Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag und SilwStag.

««flöge ISS» Preis vierteljührl. hier mit Trägerloh« g» im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 20

Monatsabonnemmts nach Verhältnis.

Der GchlWstkr

Amts- und Anzeige-Matt für den Gberamts-Bezirk Nagotd.

74. Aahrg««-.

JnserttonS- G -bühr f. d. edrspalttg« Zeile a»S gewöhn!. Schrift oder deren Raum bet eiumaNg. Einrückung S bei mehrmalig, je S

Gratisbeilagen: DaS Plaudrrstübcheu und

Schwäb. Landwirt.

^ 80.

Nagold, Mittwoch den 83. Mai

1960.

Amtliches.

Bekanntmachung,

detr. die Vornahme einer Vormustermlg des Pferdebe­stands und der kriegsbrauch baren Fahrzeuge im Srzirk

Nagold.

Unter Bezugnahme auf den oberamtl. Erlaß vom 14. d. M., Gesellschafter No. 76, wird hiemit bekannt gegeben, daß die vorgeschriebrne Vormusteruug des Pferdebestaudes n»»d der kriegsbrauchbaren Fahrzenge im Bezirk am 1., 2., 5., 6. «ud 7. Juni d. I. stallfindet und zwar

I.

1) Am Freitag 1. Jrmi, vorm. 7'/, Uhr in Wildberg auf dem Platz vor dem Gasth. z SchwarzwaldbräuhauS

für die Gemeinde Wildberg.

2) Am 1. Juni, vorm. I« Uhr in Gültliugeu

vor dem Rathaus für die Gemeinde Gültliugeu.

3) Am 1. Juni, vorm. 11'/, Uhr in Sulz

vor dem Rathaus für die Gemeinde Sulz.

4) Am 1. Juni, nachm. »'/, Uhr in Effringen

vor dem Gebäude des GemeindepfleyerS Dürr für die Gemeinden Esslingen und Schönbrou«.

5) Am I. Juni, nachm. S Uhr in Nothfelden

vor dem Pfarrhaus für die Gemeinde Nothfelden.

II

1) Am Samstag 2. Jnvi, vorm. 7 Uhr in Nagold

auf dem Platz vor dem Gasth. z. Sonne (Post) für die Gemeinden Nagold und Jselshanse«.

2) Am 2 Juni, vorm. 11 Uhr in Emmingen

auf dem Platz am Bahnhof daselbst für die Gemeinden Emmingen «nd Pfrondorf.

3) Am 2. Juni, nachm. S Uhr in Schillingen

vor dem Rathaus daselbst für die Gemeinde Schietingeu.

4) Am 2. Juni, nachm. 4'/, Uhr in Unterthalhei«

auf dem Platz vor dem Gasth. z. Linde für die Gemeinden Oberthalheim und Unterthalheim.

III

1) Am Dienstag S. Jnni, vorm. 8 Uhr in Haiterbach

vor dem Ratbaus

f. die Gemeinde Haiterbach u. die Teilgemeinde Altnnifra.

2) Am 5. Juni, vorm. SV, Uhr in Oberschwaudorf

auf dem Platz vor dem Gasth. z. Hirsch f.d.Gemei«denOberschwand»rf,Uuterschwaud.n.Beihi«gen.

3) Am 5. Juni, vorm. 11'/, Uhr in Egenhausen

vor dem Rathaus

für die Gemeinden Egenhausen, Spirlberg und Bösiuge«.

4) Am L. Juni, nachm. S Uhr in Walddorf

cm Platz vor dem Rathaus für die Gemeinde Walddorf u. die Tcilgemeiude Monhardt.

5) Am 5. Juni, nachm. 4/, Uhr in Rohrdorf

aus dem Platz vor dem Bahnhof für die Gemeinde Rohrdorf.

IV.

1) AmMittwochS.Juui,vorm.8UhrinMindersbach

auf dem Platz vor d»m Rathaus für die Gemeinde Miudersbach.

2) Am 6. Jum. vorm. 10 Uhr in Warth

auf dem Platz vor der Wirtsch. z. Hirsch f. d. Gemeiude« Warth, EberShardt, Gaugeuwald«. Wende«.

