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Der GchlWstrr

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-BeM Nagold.

74. Sa-rga«-.

Jnserttons-Tebüh, s. d. einspaltt-e Zeile a«S gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei einmalig. EinrSekung S bet mehrmalig, je 6

Sratisbellagen: DaS Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

44.

Nagold, Montag den 19. Mar;

Amtliches.

Verfügung des Ministeriums des Inner», betr. -ns Verbot der Einfuhr von Nutz» und Zuchtvieh aus Tirol und Vorarlberg.

Zur Verhütung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche auS Tirol und Vorarlberg wird auf Grund

des tz 7 de« Reichsgesetzes vom ^uni 1880 Reffend

die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Reichs­gesetzblatt von 1894 S. 410) und des Art. 6 Abs. 1 des Virhseuchen-Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891 (Reichsge­setzblatt von 1892 S. 90) verfügt:

die durch die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1893 (Reg.-Blatt S. 42) den Viehhaltern der OberawtSbezirke Leutkirch, Ravensburg. Tettnang. Woldsee und Wangen er­teilte Erlaubnis zur Einfuhr von Nutz- und Zucht­vieh aus Tiro! und Vorarlberg wird bis auf Weiteres zurückgezogen.

Vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft.

Die Erteilung von Dispensen für das vor Veröffent­lichung dieser Verfügung bereits gekaufte Nutz- und Zucht­vieh bleibt dem Ministerium deS Innern Vorbehalten.

-Stuttgart, den 12. März 1900.

Pischek.

Aufforderung

-an die Huvdebefitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1900 bis 31. März 1901.

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Neg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebefitzer zur Versteuerung

ihrer Hunde auf das EtatSjahr ausgefordert.

indem zugleich folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 ^ für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung des­selben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hunde?. Wer

in dem Etatsjahr g^, Mgrz^soo Einen Hund versteuert hat,

und denselben in der Zeit vom 1.15. April 1900, bezie­hungsweise, da der 15. April 1900 ein Sonntag, und der 16. April 1900 (Ostermontag) ein bürgerlicher Feiertag ist, bis 17. April 1900 nicht abmeldet, Hot die Steuer von

demselben für das Etatsjahr sortzuentrichten,

wenn er gleich am 1. April 1900 keinen Hund mehr besitzt.

3) Auf den 1. April 1900 haben nur diejenigen Steuer­pflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, so­wie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie im Vorjahre angezeigt und versteuert haben. (Aurneldnug). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April, beziehungsweise in diesem Jahr bis 17. April, zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr ver­steuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April, bezw. in diesem Jahr bis 17. April, Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etats­jahr befreit werden will. (Abmeldung).

4) Wir die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmel­dung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuer­beamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hunde befitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebefitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Orts- steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer nach dem 1. April im Laufe der Quartale

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über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Befitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Ab­gabe für den Rest des EtatSjahrS zu entrichten, ohne Rück­sicht darauf, ob der Hund schon von einem frühere» Befitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

6. Sobald rin Hund, welcher bisher unangrzrigt geblieben ist. weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter rintritt, hat der Besitzer in gleicher Weife innerhalb 14 Tagen Anzeige hie- von zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten.

7) Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3,

Abs. 1. Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigesrist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.

8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April, bezw. in diesem Jahr bis 17. April, die Abmeldung zurück­nimmt, hat den 4fachrn Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom24. März 1899(Reg.-Bl.Seite237)undvom2. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeab- gäbe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und ringezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts da­rüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge aus ihre Hunde zutreffe.

Die Ortsvorfteher und Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer spätestens am 2. April auf ortsübliche Weife bekannt machen zu lassen und dem Inhalt derselben entsprechend die Ausnahme der Hunde zu besorgen.

Nagsld-Altensteig. den 17. März 1900.

K. Oberamt: K. Kameralamt:

Ritter . _ Schmidt.

Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt, die ihnen heule zugehenden LasurgSscheine nach erfolgtem Eintrag der Losnummer in den Stammrollen pro 1900 den Militärpflichtigen sofort einzuhändigen.

Nagold, den 17. März 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Die Gememdepfiege«

werden aufgesorderk. den hälftige« Betrag ihrer Brand- schadeus-Schuldigkeit für daS Jahr 1900 bis 1. April ds. IS. an die Oberamtspflege abzuliefern.

Nagold, den 16.'z 1900. _ K. Oberamt. Ritter.

Bekarmtmachimg.

In EttmannSweilrr ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen.

Nagold, den 16. März 1900.

_ K. Oberamt. SchöIler, Amtm.

Bekarmlmachrrrrg.

Nach einer Mitteilung des K. OberomtS Horb ist in Sündringen und Rexingen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Nagold, den 18. März 1900.

