw. 14 Tage zu den Seinigen kam. Die Ehe war von Anfang an keine glückliche, und auch die Thatfache, daß der Angeklagte sich in der Hoffnung auf Mitgift getäuscht sah, gab Anlaß zu viel Streit und Händeln in der Familie, so daß die Ehefrau gleich nach der Hochzeit, auch aus Furcht für daS Leben ihrer damaligen Kinder, wieder zu ihrer Mutter zurückkehren wollte. Der Angeklagte duldete die Ausführung dieses Vorhabens nicht. Um Weihnachten 1896 war die Ehefrau im Taglohn von zu Hause abwesend, während die Obhut über die Kinder dem übrigens damals etwas kranken Mann oblag. Schon damals suchte der Angeklagte die Gelegenheit zu benutzen, um seine Stiefkinder aus der Welt zu schaffen. Er begoß Süßigkeiten vom Christbaum mit Erdöl und gab sie den Kindern zu essen; als diese den Genuß verweigerten, drückte er ihnen die Süßigkeiten mit dem Finger in den Hals hinunter. Nachdem der Unmensch sah, daß sein Thun nicht die erwünschte Wirkung hatte, ersann er allerlei neue Torturen gegen die unschuldigen Kinder und behandelte sie nach allen Richtungen schlecht. Schließlich richtete sich seine ver­brecherische Thätigkeit auch gegen die eigenen Kinder. Am 12. Juli, als er wegen Krankseins zu Hause war, steckte er seinem am 26. Mai I960 geborenen kränklichen jüngsten Kind einen mit Salmiak­geist getränktenSchlozer" in den Mund. Die bald darauf heim­gekommene Frau fand das arme Kind in einem kläglichen Zustand. Der Mund war stark angeschwollen, die Lippen hochrot verfärbt, die Zunge war blutig und der Mund voll Schleim. Der Ehefrau gab der Angeklagte auf ihre Frage, was denn da geschehen sei, die Antwort, er habe das Kind wegen seines fortwährenden Schreiens .mit dem Schlozer auf das Maul geschlagen". DaS Kind und dessen Umgebung roch stark nach Salmiakgeist. Der Angeklagte entfernte sich darauf und beseitigte alsbald die Salmiakgeistflasche, die zum Kleiderreinigen bereit gestanden hatte. Da der Zustand des Kindes sich immer verschlimmerte, wurde der Arzt gerufen. Dieser konstatierte bei dem Kinde neben andern Krankheiten mehrere Geschwüre in der Mundhöhle. Der Angeklagte, der anfänglich beharrlich leugnete, gab gestern über seine That folgendes an: Seine Gemütsstimmnng sei in jener Zeit eine sehr gedrückte gewesen, er selbst sei krank gewesen, habe infolge dessen keinen Verdienst gehabt, «ährend sein Haus voller Kinder gewesen sei. Geld habe er keines gehabt, seine Mietwohnung sei ihm, weil der Mietzins rückständig war, gekündigt worden, und da an jenem Tage alle die Kinder zusammengeschrieen hätten, sei ihm die Aeußerung seiner Schwiegermutter, daß es dem jüngsten Kinde am wohlsten wäre, wenn es sterben würde, in den Sinn gekommen, und er habe dann dementsprechend gehandelt, indem er sein Kind von seinen Leiden zu erlösen beschloß. Kurz entschlossen, habe er den Schlozer des Kindes mit Salmiakgeist getränkt und ihn demselben in den Mund gedrückt, in der Hoffnung, daß der Tod bald eintreten werde. Das Kind hätte bei seinem Leiden ja doch nur noch höchstens drei bis vier Jahre zu leben gehabt und dabei viele Kosten verursacht. Das Kind lebt übrigens heute noch. Auf den Vorhalt des Präsidenten,

