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er GMMtrr

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgang.

Jus»rt'.onS-Grbühr s.d. einspaltige Zrtl« aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei einmalig. Einrückung S bei mehrmalig, je 6

Gratisbeilagen: Das Plaudrrftübchen und

Schwäb. Landwirt.

^ 91.

Umtiiches.

Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Berkehrsanstalte«, des Innern und der Finanzen, betr. Vorschriften zur Sicherung der Einhaltung der Bestimmungen über die Hegezeit des Wildes.

Vom 20. März 1891.

In Vollziehung der Kgl. Verordnung, betr. die Hegezeit des WildeS vom 30. Juli 1886 (Rrg.-Bl. S. 3IS), wird zur Sicherung der Einhaltung der in tz 1 derselben für die Schonung des Wildes getroffenen Verbote unter Bezug» nähme auf Art. 39 Ziffer 1 des LandespolizeistrasgeseheS vom 27. Dezember 1871 (Reg.-dl. S. 391) Nachstehendes verfügt:

8 1. Wer Wild von einer derjenigen Arten, welche noch Z 1 der Kgl. Verordnung vom 30. Juli 1886 einer Hegezeit unterliegen,*) befördert oder versendet, in Orte rinführt, frilbieirt oder verkauft, hat folgende Vorschriften zu beobachten:

u) Allen Sendungen von Rot-, Dam» und Rehwild ist sowohl bei Beförderung mit Haut und Haar, wobei dasselbe nicht verpackt werden darf, als bei Versen­dung in zerlegtem Zustande (in einzelnen Teilen) ein den Namen und Wohnort des Absenders oder Ver­käufers, den Tag der Erlegung und das Geschlecht des WildeS enthaltender Schein beizugrben. b) Bei Versendnng von Wild, welches einer der übrigen rn ß 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 unter und 8 genannten Arten angehört, genügt neben Namen und Wohnort des Absenders die Abgabe von Art und Stückzahl des Wildes auf dem auch hier bkizugebenden Schein.

e) Das Rot-, Dam. und Rehwild ist beim Aufbrechen so zu' behandeln, daß das Geschlecht auch dann mit Sicherheit noch erkannt werden kann, wenn das Geweih oder Gehörn abgenommen worden ist.

Wer solches Wild ohne Geweih, beziehungsweise Gehörn zum Verkaufe oder zur Versendung bringt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Geschlecht er­kennbar bleibt.

8 2. Für die Beförderung von Wild mit der Eisen­bahn wird insbesondere noch folgendes bestimmt:

«,) bei Aufgabe als Eil- oder Frachtstückgut sind die in 8 1 a und l> verlangten Angaben, soweit sie nicht ohnehin schon im Frachtbrief enthalten sind, in letzterem in SpalteErklärung wegen der etwaigen zoll- und steueramtlichen Behandlungen" beizusetzen; b) bei Aufgabe als Reisegepäck und Expreßgut ist der Schein mit den verlangten Angaben der Gepäck- Annahmestelle zum Anschluß an die Begleitpapiere (Gepäckkarte, Expreßgutkarte) zu übergeben.

8 3. Bei der Beförderung von Wild durch die Post ist der in 8 1 s, und b vorgeschriebene Schein g.) soweit Bkgleitadreffen zur Verwendung komme», an > diesen zu befestigen;

d) soweit Pakete bis zu 12^/- innerhalb Württem­bergs ohne Begleitadrefsen verschickt werden dürfen, diesen Sendungen brizugeben.

8 4. Wird bei der Vorzeigung zur Einlieferung wahr- grnommen, daß diese Vorschriften nicht genau eingehalten sind, so findet Annahme und Beförderung der Sendung mit der Eisenbahn und Post nicht statt.

8 S. Vorstehende Bestimmungen finden nur auf dir in Württtmberg zur Auflieferung kommenden, somit nicht auch auf die in direktem Verkehr zur Einführung nach Würt­temberg oder zur Durchfuhr nach anderen Ttaotsgebieten über die württembergifchen Grenzen eintretenden Wildsendungen Anwendung.

8 6. Gegenwärtige Verfügung tritt am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit.

Stuttgart, den 20. März 1891.

Mittnacht. Schmid. Renner.

Vorstehende Ministerialverfügung ivird mit dem An- fügen wieder zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Nichtbesolgung der darin enthaltenen Vorschriften der Straf­androhung des Art. 39 Ziff. 1 des LandeSpolizristrafgesetzes vorn 27. Dez. 1871 unterliegt.

