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Auflage 1»iO Preis oierteljährl. hier mit Trägerlohn SV im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20 ^s. Monatsabonnements nach Verhältnis.
Irr GkIkllIWrr.
Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
74. Jahrgang.
Insertions-Gebühr f. d. einspaltige Zeile aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bet einmalig, Einrückung S bet mehrmalig, je S
GratiSbellagen: DaS Planderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
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werden von allen Postanstaltsn und von der Expedition für die Monate
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Bestellungen entgegengenommen.
Änülichrs.
Nagold.
Bekanntmachung,
betreffend die ftaatttche Bezirksrivdviehscha«.
In Gemäßheit der im Amtsblatt des §k. Ministeriums des Innern vom 28. Dez. 1898 S. 435 und im Wochenblatt für die Landwirtschaft vom 8. Januar 1899 Nr. 2 veröffentlichten Grundbestimmungen für die staatlichen Be- zirkSrmdviehschauen in Württemberg findet in Nagold auf dem von der Gtadtgemeinde zur Verfügung gestellten Musterungsplatz auf dem Stsdtacker am
Donnerstag den 21. Juni ds. Js. Norm. 9 Uhr «ine staatliche Gezirksriadviehschau statt.
Zugrlassen werden zu der Schau Zuchttiere des Roten- und Fleckviehs nämlich
«,) Farren, sprungfähig, mit 2—6 Schaufeln;
1>) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch, mit höchstens 3 Kälbern.
Preise könne« bei der Scha« in nachfolgenden Abstnf- nngrn znerkaunt werden:
u) für Farren zu 140, 120, 100, 80 ^ b) für Kühe zu 120, 100, 80. 60. 40
Uebrigens wird bemerkt, daß die Höhe, wie auch die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung erst bei der Echan selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgesührten Tiere endgiltig festgesetzt wird.
Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem K. Oberamt bezw. dem Oberamtstierarzt unter Benützung der von diesem zu beziehenden Anmeldescheine anzumelden und spätestens bi- zu der oben angegebenen Zeit auf dem MusterungSplotz aufzustellen.
Ferren müssen mit Nafenring versehen sein und am Lritstock vorgejührt werden.
Besonders wird noch daraus hingewiesen, daß verspätet angemeldete Tiere zur Teilnahme an dem Preisbewerb nicht berechtigt find und daß Farren ohne Naseuriug zurückgewiesen werden.
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Nagold, den 14. April 1900.
K. Oberamt. Ritter.
Die Deckungsfrage in der Flottenvorlage.
j- Es ist bekannt, daß die Reichsregierung und der Bundesrat der Frage der Deckung der großen Kosten der Flotten- Vermehrung im Grunde genommen recht optimistisch und hoffnungsfreudig bei dem Einbringen der Flottrnvorlage an den Reichstag gegenüberstanden, indem die Regierung ver- trauensvoll den Standpunkt vertrat, daß die Kosten der Flottenvermehrung bequem durch die enorm ongewachsenen und voraussichtlich noch mehr anwachsenden Zolleinnahmen zu decken seien. Dieser optimistische Gedanke hat im Hinblick auf dir Lebensfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Deutschen Volkes für die Entwickelung der Reichseinnahmen viel Wahrscheinlichkeit für sich, bei den gewaltigen Kosten der auf viele Jahre hinaus zu bewilligenden Flotrenvermeh- rung hat dieser Zukunftswechsel auf die wachsenden Zoll- einnahmen aber auch seine finanziellen und politischen Be- denken. Wird nämlich die Flottrnvorlage ohne eine besondere Deckung lediglich auf die Hoffnung der wachsenden Zollein« nahmen vom Reichstage bewilligt, so gerät der Reichstag in eine seltsame Zwangslage, wenn die Zolleinnahmen statt zu wachsen sich vermindern sollten. Wahrscheinlich ist ja diese rückläufige Entwicklung nicht, die dominirende Stellung von Deutschlands