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Montng, Mittwoch, Donnerstag und SamStag.

Auflage 1SS0 Preis vierteljährl. hier mit LrLgerlohn SO im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20

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Der GestlMtrr.

Amts- und Anzeige-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgang.

JnsrrtionS <S ebühr s. d. einspaltige Z,il« a«S gewöhnt. Schrift oder deren Siamn bei einmalig. EiurüÄung » bei «ehrmalig. je^. ^

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DaS Planderstübcheu und

Schwäb. Landwirt.

^ 118.

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für die Monat«

August und September

nehmen olle Postanstalten sowie die Expedition entgegen.

Amtliches.

L. Saugewerkeschute i« Stuttgart.

Im Wintersemester 1900/1901 soll für solche Schüler, denen es besonders schwer fällt, die Schule im Sommer- semester zu besuchen, wieder eine Abteilung der III. Klaffe für Bautechniker eingerichtet «erden. Da in diese Abtei­lung nur eine beschränkte Zahl von Schülern Ausnahme finden kann, so muß die Zulassung der Angrmekdeten vom Brrmögensstand. Alter und vorangegangenen Schulbesuch abhängig gemacht werden. Meldungen sind daher bis spätestens 15. August einzureichen. Denselben find außer den Schul, und Berufszeugniffen von der Heimatgemeinde ausgestellte Vermögenszeugniffe beizulegeu. Diejenigen Schüler, die für das Wintersemester in diese Abteilung ausgenommen find, werden bis zum 1. September hievon benachrichtigt.

Stuttgart, dm 22. Juli 1900. _ Die Direktion: Walter.

Die Herren Grnndbnchveamten

werden unter Bezugnahme auf § 114 der Verfügung des Kgl. Justizministeriums vom 2. September 1899 an die Erstattung der dortsrlbst geforderten Anzeige erinnert.

Nagold, den 30. Juli 1900.

K. Amtsgericht. Amtsrichter Schmid.

Di« Priesterweihe hat u. a. empfangen: Otto Geist von Bai- stngen.

Hages-MerrigLetten.

Deutsches Leich.

Nagold, den 31. Juli.

* Die gestrige öffentliche Ausschußfitzung des Ge­werbevereins auf derPost" war hauptsächlich der Be­sprechung über die für die kommende Handwerkskammerwahl in Aussicht zu nehmenden Persönlichkeiten gewidmet, welche Vorausbesprechung bei dem in Betracht kommenden Wahl­verfahren durchaus notwendig ist, da innerhalb der einzelnen Vereine gemeinsame Wahlzelle! ausgestellt werden müssen. Würde jeder Verein selbständig Vorgehen, so würde eine große Stimmenzersplitterung stattfinden, und das Ergebnis der Wahl dem Zufall überlassen bleiben, oder es würden einzelne starke Vereine die ganze Wahl beherrschen. Der endgiltige Wahlzelle! wird in einer demnächst einzuberufenden Gauversammlung und in Fühlungnahme mit den anderen zwei im Kommerbezirk befindlichen Gewerbevereinsgauen sestgrstellt, dessen unveränderte Abgabe dann Ehrenpflicht der einzelnen Vereine ist. Ja erster Linie soll von unserem Verein aus ein Schreiner oder im Ausgleich mit den anderen Vereinen und Gauen ein Sattler oder Küfer oder Tuchmacher oder Schlaffer auf den Wahlzelle! gebracht werden. Die Debatte

Nagst-, Mittwoch den 1. August

wandte sich dann den Vereinsangelegenheiten zu, wobei

zunächst der Bericht über den verflossenen halbjährigen UebungSkurs im HandfertigkeitSunterricht, der schöne Resul­tate hatte, Befriedigung erregte. Die gefertigten zum Teil recht schönen Gegenstände können im Unterrichtslokal be­sichtigt werden. Der Unterricht soll bald wieder mit größeren Mitteln weiter geführt werden. Die Frage der Verlegung der Seschäftsstunden an den Sonntagen wurde endgiltig als erledigt erklärt, nachdem sich die weitaus überwiegende Mehrzahl der Geschäftsleute im Wege der scvrfftlichen Umfrage für die Beibehaltung der bisherigen Geschäfts­stunden ausgesprochen hatte, lieber einen einzurichtendeu Fortbildungskurs im Französischen waren die Meinungen noch geteilt. Doch ist an dem Zustandekommen deS Kurses in der Folge nicht zu zweifeln. Schließlich wurden noch Mitteilungen über den Stand des Verbands der württ. Ge­werbevereine im Frühjahr 1900 gemacht. Der Verband zählt jetzt 23 568 Mitglieder gegen 13 235 im Jahre 1896.

