Erscheint
Mentag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
Auflage 1958 Preis vierteljährl. hier mit Trägerlohn SV im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20
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Amts- und Anzeige-Matt für den Oderarnts-Bezirk Nagold.
74. Tahrgmrg.
Nagotd, Montag den 7. Mai i960.
Der GeMMster
Amtliches.
Lekannimachung der A. Zentralstelle für die Landwirtschaft nnd de« K. Statistischen Landesamts, betreffend die Aufstellung und Verbreitung von Witterungsausfichten.
Von der meteorologischen Zentralstation wird täglich
1) auf Grund der ihr bis 10'/- Uhr vormittags von inländischen und ausländischen Beobachtungsstationen zugehenden telegraphischen Meldungen über die Witterung um 8 Uhr morgens desselben TagS die mutmaßliche Witte» rung des folgenden Tages abgeleitet.
Mit höherer Ermächtigung werden diese Witterungsaussichten im Ecwrmr 1900 für die 4 Monate Juni bis September auf Kosten der Zentralstelle für die Landwirtschaft je gegen 11 Uhr vormittags nach Hohenheim, sowie an diejenigen landwirtschaftlichen Bezirksvereine, welche die Zusendung wünschen und für den öffentlichen Anschlag der Vorhersagen an geeigneter Stelle Vorsorge getroffen, sowie eine Kontrolle der Vorhersagen eingerichtet haben, telegraphisch befördert werden.
Diese täglichen Wittel ungStelegramme können auch von Gemeinden, Korporationen, Vereinen und Privatpersonen unmittelbar gegen eine rom Empfänger zu bezahlende ermäßigte Gebühr direkt bezogen werden, in welcher Beziehung das K. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die VeikehrSanstalten, folgendes festgesetzt hat:
Die WitterungStelegramme «erden wie dringende Privat-Telegramme behandelt und haben daher den Vorrang vor anderen Piioat-Telegrammen; sie können im MonatS-Abonnement und im vierteljährlichen Abonnement bezogen werden mit der Maßgabe, daß wenn die einzelnen täglichen Witteruvgsttlegramme (einschließlich der Adresse) nicht mehr als 8 Worte enthalten, die feste, voraus zu bezahlende Abonnementsgebühr beträgt.
lür 1 Monat.10
für 1 Vierteljahr . . . . 24
für jeden wetteren Monat . 8 ^ mehr.
Für jedes weitere Wort, welches die einzelnen Mit- terungetslegromme über 8 haben sollten, ist die gewöhnliche tarifmäßige Gebühr von 5 nachzubezahlen. Nach dtn bei der meteorologischen Zenlrclstation getroffenen Anordnungen wird übrigens dieser Fall nur selten eintreten.
Gesuche um telegraphische Beförderung der täglichen Witterungsvorhersagen gegen ermäßigte Bbonnenmentsge- bühr sind durch Vermittlung des nächstgelegenen Telegraphen- omts bei der K. Gkneroldirektion der Posten und Telegraphen anzubringen.
2) Außerdem wird von der meteorologischen Zentralstation zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags unter Benützung der bis dahin weiter eingegangenen Nachrichten eine zweite WitterüngSübersichr mit Wetterkarte und Wettervorhersage veröffentlicht und in Stuttgart — wie bisher — an verschiedenen Stellen angeschlagen.
Diese Wetterkarte kann im Postabonnement bezogen, sowie auf der Kanzlei des Statistischen LandeSamts Zimmer Nr. 4 täglich von 4'/- Uhr abends ab in Empfang genommen werden. Der Abonnemrrrtspreis beträgt beim Bezug durch die Post (ohne Bestellgeld)
vierteljährlich . 3 ^ 35 iZ, monatlich . . 1 15 H,
wenn die Wetterkarte abgeholt wird:
vierteljährlich . .3 monatlich . . . 1 ^
In letzterem Fall ist dis Bestellung an das Sekretariat des K. Statistischen LandeSamts zu richten.
Stuttgart, den 18. April 1900.
K. Zentralstelle K. Statistisches
für die Landwirtschaft: Landesamt:
gez v. O w. _ gez. Z e l le r.
Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die K. Oberämter und die Ortsvorsteher, betr. die Uebereinkunst mit der Norddeutschen Hagel- oersicheruugsgesellschast in Berlin über die Regelung der Hagelversicherung in Württemberg.
Vom 24. April 1900. Nr. 6169.
Im Hinblick auf das Herannahen des Sommers werden die Oberämter und die Ortsvorsteher beauftragt, bei jeder sich darbietendrn Gelegenheit den Landwirten die Versicherung ihrer Frlderzeugniffe gegen die überall im Lande drohende Hagelgesahr dringend zu empfehlen.