Handel und Industrie aus dem Welt- markte und das Wachstum der deutschen Bevölkerung um durchschnittlich eine halbe Million Einwohner jährlich schließen die Befürchtung einer dauernden Abnahme der Zollein- nahmen aus. und was Krieg, Teuerung, Epidemien und Geschäft-krifis als Hindernisse für die Zolleinnahmen bringen können, darf doch nur als vorübergehende Mindereinnahme bezeichnet werden. Indessen darf man eS dem Reichstage, resp. den einzelnen ReichStagsparteien nicht Übel nehmen, wenn sie den Optimismus in Bezug auf die wachsenden Zolleinnahmen nicht voll teilen und die großen Kosten der
Nagold, Montag den 30. April
Flottenvermehrung durch entsprechende neue Steuer« und
Zolleinnahmen wenigstens bis zu einem gewissen Grade gedeckt sehen wollen. Hoffentlich versteifen sich die maßgebenden Parteien aber nicht darauf, durch neue Steuern die Flottenkosten bis auf 10 Jahre hinaus decken zu lassen, denn diese Forderung wäre gleichbedeutend mit der Ablehnung der Flottenvorlage. Geht man nämlich praktisch daran, durch neue Steuerpläne, etwa durch Erbschaftssteuer. Lotteriesteuer, Jnseratrnsteuer u. s. w. die Kosten der Flottenver« mehrung zu decken, so entsteht stets eine heftige und in den meisten Fällen auch berechtigte Opposition, weil allen diesen Steuerplänen die Eigentümlichkeit innewohnt, daß sie nationale Ausgaben für die Kriegsflotte nur immer auf gewisse Volkskreise abwälzen will. Mehrere Parteien, zumal die wiederum den Ausschlag gebende Eentrumspartei, bestehen aber auf vorherige Erledigung der Deckungsfrage in der Flottenvorlage, und so kann nur ein annehmbares Steuerprojekt des BundrsrateS der Flottenvorlage zu einer glatten Annahme verhelfen. Solche annehmbaren Steuerpläne auf- zustellen, ist aber das schwierigste Kunststück jedes Staatsmannes, denn leicht wohnen ja schon die Steuergedanken nebeneinander, aber hart stoßen sich bei Struervorlagen im Reichstage die Parteien aneinander, und wir befürchten, daß wir schweren parlamentarischen Kämpfen entgegengehen. wenn es der Regierung nicht gelingt, durch Zugeständnisse und CompromiSoorlage» die finanziellen und verfassungsmäßigen Bedenken im Reichstage in Bezug auf die Flotten- vorlagr und die Deckung der gewaltigen Kosten zu beseitigen.
Wmttrmbergffchrr Landtag.
(104. Sitzung.)
Stuttgart, 2«. April. Präs. Payer eröffnet« die Sitzung um -/.10 Uhr. Am Min.-Tisch: Min. des Innern v. Pischek und Regierungsrat Köhler, Min. der Finanzen v. Z-yer und Finanzrat Geyer. DaS Haus setzte dir Beratung über den Entwurf einer Waldfeuerlöfchordnung bei Art. 12 fort. ES liegt hiezu ein An- trag der Abgg. Kiene und Sommer vor, den Abs. 1 d«S Art. 12 abzuändrrn. Abg. Kiene begründet seinen Antrag eingehend, indem er «usführt, daß zu der Entschädigungsleistung auch diejenigen herangezogen werden sollen, zu deren Nutzen die laut Art. 12 nötig werdenden Kosten entstanden. Berichterstatter v. Abel tritt für den KommisstsnSantrag ein, indem er auf die Unmöglichkeit der Ausführung des Kienr'schen Antrags hinweist. Es könne nachträglich nicht mehr festgestellt werden, welche Eigentümer bei einem Waldbrand bedroht waren. Auch der Min. v. P-schek tritt für den KommisfionSantrag ein, den er für gerechter hält. Hinterher fest- zustellen, wer bet einem Waldbrand geschädigt worden wäre, wenn der Brand nicht rechtzeitig gelöscht worden wäre, sei sehr schwer, dagegen könne man die Amtskörperschaft zu Beitragsleistungen heranziehen. Frhr. v. Hermann empfiehlt den RegierungSentwurf. Finanzmin. v. Zeyer wendet sich gegen eine Heranziehung des Staats zur Entschädigung. Abg. Schrempf empfiehlt den Antrag Kiene, der inzwischen einen Toenlualantrag eingebracht hat. Abz. v. Geh polemisiert gegen den Antrag Kiene. Die Kommission, welche