Nagold, den 13. Juni 1900.

K. Oberamt. Ritter.

") Anmerkun>. Dir Hetzezeit, innerhalb «elcher Wild weder erlegt, noch gefangen, noch zum Verkauf gebracht oder an- aekauft werden darf, ist durch die angeführten Bestimmungen nach den einzelnen Tiergattungen in folgender Weise festgesetzt:

X. Beim Haarwild:

1) für männliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Febr. bis 31. Mai,

2) für weibliche- Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Febr. bis 30. September,

Nagold, Donnerstag den 14. Juni

3) für Rehböcke auf die Zeit vom 1. Febr. bis 31. Mar.

4) für Rehgaisen auf die Zeit vom 1. Dez. bis 14. Oktober,

5) für Wildkälber und Damkitze, d. h. für Sie noch im Kalender- jahr ihrer Geburt stehenden Jungen des Rot- und DurnwildeL auf das ganze Jahr,

8) für Kitzböcke, d. h. männliches Rehwild im Jahr der Geburt bis 14. Oktober,

7) für Hasen auf die Zeit vom 1. Februar bis 30. September.

L. Bei Federwild:

1) für Auer- und Birkhähnen auf die Zeit vom 1. Juni bis 13. August,

2) für Auer- und Birkhühner auf die Zeit vom 1. Dez. bis 31. Oktober,

3) für Feld- und Haselhühner, sowie für Kasanenhennen vom 1. Dez. bis 23. August,

4) für Fasanenhahnen vom 1. Febr. bis 23. August,

8) für Wachteln auf die Zeit vom 1. März biS 23. August,

8) für wilde Enten auf die Zeit vom 16. März biS SO Juni.

7) für wilde Tauben auf die Zeit vom 1. März biS 30 Juni,

5) für Schnepfen und Bekassinen auf die Zeit vom 16. April biS 14. Juli,

je einschließlich der genannten Tage. _

Die Ortsvorsteher

werden darauf aufmerksam gemacht, daß über jeden Fall der Zerstörung oder Beschädigung eines Gebäudes oder seiner Zubehörden durch Blitzschlag, mag letzterer gezündet haben oder nicht, und die Beschädigung noch so geringfügig sein, umgehend hieher Anzeige zu erstatten ist.

Nagold, den 13. Juni 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Die Herren Ortsvorsteher des Bezirks

wollen die Landwirt« ihrer Gemeinden auf die am Donners­tag den 21. ds. Mts. vormittags 9 Uhr in Nagold statt- fiudeude staatliche BezirkSriudviehscha« noch besonders auf­merksam machen und auffordern, die in diesem Jahr wieder in größerer Anzahl zur Vorführung kommenden schönen Tiere zu besichtigen.

Nagold, den 13. Juni 1900.

K. Oberamt. R itter. _

Die Ortsdehörde«

erhalten in den folgenden Tagen mit den genehmigten Ak­korden über die Belohnungen der GeschäftSmänner die For- mulare für die neu anzulegenden Steuerbücher nach dem bestellten Bedarf, wie er von den betr. Geschäflsmänuern berechnet wurde.

Mit der Anlegung der Steuerbücher haben die letzteren sofort z« beginnen und ist über den Vollzug der Neuanlage mit Beendigung des SteuersatzgeschLfteS pro 1. April 1900 Bericht zu erstatten bezw. sind die entgegenstehenden Hinder­nisse anzuzeigen.

Jedenfalls muß aber die Neuanlegung der Steuerbücher spätestens mit dem Steuersotzzeschäft pro 1. April 1901 zum Abschluß kommen.

Bezüglich der wegen der Belohnungsakkorde hie und da erhobenen Anstände ergehen spezielle Weisungen.

Wegen der Verwendung von Gehilfen zur Anlegung der Steuerbücher wird auf 8 12 der Minist-Verfüg, vom 18. Januar 1900 (Reg.-Bl. S. 65) hingewiesen.

Nagold, den 13. Juni 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Die Krankeukasseu-Organe und die Ortsbehördeu für die Arbeiterverfichernng

werden zufolge Weisung des Vorstandes der Versicherungs­anstalt Württemberg an den Herrn BezirkSvertreter daraus aufmerksam gemacht, daß die am 30. ds. MtS. znm E.nrug fällige Beitragsprrivde vom 4. Juni bi- 1. Juli dS. Js. noch in der Beitragsmarkenabrechnung des Ü. Quartals 1900 zu verrechnen ist, und dieses Quartal somit 4 Ein- zugSperioden umfaßt.