3) Am K. Juni. mitt. IS Uhr in Berueck

vor dem Rathaus für die Gemeinde Berncck.

4) Am 8. Juni, nachm. S Uhr in Alteusteig

auf dem Platz vor dem neuen Schulhaus für die Gemeinde« Altensteig und Garrweiler.

5) Am 6. Juni, nachm. S Uhr in Ebhanse«

ans dem Platz beim Waldhorn für die Gemeinde Ebhausen.

V.

1) Am Donnerst.7.Juui,vorm.S /,UhrinUeberberg

auf dem Platz vor dem G sth. z. Husch für die Gemeinde« Ueberberg «nd Altensteig-Dorf.

2) Am 7. Juni, vorm. 11 Uhr in Etlmauusweiler

auf dem Platz vor d>m Gasth. z. gr. Baum für die Gemeinde» Eltmaunsweiler nnd Beuren.

3) Am 7. Juni. vorm. 11'/, Uhr in Simmersfeld

auf dem Platz vor der Kirche für die Gemeinden Simmersfeld, Euzthal und Fünfbronn. Jeder Pferdedefitzer ist nach erhaltener schulltzeißen- amtlichrr Aufforderung bei Vermeidung gesetzlicher Strafen »nd Zwangsmaßregel« verpflichtet, spätestens zu der oben

bestimmten Zeit und an dem genannten Ort seine sämtlichen Pferde vorzusühren mit Ausnahme

a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, d. h. der nach dem 1. Juni 1896 Geborenen;

b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren d. h. der nach dem 1. Juni 1897 Ge« borenen;

e. der Hengste;

ä. der Stuten, die entweder hochtragend find (innerhalb der nächsten 4 Wochen abfohlen) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben;

s. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind; k. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten;

8. der Pferd», welche nachweislich bei der Musterung im Jahr 1897 als kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind; b. der Pferd« unter 150 in Bandmaß. '

Gemäß tz 4 Abs. 2 des Pferdk-AuShebungS-Reglements ist der Vorstand der K. Kreisregierung befugt, unter be­sonderen Umständen Befreiung ,on der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch daS Ober, amt hierzu ermächtigt. I« den unter » bis tr ansgesührten Fällen sind vom OrtSvorsteher ausgesertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (ä) auch der Deckschein beizufügen ist.

Die Bescheinigungen können in der Spalte 6 (Bemer­kungen) der Pferdevorführungtliste (§ 5) erteilt werden.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen:

1) Mitglieder der regierenden Deutschen Familien.

2) Die Gesandten fremder Mächte und das Gesandt­schaftspersonal;

3) Die aktiven Offiziere und Eanitätsosfiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde.

4) Beamt« im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerztr und Tierärzte hin­sichtlich der zur Ausübung ih:es Berufes notwendigen Pferde.

5) Die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten ver­tragsmäßig gehalten werden muß.

6) Die Königlichen Ttaat-gestüte,

Diejenigen Pferde welche wegen hohen Alter-, Ent­kräftung vorübergehender »der dauernder Krankheit augen­scheinlich unfähig sind, den Weg nach dem Vormnsterungs- plvtz zurückzulegen, find der Vormustermigskommisst«« nicht vorzusühren. Jedoch haben die Ortsvorsteher in dem Psrrde- verzeichnis in der Spalte Bemerkungen bei jedem einzelnen derartigen Pferde genau anzugeben und zu bescheinigen, aus welchem Grund dasselbe für transportsunfähig erachtet wurde.

In gleicher Weise find von den Besitzer« kriegsbrauch­barer Wage« diese zu der oben genannten Zeit auf den be- zeichnrten Musternngsplatz zu verbringe«.

Den Herren OrtSvorsteher« werden unter Hinweis auf ß L und 7 der nenen PferdeauShebungsvorschriften nach­stehende weitere Aufträge erteilt:

1) Es ist dafür zu sorgen, daß der gewählte MusterungS- platz bet Vornahme der Musterung nicht rn irgend welcher Weise verstellt ist und daß die vorzusührenden Pferde und kriegsbrauchbaren Wagen genau nach den ausgestellten Verzeichnissen zur Vorführung resp. Auf­stellung gelangen. Wenn in einem Musternngsort mehrere Gemeinden zusammengezogen werden, so sind die Pferde und Wagen der einzelnen Gemeinden ge­nau nach der oben angegebenen Reihenfolge vorzu­führen resp. aufzustellen.