Priv.-Telrgr. d. Gesellschafter, 31. Juli 11 Uhr 2 Min. vorm. Herzog Alfred von Sachsen-Koburg- Gotha ist Montag Abend 10 Uhr auf Schloß Rosenau an Herzlähmung gestorben. Herzog Alfred ist als Kgl. Prinz von Großbritannien und Irland am 6. Aug. 1844 in Windsor geboren und vermählt seit 17. Okt. 1883 mit Maria Großfürstin von Rußland; Thronfolger ist au Stelle deS Erbprinzen Alfred (geb. 15. Okt. 1874, gest. 6. Febr. 1899) Prinz Karl Eduard. Herzog von Albany, geb. 19. Juli 1884.

-j-j- Die Jahresfeier des Jünglingsvereins, am Sonnlag den 29. Juli, war diesmal erstmals in der Kirche und mit einem Gottesdienst zur gewöhnlichen Nachmittags- zeit verbunden. Wir halten das für einen glücklichen Ge­danken, weil es andeutet, daß der J.-V. auf dem Grund der Kirche erwachsen ist und mit ihr in lebendiger Ver­bindung bleiben will, und weil die gute Sache es wert ist, auch an die Oesfentlichkeit zu treten. Die Feier bestand in einem liturgischen Gottesdienst mit Eingangsgruß und Gebet vom Vorstand, Stadtpfarrer Höckh, der Festprrdigt vom früheren Vorstand, Dekan Dieterle von Münfingen und einer Ansprache des Bundesagenlen'Mehmke aus Stuttgart. Als erfreulich muß der Gedanke bezeichnet werden, einen Posaunenchor zu gründen, der unter seinem eifrigen Leiter Kayser schon einen recht schönen Anfang ge­mocht hat. Die Nachfeier wurde in den Dekanatsgarten verlegt, wo die Mitglieder des Vereins und die eingeladenen Gäste von hier und auswärts (sie kamen aus einer Ent­fernung von bis zu 6 Stunden her) auf Kosten des J.-V. bewirtet wurden, während die hiesigen Vereinsmitglieder unter Leitung ihres selber jugendlich fühlenden Vorstands ein reiches Programm von musikalischen Vorträgen, De­klamationen und Aufführungen von kleinen Szenen ab- wickelten und damit zeigten, daß Jünglingsverrin und Fröhlichkeit in Ehren sich recht wohl zusammenreimen. Nachdem noch Pfarrer Fischer von Zwerenberg und De­kan Römer herzliche Worte, aus Ernst und Humor ge-

isoo.

mischt, gesprochen hatten, ging man befriedigt auseinander.

und der junge Posaunenchor ließ eS sich nicht nehmen, die in der Richtung Rohrdorf ab marschierenden Freunde noch eine Strecke zu begleiten. Wir wünschen der Jüng- lingSvereinssache hier und auswärts auch ferner ein kräf­tiges Wachstum und ein fröhliches Gedeihen!

Fürbitte für die nach China ausgezogenen Würt­temberg». Ein Konsistorialerlaß ordnet eine Fürbitte für die nach China ausgezogenen Truppen an. Derselbe lautet nach dem St.-A.:Zufolge Allerhöchster Entschließung Sr. Maj. des Königs vom 26. d. Mts. wird hiemit an ge­ordnet. daß in den sonntäglichen Gottesdiensten von jetzt ab bis auf weiteres der nach China abgegangenen Landes- kinder in der Weise zu gedenken ist, daß in dem Gebete nach der Predigt, unmittelbar hinter der Fürbitte für die deutsche Kriegsmacht, die Worte eingesügt werden: Behüte insbesondere die nach dem fernen Osten in Kampf und Ge­fahr ausgezogenen Söhne unseres Vaterlandes; laß sie vollbringen, wozu sie gesandt sind; wehre dem Blutver­gießen und gieb Frieden allenthalben und auf allerlei Weise."

