Lindberqhs Mexikofluq

TN. Nervyork, 15. Dez. Oberst Lindbergh ist, vo» Amerika kommend, aus dem Flugplatz in Mexiko City cingetrofsen und gtatt gelandet. Auf dem Flugplatz hatte sich eine grobe Men- sweiiv enge eingejnuden. Sämtliche Mitglieder des Kabi­netts. an ihrer Spitze Prästoent Calles, und der amerikanische Botschafter sowie zahlreiche Deputierte, Senatoren und pro­minente Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Handel und Indu­strie waren erschienen. Lindbergh hat den 2000 Meilen langen Flug trotz der ungünstigen WttterungSbedingungen in sehr guter Zeit znriickgelegt.

Der Tag der Ankunft LinbberghS ist in ganz Mexiko zum Nationalfeiertag erklärt worben. Amerika mißt dem Mexi- kvbesuch des Obersten Lindbergh größte Bedeutung für die Wiederherstellung besserer Beziehungen zwischen den Ver­einigt.n Staaten und Mextko zu.

Wurtl. Landtag

Steuer,ragen im Finanzausschuß.

Im Finanzausschuß wurde Kap. 61 (Grund-, Gebänüe- und Geiverbestener) beraten. Der Berichterstatter Winker (Lvz.» verlangte die Beseitigung gewisser Ungleichheiten in der Auswirkung der Gewerbesteuer und wünschte eine gruns- satzlrche Änderung des Gewerbesteuergesetzcs in einzelnen Puulren, da man auf die Regelung durch das Rcichsrahmen- gesetz nicht warte» könne. Cr stellte deshalb eine Reihe von Abänderungsantragen. Ein Redner des Bauernbundes er­klärte es für unmöglich, im Rahmen der Etatberatunge» be­stimmte Anträge auf Änderung einzelner Gesetzesbestim­mungen anzunehmen. Ebenso äußerten sich Redner der De­mokratie, des Zentrums, der Bürgerpattei und der Deut­schen Bolkspartei. Der Finanzminister erklärte, daß die Auf,affung des Finanzmiulsteriums über bas Gewerbe- steuergesetz zusammengesaßt sei in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Winker. Durch die Nachprüfung seitens der Ooerbchörde würden zweifellos manche Unebenheiten be­seitigt werden. Ein Mitglied der Bürgerpartei erklärte das württembergische Gewerbesteuergefetz als das beste in Deutschland. Es herue schon zu ändern, wäre verkehrt und gefährlich. Ein Mitglied des Zentrums verlangte, daß der gewerbliche Reinertrag nicht als einziges Veranlagungsmerk- mal angesehen werden sollte. Ein demokratischer Redner vertrat aber die Meinung, daß der gewerbliche Reinertrag ein maßgebliches Moment der Veranlagung bleiben müsse. Ein Milzlied der Deutschen Volkspartei fand, daß die Staf­felung der Grundsteuer das Umlageverfahren immer kompli­zierter mache. Die Richtsätze des Landesfinanzamles über die Ermittelung des Gewerbeertrages auf Grund des Um­satzes seien bei manchen Betrieben zu hoch. Bei den Mitteil­habern eines Unternehmens wirke sich das Gewerbesteuerge­setz vielfach so aus, daß gar kein Steuerkapital mehr heraus, komme. Der Finanzmiuister erklärte sich bereit, sofort zu prüfen, wie am besten abgeholfen werden kann. Bisher mußte man annehmen, daß das Reichsrahmengesetz aus 1. April 1928 durchgeführt werde. Erft seit einigen Tagen wisie man, daß dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werde» könne. Im Januar werde das Material über die Wirkung des GemerbesteuergeseyeS dem Finanzministerium bekannt sein. Dann werde sich auch die Abstellung von Härten er­möglichen lasten. Die Kap. 61, 83, 65 und 87 wurden geneh­migt. Zu Kap. 81 wurde ein Antrag der Rechten und deS Zentrums angenommen, das Staaisministerium möge dahin wirken, daß LaS in Aussicht stehende Steuervereinhett- kichungsgesetz nicht zum Verlust der Steuerhoheit des württ. Staates führt, daß die Grundsteuer und Gewerbesteuer in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden, daß die Ver­waltung und der Einzug der Realstcuern wie bisher durch Landes- und Gemeindebehörden erfolgt, daß die Besteuerung der Ausmärker nicht von den Gemeinden des Betriebösitzes, sondern von der Markungsgemeinde erfolge und daß der Kleinbesitz steuerlich entlastet wird. Angenommen wurde ferner ein sozialdemokratischer Antrag betr. Entlastung der kleinen Landwirte durch das Reichsrahmengesetz und ein wei­terer sozialdemokratischer Antrag, dem Landtag nach Ver­abschiedung deS Reichsrahmengesctzes Vorschläge über die Staffelung der Grundsteuer zu machen, die eine Entlastung der kleinen Landwirte bet der Grundsteuer herbeiführcn. Mit 8 gegen 7 Stimmen wurde weiter ein sozialdemokratischer Antrag abgelehnt betr. Vorlegung eines Verzeichnisses über die vom Finanzministerium in den beiden letzten Jahren nachgelassenen Grund-, Gewerbe- und Gebäudesteuern. An­genommen wurde ein Antrag Dr. Wider (B P.) auf Vor­schläge der Negierung zur Ausgleichung von Härten und Un­gerechtigkeiten und ein Antrag Bock (Z.), der dahin geht, die Regierung möge, falls das Steueroerelnhritltchungsgesetz vom Reichstag nicht in bälde beschlosten wird, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere den ge­werblichen Reinertrag als einziges Beranlagungsmerkinal beseitigt und auch sonst dem Verlangen Rechnung trägt» daß große, die Einrichtungen von Gemeinden erheblich bean­spruchende Betriebe nicht nur mit einem Gewerbesteuerkapi­tal von 30 Rm. veranschlagt werben können. Schließlich wurde noch ein Antrag mehrerer bürgerlicher Parteien an­genommen, das Staatsministerium möge dem Landesfinanz, amt gegenüber zum Ausdruck bringen, daß eine genaue Nach­prüfung seiner Richtlinien für die Ermittelung des gewerb-

ltchen Reinertrages auf der Grundlage des Umsatzes, beson­ders bet den kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, er­forderlich erscheint, um zu erreichen, daß im Einschützungsver- fahren nicht ein über die tatsächliche Höhe hinausgehendes Einkommen ermittelt wird. Die sozialdemokratischen Abän- dcruugsanträge zum Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer­gesetz wurden sämtlich abgelehnt.

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Die Verteilung der Gieuerlasts«.

Die Kleine Anfrage des Abg. Winker, betr. eine gerechte Verteilung der Steuerlasten, hat das Finanzministerium wie folgt beantwortet: 1. Das Grund-, Gebäude- und Gewerbe­steuergesetz vom 7. 1. 37 hat im ganzen, d. h. nach dem Ver­hältnis der drei Gesamtkatastcr zueinander, schon für das Rechnungsjahr 1920 das von Regierung und Landtag ge­wünschte Ergebnis gebracht, nämlich einen gerechten Ausgleich der Steuerlast unter den Gewerbetreibende» sowohl wie zwischen Gewerbe, Landwirtschaft und Hausbesitzer erzielt »nd Ordnung in den Finanzen Insbesondere der Gemeinden geschaffen. Die Befürchtung einzelner Parteien, durch die neue Gewerbesteuer würde das Gewerbe erdrosselt, hat sich nicht verwirklicht, vielmehr hat sich die Steuerlast des einzel­nen Gewerbetreibenden in den Grenzen der Tragbarkeit und der Leistungsfähigkeit gehalten. Soweit sie als übermäßig hoch empfunden wird, ist sie nicht durch das Gewerbesteuer­gesetz verschuldet, sondern durch den verlorenen Krieg und durch die Folgen, die sich daraus entwickelt haben. Vom 1. April 1937 ab hat die Herabsetzung der StaatSsteuer von 7 Prozent auf 5 Prozent die Steuerlast gleichermaßen für Ge­werbe wie für Landwirtschaft nnd HanSbesitz erleichtert. 3. Der Grundgedanke des Gesetzes ist die Besteuerung des Gc- merbeertrages nach dem dreijährige»! Durchschnitt. Dieser kann sich erst mit der 3. Veranlagung auf 1. April 1928 voll answirken. Sobald die unvermeidbaren Folgen des Über­gangs z» einem neuen Steuersystem verschwunden sind, die für das erste Jahr 1926 zu Nachzahlungen und Rückerstat­tungen gegenüber den nach der vorjährigen Stenerschnld zu leistenden Vorauszahlungen geführt haben, werden auch die Unebenheiten ausgeglichen sein, wie sie bei der Veranlagung für 1926 sowohl bet kleineren wie größeren Gewerbebetrie­ben zutage getreten sind. Diese Unebenheiten sind in der Hauptsache nur vorgckvmmen Pet Betrieben, die mit Schul­den oder infolge der tm Herbst 1925 einsetzenben Wirtschafts­krise mit Verlust gearbeitet haben. Nach der von allen Par­teien geteilten Auffassung sollten im Gegensatz zu Landwirt­schaft und Hausbesitz bei dem Gewerbe die Schulden soivohl wie die Betriebsverluste berücksichtigt und der Schnldenabzug noch über den Umfang des Gewerbesteuergesetzes vlln 1922 hinaus erweitert werden. Die Absicht des Gesetzgebers war, dem Gewsrbe den Wiederaufbau des Betriebskapitals zu er- letchtern, damit es tm Wettbewerb mit anderen Gewerben gleicher Art in den anderen Ländern nicht unterliege. Steuer­pflichtige dieser Art sind daher nur aus der fünfprozentigen Rente ihres Betriebskapitals (unter Abrechnung der Be- triebögebäube und unüberbauten Grundstücke) und, wenn sie ein schuldenfreies Betriebskapital nicht hatten, nur mit dem Minbestbetrag von 30 Nm. zur Gewerbesteuer herangezvgen worden. Bei besonders gelagerten Fällen haben sich solche Steuerpflichtige bereit erklärt, der Gemeinde über die Ver­anlagung hinausgehende Steuerüeträge zu entrichten. 8. Wie dem Finanzministerium bekannt geworben ist, hat der Fragesteller namens der soz. Fraktion des Landtags in einem gedruckten Rundschreiben die Schultheißenämter unter Zn- sicherung der Verschwiegenheit gebeten, ihm in einem betge­fügten Vordruck das Gewerbekataster einzelner Gewerbebe- trtebe für die Jahre 1914, 1925 und 1936 mttzuteilen. Soll­ten einzelne Gemetndebeamte unter Verletzung ihrer Amts­pflicht eine Auskunft darüber abgegeben haben, so könnte aus den bekanntgcgebenen Ergebnissen der Gewerbesteuerveran- lagung von 1914 und 1925 kein Schluß auf die Brauchbarkeit des neuen Gewerbesteuergesetzes gezogen werden. Denn baS Gemcrbckataster von 1914 ist nur nach äußeren Merkmalen festgesetzt worden und kann daher bei den heutigen schwanken­den Verhältnissen keinen geeigneten Vergleichsstab geben. Die Verschiebungen, die gegenüber 1914 und 1925 in dein Ge­werbekataster des einzelnen Gewerbetreibenden etngetreten sind, und ebenso das Gewerbekataster von 1926, gebe» deshalb noch keinen Anhaltspunkt dafür, baß das neue Grund-, Ge­bäude- und Gemerbestcnergesetz bet seiner vollen Auswirkung zu einer ungerechte» Verteilung der Steuerlast führt. 4. Un­ter der Etnwtrkung der wirtschaftlichen Besserung im Wirt­schaftsjahr 1926, der günstigeren Geschäftsergebnisse des Wirt­schaftsjahres 1927 und des dreijährigen Durchschnitts »vird die Gewerbesteuerveranlagung zuin Teil schon für 1927 und noch mehr für 1928 ein wesentlich gleichmäßigeres Bild zei­gen. Grundsätzliche Änderungen des Gesetzes können daher im jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage kommen. Spätestens mit Wirkung vom 1. April 1929 ist überdies nach dein Entwurf des Steuervereinhcttlichungsgesetzes, der derzeit den» Neichs- rat vorliegt, »nit einer reichsrechtlichen Regelung der Ge­werbesteuer wie auch der Grund- »nd Gebäudestener zu rech­ne»».

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SCB. Stuttgart, 15. Dez. Der Abg. Wernivag (BB.) hat folgende Kleine Anfrage gestellt: In verschiedenen Ge­meinden des Oberamts Balingen, sowie in einigen ande­ren Landesteilen ist infolge von Unwetterschäden irr» Jahre 1926 zürn Teil die gesamte Ernte vernichtet worden, so baß einem Teil der Landwirte, die unter dieser Katastrophe be­sonders schwer gelitten hatten, Notstandsdarlehen gegeben werden mußten. Diese Darlehen sollten nun auf 1. Januar 1928 zur Hälfte zurückbezahlt oder »nit 78 Prozent ver­zinst werden. Infolge der schlechten Einbringung der dies­jährigen Ernte und des ständiger» Rückganges der Vieh-

«no Schweinepreise ist jedoch die Notlage der in Frage rom- inenden Betrieb«, insbesondere der kleinbäuerlichen Be­triebe derart, baß ihnen eine Rückzahlung der Darlehen un­möglich ist. Ich frage deshalb das Staatsministeriuin, ob es bet dieser erschütternden Notlage bereit ist, die Nückzah- lungsfrist zu verlängern und auf die Zinszahlungen zu verzichten.

SCB. Stuttgart, 15. Dez. Von zuständiger Seite »vird »nitgeteilt: Das Staatsministeriuin hat dieser Tage den Ent­wurf einer neuen Geinelndeordnung ferlggcstellt. Der Ent­wurf entspricht im wesentlichen dem vor kurzen» öffentlich be- kanntgegebcnen Entwurf deS Jirncinninisteriums. Er »vird dem La'Klag demnächst zugehcn.

Aus Württemberg

Staatspräsident Bazille gegen den Einheitsstaat.