daß er auch seinen Stiefkindern nach dem Leben getrachtet habe, erkärte Mezger, diese Lüge hätten nur seine Ehefrau und seine Schwiegermutter erfunden. Die Sachverständigen gaben überein­stimmend an, daß der verwendete 13prozentige Salmiakgeist ein Gift sei, daS durch seine ätzende Wirkung in dem Zustande des schwachen Kindes eine solche Verschlimmerung hätte bewirken können, daß der Tod desselben Herbeigeführt worden wäre. Hierauf wurde der Fragebogen noch verlesen. Die erste und die zweite Frage find gerichtet auf versuchten Totschlag, bezw. versuchten Mord, die dritte Frage nach mildernden Umständen ist eine Nebenfrage zur ersten Frage. Die vierte Frage geht auf Körperverletzung aus 8 229 St.-G.-B. Der Vertreter der Staatsbehörde, Hilfsarbeiter Linder, beantragte, die zwei ersten Fragen, also die Frage nach versuchtem Mord zu bejahen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Wetzel, stellte den Antrag, nur die Frage vier zu bejahen, eventuell bei Bejahung der ersten Frage auch die Frage nach mildernden Umständen zu Gunsten des Angeklagten zu beanl-vorten. Nachdem die Geschworenen die Frage auf versuchten Totschlag mit der strafmildernden Nebenfrage bejaht hatten, wurde der Angeklagte wegen dieses Verbrechens neben dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren zu der Gefängnisstrafe von 3 Jahren verurteilt. An dieser Strafe geht ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft ab. Die Geschworenen hatten den Fabrikanten Uebelen-Höfen zu ihrem Obmann gewählt.

Tübingen, 3. Okt. (Schwurgericht.) Ein nichtssagender Wortstreit machte den erst 2V Jahre alten Zimmergesellen Ernst Kull aus Rothenfol, OA. Neuenbürg, der sich >m siebten Fall zu verantworten hat, zum Verbrecher. Am DonnerSiag den 12. Juli d. I. weilten mehrere Burschen aus Rothensol abends in dem be­nachbarten Herrenalb. Auf dem Heimweg entspann sich zwischen Kull und dem gleichaltrigen Zimmergesellen Ludwig Knüller auS Rothensol ein Wortwechsel, der damit endigte, daß Knöller dem Kull einige Ohrfeigen versetzte. Daraufhin griff Kull zum Messer und versetzte dem Knöller «inen Messerstich in den Hals, der bis in die Luftröhre drang und am nächsten Tag den Tod des Knöller zur Folge hatte. Kull stand nun gestern vor den Geschworenen, angeklagt eines Verbrechens der Körperverletzung mit nachgefolgtem Tod. lieber den Vorfall verhört, gab der Angeklagte an, Knöller habe ihn wiederholt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und zu Boden geworfen, sei dann auf ihn gekniet und habe ihn so auf die Brust gedrückt, daß er kaum mehr habe atmen können. Er habe sich in einer derartigen Notlage befunden, daß ihm kein anderer Ausweg zu Gebot gestanden sei, als zum Messer zu greifen. Deshalb habe er sein Messer aus der Tasche gezogen und sei mit diesem gegen Knöller gefahren, wobei er ihn in den Hals getroffen habe. Im übrigen will der Angeklagte an diesem Tage betrunken gewesen fein. Die Zeugen gaben an, daß sie wohl bemerkt haben, wie stch die beiden herumgestrittten haben, und daß hiebei Kull von Knöller geohrfeigt worden sei. Als beide in die Nähe der Zeugen gekommen seien, habe Knöller schwer geatmet und gewürgt, wie wenn er sich brechen müßte. Außer weiteren Mißhandlungen des Kull durch Knöller haben die Zeugen nichts wahrgenommen. Nach der That habe der Angeklagte schleunigst die Flucht ergriffen. Das Gutachten des Sachverständigen geht dahin, daß der Tod des Knöller durch innere Verhlutung erfolgt sei, hervorgerufen durch den bis in die Luftröhre gedrungenen Messerstich. Nachdem die Geschwo­renen die Frage nach vorsätzlicher und rechtswidriger Körperver­letzung nebst derjenigen nach mildernden Umständen bejaht hatten, wurde der Angeklagte zu der Gefängisstrafe von 2 Jahren verurteilt, wovon zwei Monate der Untersuchungshaft in Abzug kommen. Oberstaatsanwalt Fetzer war Ankläger, Rechtsanwalt Liesching Verteidiger und Fabrikant Leffing-Reutlingen Obmann der Ge­schworenen.

