Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag und SamSlag.

Auflage 1S5S Preis vierteljährl. hier mit LrLgerloh« SO ^/, im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20 -/. Monatsabonnements nach Verhältnis.

n SZ.

Dkl GkMschksttt

Amts- und Anzeige-Blatt fLr den Oderamis-BeM Nagold.

74. J<chrsa«S.

Nagold, Montag den 18. Ilum

JnsettioaS-Giirühr f. d. einspaltige Zble auS grwöhul. Schrift oder deren Raum de, einmalig. Einrückung v bei mehrmalig, je 6

Gratisbeilagen: DaS PlanderstSbchrn und

SchwLb. Landwirt.

1SÜ«.

Amtliche».

2 )

Erlaß des K. Ministeriums des Inner«,

betr. den Schutz -er Militärbrieftaube«.

Der Schutz der Militärbrieftauben ist durch das Reichs« gesrtz vom 28. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) und die hiezu ergangenen AuSsührungsbestimmungen (zu vergl. die Bekanntmachung vom 4. Dezember 1894, Reg.«Bl. E. 364), wie folgt, geregelt worden:

I. Als Militärbrieftauben im Sinne der angeführten Vorschriften gelten Brieftauben, welche

1) entweder der Militär. (Marine-) Verwaltung augr- hören oder

derselben gemäß den von ihnen erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt und außerdem sowohl im Falle der Ziffer 1 als der Ziffer 2 mit dem vorgeschriebrnen Stempel versehe« find. Letzterer besteht in einem Abdruck deS Kaiserlichen Wappens auf der Innenseite beider Flügel in der Form eine- 33 Millimeter breiten und 42 Millimeter hohen, unten zugespitzten Schildes mit dem Reichsadler und darüberschwebender Kaiserkrone.

II. Privatpersonen, welche ihre Brieftauben als Mili« tärbrirstauben anerkannt wissen wollen, müssen Mitglieder «tnes Vereins sein, der dem Verbände deutscher Briestauben- liebhaber-Vereine augehört und satzungsgemäß seine Brief­tauben der Militär. (Marine-) Verwaltung zur Verfügung stellt. Jeder solche Verein empfängt zur Abstempelung der seinen Mitgliedern gehörigen Militärbrieftauben von dem KriegSministerium bezw. dem ReichSmarineamt den sorge» schrieben«» Stempel.

Die Ortkpolizribehörden erhalten alljährlich im Laufe deS Dezember durch das Vorgesetzte Oberamt Verzeichnisse der in ihren Bezirken befindlichen Bneftaubenltebhaber-Verein« <Abs. 1). Die Vereine haben zum 15. Dezember jeder JahreS der Ortkpolizeibehörde Listen einzureichen, auS welchen für jede- einzelne Mitglied hervorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jede- Mitglieds, Zahl seiner Militärbrief- tauben und Lage deS Taubenschlages. Die Orttpolizeibe- Hörde erläßt hierauf bis 15. Januar der folgenden JahreS in ortsüblicher Weise eine Bekanntmachung darüber, welche Züchter ihre Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt haben.

III. Die Militärbriestauben genießen mit Rücksicht auf die Dienste, welche sie im Kriegsfälle im militärischen Inte­resse zu leisten bestimmt sind, einen besonderen Schutz, der für Militärbriestauben, welche Privatpersonen gehören, .übrigens erst dann einlritt, wenn die in Ziffer II angeführte ortsübliche Bekanntmachung ergangen ist.

Dieser besondere Schutz besteht im Wesentlichen im Folgenden:

1) Im Freien betroffene Militärbrieftaubelt unterliegen weder der freien Zueignung noch der Tötung. Die Vorschrift in Art. 34 Abs. 2 deS PolizeistrafgrsrtzeS

vom ^??»W^ lReg.«vl. »on 1898 G. 149),

wonach die Ortspolizeibehörde befugt ist, während der von ihr für Zeiten der Ernte und Saat aus Grund deS Abs. 1 diese- Artikels festgesetzten und veröffentlichten Sperrzeit die schadenstiftenden Tauben durch den Feldschützen oder andere hiezu be­auftragte Personen wegschkßen zu lassen, greift daher gegenüber Militärbriestauben nicht Platz.

Die ortSpolizeilichen Sperrzeiten dürfen für Militär­brieftauben einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens je 10 Tagen im Frühjahr und Herbst um­fassen. Sind sie auf einen längeren Zeitraum festge­setzt, so gelten für Militärbriestauben immer nnr die ersten zehn Tage. Auch j während der Sperrzeit er­streckt sich übrigens die Sperre nicht auf Reises lüge der Militärbriestauben.