Die Pferde müssen der Musterungskommission vor­geführt werde«, während die Wage« in der Nähe dcS Musterungsplatzes in einer Straße der Reihe nach aufzu- stelle» sind, damit dort ihre Besichtigung stattfinden kau«.

2) Vorstehende» ist alsbald in ortsüblicher Weise in den Gemeinden bekannt zu machen und sind diejenigen Pferde- und Wagcubesitzer, welche Pferde resp. Wagen zur Vormusterunq zu stellen hoben, urkundlich anfzu- sordern, ihre gestellungspflichtige» Pferde resp. Wagen zu der oben festgesetzten Zeit an dem bestimmten Musterungsorte vorzusühren.

3) Di« Herren OrtSvorsteher habe» sich z« dem Musterungsgeschäft au dem bestimmten Musternngs­platz rechtzeitig eiuzufinde« und der Vormusterungi. kommisfton dos geserngle Pferde- und Wagenverzeich- nis in doppelter Ausfertigung vorznlegeu, auch haben sich dieselben zu überzeugen, daß sämtliche gestellungs­pflichtigen Pferde und Wagen ihrer Gemeinden zur Vorführung a-langen.

Formulare zu Brscheiuigungeu der Pferde- und Wagen- brfitzer für erhaltene Aufforderung zur Vorführung ihrer

Pferde und kciegSbrauchbaren Wagen werden den Lchult- heißrnämtern in ben nächsten Tagen zukommen.

Die BorladungSschreibe« sind von den Herrn OtSvor- stehern zur Musterung mitzubringen und der Musterungs­kommission vorznlegeu.

Auf dem MusterungSplatz ist an geeigneter Stell« ein Tisch mit 2 Stühlen. Tintenzeug und Feder« aufzustellen.

Nagold, den 19. Mai 1900.

__ K. Oberamt. Ritter.

K. Amtsgericht Nagold.

Als Gerichtsvollzieher für die Gemeinde Nothfelden wurde Gerichtsvollzieher Echidel in Wildberg und als Gerichts­vollzieher für die Gemeinde Wenden Gerichtsvollzieher Ehingcr in Altensteia gewährt und bestätigt.

Dm 21. Mai 1900.

Oberamtsnchter:

_Sigel._

A» die Herren Ortsschuliuspektoreu nnd Lehrer.

Die I. Hauptkonferenz des Schuljahres 1900/1901 wird am 30. ds. Mts. in Altensteig gehalten werden. Altenfteig-Dorf, 21. Mai 1900.

Bezirksschulinsprktor: Schott.

Himmelfahrtsfest.

Wie verschiedenen Klang hat dieses trostserheißendr Wort in den Ohren der Menschen. Die meisten Menschen denken beim Herannahen dieses Festes nur an das Ver- gnügen, welche« ihnen dasselbe durch den geplanten, schönen Ausflug dringen wird. Gewiß sollen sie sich freuen an der im schönsten Blütrnschmuck stehenden Natur, wenn nur auch ein tieferes Denken damit verbunden ist. das Gedenken an unseres Heilandes Berufsvollendung, Krönungssest und Heimkehr zum Vater. Leider giebt eS in unserer Zeit so Viele namentlich in den sogenanntengebildeten" Ständen, die ein Nachdenken über Jesus und seinen Beruf, über sein Leben, seinen Tod und seine Auferstehung als etwas nur fürschwache" Seelen paffendes halten und hinstellen. Das sind arme Menschen, denn ihnen fehlt die Grundlage zum Drang nach sittlicher Becufsvollendung, dieAufwärts" führt. Der allein wird Himmel- fjahrtsfest mit wahrer innerer Freude feiern können, der sich darüber gewiß ist, daß sein eigenes LebenAuswärts" führt, eine Himmelfahrt ist.