Tübingen, 3. Okt. Der Doppelmörder vom Neuen- bürgrr Fall soll derart erkrankt sein, daß seine Verurtei­lung durch das gegenwärtig tagende Schwurgericht in Frage gestellt ist. Von Simulation sei nach der Ansicht der Aerzte keine Rede; man vermutet eine Gehirnkrankheit

und es dürfte nicht ausgeschlossen sein, daß der Mörder die That vollbracht hat in einer Zeit, da die Anfänge einer Gehirnkrankheit schon vorhanden waren.

Stuttgart, 1. Okt. Strafkammer. Der wegen Bet­tels und Landstreicher« öfters bestrafte 44jährige ledige Tag­löhner Johannes Klein von Neusten O/A. Herrenberg machte sich nach Aussage mehrerer Zeugen anläßlich der Entsendung württembergischer Truppen nach China an zwei verschiedenen Orten beleidigender Aeußerungen gegen den König schuldig, die er aber bestritt. Nach Grund der Zeugenaussagen wurde derselbe wegen zweier Vergehen der Majestätsbeleidigung zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

Baifingen, 3. Okt. DieHopfen find hier fast alle verkauft zu 166 ^ den Ztr. nebst Trinkgeld mit 5-36 ^

Rottenburg, 4. Okt. Auf der städtischen Wage wurden bis heute 1160 Ballen abgewogen. Die Preise bewegen stch zwischen 76-88 ^ nebst Trinkgeld.

Tübinaen, 4. Okt. In Kilchberg steigen die Hopfenpreise ein wenig. Vorgestern wurden mehrere Partien der Ztt. zu 76 ^ nebst Trinkgeld verkauft.

Tübingen, 4. Okt. Auf dem heutigen Obstmarkt wurden 126 Säcke Mostobst verkauft. Der Zentner gemischtes Obst kostete 2.76 Birnen 2.662.86 Aepfel 2.86-3.66 ^

Stuttgart, 4. Sept. Kartoffelmarkt. Zufuhr 666 Ztt. Kartoffeln. Preis per Ztr. 2.86-3.66 ^ Krautmarkt. 1666 St. Filderkraut. Preis per 166 St. 2622 Obstmarkt. 2466

Zentner Mostobst. Preis per Ztt. Aepfel 2.462.66 gemisch­tes Obst 2.66-2.26 ^

Ulm, 3. Okt. Auf dem Ostbahnhof stand heute Oberländer Obst; für Tafelobst wurde 5 ^ pro Ztt., für Mostobst 2.46 pro Ztr. bezahlt.

s-Der Getreidemarkt. (Berichtswoche vom 28. Sept. bis 4. Okt.) Der Getreidemarkt neigte in letzter Woche wiederholt zur Schwäche wegen Mangel an Kauflust, die von Nordamerika ge­meldete Steigerung der Weizenvreise befestigte indessen auch die Märkte in Europa bez. Deutschland wieder und es wurden im Tageseinkauf schließlich die Preise der vorige» Woche für alle Ge­treidearten erzielt. Für Weizen und Roggen auf spätere Lieferung wurde in Berlin und Leipzig pro Tonne */,1 ^ sogar mehr bezahlt.

Herrenberg. Uebersicht über den Arbeitsmarkt am 27. Sept. Gesucht werden: 1 Bau-und Möbelschreiner, 1 Küfer, 2 Jpser, 1 Wagner, 1 landw. Arbeiter. Vermittlung kostenfrei. Arbeitsamt Herrenberg (Stadtpflege).

Verzeichnis der Märkte in der Umgegend.

Vom 8.13. Oktober 1900.

Altensieig: 10. Viehmarkt.

Calw: 10. Vieh-, Roß- und Echweinemarkt.

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HiezuDas Plauderstübchen" Nr. 40.

Druck und Verlag der «. W. Zaiser'schen Buchhandlung (Emil Zaiser) Nagold. Für die Redaktion verantwortlich: K. Paar.

Amtliche Md Primt- Bekanntmachungen.

Viehzuchtgenoffenschaft

des

Bezirks Nagold.

kroKramm

für die am Montag den 8. Okt. in Haiirrbach stattfindende

Viehausstellung mit Prämierung.

I. 9 Uhr: Ausstellung der um Preise konkurrierenden Tiere auf dem Baumacker des Lammwirts Rapp beim Samenhaus.

II. 10 Uhr: Beginn der Preisgerichte.

III. 13 Uhr: Verteilung der Preise.

IV. 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen im Gasth. z.Lamm", das Gedeck zu 1.^0 ^ ohne Wein.

Zu zahlreicher Beteiligung wird freundlich eingrladen. Haiterbach, den 1. Oktober 1900.

Vicevorstand:

. Stadtschultheiß Krauß.

MW»

JungviehweideUnterschkmndorf.

Der Abtrieb der 8

41

eidetiere

findet am

Dienstag den i). Oktbr. d. I., bormitt. 8-11 Uhr

statt und ist das restliche Wndegeld zu gleicher Zeit zu bezahlen. Die beim Auftrieb empfangenen Quittungen, sowie die Aktiennummern sind mitzubringen bezw. mitzuteilen.

Die Weidetiere der Mitglieder der Viehzuchtgenossenschast können zu der am Montag den 8. Oktober ds. IS. in Haiterbach stattfindenden Prämierung verbracht und abends wieder auf die Weide getrieben werden.

Beim Abtrieb ist Gelegenheit geboten, schönes Zuchtvieh zu erkaufen und werden Liebhaber freundlichst eingeladen.

Die Herren OrtSvorsteher werden gebeten, dies in ihren Gemeinden bekannt machen lasten zu wollen.

Haiterbach, den 27. Teptbr. 1900.

Weidekommission:

Vors. Krauß.

Nagold.

Bei dem am Dienstag den 9. Oktober stattfiadenden Abtrieb der Jungviehweide in Unterschwandorf und damit verbundener Venlrigerung von Zuchttieren habeeinen l 3 Monate alten Simmenthaler

Farren,

Eltern beiderseits prämiert, mit Ga­rantie zu verkaufen, wozu Liebhaber einladrt

Christ. Tchuoa.

Ungezuckerten

Prirnawein

190« versenden zum Tagespreis.

schmiert seine Stiefel immer noch mit Krebs-Fett, weil er weiß, daß sie dadurch länger halten und wasser­dicht werden.

Bezirkskrankenkasse Nagold.

Die ordentliche

General-BersammLung

findet am

Sonntag den 7. Oktober ds. Äs., nachmitt. 3 Uhr

im Saale des GasthofS zumHirsch" dahier mit folgender

Tagesordnung

statt:

1. Abnahme der Jahresrechnung pro 1899;

2. Wahl des RechnungsauSschufsts zur Prüfung der Jahresrrch- nung pro 1900;

3. Ergänzungswahl des Kossenvorstands;

4. Aenderung des § 23 der Kassenstakuten (betr. Einweisung ins BezirkskcankenhauS);

5. Sonstiges.

Hiezu werden die gewählten, bezw. von Aufsichtswegen ernannten Vertreter und alle sonstigen Arbeitgeber und erwachsenen Arbeitnehmer (Kafsenmttglieder) freundlichst eingeladen. Stimmrecht haben nur die aufgestellten Vertreter.

Den 26. September 1900.

Der Vorsitzende des Vorstands:

St. Schaible.

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