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Montag, Mittwoch. Donnerstag und GmnStag.

Auflage 1950 Preis »ierteljährl. hi« ant Träg«lohn v0-s,i«Bchirm außerhalb d. Bezirk?

1 ^20 -s. Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Amts- und Anzeige-Natt für Len Oberamts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgtmg.

JnserbiouS-Sebühr f.d. einspaltige Zül« a«S gewöhn!, «chrtst ober bereu Rau» be, einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig i« «

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchen und

Echwäb. Landmtrt.

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Amtliche».

Bekanntmachung der K. Jnstitutsdirektiou Hohen­heim, betr. die Aufnahme von Lehrlinge» in di- JustitutSm»lker-i.

Mit Genehmigung des K. Ministerium» des Kirchen- und Schulwesens werden hier auf 1. Oktober d. I. zwei Molkereilehrlinge ausgenommen. Diese Lehrlinge, die beim Eintritt mindestens 17 Jahre alt und soweit erstarkt sein müssen, daß sie alle in der Molkerei vorkommenden Ar­beiten verrichten können, werden in der hiesigen Zentrifugen- molkerei in allen Zweigen deS Molkereiwesens einschließlich der Fett- und Magerkäserei praktisch und theoretisch auS- gebildet und erhalten den Unterricht in Naturkunde, Rech­nen. Geometrie, deutscher Sprache rc. gemeinsam mit den hiesigen Acker- bezw. Gartenbauschülern. Die Lehrzeit dauert ein Jahr. Wohnung und Unterricht find frei. Die Lehrlinge haben für ihre Beköstigung selbst zu sorgen, er­halten aber für die 2. Hälfte ihrer Lehrzeit eine der Füh­rung und den Leistungen entsprechende Geldprämie.

Aufnahmegesuche wollen mit Angabe der Staatsange­hörigkeit, einem Leumundszeugnis und einem Lebenslauf bis längstens

15. September d. I. bei der Jnfiitutsdirektion eingereicht werden.

Hohenheim, den 7. Juli 1900.

K. Jnstitutsdirektiou.

_ Strebe!.

L. Amtsgericht Nagold.

Bekanntmachnng,

vetr. die Gerichtsferie«.

1) Die Gerichtsserien beginnen am 15. Juli und en­digen am 15. September.

2) Während der Ferien werden nur in Feriensachen

Termine abgehalten und Entscheidungen erlaffen.

Feriensachen find:

u) Strafsachen;

b) Arrrstsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen.

v) Meß- und Marktsochen;

ä) Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter »der Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Ueberlassung, Benützung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter oder dem Unter- Mieter in die Mietsräum« eingebrachten Sachen;

o) Streitigkeiten zwischen Dienstherrschaft und Gesinde, zwischen Arbeitgebern und Arbeitern hinsichtlich des Dienst, oder ArbeitSverhältniffes, sowie die im § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 des Gesetzes, betr. die Ge- Werbegerichte, vom 29. Juli 1890 bezeichneten Streitigkeiten;

k) Wechselsachen;

ss) Bausachen, wenn über Fortsetzung eines ange­fangenen Baues gestritten wird;

Die Abfahrt unserer Truppen von Wilhelms­haven.

Die Augen der ganzen Nation waren in der vergangenen Woche auf Wilhelmshaven gerichtet. Ruhig und planmäßig hatte sich die Mobilmachung der Marine-Infanterie vollzogen. Die Abfahrt der kriegsstarken Bataillone gestaltete sich zu einem Moment von welthistorischer Bedeutung. Zum ersten­mal zogen deutsche Soldaten über das Meer, um jenseits des Ozeans Krieg zu führen und die dem deutschen Namen angethane Schmach zu sühnen.