Württemdergijchrr Landtag.

(120. Sitzung.)

Stuttgart, 18. Mai. Präs. Payer eröffnet die Sitzung um 9'/. Uhr. Am Min.-Tisch: Minifterpräs. v. Mittnacht, Staatsrat v. Balz und Direktor v. Fuchs. Zur Beratung gelangt heute eine Bitte aus Ravensburg-Mard orf um Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Ravensburg nach Markdorf. Berichterstatter Stock­mayer führt aus, nach dem vorliegenden Projekt würde das Bau­kapital 1211600 ^, der Urbsrschuß 3t 800 ^betragen, die Bah« sich also mit 1,8°/, verzinsen. Die virtuelle Länge der Bahn würde ca. 45 km ausmachen. Di« Kommission beantrage, von dein Bau einer durchgehenden Nebenbahn Ravensburg-Markdorf abzusehen, dagegen den Bau «ruer normalspurigen Nebenstichbahn RavenSburg- Eschau-Oberthemingen der Regierung zur Erwägung zu übergeben. Die Abg. Egger, v. Geß, Dr. Kiene und Moyser beantragen, den Bau einer normalspurigen Nebenbahn über Obertheuringen nach Markdorf der Regierung zur Berücksichtigung zu übergeben und die Kammer der Standssherrn zum Beitritt emz,laden. N-ch eingeben­der Debatte wird der Antrag Egger-Kiene mit großer Mehrheit angenommen. Abg. Stockmayer berichtet sodann über eine Ein­gabe der bürgerlichen Kollegien u>n Erricht»», einer Eisenbahnhalt,- stelle. Ein Bedürfnis für den allgemeinen Verkehr liege nicht vor. Die Gemeindekollegien haben nicht einmal auch ein Angebot zur Beitragsleistung gemacht, weshalb die Kommission Ncbergang zur Tagesordnung beantragt habe. In allerletzter Zeit hätte sich frei­lich Bückingen zu einer Beilragsleiftung von 3000 ^ bereit erklärt, aber die Kommisstun wolle den Mittler zwischen der Gemeinde und der Eisenbahnvecwaltung nicht machen Abg. Münzinz bringt einen Antrag auf Berücksichtigung em und schildert die B-rhältnifss der Gemeinde Bückingen, welche durch den Rangierbahnhof Schaden erlitten habe. Abg. Lang beantragt unter der Voraussetzung, daß Bückingen einen entsprechenden Beitrag leiste, die Bitte der Regie­rung zur Erwägung zu übergeben. Der «omm.-Antrag wird an­genommen. Abg. Haußmann-Balingen stellt die Anträge an den Miuisterprüfidenten, ob die Bestrebungen der Eisendahnverwaltung wegen einer Tarifgemetnschaft mit den übrigen süddeutschen Eisen- bahnverwaltungen ihren Fortgang genommen haben oder aufgegebrn worden sind. Ministerpräsident v. Mitt nicht ist sofort bereit, die Anfrage zu erwidern. Eine Einigung mit d.n übrigen süddeutschen Verwaltungen ist »och nicht erzielt. Bayern wäre deren, einem von Württemberg gestellten BermilllungSautraß von 2,3 pro Kilometer für die drille Wagcnklaffe zuzustimmen, wogegen Baden sich hiezu, nicht verstehen kann, und von der Reichseisenbahnoer­wallung ist eine Antwort seit April vor. IS. noch nicht «inaeganzen. Was speziell Württemberg anbelangk, so haben sich die Ansichten des Mmisterpräs. über diese Frage nicht geändert. Wir wollen n.cht bloß eine Vereinfachung, sondern auch eine sichtbare Ver­billigung der Personenlarife, hauptsächlich im Nahverkehr. ,Beifall.) Wir werden also im gegebenen Zeitpunkt unS zu emem Einschluß zu vereinigen haben im GtaatSmmisterium, und selbstredend in es in einer volksivircichastlich. sozialpolitisch und finanziell so hoch­wichtigen Frage im Interesse der verantwortlichen R gierung selbst.

Des hl. Hlmmelfahrtsfestes wegen fallt das Donnerstagblatt ans.