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63. Jahrgang
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Die EinrückungSgebühr beträgt 8 ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Donnerstag, äen 5. Januar 1888.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 SO H, sonst in ganz Württemberg 2 „4L 70 H.
Abonuements-Einladung.
Dem „Calwer Wochenblatt" werden auch in diesem Jahre die wichtigsten politischen und anderen Ereignisse telegraphisch mitgeteilt, welche oft in letzter Stunde ausgenommen in kurzer Zeit zu Händen unserer Leser gelangen. Auch bezüglich des übrigen Inhalts glauben wir den Anforderungen unserer Leser in befrie- ^ digender Weise entsprochen zu haben, wofür wir in der stets wachsenden Abonnentenzahl einen vollgiltigen Beweis erblicken.
Wir laden hiemit zum Abonnement wiederholt freundlichst ein.
Aie Weöcrktion.
Amtliche Wekcmntmachirngen.
Die Schuttheißenämter
haben bis 31. d. M. hieher anzuzeigen, wie viele in den Flurkarten und im Primärkataster einzutragende Veränderungen seit dem 1. April des verflossenen Jahres angefollen, von wie vielen die Meßurkunden beigebracht sind, und von wie vielen nicht.
Calw, 2. Januar 1888. K. Oberamt.
__ ^ Supper.
Die Hrtsvorsteher
werden unter Bezugnahme auf den Erlaß der K. Ablösungscommission vom 19. Dezember 1887 — Min.-Amtsbl. S. 451 — zum umgehenden Bericht darüber aufgeforvert, in welchem Umfang in ihren Gemeindebezirken noch Grundlasten, Zehentgefälle oder Komplexlasten bestehen, deren Anmeldung zur Ablösung (vgl. Art. 8 des Grundlastenablösungsgesetzes vom 14. April 1848, Art. 2 Abs. 1 des Zehentablösungsgesetzes vom 17. Juni 1849 und Art. 1 des Gesetzes vom 19. April 1865) zu gewärtigen ist.
Calw, 2. Januar 1888. K. Oberamt.
Supper.
Die Ortsvorfteher
werden auf den im Ministerialamtsblatt Nro. 33 von 1887, Seite 450, enthaltenen Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 14. Dezember 1887,
betreffend die Bescheinigung von Quittungen für Empfänge von Militärpersonen, zur Nachachtung hiemit hingewiesen.
Calw, den 4. Januar 1888. K. Oberamt.
_ Supper.
An -ie Schulthersieniimter.
Die Aushebung für das Zahr 1888 betreffend.
Auf Grund der von den Pfarrämtern übergebenen Geburtslisten haben die Ortsvorsteher die Nekruticrungsstarnrnrolleu über die im Jahr 1863 geborenen Militärpflichtigen nach Vorschrift des § 45 der deutschen Wehrordnung anzulegen. Außer den in der Gemeinde geborenen sind auch die sonst sich anmeldenden Militärpflichtigen einzutragen. In die Rubrik „Bemerkungen sind alle Bestrafungen und sonstige Angaben einzutragen, welche zu Beurteilung des Lebenswandels Bedeutung haben. (Amtsblatt des Min. des Innern v. 1876 S. 53 und v. 1883 S. 118). Ist in dieser Beziehung nichts zu bemerken, so ist einzutragen: Strafen und Ausschließungsgründe H.
Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Stammrolle bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts oder ihres Wohnsitzes anzumelden. (Minist.- Amtsbl. 1875 S. 403). Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt, ist bei derselben von den im Jahr 1868 Geborenen ein Geburtsschein vorzulegen. Die Militärpflichtigen von den Altersklaffen 1866 und 1867 haben ihre Losungsscheine abzugeben. Für zeitig von ihrem Aufenthaltsort Abwesende haben ihre Ettern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die im Jahr 1888 in dus militärpflichtige Alter cintretenden, zum einjährigen freiwilligen Dienst Berechtigten sind besonders darauf aufmerksam zw machen, daß auch sie zur Stammrolle sich anzumelden (Deutsche Wehrordnung § 93 — 2) und ihren Berechtigungsschein vorzulegen haben, wenn sie Zurückstellung von der Ausstellung beanspruchen wollen.
Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. (D. Wehr-Ordn. § 23.)
Die in § 56, Z. 1 der Ersatzordnung vorgeschriebene Aufforderung zur Anmeldung der Militärpflichtigen ist durch öffentlichen Anschlag oder aus sonst ortsübliche Weise zu erlassen.
Zum 15. Februar sind die Stammrollen des laufenden Jahres und von den Jahrgängen 1885. 1886 und 1887, erstere (v. 1888) mit Geburtslisten an das Oberamt einzusenden.