_K . Oberam t. Sch Sller, Amtm.

Bekanntmachung.

In Altensteig-Dorf ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen.

Nagold, den 19. März 1900.

K. Oberamt. Schöller, Amtm.

Infolge der abzehaltrnen Vorprüfung für Zulassung zum Schulstunde wurden nachstehende Schüler zur Vorbereitung für den Volks schullehrerberuf mit Aussicht auf StaalSunterftützung ermächtigt und von ihnen der Präparandenanstalt in Nagold zugeteilt: Ernst Bauser von Merklingen; Wilhelm Braun von Tuttlingen; Wil­helm Eberle von Pfullingen; Johannes Glück von Klemengflingen; Fried r. Gruiner von Reutlingen; Martin Herrwann von Genkingen; Hans Hochstetter von Stuttgart; Ludwig Hoffmann von Wankhrim; Wilhelm Kern von Rommelsbach; Otto Kienle von Wimsheim; Nedr. Kirn von Wankheim; Friedr. Köhler von Deckenpsronn; Wilhelm König von Herrenalb; Karl Krohmer von Schramberg; Albert Längst von Röth; August Lallatin von Altenrielh; Wilhelm Nonnenmacher von Belsen ; Karl Pfau von Nagold; Karl Rapp von Hemmingen; Christiane Reuter von Möttlingrn; Karl Ruoff v»n Neufra; Robert Rüger von Holzelfingen; Heinr. Schuhmacher von Gechingen; Johannes Schwenke! von Hülben; Theodor Sieb von Nagold ; Ludwig Speidel von Neckarwestheim; Emil Storz von Benningen; Otto Binnen von Perouse; Theodor Bolz von Kornthal; Paul Walther von Gönningen; Theodor Werner von Tübingen.

Infolge der abgehaltenen Kollaboraturprüfung ist u. a. für befähigt erklärt worden: Martin Vollmer, Seminarunterlehrer in Nagold.

Deutscher Reichstag.

Der Kampf um die lex Heiuzr, die vielgenannte Novelle zum Strafgesetzbuche, ist jetzt im Reichstage endgiltig ausgesuchten worden. In der am Mittwoch fortgesetzten 3. Lesung der Vorlage wurden 8 18V in der Fassung 2. Lesung genehmigt, tz 181 (Kuppelei) und 8 181 » (Zuhälter) in der Kornm.-Fafsvng angenommen, dir 88 1>Ib l.Vermirterparagraph"), 182 (Herauffetzung des Echutzallers für Mädchen von 16 auf 18 Jahre) und 182 » (Arbeitgeberparagraph")

gemäß den zwischen dem Z., den beiden k»ns. Fraktionen, den Polen

und Welfen vereinbarten Kompromißanträgen gestrichen. Am Donnerstag wurden die 88 183» (.Theaterparagraph") und 134» (.Künstlrrparagraph") beraten und dürften sie ebenfalls in der ver­einbarten Kompromißform zur Annahme gelangt sein, womit also die lox Heinze in ihren Hauptpunkten in einer abgeschwächten Form gegenüber den die Reg -Verlage verschärfenden Beschlüssen 2. Lesung genehmigt worden wäre. Dir Mlttwochsdebatte galt fast aus- chließlich dem heikeln Thema von der Prostitution und der Einrichtung »er öffentlichen Häuser, wobei die Ansichten in diesen Fragen erheblich auseinandergingen. Tine Hauptrolle spielten in diesen Auseinander- etzungen die vom Abg. Bebel zur Sprache gebrachten einschlägigen Verhältnisse in Hamburg, waS zu einer erregten Polemik zwischen dem gen.Soz.-Führer und dem hamburgischen BunoeSratsbevollmächtigten Senator Dr. Burchard führte. Im Uebrigen stritt man fich auch über die sittlichen Zustände auf dem Lande, wobei namentlich die vom Abg. Bebel neulich im Reichstag ausgestellten Behauptungen über die betr. Verhältnisse in der Magdeburger Tegeno zum Untergrund dienten.