Außergewöhnliche Vorgänge verlangen außergewöhnliche Veranstaltungen. Wo Deutschlands Söhne in frischer Kam­pfesfreudigkeit hinausziehen, rechnen wir es uns zur Ehre an, in der Berichterstattung ebenfalls etwas zu leisten und die vielen Meilen, die die wagemutigen Soldaten von der Heimat trennen, durch das Wort zu überbrücken. Der Kaiser, der wohl wußte, daß das ganze deutsche Volk mit inniaer Teilnahme dem Lauf der Ereignisse gefolgt ist, hatte selbst den Kinetographen Eduard Meßter aus Berlin nach Wil­helmshaven befohlen, damit in echt moderner Weise die ein­zelnen Momente des Auszugs naturgetreu festgehalten würden, um den Zurückbleibenden eine dauernde Erinnerung zu bieten. Neben ihm haben auch Photographen einzelne wichtige Augen­blicke auf der Platte festgehalten.

Ihrem Programm gemäß, den Zeitereignissen in der größtmöglichen Schnelligkeit auf dem Fuß zu folgen, hat dieWoche" (Nr. 27) die bedeutsamsten dieser Momentauf- uufnahmen zu einer Sonderbeilage Msammengestellt. Alle

Nagold, Samstag Leu 14. Juli

3) Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Die gleiche Befugnis hat vorbehaltlich der Entscheidung deS Gerichts der Vorsitzende.

4) Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungs- Verfahren und da- Konkursverfahren, sowie

5) auf andere Angelegenheiten als diejenigen der ordent­lichen streitigen Gerichtsbarkeit sind die Gerichtsferien ohne Einfluß.

Den 12. Juli 1900.

_ Oberamtsrichter Sigel.

Bei der niederen Justizdienstprüfung find u. a für befähigt erklärt worden: Karl Harr von Nagold, Ernst Hirth von Nagold, Friedrich Kaupp von Haiterbach.

Hages-Meuigketten.

Deutsches Leich.

Nagold, den 13. Juli.

:: Zwischen dem landwirtschaftlichen Verein deS Bezirks Nagold und der VersicherungsgesellschaftWilhelms" in Magdeburg wurde jüngst ein Vertrag abgeschlossen, durch welchen den einzelnen Mitgliedern der Beitritt zur Haft- Pflichtversicherung sehr erleichtert wird; die Prämien sind bis auf die Hälfte der ursprünglichen Höhe ermäßigt und es ist gebührenfreie Aufnahme zugestanden, so daß die meisten Landwirte, die Mitglieder deS Vereins find, gegen eine Jahresprämie von 5.20 versichert werden können. Der BegriffHaftpflicht" wird in seinem Umfang und in seiner Wichtigkeit in manchen Kreisen immer noch nicht recht gewürdigt, eS soll daher auch an dieser Stelle nachdrücklich betont werden, daß daS neue Bürgerliche Gesetzbuch über die Haftpflicht der Landwirt« außerordentlich scharf« Be­stimmungen enthält. Der H 823 deS B. G.-B. lautet folgendermaßen:Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, daS Eigen­tum oder ein sonstiges Recht eines andern widerrechtlich verletzt, ist dem andern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Ferner Z 833:Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt, oder eine Sache be­schädigt, s» ist derjenige, der daS Tier hält, verpflichtet, den Schaden zu ersetzen." Es erscheint demnach nach dem neuen Gesetz die Haftpflichtversicherung ebenso notwendig als die Hagel- und Feuerversicherung, und es wäre thöricht, erst in die Versicherung einzutreten, nachdem ein Haftpflichtsall bezahlt werden mußte. Bemerkt wird noch, daß dieWil­helms" sämtliche Tierhaltung, sowie auch die Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen in die Versicherung einschließt. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung im Anzeigenteil ds. Bl. verwiesen.

Nr. 31 deS Regierungsblatts für das Königreich Württemberg, ausgegeben Mittwoch drN 11. Juli 1900, hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend die Besteuerung der staatlichen Salinen und Hüttenwerke durch die Ge­meinden und Amtskörperschaften. Vom 22. Juni 1900. Königliche Verordnung, betreffend die Stiftung eines Ver­dien stk reuzes. Vom 2. Juli 1900. Verfügung des

Abschnitte der ernsten, feierlichen Tage leben hier im Bild wieder auf.