Die Herre« Otsvorfteher

werden auf vorstehenden Ministerialerlaß hiemit besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, denselben in ortsüb­licher Weise de« Gemeinde-Einwohueru bekauut zu machen und dieFeld-«.Flugschütze» entsprechend zu instruiere», worüber im Schulrheißenamtsprolokoll Vormerkung zu machen ist.

Nagold, den 15. Juni 1900.

_ K. Oberamt. Ritter.

Die gemeiuschastl. Aemter des Bezirks

werden unter Hinweis aus die Ministerialorrsügung vom TO. Januar d. IS. Rrg.-Bl. G. 88 betr. die Ein- kommenSverhältniffe der Volksschullehrer, die Trennung deS Me-nerbienste- vom Schulamte und die Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen an Volksschulen, benachrichtigt, daß man denselben in nächster Woche je zwei Formulare zu de» auf 1. Jnli d. I. zur Prüfung anher vorznlegrnde« Ucbersichteu über die aus der Schulbesoldung auSzuscheidrndeu BesoldungS­

2 )

teile für die MeSnerei und den Organistendienst (Minist.- Berf. vom 20. Januar 1900 H 4) und zu Vorschläge« deS Gemeinderats in StiftungSangrlegenheiten zur Ausscheidung der zum MeSner- Organisten- Kantoren-Dienst gehörigen Besoldungsteile aus dem Schul-mkommen (Minist.-Derf. vom 20. Januar 1900 tz 7) auf Rechnung der Amt-Pflege zu- gehen lassen wird.

Nagold, den 16. Juni 1900.

K. gem. Obrramt.

Ritter. Römer.

A« die Herre» Ortsvorsteher des Bezirks.

De« Oberamt und der Vorstandschaft deS landw. Vereins ist «S von Interesse, zu wissen, welche Quautitäteu Kunstdünger und zu welche« Preisen im verflossenen Jahr im Bezirk von Private« und Genossenschaften abgesetzt wurden.

Dir Herre« Ortsvorsteher werden hienoch ersucht, »on den Vorständen resp. Rechnern der Darlehenskassenvrreine und Molkereigenossenschaften, sowie von den Kunstdünger- Händlern in ihren Gemeinden zu erheben, wie viel Zentner je der einzelnen Kunstdüngersorten, zu welchen Preisen und von welchen Firmen resp Verbänden im verflossenen Jahr in ihren Gemeinden bezogen wurden.

Die gemachten Erhebungen wollen entweder in ganz kurzer Form schriftlich als portopflichtige Dienstsache oder mündlich anläßlich der am nächsten Donnerstag hier staitfindendrn staatlichen Rindviehschau dem Unterzeichneten mitgeteilt werden.

Nagold, den 18. Juni 1900.

_ K. O b eromt. Ritter.

Bekanntmachung.

Das diesjährige Jnvaliden-PrüfungSgeschäft findet im Oberamt Nagold am 28. Juni d. Js. Vormittags 8 Uhr statt.

Bei demselben haben« Uche Invaliden pp., deren Pensionen mit dem 8 l. Oktober d. Js. ablaufen, zur Vor­stellung zu gelangen.

Die betreffenden Mannschaften haben sich daher am 28. Juni er. Vormittags 7'/, Uhr auf dem Rathause in Nagold einzufinden.

Sollte einer der vorstehend bezeichneteten Invaliden die­sem Befehl nicht Folge leisten, so wird er nicht weiter als pensionSberechtigtrr Invalide betrachtet; eine weitere Prüfung seiner Ansprüche kann außerdem erst bei der nächstjährigen Aushebung stattfinden und bleiben dieselben bis dahin un­berücksichtigt.

Calw, den 9. Juni 1900.

König!. Beznkskommando.

Deutscher Lrichsteg.