nach diesem Antrag die Ersatzpflicht ausmessen sollte, würde vor geradezu unmögliche Aufgaben gestellt. Redner empfiehlt deshalb den Kommisflonsantrag. Abg. Sommer wendet sich gegen die Ausführungen des Min. v. Pischek, namentlich gegen dessen Behauptung, daß man die Amtskorporation ausgiebig zu den Entschädigungskosten heranziehen solle. Der Antrag Kiene bezw. dessen Eventualantrag sei allen übrigen Anträgen vorzuziehen. Abg. Schrempf weist eine Anzahl Widersprüche in den gestellten Anträgen nach. Ungerecht wäre eS, nur die Besitzer von Grundstücken, die bei den Löscharbeitrn geschädigt wurden, zu entschädigen, die Besitzer von abgebrannten Flächen aber nicht zu entschädigen; ungerecht wäre es ferner, Gemeinden zu den Kosten heranzuzirhen, die gar keinen Wald besitzen. Redner empfiehlt deshalb oen Antrag Kiene. Berichterstatter v. Abel tritt nochmals für den Kommisstonsantrag ein, der den besten Mittelweg eingeschlagen habe. Vizepräsident Dr. Kien« hält die in seinem ersten Antrag präzisierten Aufgaben der Schätzungskommission nicht für unmöglich; weil aber dieser Punkt allzugroßrn Widerspruch erfahren habe, so hoffe er umso sicherer auf die Annahme seines EventualantragS, dessen Hauptzweck sei, die Amtskorporation zu schone» und die Meistdeteiligten zu den Kosten heranzuzirhen. Abg. Schick ist gegen den ersten Antrag Dr. Kienes, aber für dessen Eventualantrag. Minister v. Pischek wünscht noch einige Aufklärungen über den letzteren. Abg. v. Betz bedauert, daß man seiner früheren Anregung nicht gefolgt sei und nicht eine obligatorische Versicherung gegen Waldbrände eingeführt habe. Abg. Krug tritt lebhaft für den Antrag Kiene ein und hält eS für eine blanke Ungerechtigkeit, die Amtskorporation zu den Entschädigungskosten heranzuziehen. Frhr. v. Hermann bedauert, daß der Lventualantrag Dr. Kienes nicht so weit gehe, als wünschenswert wäre, und erläutert sein« Ausführungen an der Hand einiger Beispiele. Er stellt einen weiteren Eventualantrag zu demjenigen de» Vizepräsidenten Dr. Kiene, welcher bezweckt, die Tntschädigungspflicht nach dem Gteuer- ertrag deS bedrohten Waldbesitzes zu bemessen. Vizepräsident Dr. Kiene reicht einen Zusatzantrag ein, wonach die Amtskorporation der Entschädigung zunächst auszubezahlen habe, aber Ersatzansprüche an die Waldbefitzer geltend machen könne. Redner zieht seinen früheren Eoentualantrag zurück und behält sich dessen Wiederaufnahme bei Art. 14 vor. Der Antrag des Frhrn. v. Hermann enthalte wieder den Begriff des bedrohte» Waidbesitzes, weshalb er sich dagegen auSsprrchen müsse. Der Antrag Kiene-Sommer zu Abs. 1 wird abgelehnt und letzterer in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso die Absätze 2—6. Den Art. 13, welcher von den Kosten de» Transports der Mannschaften und der Werkzeuge auf die Brandstätte handelt, erläutert der Berichterstatter von Adel, worauf der Artikel unverändert angenommen wird. Die Kommisston hat nun auch die Einfügung eine? Art. 13 s. beantragt be
1900.
treffend die Entschädigung von Personen, die bei Waldbränden
Hilfe leisten. Dieser Zusatzartikel wird ohne weitere Debatte angenommen. Bei Art. 14, den der Berichterstatter v. Abel kurz erläutert, bringt Dr. Kiene den bei Art. 12 zurückgezogenen Antrag mit kleinen Aenderungen wieder ein. Der Artikel wird mit diesem Zusatzantrag Kiene angenommen. Art. IS und 16 (Strafbestimmungen) werden ohne Debatte angenommen, ebenso Art. 17, der den Zeitpunkt d»S Inkrafttreten» der Gesetzes bestimmt. Der Präs, giebt nun eine Zusammenstellung der angenommenen Anträge. Bei der Schlußabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen. Nächste Sitzung: Freitag S Uhr. — Tagesordnung!: Biersteuergesetz. — Schluß 11-/, Uhr.
Deutscher Reichstag.