Das erste Bild hält den Moment fest, da der Kaiser von heiligem Zorn über die grauenhafte Ermordung des deutschen Gesandten erfüllt, an die ausziehenden Truppen seine Ansprache richtete, die nicht nur in den Herzen derer, denen sie galt, sondern allenthalben, wo man sie kennen lernte, selbst in den fernsten Ländern, einen lauten, sympa­thischen Widerhall geweckt hat. In dieser bedeutsamen Kai­serrede, die nach Form und Inhalt ein wahres Meisterwerk war, verstand cs unser Monarch, in wenigen knappen Sätzen den Ernst des Augenblicks darzuthuu, die Stellung Deutsch­lands, als der jetzt zunächst beteiligten Macht, zu kennzeichnen und den Mut seiner Soldaten anzufeuern. Gleichzeitig richtete er aber an diese die Mahnung, mit allen Truppen, mit denen sie im fernen Ostasien zusammenkämen, gute Ka­meradschaft zu halten. Indem er ihnen zurief, daß Russen, Engländer, Franzosen, wer es auch sei, für eine gemeinsame Sache, für die Zivilisation fechten, hat der Kaiser zugleich festgestellt, daß sich an der Gesamtpolitik Deutschlands nichts ändern solle, daß das deutsche Reich auch fürderhin in Ein­tracht mit den übrigen zivilisierten Mächten für die höchsten Güter der Menschheit in China eintreten wolle.

Die markigen Worte des Monarchen fanden in den Her­zen der Soldaten ein begeistertes Echo. Es sind prächtige Leute, die das Vaterland jetzt in die Ferne hinaussendet. In der Khakiuniform, die ihnen schmuck zu Gesicht steht, machen sie einen sehr kriegerischen Eindruck. Die Offiziere imponieren durch ihre Ruhe und Sachlichkeit, mit der sie

1S00.

Ministeriums deS Innern, betr. daS Verbot der Einfuhr von frischem Schweinefleisch auS Serbien. Vom 28. Juni 1900. Verfügung deS Ministeriums des Innern, betr. die Einfuhr und Durchfuhr von Klauenoieh auS der Schweiz, Vom 6. Juli 1900.

Stuttgart, 9. Juli. Die regnerische und vielfach recht kühl« Witterung der letzten Wochen hat nicht nur den Fortgang der Heuernte erheblich beeinträchtigt, sondern auch die bisher sehr günstigen Aussichten und Hoffnungen auf einen guten Weinertrag bedeutend herabgestimmt. Ja Würt- temberg ist zwar, namentlich am mittleren und unteren Neckar, i« Zabergäu und im Taubergrund, die Traubenblüte trotz des ungünstigen Wetters rasch und gut verlaufen, die Trauben zeigen kräftiges Wachstum und fast durchweg eine gleich­mäßige Entwicklung, und in den besseren Lagen haben manche Sorten schon eine bemerkenswerte Größe erreicht, so daß unsere Winzer, wenigstens, waS die Quantität an- brlangt, ein Erträgnis erwarten dürfen, welche» dasjenige der vorangegangenru Jahre ganz bedeutend übertrifft. Nicht gleich günstig lauten die Nachrichten aus dem Rhein­gau, der Nahe- und der Moselgegend. Es wird von dort gemeldet, daß in den mittleren und geringeren Lagen die Blüte bei der unbeständigen, meist kalten und feuchten Witterung nur langsam forlschreit« und daß fast allenthalben eine Ungleichheit in der Entwicklung der Träubchen sich jetzt schon konstatieren lasse. Infolge deS regnerischen Wetters treten dort auch jetzt allgemein Klagen über das Vorhanden­sein von Rebkrankheiten auf, insbesondere zeigt sich der Heu­wurm in vielen Gegenden. Günstige Nachrichten liegen vor aus der Pfalz, dem Elsaß und Baden, wo die Blüte ebenfalls glatt verlaufen und seit acht Tagen als beendigt anzusehen ist. An der pfälzischen Haardt tritt in den bes­seren und besten Lagen aber bereits das Ordium in besorg­niserregender Weise auf. Im Weingeschäft herrscht fast überall Stille, iw württ. Unterland sind aber gute alte Weine bei guten Preisen sehr gesucht.

Stuttgart, 10. Juli. Der Buchhandel hatte nach dem Jahresbericht der hiesigen Handels- und Gewerbekammer in 1899 unter sehr empfindlicher Konkurrenz zu leiden, ins­besondere unter derjenigen Berlins, das Maffenprodukte zu den billigsten Preisen auf den Markt warf. Da aber die Aufnahmefähigkeit des Publikums erfreulicherweise zunahm, konnte der Stuttgarter Verlag dennoch seine Stellung behaup­ten. Für die diesmal abgesetzten Mengen bleibt zu beachten, daß das voraufgegangene Jahr unter dem Zeichen der Bis- marcklitteratur gestanden hatte, der gegrrüder der Vertrieb der Göthelitteratur nur teilweisen Ersatz bot. Zur Versen­dung gelangten insgesamt 4,16 Mill. Kg. gegen 4 76 Mill. Kg. in 1898. 4,33 Mill. Kilogramm in 1897, 4,39 Mill. Kg. in 1896 und 4 24 Mill. Kg. in 1895. Trotz dieses wenig erfreulichen Rückgangs ist, wie der Bericht bemerkt das Jahr 1899 sowohl für den Verlags- als auch für den Sortimentsbuchhendel nicht ungünstig gewesen. Mit brson- derem Interesse sieht der gesamte Buchhandel dem im Reichs­tage zur Beratung stehenden neuen Gesetze über daS Urheber­recht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, sowie dem Gesetze über das Verlagsrecht entgegen, wobei dankend an­erkannt wird, daß das Reichsjustizamt bei der Vorbereitung

ihre Befehle geben und den ganzen ungeheuren Menschen' apparat beherrschen. Generalmajor von Höpfner, der die Expedition führt, gilt für einen der schneidigsten Generäle unserer Armee. Mit alles beherrschender Umsicht leitete er die Einschiffung, und daneben fand er noch Zeit, die Mann­schaften zu der letzten Vorstellung vor dem Kaiser zu schulen. Als dann die beiden Seebataillone vor dem Allerhöchsten Kriegsherrn vorbeimarschierten, da konnte auch das geübteste Auge des militärischen Fachmanns nicht bemerken, daß diese Truppe in denkbar kürzester Frist aus Soldaten aller Teile des Reichs zusammengesetzt war. Alles klappte und der Parademarsch war tadellos, wie ihn eben nur die altbewährte preußische Tradition möglich machen kann.

Dann begann die Einschiffung. In langen Reihen waren die Soldaten aufgestellt. Einer nach dem andern betrat, das Gewehr in der Hand, die schwankende Brücke, die das feste Land mit dem Riesendampfcr verband. Am Ufer aber standen die Angehörigen der Scheidenden. Abschicdsworte flogen herüber und hinüber, Tücher wehten in der Luft, und manches Auge füllte sich mit Thränen. In feierlichem Zuge wurden die Fahnen an Bord gebracht; zu Ruhm und Sieg sollen sie die Truppen auch im fernen Ostasien führen. Der Kaiser kam selbst noch mit seiner Gemahlin an Bord und musterte das Schiff in seinen sämtlichen Räumen. Mit echt deutscher Liebe besichtigte die hohe Frau die Wohnungen der Mannschaften. Dann verabschiedete sich das Kaiserpaar mit herzlichen Worten von den Offizieren und Mannschaften und begab sich wieder auf die KaiserjachtHohenzollern". Dann kam die Nacht und mit ihr die Ruhe.