Calw, den 4. Januar 1888. K. Oberamt.
Supper.
Aeuilketsn.
(Nachdruck verboten.)
Zwei WrnrrLe.
Novellette von Leo Sonntag.
(Schluß.)
So lange Nordheim sich in der Gegend aufhielt, verging kein Tag, an dem er nicht mit oder ohne Entschuldigung in der Waldau erschienen wäre.
Endlich kam der letzte Abend und als er sich von Margarethen verabschiedete, da standen Thränen in ihren Augen.
Und von einem plötzlichen Impulse getrieben, beugte der junge Mann sich zu ihr nieder.
„Liebchen", flüsterte er innig, „die Trennung thut uns Beiden weh; eS hängt nur von Dir ab, ob sie lang sei. Willst Du es, so komme ich bald zurück und führe Dich nach Erlenhof als mein liebes, liebes Weibchen!"
Das Mädchen neigte den Kopf tief auf die Brust, kein Wort kam über ihre Lippen.
Da umschlang er sie fest, drückte einen langen Kuß auf ihren Mund, mit den Worten: „Leb wohl, mein Bräutchen!" stürmte er den Hügel hinab.
Aber noch hatte er den Weg nicht halb zurückgelegt, da war es ihm klar, daß er wie ein Narr gehandelt. Er hatte sich mit einem Mädchen verlobt, das er kaum kannte, einem hübschen unbedeutenden Geschöpf, während Erna, das schöne, hochgebildete Wesen, seine Braut seit kaum acht Wochen, morgen die Rückkehr des Geliebten erwartete. Er zweifette nicht, daß sie, die stolze vielumworbene Schöne, nicht einen Augenblick zögern würde, ihm sein Wort zurückzugeben; aber er wußte auch, daß sein Treubruch ihrem Herzen eine tiefe Wunde schlagen werde, denn sie liebte ihn aufrichtig und wahr.
Und wie erbärmlich stand er in ihren Augen da? Was sollte er zu seiner Entschuldigung sagen? Daß er sich aus langer Weile in eine Andere verliebt und hr die Treue gebrochen?
So viel stand fest, morgen konnte er ihr noch nicht gegenübertreten, er mußte erst ruhiger werden und sich die Sache reiflicher überlegen. Anstatt also direkt nach Erlenhof, ging er zuerst in das Dorf hinunter und telegraphierte an Erna, er werde erst einen Tag später kommen.
Als der Moment seiner Abreise herankam, da stand sein Entschluß fest. Sofort bei seiner Ankunft in der Residenz wollte er zu Erna eilen und ihr die volle Wahrheit gestehen.
„Gedacht gethan!" Wenige Stunden, nachdem er in der Stadt eingetroffen, zog er auch schon die Klingel an dem Hause des Justizrats Bingmann, der Ernas Vormund war, und bei dem diese wohnte, seitdem vor wenigen Jahren ihre Eltern kurz nach einander gestorben.
Doch nicht seine Braut empfing ihn, sondern die Frau Justizrat, die ihm mitteilte, daß Erna heute Morgen auf das Land gereist sei und erst in einigen Tagen wiederkehren werde. Sie habe jedoch ein Billet für ihn zurückgelaffen.
Hastig erbrach der junge Mann dasselbe. Es enthielt nur einige Worte: „Liebster Alfred, auf die dringende Bitte einer Freundin habe ich die Stadt verlassen. Sobald ich zurückkehre, wirst Du von mir hören. — Erna. —"
Das war Alles und mit dem Versprechen, wiederzukommen, sobald Erna zurück sei, empfahl sich Nordheim der Dame des Hauses. Es blieben ihm also ein paar Tage, um sich seine Zukunftsplüne klar zurechtzulegen, und immer mehr sah er ein, wie thöricht er gehandelt. Er hätte viel darum gegeben, die Sache mit Margarethen rückgängig zu machen; doch wie sollte er es anfangen?
Da kam ein Brief von Margarethe. Sie Halle einen Käufer für die Waldau gefunden und wollte in wenigen Tagen in der Residenz sein. Sobald sie dort eingetroffen, werde sie ihm schreiben, und ihn bitten, sie zu besuchen.
Das war eine schöne Bescheerung! Nun kam sie womöglich, ehe erSsich mit Erna erklärt. Welch grenzenlose Verwirrung!
Am folgenden Morgen erhielt er ein Billet von Erna. „Liebster Alfred", schrieb sie, „Seit gestern bin ich wieder in der Stadt, kann Dich jedoch nicht bitten, mich sofort zu besuchen, da wir morgen eine große Gesellschaft haben, die mir alle Hände voll zu thun giebt. Morgen Abend erwarte ich Dich jedoch ganz bestimmt. Erna."