-j- Die Reichstagssession ist am Dienstag vom Reichskanzler Fürsten Hohenlohe durch Verlesung der kurzen kaiserlichen Boischaft, welche die Session des Reichstages für geschlossen erklärt, geschloffen worden. In dieser letzten Sitzung wurden noch verschiedene dr tte Lesungen erledigt, außerdem aber fand gleich zu Eingang der Sitzung noch eine ganz neue Vorlage, diejenige über di« Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, definitiv Erledigung, denn sie wurde kurzerhand gleich in erster und zweiter und später auch ra dritter Lesung durchgenommen und schließlich genehmigt. Debattelos wurde dann die Vorlage, betr. die nochmalige Verlängerung des Handels­provisoriums mit England, endgiltig angenommen, worauf das Hau- die dritte Beratung de? RcichsseuchengesetzeS vornahm; das­selbe wurde nach kurzer nochmaliger Generaldebatte und ganz unerheblicher Spezialdiskussion unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Nunmehr schritt man zur dritten Lesung der mit der Flottenvorlage zusammenhängenden DcüungS- gesetze. Zunächst wurde die Novelle zum Rrichsstempelgesetz in unwesentlicher Debatte mit einigen Abänderungen angenommen, in der Gesamtabstimmung fand sie init 208 gegen 87 Stimmen defi­nitiv Annahme. Ganz diskusfionSlos stimmte das Haus mit ungefähr derselben Mehrheit der Novell« zum Zolltarif zu, dazwischen wurde das Gesetz über die Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten in dritter Lesung durch eu dloo Annahme verabschiedet. Jetzt folgte die dritte Lesung der Flottenvorlagr selbst nach. Es wurde eine nochmalige Generaldebatte beliebt, die sich einigermaßen in die Länge zog und namentlich durch daS Auftreten des Soz.-Dem Liebknecht «inen ziemlich lebhaften Charakter erhielt. Dieser alte Führer der Soz- Dem. wetterte zuguterletzt gewaltig undschneidig" gegen die Flottenvermehrunz, indem er sogar »on einem hierher an dem deutschen Volk angeblich begangenenelenden Treubruch", ja, von einem gegen dasselbe ins Werk gesetztenRaubzug" sprach, was ihm einen dreimaligen Ordnungsruf seitens des Präs. Grafen Ballestrem eintrug. Im übrigen gestaltete sich die ÄeneraldiSkussion mehr zu einem Geplänkel zwischen den einzelnen Rednern des Hauses über dies und jenes in der Flottenangele-rnheit. Regierungsseitig griffen der Staatssekretär des Innern Graf Posadowsky, der Reichskanzler Fürst- Hohenlohe und der Stoatssekrelär des Aeußrrn Graf Bülow in diese Verhandlung ein. Elfterer machte der agrarischen Partei Zusagen wegen Linderung der Leutenot auf dem Lande, der Reichs­kanzler wies den vom Abg. Liebknecht den verbündeten Regierungen gemachten Vorwurf der schmählichen WorlbrucheS am deutschen Volke scharf zurück, sich zugleich in etwas sentimental angehauchten Erinnerungen an die schöne Zeit ergehend, in der es in Deutschland noch keine Soz.-Dem. gab, und Graf Bülow erklärte gegenüber Bemerkungen des Abg. Liebermann v. Sonncnberg, die deutsche auswärtige Politik werde lediglich durch internationale Gesichtspunkte bestimmt und vom Standpunkte der deutschen GesanMnteresseu gemacht. Bei der Spezialderatung wurde der entscheidende Z 1 (Schiffsbestand) in namentlicher Abstimmung mit IS9 gegen l07 Stimmen genehmigt, die übrigen Bestimmungen der Floltenvorla^e

fanden debattelos Annahme, worauf in der namentlichen Gesamt­

abstimmung die endgiltig« Annahme des FlotteugesetzeS mit 201 Stimme» der Mehrheitsparteien gegen 103 Stimmen (Soz.-Dem., freist und südd. Bolksp., Polen, Welfen, Elsäßer, 17 Z.-Mirglieder, sowie die Kons. v. Bonin und v. Lreuenfels) erfolgte. Rasch wurden nun noch einige Wahlprüfungen erledigt, woran sich die üblichen Echlußformalitäten anreihten; der Schlußakt wurde mit dem vom Präs. Grafen Ballestrcm ausgebrachten Kaiserhoch beendigt.

Hages-Meuigk eiten.

Deutsche» Leich.

Nagold, den 18. Juni.

* Theater. Morgen Dienstag Abend wird daS 3aktige SchauspielDaS Glück im Winkel" »on Hermann Sudermann aufgeführt. ES ist mit Freude zu begrüßen, daß die Herren H. Pfeiffer und R. Hermann dieses moderne, psychologisch hochinteressante Bühnenstück zu ihrer Benefiz-Aufführung gewählt haben und zu wünschen, daß eine recht zahlreiche Beteiligung des Publikum-den Ehrenabend der beiden tüchtigen Schauspieler zu einem für sie erfolgreichen machen wird.

Denjenigen Lesern unseres Blatte-, welche sich dafür inte­ressieren, «aS unser LandtagSabgeordneter Schaibl« in der Ständekammrr zurBiersteuer" undWaldfeuer­löschordnung" gesprochen hat, wollen wir nachträglich den Wortlaut seiner S Reden mitteilen:

1) zur Biersteuer:Meine Herren! Ich bin dem Herrn Staat-minister der Finanzen sehr dankbar für seine Ausführungen, insbesondere dankbar dafür, daß, wie ich ge­funden habe, er dem Antrag Sommer, Krug. Rembold, wie er vor uns liegt, nicht gerade ««sympathisch gegenüber steht. Nach diesem Antrag, wornach bei einem Verbrauch von bis zu 500 Doppelzentner eine Steuer von 80°/» erhoben wird, fallen hierunter 1259 Brauer und in der zweiten Kategorie, wo für di« folgenden 1500 Doppelzentner 100°/, bezahlt werdm, fallen 256; immerhin wird man hier noch sagen können, kleinere Brauer; dann bei w fiteren 2000 Doppel­zentnern, also bis zu einer Malzmenge von 4000 Doppel­zentner fallen 51 Brauer darunter. Damit kommen wir zu Zahlen, aus Grund deren wir sagen kännen. wenn wir diesen Antrag annehmen, ist das ein Entgegenkommen nicht bloß für die kleineren Brauer, sondern auch für die mittleren, denn «S sind daS zusammen 1566 kleinere und mittlere Brauer. Wenn dagegen die Steuer in der vierten und fünften Klasse etwa- erhöht wird dahin, daß die folgenden 5000 Doppelzentner, also bis zu 9000 Doppelzentner, mit 120°/» und der Rest mit 125°/» getroffen wird, so find eS in der vierten Klaffe nur 20, in der fünften Klaffe nur 15, also zusammen 35 wirkliche Großbrauer. M. H., das find Zahlen, die dafür sprechen, und wer ein Hrrz hat für die kleineren und auch dis mittleren Brauer, von denen wir wissen, daß sie in bedrängter Lage find, der wird auch daS Hrrz haben, diesem Antrag Gommer und Genosse» zu­zustimmen, denn 1596 kleinere und mittlere Brauer werden zufrieden gestellt werden und von den 35 Großbrauern wissen wir. daß sie in ganz guten Geschäft-Verhältnissen leben, die immerhin noch bessere werden, denn der Prozeß, daß die kleineren von den größeren aufgerieben werben, wird selbst bei Zugrundlegung dieser Steuerskala nicht aufgehaltea werde«, aber wenigstens werden dadurch solche kleinere und mittlere Betriebe für die jetzige Zeit noch etwas gehalten und da- muß unS bestimmen, ihnen beizuspringen, deshalb möchte ich daS hohe HauS bitte«, dem Antrag Sommer, Krug. Rembold. der doch gewiß ein VermittlungSantrag zwischen der ersten und der zweiten Kammer werden kann, zuzustimmen."

2) zur Waldfeuerlösch.Ordnung, Act. 9: Meine Herren! Schon in der Kommissionsberatung habe ich mich dahin ausgesprochen, man möchte die Beschlüsse des anderen hohen Hauses bezüglich Art. 9 Abs. 3 auch hier herübernrhmen, so daß die Äemeindesorstbeamren oder Korporation-forstbeamten" mit der Leitung der Waldbrände beauftragt werden, b:S ein staatlicher Forstbeamte r zur Stelle ist. Man würde eS z. B. auf dem Schwarzwald nicht ver­stehen, wenn der Gemeindeförster von der Leitung der Lösch­arbeiten dieser Brände ausgeschl»ssen sein sollte. Wir ha­ben K»rporationswaldungen von 35000 Morgen in meinem BeziE und in den angrenzenden Bezirken, und da ist eS der Gemeinde-Fsrstbeamte, der in vielen Fällen auch ein staatlich geprüfter Mann LeS höheren ForstdiensteS ist; eS wäre deshalb ungerecht, wenn man ih» von der Leitung auSschließen wollte. Meine Herren! Es stad in solchen Waldkomplexen so viele Benennungen der einzeln;« Wald­teile, baß es selbst einem Octsvorstrher oft schwer fallen würde, wenn ihm gemeldet würde, der und der Waldteil brennt, anzugeben, wo derselbe liegt. Anders ist eS bei dem Forst« beamten; er ist di« Seele des WaldeS und kennt jede Stelle seines WaldeS, und dir Leute sind gewöhnt, doß im Falle eine- Brandes bi« Meldung nicht zuerst dem OrtSvorstthrr