Dabei wird darauf hingewiesen, daß durch die mit Bekanntmachung vom 19. Januar d. I. (Amtsbl. T. 37) veröffentlichte neue Uebereinkunst mit der Norddeutschen
Hagelversicherungsgesellschast in Berlin über die Regelung der Hagelversicherung in Württemberg die den württrm- bergischen Landwirten seit dem Jahr 1895 zu Gebot gestandene günstige Gelegenheit zur billigen Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden bei der genannten Gesellschaft nicht nur weiter erhalten, sondern noch wesentlich verbessert worden ist. indem dieselben infolge der Ueber- nahme der Verpflichtung zur Nachschußleistung auf die Staatskasse künftig durch die Zahlung deS Zuschlags von 30°/» zur Vorprämie an den staatlichen HagslversicherungS- forids von der Gefahr der Anforderung einer Nachschuß' Prämie unbedingt befreit und infolge dessen gegen feste Prämien versichert sein werden.
Die für die einzelnen Markungen geltenden Prämien- tarifsähe der Norddeutschen Hagelversicherungsgesellschast erfahren die Bersicherungslufiigen von den in allen Ober- amtsbezüken ausgestellten Agenten. Zugleich sind die Landwirte, welche bisher schon bei der Norddeutschen Hagelver- sicherungsgrskllschaft versichert waren, aus die in Nr. 24 des Staatsanzeigers vom 30. Januar d. I. erschienene Bekanntmachung hinzuweisen, wonach sie ihre neuen Anträge bis spätestens 1. Juni ds. Js. einzureichen haben.
Stuttgart, 24. April 1900.
K. Ministerium des Innern.
Pischek.
Die Herren Ortsvorsteher.
werden unter Bezugnabme auf vorstehenden Ministerial-Gr« laß aufgrfvrdert, die Landwirte ihrer Gemeinden dringend zu ermahnen, insbesondere ihre Halmfrüchte gegen Hagel zu versichern und zwar vorzugsweise bei der Norddeutschen Hagilmrsicherung, welche nun nach der neuen Uebereinkunst so außerordentliche Vorteile gewährt.
Bis 20. ds. Mts. wollen die Herren OrtSvorfieher erheben und als portopflichtige Dienstsache anher berichten, ob die Mehrzahl ihrer Landwirte gegen Hagelschlag versichert ist und ob die Gemeinde einen T«l der Prämien der Hagelversicherung übernommmen Hai.
Nagold, den 3. Mai 1900.
K. Oberomt. Ritter.
Wjirttemdrrgischer Landtag.
(108. Sitzung.)
Stuttgart, 3. Mai. Präs. Payer eröffnet di« Sitzung um 9^/i Uhr. Am Min.-Tisch: Finanzmin. v. Zcyer mit Ministerialrat Dr. Haffner. Nach Verlesung einiger Noten der Kammer der Standesherren wird in die Beratung über den Bericht der Steuerkommisston über den Entwurf eines Gesetzes betreffend weitere Aenderungen dis Wirtschastsabgabengesctzes vom 9. Juli 1827 emgetrcten. Berichterstatter ist Abg. Maurer, welcher zunächst einen Rückblick auf die früheren Verhandlungen des Hauses über diesen Gegenstand wirft und betont, daß der Entwurf keine gründlichen Aenderungen an dem bestehenden Gesetz vornehmen, sondern nur Erleichterungen in den Kontrolloorschriften einführen will. Abg. Haußmann-Balingen geht in ausführlicher Rede auf die steuertechnische und wirtschaftliche Bedeutung des Umgelds ein und erklärt die Lage der Weinproduzenten in unserem Lande für eine sehr ungünstige. Das Eigentümliche «m Umgeld sei, daß es progressiv nach unten wirke. Es sei eine berechtigte Tendenz, diese Steuer ganz zu beseitigen, und solange das noch nicht geht, sie wenigstens wesentlich zu mindern. Für ganz verfehlt hält es Redner, den Obstmost zu besteuern. Er regt den Gedanken an, eine Sportel für Konzcssionierung progressiv zu erheben und dadurch das Umgeld unnötig zu machen. Aber dieser Gedanke sei durchkreuzt durch daS Nichtzustandekommen der progressiven Ein- lomwensteuer. Jedenfalls müssen ganz einschneidende Erleichterungen eintreten. Er stellt eine Reihe von Anträgen in Aussicht, die er und seine Freunde im Lauf der Verhandlungen stellen werden. Abg. v. Geß spricht in ähnlichem Sinn. Der Obstmost sollte steuerfrei sein. Finanzmin. v. Zeyer wird diese Anregung im Auge behalten. Trotz aller Mängel, welche dem Umgeld anhaftcn, können jetzt erhebliche Aenderungen an dem Gesetz nicht vorgenommen werden. Der Minister stellt die Ausführungen des Abg. Haußmann in einigen Punkten richtig. Vizepräs. Dr. Kiene beruft sich auf seine Erklärungen vom 14 Dez. 1899, wonach er es für unrichtig hält, daß nur der im Wirtshaus getrunkene Wein besteuert wird. Abg. Betz legt für die Weingärtner ein Wort ein und schließt: „Nicht eine Steuer, eine Prämie gebührt dem Wein- gärtner!" Das Haus tritt nunmehr m die Einzelberatung ein. Zu Art. 1 liegt ein Antrag der Bolkspartei vor, die Worte „oder Obstmost" zu streichen. Abg. Binz begründet den Antrag in längerer Ausführung. Finanzmin. v. Zcyer giebt cS zu, daß der Antrag etwas populäres hat, die Regierung könne aber sich nicht damit einverstanden erklären wegen der finanziellen Schwierigkeiten. Auf ein so bedenkliches Fahrwasser könne die Regierung sich nicht begeben. Der Antrag Binz wird mit 52 gegen 28 Stimmen abgelehnt und Art. 1 in der Kommisfionsfaffung genehmigt. Za Art. 2 bringen Haußmann-Balingen und Genossen einen Antrag ein, die Abgabe bei Wein, welcher zum Preis von 1 ^ oder weniger aus- geschenkt wird, auf 7°/. des Ausschankpreises und bei allen anderen Weinsorten auf 11"/, sestzusetzen, und einen Tventuolantrag hiezu, in Abs. 2 und 3 je statt der Worte .11'/," zu setzen „9°/,". Nachdem Finanzmin. v. Zeyer und Ministerialrat Haffner auf die bedenkliche finanzielle Wirkung der Anträge hingewiesen haben, begründet Haußmann seinen Antrag. Vizepräsident Dr. Kiene biingt einen Antrag ein, die Abgabe von Obstmost auf 8'/, ftstmsetzen. Der Prinzipalantrag Haußmann und Genoffen wird mit 42 gegen 33 Stimmen, der Evemuilantrag mit geringer Majorität abgelehnt und der Antrag Kiene angenommcn. Zu Art. 9 des Entwurfs
bat Vizepräsident Dr. Kiene den Antrag gestellt, daß für jeden
Ortssteuerbeamten ein Stellvertreter aufgestellt wird. Finanzmin. v. Zeyer spricht sich dagegen aus. wogegen Haußmann-Balingen und Bamleen warm dafür eintreten. Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Damit wird die Beratung abgebrochen. Nächst« Sitzung: Freitag, 4. Mai, vormittags 9 Uhr. — T.-O.: Fortsetzung der heutigen Beratung. Bon 12 Uhr ab: gemeinschaftliche Sitzung beider Häuser. — Schluß 1 Uhr.
(109. Sitzung.)
Stuttgart, 4. Mai. Präsident Payer eröffnet die Sitzung um 9'/. Uhr. Am Min.-Tisch: Finanzmin. v. Zeyer mit Ministerialrat Dr. Haffner. Das Haus setzt die Beratung des Umgelds- entwurfS bei Art. 2 Ziff. 3 (Art. 10) fort. Hiezu liegen Anträge der Abgg. Sommer und Kiene, sowie des Abg. Haußmann-Balingen vor, durch welche die Kontrollmaßregeln für die Wirte günstiger gestaltet werden sollen. Finanzmin. v. Zeyer «>ll keinem der beiden Anträge prinzipiellen Widerstand entgegensetzen und stellt nur den Antrag Haußmann in einzelnen Punkten richlia. Abg. Schach befürwortet beide Anträge, ebenso sieht Frhr. v. Gaisberg den Anträgen sympathisch gegenüber. Er regt an, daß die Zeiträume, die in dem Antrag Haußmann enthalten sind, kürzer gefaßt werden sollen; auch ersucht er den Finanzminister, dahin zu wirken, daß den wegen Sleuergcsährdung noch nie bestraften Wirten gestattet werde, auf Grund einer schriftlichen Erklärung des Ortssteuerbeamten den Wein ohne vorherige Kontrolle in den Keller einlegen zu dürfen. Finanzmin. v. Zeyer erw.dert, daß eine diesbezügliche Absicht im Ministerium bereits besteht. Abg. Bantleon hält die Anregungen des Frhrn. v. Gaisberg mit wenigen Ausnahmen für praktisch, ebenso stimmt Abg. Haußmann-Balingen mit den Ausführungen des Frhrn. v. Gaisberg weitgehend überein und hält seinen Antrag unter nochmaliger Begründung aufrecht. Nach weitere» Bemerkungen des Finanzmin. v. Zeyer, des Frhrn. v Gaisberg, des Vizepräsidenten Dr. Kiene, des Abg. Rembold und K. Haußmann