Calw. Auf dem vom 22.26. ds. Mts. in Ham­burg stattgefundeuen Kongreß der deutschen Friseure und Perückenmacherinnungrn wurde dem Friseur und Perücken­machergehilfen Wilhelm Schneider von Calw für seine hervorragenden Leistungen ein Ehrenpreis mit Diplom ver­liehen. Hr. Schneider hat seit dem Jahr 1895 jedes Jahr einen Ehrenpreis nebst den Dplomen errungen.

Eßlingen, 30. Juli.Die Ernte ist da, rs winkt der Halm dem Schnitter in das Feld", so kann jetzt der Land­mann freudigen Herzens ausrufen. Nachdem schon in ver­gangener Woche der Roggen eingeführt worden war, konnte bereits roter Dinkel geschnitten werden, Gerste und weißer Dinkel folgen in der Reise derart nach, daß von Mitte dieser Woche an die Ernte völlig im Gang ist. Die Frucht- felder stehen zum weitaus größten Teil sehr schön, die Frucht ist lang, die Lehren stad groß und schwer und versprechen einen guten Ertrag. Auch die anderen land­wirtschaftlichen Erzeugnisse machen bei der heißen Witte­rung gute Fortschritte, wozu der gestern niedergrgangrne Gewitterregen fördernd einwirken dürste.

Wie derNeckarbote" hört, wurde von der deutschen Partei Bierbrauereivesttzer Leicht in Vaihingen a. F. die Kandidatur für den LandtagSwahlbezirk Stuttgart-Amt angetragen. Herr Leicht soll, als der Volkspartei näherstehend, abgelehnt haben.

Wie di«Ulmer Schnellpost" wissen will, soll in Ulm- Stadt ein sogenannter Mittelstandskandidat aufgestellt werden.

Für den Bezirk Freudenstadt wurde von den Sozialde­mokraten der ehemalige Pfarrer Blumhardt in Bad Boll, der bekanntlich auch ln Göppingen kandidiert, aufgrftellt.

Aalen, 30. Juli. (Korr.) Im benachbarten Waffer­alfingen wurde gestern daS 5. Sängerfest des OstgauS vom Schwäbischen Sängerbund, welcher durch Stadtschult- heiß Mayerhausen von Ellwangen vertreten war, abgehalten. Mit 48 Vereinen waren etwa 1400 Länger aus dem Gau selbst und dem Rems- und Hohenloher Gau erschienen. An den gemeinschaftlichen Chören: Tangers Gebet von Kösporer, Jägers Abschied vom Wald von Mendelssohn,

Allerlei Rechtsbelehrung.

Wir freuen uns, unseren Lesern die Mitteilung machen zu können, daß wir mit dieser Nummer in zwanglosen Zwischenräumen den Abdruck einer Serie von Artikeln über wichtige Rechtsfragen der verschiedensten Art beginnen, deren praktischer Nutzen ohne Weiteres Jedem einleuchten wird. Die Artikel sind von praktischen Juristen unter Anlehnung an Joseph Kürschners .Lexikon deS deutschen Recht-" (Berlin, Hermann Hillger Verlag) verfaßt, auf das wir unsere Leser schon des Oefteren hinwiesen. Bei dieser Gelegenheit bringen wir unseren .Briefkasten" in Erinnerung und sehen An­fragen aus allen Gebieten des neuen deutschen Rechts entgegen. Die Redaktion des Gesellschafters.

Handwerkskammer».

Die auf Grund desNeuen Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897" am 1. April d. I. ins Leben getretenen Hand­werkskammern, deren durchweg je eine für jeden Regierungs­bezirk errichtet ist, sollen 1) das Lehrlingswesen regeln, 2) die Durchführung der dieserhalb erlassenen Vorschriften über­wachen, 3) die Staats- und Gemeindebehörden durch that- sächliche Mittellungen und Erstattung von Gutachten über Handwerksfragen in der Förderung des Handwerks unterstützen, 4) Wünsche und Anträge, welche die Verhältnisse des Hand­werks berühren, beraten und den Behörden vorlegen, diesen auch in Jahresberichten ihre Wahrnehmungen über Handwerks- Verhältnisse mitteilen, 5) Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Gesellenprüfung bilden, sowie einen Revisionsausschuß, der über Beanstandung von Prüfungsergebnissen durch die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse zu entscheiden hat, 6) in ollen wichtigen, die Gesamtinterefsen des Handwerks oder

die Interessen einzelner Zweige desselben berührenden Ange­legenheiten sehört werden. Ferner sind die Handwerkskam­mern befugt, Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen, sowie Fachschulen zu errichten und zu unterstützen.

Das zunächst von den Landeszentralregicrungen für jede einzelne Handwerkskammer erlassene Statut bestimmt Namen, Sitz und Bezirk, Mitgliederzahl sowie deren Ergänzung durch Zuwahl, Form der Beschlußfassung, Wahl und Befugnis des Vorstandes, Form und Voraussetzung für die Berufung der Kammer und ihrer Organe, Beurkundung der Beschlüsse, Aufstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes, Auf­stellung und Abnahme der Jahresrechnung, Voraussetzung und Form einer Statutänderung, Bildung von Prüfungsausschüssen, die öffentlichen Blätter für Bekanntmachungen und die Ent­schädigungen für die Mitglieder. Letztere verwalten zwar ihr Amt als Ehrenamt, erhalten aber für Zeitversäumnis täglich bei Sitzungen am Wohnorte meist 3 außerhalb 6 °^, und als Reisekosten bei Eisenbahn- und Dampfschiff­fahrten 4 --Z, sonst 40 iZ für jedes Kilometer. Aenderungen des Statuts können sowohl von der Kammer wie von der Landeszentralregierung angeregt werden; verweigert die Kam­mer ihre Mitwirkung, so kann die Landeszentralverwaltung die Aenderung von Amtswegen mit rechtsverbindlicher Kraft verfügen. Innungen und Jnnungsausschüsse müssen den Anordnungen der Handwerkskammer ihres Bezirks folgen.

Die Wahl der Mitglieder sowie deren Ersatzmänner erfolgt 1) von den Handwerkerinnungen des Bezirks aus der

Zahl der Jnnungsmitglieder, 2) von den Gewerbcvereinen und sonstigen Vereinigungen, welche die Förderung der ge­werblichen Interessen des Handwerks verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirke der Handwerkskammer ihren Sitz haben, aus der Zahl ihrer wählbaren Mitglieder; dabei dürfen Jnnungs­mitglieder oder Nichthandwerker nicht mitwählen. Die Ver­teilung der Mitglieder auf die verschiedenen Wahlkörper sowie das Wahlverfahren selbst sind von den Landeszen­tralregierungen geregelt. Die Wahlen erfolgen alle 6 Jahre, alle 3 Jahre scheidet die Hälfte der Gewählten aus; Wie­derwahl ist zulässig. Wählbar sind nur solche Personen, die n) zum Amte eines Schöffen befähigt sind, b) das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, o) im Bezirke der Handwerks­kammer ein Handwerk mindestens seit 3 Jahren selbständig betreiben, ä) die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen. Beschwerden gegen die Rechtsgiltigkeit der Wahlen sind nur binnen 4 Wochen nach diesen zulässig und werden von der Aufsichtsbehörde endgiltig entschieden. Ablehnung der Wahl kann nur in derselben Weise begründet werden wie bei Gewerbegrrichts-Beisitzern und zwar schriftlich binnen zwei Wochen, nachdem der Gewählte von seiner Wahl in Kenntnis gesetzt ist. Ergeben nach der Wahl sich Umstände, welche die Wählbarkeit ausschlofsen, so haben die Gewählten auszuscheiden; bei Weigerung werden sie von der Aufsichts­behörde ihres Amtes enthoben, die auch auf eine binnen 4 Wochen anzubringende Beschwerde endgiltig entscheidet.

Sachverständige und Ausschüsse können von der Handwerkskammer verwendet werden; sie kann bis zu '/«