Nagold, den 13. Juni 1900.

K. Oberamt. Schöller, Amtm.

WSrttemdergischrr Landtag.

(129. Sitzung.)

Stuttgart, 12. Juni. Präs. Payer eröffnet die Sitzung um 3',. Uhr. Am Ministertisch: Min. des Innern o. Pischek, Staats- ral v. Weizsäcker und Oberkonfiftorialrat Binz. Abg. v. Geß be­richtet namens der staatsrechllichen Kommission über den Antrag des Abg. Spieß, welcher »erlangt, daß die verschiedene« landwirt­schaftlichen Lehranstalten künftig dem Ministerium des Innern unterstellt werden sollen, wrShalb der bezü»liche Aufwand auch auf den Etat des letzteren zu übernehmen wäre. Der Berichterstatter bezieht sich auf den gedruckt vorliegenden Bericht, hebt daraus nur die wesentlichsten Punkte hervor und stellt namens der Kommission den Antra>, den Antrag des Abg. Spieß zur .Kenntnisnahme" mit- uteilen. Haußmann-Balingen: Die angeregte Frage sei noch nicht pruchreif, aber der eingehendsten Erwägung wert, weshalb Redner für .Erwägung" stimmen werde. Der Antrag Spieß wird abgelehnt, der Kommissionsantrag angenommen. Nach einer kurzen Besprechung über den Wunsch des Abg. Betz, daß jeder einzelne Abgeordnete das Regierungsblatt zugestelll erhalten solle, wird der Gegenstand wieder verlassen. Abg. Schick berichtet über eine Beschwerde des Frhrn. v. Münch in Rühringen wegen angeblicher Verschleppung der Entscheidung über seine Einwendungen gegen den Etatsentwurf

19S«.

der Gemeinde Mühringen und sagt, dir Beschwerde sei formell und

materiell unbegründet, der Beschwerdeführer hätte zuerst die Ent­scheidung der Mrnisterialinstanz abwarten müssen. Redner schilderte ausführlich die zahllose Reihe von Beschwerden und Klagen v. Münch's. Von einer Verschleppung könne keine Rede sein. Sein Antrag, über diese Beschwerde zur Tagesordnung überzugehen wird angenommen. Nächste Sitzung Mittwoch S Uhr. Tagesordnung: Verschiedene Eingaben von Bediensteten des BerkehrsdepartementS und Bericht der staatsrechtlichen Kommission über den Gebrauch von Waffen seitens der Landjäger und Srenzaufseher.

Deutscher Reichstag.

j- Der Reichstag setzte am Sonnabend die Spezialberatung der Novelle zum Stempelgesetz mit der Erörterung über den Stempel auf Kuxschein« fort. Derselbe ist von der Kommission auf Eins vom Taufend normiert worden; dem gegenüber beantragte jetzt Abg. E. Richter, diesen Stempel auf Dreizehntel vom Tausend festzusetzen. In der sich hierüber entspinnenden Debatte verlor sich der Abg. Arendt (sreikons.) so sehr in steuertechnische Einzelfragen, daß Bräs. Graf Ballestrem sanft rügend erklärte, wenn man immer wieder über solche Dinge so weitschweifig debattiere, werde das Flotten­gesetz nie zu Stande kommen. Die durch Auszählung deS Hauses vorgenommene Abstimmung ergab schließlich die Ablehnung des Richter'schen Abänderungsantrages mit 129 gegen 99 Stimmen, worauf der Kommisstonsbeschluß genehmigt wurde. Im Ferneren nahm der Reichstag die KommissioaSbeschlüffe über die Ermäßigungen, Erleichterungen und Befreiungen vom Stempel bei Kaufgeschäften an, desgleichen die Erhöhung der Loiteriesteuer 20°/, für in­ländische, 25°/, für ausländische Loiterielose. Bei der Erörterung der Bestimmungen über einen neuen Fixstempel auf Conaoffemente und SchiffahrtSurkunden in Höhe von 1 ^ pro Stück, beim Ver­kehr zwischen inländischen Häfen und ausländischen Hafenplätzen der Nord- und Ostsee mit 10 pro Stück, beantragte Ab,. Richter Streichung dieser neuen Steuer, sie fand jedoch ebenfalls die Zu­stimmung des Hauses; hiermit ist der Tarif erledigt. Es folgte dann noch eine recht trockene Debatte über den Text des neuen Reichsstempelgesetzes, der tm wesentlichen in der Kommisstonsfaffung gutgebeißen wurde. SS reihte sich nun die Spezialberatung der Novelle zum Zolltarifgesetz an. Die sämtlichen Zsllerhöhungen auf Bier, Liköre, Branntweine anderer Art und Schaumweine fanden in der seitens der Kommtssion beschlossenen Höhe Annahme. Weiter beschloß das Haus, daß die Zollerhöhungen vom 1. Juli 1900 ab in Kraft treten sollen, und nahm schließlich noch ine Resolution der Budgetkommisston wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über die Besteuerung inländischer Schaumweine an. Für die Montags- sitzung standen u. a. die zweite Lesung des Reichsseuchengesetz-s und die dritte Lesung der Vorlage über die Verlängerung des Handelsprovisoriums mit England auf der Tagesordnung.