werden die Anträge Sommer und Haußmann. sowie die Kommissionsanträge angenommen. Der Art. 12 beschäftigt sich mit den Vorschriften über das Eichen der Fässer und wird ohne Debatte angenommen, ebenso Art. 13. Art. 14 bekundet den Abgang an Hefe und Trübwein. Hiezu liegt ein Antrag des Frhrn. v. Gaisberg und Abg. Stockmayer vor, als Abgang bei neuent Wein mit den Beeren mit oder ohne Kämme 25°/„ bei sonstigem neuem Wein und bei neuem Obstmost 7° „ bei nach dem eisten Ablaß eingel.gtem Wein und Obstmost 2°/, der eingelegten Menge in Rechnung zu nehmen. Ferner liegt ein Antrag der Volkspartei (Henning und Genossen) vor. d.-r sich mit dem Antrag des Frhrn. v. Gaisberg deckt, aber noch kinzufügen null: Der Getränkeschwand und sonst nicht zu vermeidende Abgang soll bei neuem Wein vom ersten Ablaß bis zum Herbst mit 5°/„ bei altem Wein mit 4"/, von dem jeweiligen abgabenpflichtigen Vorrat b?mrssen werden. Endlich liegt ein Antrag Rembold und Kiene vor, bei Zlff. 2 den Regierungsentwurs «iederhrrzustellen und eine neue Ziff. 3 einzufügen, wonach der Getränkeschwand und sonst nicht zu vermeidende Abgang bei neuem Wein vom ersten Ablaß bis zum Herbst mit 5°/„ bei altem Wein mit 3"/, von dem jeweiligen abgabepflichtigen Vorrat berechnet werden soll- Berichterstatter Maurer begründet den Kommisstonsantrng, die einzelnen Antragsteller die von ihnen gestellten Anträge in längeren Ausführungen. Finanzmin. v. Zeyer betont, daß die vorgeschlagenen Sätze sowohl in ihrer finanziellen Wirkung als auch materiell zu hoch seien. Wenn man feste Sätze annehmen wolle, dürfe man nicht die Höchstsätze, sondern müsse die Durchschnittssätze nehmen. Der Finanzmin. geht sodann ausführlich auf die Frage des Hausbrauchs ein. Hieran knüpft sich eine Geschäftsordnungsdebatte, an der sich die Abgg. Henning, Frhr. v. Gaisberg und Haußmann-Balingen, sowie der Präsident beteiligen und die damit schließt, daß das Haus sich einverstanden erklärt, auch die Frage des Huusbrauchs jetzt schon in die Debatte hereinzuziehen. Nachdem noch Abg. Binz für den Antrag v. Gaisberg gesprochen hat, wird wegen der von 12 Uhr ab stattfindenden gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser die Beratung abgebrochen. Nächste Sitzung: SamStag, 5. Mai. — T -O Umaeld Forts. — Schluß 12 Uhr.
Deaischer Reichstag.
j- Der Reichstag setzte am Donnerstag die Spezialberaiung der Novelle zur Gewerbe Unfallversicherung in wenig anz'.eheuder Weise bei § 5a fort. Derselbe handelt vom eventuellen Schadenersatz nach Ablauf der Karenzzeit; er wurde unter Ablehnung der einerseits vom Abg. v. Stumm (ireikons.), anderseils vom Abg. Al- brecht (soz.-dem.) beantragten Abänderungen in der Koinm.-Fassuvg angenommen. Auch S 5b, welcher den Jahiesurbertsverdinyl als Grundlage der R-ntenbemessung bettifft, gelangte im Wesentlichen nach den Komm.-Vorschlägen zur Abnahme. Im weit-rcn Verlause der Sitzung wurden noch ZK 5o, bä und 5e unter Ablehnung berauch hierzu soz.-dem.-seilS gestellten «bänderungsanlräge m der Komm.-Faflung guigcheißeu; schließlich fand noch H 5t debatt.los Annahme.
Hages-Ueuigkerten.
Neutschs Reich.
Nagold, 7. Mai.
* Wir nehmen gerne Veranlassung, nochmals in Kürze ans daS morgen Abend 8 Uhr im Htrschsaal stattfindende Konzert der rühmlich bekannten Virtuosinnen Geschwister Boucher aufmerksam zu machen; wir haben inzwischen das Programm eingisehen und können auch in Beziehung auf die Auswahl der VortragSnummern seltene Genüsse versprechen. —
Jahresbericht des Nagolder Bienenzüchteroer- eins pro 1899. Im allgemeinen ist ein steter Rückgang der Bienenzucht seit dem Honigjahr 93 deutlich erkennbar. Die schwachen HonigertrLge der letzten Jahre und die steten Äuigaben für Fütterung der Völker ließen den Eifer manches eifrigen Züchter« erlahmen. Sin gutes Honigjahr wäre daher wohl der beste Impuls zur Hebung