Anläßlich feines Besuches in Hellbraun hat Staats- präsiüeut Bazille in» .Hellbrauner Nathans eine beach­tenswerte Rede gehalten. Er führte darin n. a. ans: Der Besuch in Heikbronn sei der letzte, den er in diesen» Jahre mache. Da im kommenden Jahre die Wahlen stattsindcn, halte er es für nicht angezetgt, »vettere Besuche bet anderen Städte» zu «rache»». Seine Besuche seien vielfach mißdeutet »vorder». Das Wesen der Politik sei aber Erfahrung und Beobachtiurg. Die ivisseiisrhaftliche Theorie sei zwar not­wendig, müsse aber ergänzt werde» durch Erfahrung nnd Beobachtung, sonst arbeite inan im blutleeren Nanu». Des­halb halte die Negierung eine Ftthllingnahme »nit der Be­völkerung tm Laude draußen für zweckmäßig. Im weite­ren Verlaus seiner AliSführnngen ging der Staatspräsideut »och auf einige aktuelle politische Fragen ein. Das Ver­hältnis von Gemeinden und Staat sei vielfach durch die gegenwärtige Ftnanznot getrübt worden. Die rvürtt. Re­gierung »veröe sich bei den kommenden Fina »zausgleichs. Verhandlungen bemühten, eine Erhöhung der Ausgleichs» summen zu erreichen, daruit auch einige dringende Ge- meiildewünsche erfüllt werden können. Der Vorwurf der Verschwendung, den mau den Städten schon geinacht habe, treffe auf unsere württ. Verhältnisse »ttcht zu. Das Pro- blem der Erhaltung der Volkswirtschaft in allen ihre» Zweigen liege der württ. Regierung sehr am Herzen. Sie habe der Landnürttchast ihre besondere Fürsorge angedet- hen lasse»», weil die Landwirtschaft in einer besonders be­drängten Lage gewesen sei. Die Haltung in der Frage deS deutsch-spanischen Handelsvertrages beweise am besten, daß sich die Interesse» der Landwirtschaft mit denen der Export» tndllstrie vereinigen lassen. Die schwierigste Frage der Gegenwart sei das Verhältnis zwischen Reich und Ländern. Vermutlich werde in den nächste»» Jahren um dieses Pro­blem ei» heftiger Kampf entbrennen. Die Annahme, baß durch die Schaffung des Einheitsstaates Ersparnisse erzielt würde»», beruhe auf einer Illusion. Der Staatspräsident faßte kurz alle Gründe zusammen, daß vom wirtschaftlichen nnd kulturellen Standunkt aus die Aufgabe der Selbständig­keit der Länder einen große» Verlust für das deutsche Volk bedeute» rvnröe. Wenn der Einheitsstaat wirklich dem Zug unserer Zeit entsprechen würde, so könnte »narr sich mit ihm rvte mit einem historisch notwendigen Ereignis abftnden. In keinem der großen Föderativstaate» der Welt, weder in Amerika noch in Rußland noch in der Schweiz, mache» sich aber unitarrstische Tendenzen geltend. Sie seien ledig­lich in Deutschland zu verzeichnen,- den Einheitsstaat müss» man deshalb ablehnen.

Ftnauzmtntster Dr. Dehliuger gegen de» Eiuheitsstaak.,

Ftnauzrniuister Dr. Dehliuger hält zurzeit Wahlrede», In einer Versammlung der deutschnativnalerr Bolkspartei tn Lnd'.vigsburg wandte er sich gegen den Vorwurf der Mißwirtschaft und betonte die Wiederherstellung der Ord­nung in den württ. Finanzen. Weiter führte er aus, wen« verschiedene Länder »rach dein Einheitsstaat rufen, so täten sie es, weil Ihre Finanzen vor dein Zusammenbruch stän­den. Was helfe es einem Lande, wenn cs zwar fette Städte, aber einen aitsgehirngerten Staat habe. Württemberg brauche nicht von Berlin regiert zu werden. Es erfreue sich einer günstigen wirtschaftlichen nnd gesellschaftlichen Struk. tnr und habe auch die geringste Arbeitslosenzahl. Die So­zialdemokratie rufe »rur deshalb nach dem Einheitsstaat, »veil sie glaube, dort de» größeren Einfluß zu gewinnen.

Inbetriebnahme neuer Gleise im Stuttgarter HanptvahNhof

Von der RBG. wirb mttgetcilt: Anläßlich der Inbe­triebnahme neuer Gleise treten vom 16. bis 19. Dezember tn der Abfahrt und Ankunft einzelner Züge in Stnttgart» Hbh. Aeuderungen ein, die aus roten Anschlägen zu er­sehen sind. Vom 19. Dezember »nittags 12 Uhr an werde« die neuen Halleglcise 14 in Stnttgart Hbh. in Betrieb ge­nommen- die von und nach Cannstatt über die Vororts­gleise verkehrenden Züge fahren von da an auf diesen Halle­gleisen ans und ein (statt wie bisher auf den Gleisen 5 und 6),- es tritt daher eine neue Uebcrsicht über die Abfahrt und Ankunft -er Züge tn Stuttgart Hbhf. in Kraft.

Von Dienstag, 29. Dezember an verkehrt Werktags ein neues Zugspaar Stuttgart Hbhf.-Eßlingen nnd zurück- Stnttgart Hbhf. ab 7.87, Eßlingen an 8.00, Rückfahrt: Eß­lingen ab 11.00, Stutgart Hbhf. an 1.25, mit Halt auf alle» Zwischeirstattonen.

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