Hages-MeuigLeiLen.

Deutsches Reich.

Nagold. IS. Juni. (Privattelegr. d. Gesellschafter.) Berlin. Der Reichstag «ahm heute i« dritter Lesung das Flottexgesetz mit SSI gegen ISS Stimme« au, woranf sich das Hans vertagte.

Tübingen, 12. Juni. An Stelle «eggefaüener Geschworener wurden folgende Ergänzungsgeschworene nachgezogen: Adam Braun, Kirchenpfleger in Kusterdingen; Johann Georg Rapp, Gemeinderat in Würtingen ; Karl Schickhardt, Fabrikant in Betzingen; Gottlieb Hack, Bauer und Temeinderat in vronnweilrr, OA. Reutlingen; Karl Friedrich Kern, Bemeindepfleger in Gniebel; Albert Franz, Fabrikbesitzer in Rottenburg; Paul Link, Oberamtsbaumeister in Neuenbürg.

Stuttgart, 13. Juui. Das offizielle Festprogramm zur 500jährtgrn Jubelfeier der Geburt Gutenbergs in Stuttgart am 16. und 17. Juni, ist nunmehr erschiene». Eröffnet wird dasselbe am Samstag Nachmittag im Fest­saal derLirderhülle mit einem Festkonzert des Gutenberg­vereins unter Mitwirkung der Hofoprrnsängerin Frl. Rei- nisch, des Hrn. O. Staiger und der Prem'schrn Kapelle. Am Samstag Abend findet im Festsaol die Aufführung deS FestspielsEin JohanniStraum" von H. Schöttge und I. Huober, Musik von A. Eichhorn statt. Nach demselben ist Promenadekonzert im illuminirtrn Garten und hierauf Ball im Festsaal und Bankett im Konzertsaal. Als Mittel­punkt des Ganzen stellt sich der Festakt am Sonntag Vor­mittag in der König Karl-Halle des LandesgewerbemuseumS dar mit einem Prolog von I. Huober und Festrede von Prof. Dr. Schanzenbach, sowie Vorträgen des Gutenberg. Vereins und der Prem'schrn Kapelle. Den Beschluß bildet derAllgemeine Schwabentag" Zusammenkunft der Buch­druckergehilfen Württembergs Sonntag Nachmittag in der Liederhalle.

Winnenden, 13. Juni. (Korr.) Der Flügelanbau an die Irrenanstalt, an dem schon seil einem Jahr gear­beitet wird, soll nun im nächsten Vierteljahr bezugsfähtg werden. Die denkbar neuesten Einrichtungen finden dabei als Probeanlagen für di« ähnlichen TtaatSanlagen in un­serem Lande Verwendung, die, wenn sie sich bewähren, später eventuell an den übrigen Anstalten auch eingerichtet werden sollen.

Vom Bottwarthal. 11. Juni. (Korresp.) In üppi­gem Wachstum stehen gegenwärtig die Reben in den Wein­bergen, welche unser Thal bekränzen. Von überall werden schon blühende Träubche» gemeldet und tritt bei Fortdauer deS gegenwärtigen warmen Wetters in den nächsten Tagen die allgemeine Blüte der Träubchen ein. Leider tritt auch