s- Der Reichstag erledigte am Donnerstag zunächst das Abkommen zwischen dem Reiche und Oesterreich-Ungarn über den Schutz der Urheberrechte endgiltig durch debattelose Annahme desselben. Dann wandte sich daS HauS der Beratung der vor Ostern zurückgestellten Resolutionen zu, von denen indessen an diesem Tage nur die Resolution deS Z.-Abg. Rembold, betr. die Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, besprochen wurde. In der ziemlich ausgedehnten Debatte gingen die Meinungen über die in der Resolution Rembold »orgeschlagene Milderung und Einschränkung der Sperrmaßregeln «eit auseinander. Mehr oder weniger entschieden erklärten ficd gegen eine solche Milderung die Abg. Graf Kanitz (kons.), Graf Klinckowström (kons.), Lucke (Bund d. L.) und Scherce (Retchsp.), während mehr im Sinne der Rembold'schrn Resolution neben deren Urheber, Abg. Rembold selbst, die Abg. Dr. Pachnicke (fr. Ber.), Herold (Z.) und Friede! (nat.-lib.) sprachen. Die Reichsreg. ließ ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit durch den Direktor im Reichsgesundheitsamt Köhler dahin präzisieren, daß nicht für jeden speziellen Fall der betreffenden Thierseuche» ausführliche Instruktionen erlaffen werden könnten, die Regierung müsse sich daher auf die vernunftmäßige Durchführung der allgemeinen Grundsätze bei der Bekämpfung dieser Seuchen verlassen. Die Diskussion endete damit, daß der Reichstag die Resolution Rembold genehmigt, dagegen die gewissermaßen als Ergänzung hierzu vom Abg. Dr. Böcke! beantragte weitere Resolution, welche Zuziehung von Landwirten vor Erlaß von Anordnungen gegen die Maul- und Klauenseuche verlangte, ablehnte. Schließlich wurden eine Reihe von Bittschriften erledigt. Am Freitag besprach das Haus u. a. eine Interpellation betreffs der geplanten Weingesetznovelle.
Dages-Meuigketten.
Deutsches Leich.
Nagold, den 29. April.
Im Saal« deS Gasthoss zum „Hirsch" fand heut« die ordentliche Generalversammlung der Handwerkerbauk, e. G. m. u. H., statt, welche von dem Vorsitzenden, Herrn Fabrikant Stephan Schaidle, geleitet wurde. Derselbe brachte zunächst den Rechenschaftsbericht fiir bas Jahr 1899 zur Kenntnis der Versammlung, der bei einem Totulumsatz von ^ 6,233,190.49 einen Reingewinn von ^ 7 661.25 einschließlich 90.— für Eintrittsgelder aufweist. Nachdem
der Antrag deS Auffichtsrats. eine Dividende von 6"/» zur Verteilung zu bringen, angenommen wurde und der Varsitzende den Bericht über die im verflossenen Jahre stattge« habt« 5. staatliche Revision mitgeieilt hat, wurde nach Erwägung einiger Punkte den Beamten Entlastung erteilt und sodann die »orgeschrieben« Wahl »orgenommen. Hieraus gingen hervor: als Schriftführer Herr Gemeinderat Hch. May kr. während in den Auffichtsrat dir H rrr-n Fr. Buob, Fr. Schund, Chr. Schmecker, Eugen Berg, G. Rapp und Carl Reichert, trotz vorhergegangener Ablehnung der beiden letzteren, gewählt wurden. Nach Erledigung der Tagesordnung wurde seitens deS Herrn Vorsitzenden noch auf die brsondrrs günstigen Bedingungen des Jnstikuls im Hinweis auf die derzeitigen Zin^v-khältnisse hingewtesen und schloß die Versammlung mit dem Wunsche, daß jedes einzeln« Mitglied in seinem Teile zum ferneren Blühen und Gedeihen der Bank beitragen möchte. —
* Wir machen hiedurch noch besonders auf den morgen Abend im Gewerbeveretn stattfindenden Vortrag des Herrn Amtsrichters Schmijd über einzelne auSgewählte Teile des „Bürgerlichen Gesetzbuchs" aufmeiksam und möchten den Besuch des Vortrags bei der Wichtigkeit -es Gegenstands dringend empfehlen, zumal hauptsächlich Fragen des neuen bürgerlichen Rechts, die inS tätliche Leben eingreifen. zur Besprechung kommen sollen. Es wird sich also die gewiß hochwillkommene Gelegenheit dieten, mit den Neuerungen deS bürgerlichen Rechts gegenüber dem seither geltenden Recht besonder- auf dem Gebiet des Recht- der Schuldverhältn.ffe bekannt zu werden. Diesem Vortrag sollen im Lauf des Jahres noch weitere Vorträge über andere Teile des neuen Cioilrechrs (Familien-und Eikrech t ec.) folgen, welche gleichfalls ganz besonder- daS praktische Bedürfnis im Auge haben sollen, wodurch gewiß daS für Jedermann so notwendige Bekanntwerden mit dem neuen Recht erleichtert wird, was mit Dank zu begrüße« ist. —
Am 1. Mai läuft die Frist ab, bis zu welcher die Vorschriften des 8 Ibrr der Gewerbeordnung erfüllt sein müssen, wenn die beteiligten Ladenbesitzer sich nicht der Bestrafung aussetzen wollen. Danach sind Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder