Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag »ch Eavnltäg.

Auflage 19V0 Preis vierteljährl. hi« mit rrLg«loh» 90 im Bezirk 1 auherhalb d. Bezirks 1 2S -s. MonatSab onnementS nach Verhältnis.

^ 185.

Der GchlWster

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-BeM Nagotd.

74. Zlahr-a«-.

Nagold, Montag den 13. August

Jns«tionr.»e»«h, f. d. einspaltige Zeile auö gewöhn!. Vchrtst oder deren Ran« de« eimna»g.«i«»l»g » ^ bei mehrmalig.

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Gratisbeilagen:

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Schwtt. Landwirt.

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Amtlicher.

A« die Wemeiudkdehörde».

Man hat in Erfahrung gebracht, daß in manchen Ge­meinden des Bezirks aus den Fichtenwaldnnge« der Gemein­den noch Erntewiede« jehane« und verabreicht werden, was selbstverständlich ein großer Schoden für die Holz- «rträgnifse der Waldungen ist, während dauerhafte Ernte- «jeden z. B. Kokossaserstricke u. s. f. billig bezogen werden können.

Um nun weitere Vorkehr treffen zu können, wollen die­jenige« SchultheißenSmter, in deren Gemeinden zur Zeit «och Erntewiedeu an- de« Gemeiudewaldauge« abgegeben werden, binnen 14 Tagen anher berichte«, weshalb diese unzweckmäßige Handlungsweise noch besteht und warum die Landwirte ihrer Gemeinden den Bedarf an Erntewieden nicht anderweit decken.

Nagold, den 11. August 1900. _K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung.

Floßsperre betreffend.

Von der Kgl. Kreisregierung Reutlingen ist im Einver­ständnis mit der K. Mtnisterialabteilung für den Straßrn- und Wasserbau am 11. ds. Mts. Floßsperre auf der Na­gold für die Zeit vom 13. August bis 8. September ds. IS. einschließlich ungeordnet worden, was hiedurch zur Kenntnis der Interessenten gebracht wird.

Nagold, den 13. August 1900.

K. Oberamt. Sch Aller, Amtm. >4

Sonderkonferenz.

Dieselbe ist bestimmt auf Mittwoch den SS. Airq., 10 Uhr, nach Ebhause«. Gesang Wieder II, 53. 71.

Nagold, den 13. August 1900. _ be l e._

Die Prüfung im Hufbeschlag hat u. a. bestanden : Friedrich Steimke von Neubulach.

Hages-Meuigketten.

Deutsches Leich.

Nagold, den 13. Aug.

-j-j- Das gestrige Kirchenkonzert, mit dem uns die unter Mussikoberlehrer Hegrle's Leitung vereinigten musi­kalischen Kräfte von Seminar und Stadt erfreuten, war von hier und auswärts sehr zahlreich besucht und hat eine» hervorragenden Erfolg zu verzeichnen. Drei eindrucksvolle Orchesterchöre:Wachet aus" ausPaulus" von Men- drlssohn,Wenn der Höchste" undDie hohen Himmel künden weit." beide von Malcello (Orgelbegleitung Unter­lehrer Dölker), eine schwierige. Gewandtheit erfordernde Toccata für Orgel von Bach (Dölker), ein liebliches An­dante cantabile und ein gefälliges Allegretto für Violinen- chor und Orgel, beide von Mendelssohn, ein Larghetto für 2 Violinen (Dölker und Maier) und Orgel von G. F. Händel wurden rein und fein, zwei Männerchöre:Ehre

sei Gott" mit Orgelbegleitung von Hauptmann undHilf

mir Gott" von Bernhordt Klein wurden schneidig ausge- führt. Besonders möchten wir diesmal hervorheben einen gemischten Chor von Becker, der beinahe in Silcherscher Art den Herzton des Volkes trifft:Ein Herz, daS kenn' u. weiß ich", einen dem Professor Köstlin in Gießen gewidmeten gemischten Chor, tief und innig empfunden und ganz neu komponiert von Hegele:Unter olles mich zu fügen" und ein dem Text: Müde bin ich, geh' zur Ruh'" entsprechend einfach und kindlich gehaltenes und eben deshalb wirksames Barytonsolo (Ernst Hegele), ebenfalls neu komponiert von Oberlehrer Hegele. Wenn wir mit Freuden anerkennen, mit welcher Hingebung und mit welchem feinen Verständnis sich olle Beteiligten ihrer schönen Aufgabe unterzogen haben, so möchten wir dabei den Wunsch nicht unterdrücken, daß von Seiten der Nagolder Frauenwelt die edlen Bestrebungen des hochverdien­ten MusfikdirektorS noch mehr Unterstützung finden möchten.

Im Herbst d. I. «erden Mädchen zum Dienst bei den Telephonanstalten des Landes angenommen werden. Voraussetzungen für die Annahme find: paffendes Lebens­alter (zwischen 16 und 25 Jahren), den Anforderungen deS TelephoadiensteS entsprechende Körperbeschaffrnheit und Rüstigkeit, insbesondere normales Hör- und Sehvermögen, guter Leumund, gute Schulbildung, die Erstehung einer Aufnahmeprüfung. Die Gesuche um Annahme find späte­stens bis zum 1. Okt. d. I. an die Generaldirektion der Posten und Telegraphen zu richten. Die Aufnahmeprüfung wich, am 32. und 23. Oktober in Stuttgart gehalten werden. ^t. Altensteig-Dorf, 11. Aug. Im letzten Jahrzehnt wurde so manches Reue für unsere Gemeinde geschaffen, das von unberechenbarem Wert für die hiesthen Bewohner ist. Anfangs der neunziger Jahre wnrde die VerbinduugS- straß« von Altensteig-Stadt hieher neu gebaut. Voriges Jahr erfolgte der Anschluß an die Schwarzwaldwasfer- versorgungSgruppe. Zur Abwehr gegen «ne etwaig« Feuersgefahr find innerhalb des Ortes damals 7 Hydran- ten eingerichtet worden. In diesem Jahr wurde die Orts- straße mit gepflasterten Kandeln versehen, die Kanalisation zum Ablauf des Wassers durchgesührt, die Straße neu pla­niert und gewalzt, so daß dieselbe sehr bequem zu befahren und vor allem trocken gelegt ist. Für daS nächst« Jahr ist der gänzliche Umbau unserer Kirche in sichere Aussicht genommen. Am letzten Mittwoch war Baurat Gebhard von Stuttgart hier um Erhebungen anzustellen behufs Er- richtung einer Notkirche über die Zeit des Kirchenbaus. Wie wir hören, soll demnächst entweder an daS Schullokal ein abnehmbarer bedeckter Raum angefügt oderauf der Pfarrwiese ein besonderer interimistischer Notbau erstellt werden.

Stuttgart, 7. Aug. Di« Aussicht auf einen güten Tropfen wächst Heuer immer mehr. Eine Vergleichung der Witterung der letzten 15 Jahre zeigt, daß der Sommer 1900 mit 34 Gommertagen an der Spitze steht; es folgen die Jahre 1887 mit 33, 1889 und 1899 mit je 29, und 1896 mit 25 Sommertagen. Sommertage im Juli waren es Heuer 19, eine größere Zahl weist nur das Jahr 1887 auf, nämlich 21, dann folgen 1886 und 1895 mit je 15. Auch der August brachte bi- jetzt eine der Entwicklung der

Allerlei Rechtsbelehrung.

(Fortsetzung.)

Das Grundbuch.

Zweck und Einrichtung. Grundbuch ist das bei be­stimmten Behörden (Grundbuchämtern) geführte, mit öffent­lichem Glauben versehene Buch, in das die Uebertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie die Belastung eines Grundstücks mit einem Recht eingetragen wird. Die Einrich­tung des Grundbuchs ist, soweit sie nicht in der Grundbuch- Ordnung geregelt ist, Sache der Anordnung der Landes­justizverwaltungen. Die Grundbücher werden für Bezirke eingerichtet. In ihnen erfolgt die Bezeichnung der Grund­stücke nach einem amtlichen Verzeichnis, welches dieselben unter Nummern (I,ll,lll) oder unter Buchstaben (^,,8,6) aufführt; dessen Einrichtung regelt sich auf Grund landes­herrlicher Verordnung. In dem Grundbuch erhält jedes Grundstück ein Grundbuchblatt; doch kann über mehrere in demselben Grundbuchamtsbezirke belegenen Grundstücke desselben Eigentümers ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden, falls keine Verwirrung davon zu besorgen ist l88 14). Die Berichtigung des Grundbuchs setzt die Einwilligung desjenigen voraus, dessen Recht von der Berichtigung betroffen wird; nur dann ist dieselbe nicht erforderlich, wenn die Unrichtigkeit des Eintrags nachgewiesen ist. Dies gilt auch für die Eintragung oder Löschung einer Verfügungsbeschränkung. Die Berichtigung durch Eintragung eines Berechtigten kann auch von demjenigen beantragt wer­

den, welcher auf Grund eines gegen den Berechtigten voll­streckbaren Titels eine Eintragung verlangen kann, wenn diese Eintragung ohne die vorgängige Berichtigung nicht statthaft ist; liegt dieser Fall nicht vor, so kann die Berich­tigung, die durch Eintragung des Eigentümers oder Erb­bauberechtigten geschehen soll, nur mit Zustimmung des als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Eingetragenen erfolgen, sßtz 14, 22). Ist das Grundbuch infolge der Verletzung gesetzlicher Vorschriften seitens des Grundbuchamts unrichtig geworden, so ist von Amts wegen ein Widerspruch einzu­tragen; falls eine Eintragung ihrem Inhalt nach unzulässig ist, ist sie von Amts wegen zu löschen jH54). Besondere Grundbüche r,Wiederher st ellungrc. Durch landesherrliche Verordnung kann bestimmt werden, daß für gewisse Gat­tungen von Grundstücken besondere Grundbücher geführt wer­den, die nicht für Bezirke eingerichtet sind 85). Auf dem­selben Wege kann bestimmt werden, daß ein bisher geführtes Buch oder mehrere bisher geführte Bücher für sich allein oder zusammen mit einem neuen Buch oder mit mehreren neuen Büchern als Grundbuch gelten sollen; auch dann ist diese Bestimmung zulässig, wenn für Grundstücke, die nicht den­selben Eigentümer haben, ein gemeinschaftliches Blatt besteht sH 88). Werden in Gemäßheit solcher Anordnungen mehrere Bücher geführt, so muß in jedem derselben jedes Grundstück eine besondere Stelle haben, an welcher auf die in den andern Büchern befindlichen Eintragungen zu verweisen ist. Die Stellen, auf die verwiesen wird, und die Stellen des Haupt­buchs gelten zusammen als Grundbuchblatt stz 88). Falls in einem Buch, das zufolge landesherrlicher Anordnung als

Trauben, die in erfreulicher Menge vorhanden sind, günstige

Witterung.

Stuttgart. 9. Aug. Wie man hört, ist der Uebergang der Leitung der Filderbah« an die Westdeutsche Eisen­bahngesellschaft, wovon schon in der letzten Generalversamm- lung die Rede war, als gesichert zu betrachten. Die ge- nannte Gesellschaft hat in Köln ihren Sitz und in Karlsruhe eine Zweigniederlassung. Nach der Uebernahme der Fil- derbaha wird sie auch hier eine Filiale errichten. Den bisherigen Besitzern ,on Stammaktien werden 60 °i», den- jenigen von Prioritätsaktien 100 "/» angeboten. Ein kapi­talkräftiges Institut wie die Westdeutsche Eisenbahngesellschaft wird den Interessen der Aktionäre, wie der Filderorte tu hohem Grade zu statten kommen. Sie hat, wie mau hört, vor allem den elektrischen Betrieb der Zahnrodbahn und einer weiteren Strecke, welche auch die Ausnützung der Elektrizität zu Licht- und zu Kraftzwecken in den einzelnen Fild «orten zur Folge hätte, wie überhaupt di« Ausdehnung des ganzen Netzes in Aussicht genommen. Der General- direktor der Westdeutschen Eisenbahngesellschast ist heute in Begleitung von zwei «eiteren Herren dieser Gesellschaft hier eingetroffe» und hat, geführt von dem Direktor der Filder- bahn, die Strecken und Bahnhöfe dieser Bahn besichtigt.

Eßlingen, 9. Aug. AIS Freiwillige für China haben sich beim hies. Bezirkskommando 12 Angehörige des BeurlaubtenstandeS gemeldet. Don denselben wurden bei der hinsichtlich der Tropendienstfähigkeit vorgeaommenen Untersuchung fünf als tauglich auSgrmustert. Letzteren, wurde bekannt gegeben, sich bereit zu halten, um bei etwa­igem Bedarf am 15. d. M. in Potsdam eintreffen zu können. Unter den fünf Tauglichen befindet sich auch ein 30 Jahre alter Witwer. Jakob Barth von Zell, Vater eines Kindes. Ein Bruder deS Barth ging seiner Zeit auch als Lehrer nach Tanga in Afrika um dort die erste deutsch« Schul« zu gründen, von wo derselbe nach Ablauf seiner Dienstzeit gesund zurückkehrte.

Röthenbach OA. Oberndorf, 9. Aug. Durch Beschluß der hiesigen bürgerlichen Kollegien wurde der Bürgernutzen für die hiesigen Bürger in Naturalien von seither 7 auf 8 Metr. Scheiterholz, in Geld von 35 auf 40 ^ erhöht und für sämtliche Schüler der Volksschule die Lehrmittel­freiheit eingefühit. Die Kgl. KceiSregierung hat die Sr- nehmigung zu diesen Beschlüssen erteilt. (S4w. B.)

Ulm, 11. Aug. (Korr.) Beim hies. Bezirkskommando hoben sich auf die jüngst« Aufforderung 9 Freiwillige nach China gemeldet, welche sämtlich als tropeudienstfähia befunden worden find.

Villingen. 7. Aug. Die Stadt Billingen kaufte das gegenüber der Tonhalle gelegene Haus de» Uhrenhändlers Ferd. Maier, um später darin die Gewerbeschule unterzu­bringen. Der Kaufpreis beträgt 60000 Mark.

Vom Bodensee, 11. Ssug. (Korr.) Gestern Nach­mittag gegen 5 Uhr trafen die württ. Majestäten nebst den Hofstaaten mit SonderschiffCharlotte" im Hafen zu Lindau ein, wo sie von den K. Prinz Ludwig'schen Hoh­lheiten empfangen und zu Wagen nach Villa Amsee ge­fahren wurden. Nach etwa '/«ständigem Aufenthalt und

Grundbuch gilt, die Grundstücke nicht auf Grund eines amt­lichen Verzeichnisses bezeichnet sind, so muß diese Bezeichnung von Amts wegen bewirkt werden stz 89). Das Verfahren zum Zwecke der Eintragung von Grundstücken, die bei An­legung des Grundbuches ein Blatt nicht erhalten haben, so­wie das Verfqhren zum Zwecke der Wiederherstellung eines ganz oder zum Teil zerstörten oder abhanden gekommenen Grundbuches bestimmt sich nach den zu erlassenden landes­herrlichen Verordnungen s88 91, 92). Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, daß ihm das Recht zusteht; ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, daß das Recht nicht besteht sBGB. 8 891). Abschrift aus dem Grundbuche kann nur insoweit gefordert werden, als die Einsichtnahme des Grund­buches und der Grundbuchsurkunden gestattet ist. Nach der Grundbuchordnung ist dies aber nicht schlechthin, sondern nur dann erlaubt, wenn jemand ein berechtigtes Interesse daran hat. Dieser Begriff ist in weitestem Sinne zu verstehen, so daß also z. B. derjenige, welcher ein Haus kaufen will, zum Verlangen einer Abschrift berechtigt ist. Die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. Die Landesjustizverwaltung kann anordnen, daß die Erteilung einer Abschrift in noch weitergehendem Umfange zulässig sein soll, also auch ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses 93). Hypothe­ken und Grundstücksmackler haben im Zweifel stets ein berech­tigtes Interesse. Ist der Grundbuchrichter der Ansicht, daß ein solches nicht vorliege, steht dem Betreffenden hiergegen die Beschwerde zu. Während des Konkursverfahrens kann an den zur Masse gehörigen Grundstücken eine Vormerkung