-s Der Reichstag setzte am Donnerstag die Spezialberatung der lex Heinze bei 8 134 fort, welcher die Ausstellung oder Anpreisung von unzüchtigen Bildern, Schriften u. s. w. an dem Publikum zu­gänglichen Orten, die Ueberlafsung solcher Sachen an Personen unter 18 Jahren, den Erlaß öffentlicher Ankündigungen behufs Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs u. s. w. mit Gefängnis bis zu «nein Jahr oder mit Geldstrafe bis 1000 ev. auch mit beiden Strafen zugleich, belegt wisse» will. Verbunden wurde mit dieser Erörterung die Beratung der 8184»(.Künstlrrparagraph") und 184d (.Theaterparagraph'); verschiedene Anträge zu diesen Paragraphen lagen außerdem vor. Die erwähnten Bestimmungen, die bekanntlich einen förmlichen Entrüstungssturm in den Kreisen von Kunst und Wissenschaft entfacht haben, veranlaßten eine ungemein lebhafte so ziemlich die gesamte Sitzung nusfüllende Debatte, Gegen die 88 184» und 184 b sprachen mit aller Schärfe die Abg. v. Bollmar (soz.), Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.), Deinhnrdt (nat.-lib.), Payer (südd. Volksp.) und Schräder (fr. Ber.); von den Ausführungen dieser Abg. erregten namentlich diejenigen des Soz.-Dem. v. Bollmar und des Nat.-Liv. Deinhardt durch ihre Drastik und ihren satirischen Humor häufigen Beifall auf der gesamten Linken und lebhafte Heiterkeit im ganzen Hause. Bon der anderen beite empfahl Abg. Himburg (kons.) kurz die über die §8 184» und 184b vereinbarten und deren Fassung in 2. Lesung abschwächenden Kompromißanträge, die im weiteren Verlause der Diskussion auch vom Z.-Abg. Gröber, vom Reichsp. Stockmann und vom Deutsch Reformer Liebermann v. Sonnenbrrg verteidigt wurden. Reg.-seitig sprachen der Staats­sekretär des Reichsjuftrzamles Dr, Nieberding, der bayrische Bun- desratsbevollmächtigte Graf Lerchenfeld und der Reg.-Komm. Geh. Rat Kruse zu Gunsten der Aufrechterhaltung von 8 184», während der.Theaterparagraph" von den Reg.-Bertretern als mindestens überflüssig bezeichnet wurde. Nachdem diese Verhandlungen mehrere Stunden gedauert hatten, ereignete sich ein parlamentarisches Zwi­schenspiel, indem der größere Teil der Linken bei einer namentlichen Abstimmung über einen Bertagungsantrag den Saal behufs Herbei­führung der Beschlußunfähigkeit des Hauies zeitweise verließ, trotz­dem ergab sich aber Beschlußfähigkeit, denn der Antrag wurde mit 182 gegen 21 St. abgelehnt, es waren also mehr als 199 Abg. anwesend. Alsbald machte jedoch ein neuer Bertagungsantrag eine abermalige namentliche Abstimmung notwendig, der indes eine verworrene Teschäftsordnungsdsbatle vorausging. All' die? vollzog sich unter großem Lärm und abermaligem AuSzug der Linken; schließlich stellte fich die Anwesenheit von nur 191 Abg. heraus, womit die Beschlußunfähizkeit festgestellt war; es mußte daher Aufhebung der Sitzung erfolgen.

Hüges-Mmigketterr.

Deutscher Reich.

* Nagold, 19. März. Am Freitag Abend 11 Uhr er­tönte die Feuerglocke; es brannte die am Zwinge! liegende Sattlermeister Raustr gehörige Scheuer ad. Dem that- kräftigen Eingreifen der sofort herbeigeeilten Feuerwehr gr- lang cs einer Weiteroerbreitung desFeuers, die bei der engen Bvuart der umliegenden, alten Häuser sehr gefährlich ge­worden wäre, Einheit zu ihun. Brandstiftung wird ver­mutet.

Stuttgart, 16 März. (Korr.) Württemberg!- scher Tchutzverein für Handel und Gewerbe. Der gestrige Erörterungsubend rar Bürgermuseum war zahlreich besucht. Der Voisitzende teilte mit. daß nunmehr die größte Zahl der Gewerbetreibenden, welche mit der Parfimonia in ein Vertragsverhaltnis getreten waren, dasselbe gekündigt haben. Es ist dies ein Beweis, daß der Schutz verein Recht hatte, als er die Geschäftsleute im vorigen Jahre warnte, der Parfimonia fich onzuschließen. Auch das Publikum legte der Markenkleberci keine Bedeutung b i, was nicht za ver­wundern ist, da wie dieGeschästswehr" kürzlich b» richtete ganz minderwertige Gegenstände von der Parst- monia abgegeben werden. Für den Fall, daß die Agenten der Parfimonia versuchen sollten, andere Gewerbetreibende einzufangen, sei hiemit nochmals gewarm. Der Geschäfts­mann wirst mit dergleichen Manipulationen nur drS Geld zum Fenster hinaus. In eingehender Weise und unter lebhafter Beteiligung wurde sodann der preußische Waren- hauisteuerevtwurf, das Filialurwesen, die Konkurrenz der ausländischen Versandtgeschäfte, der Ausverkauf schwinde! und die Mittel zur Bekämpfung besprochen. Außerdem wurde von einigen Anwesenden Beschwerde darüb-r geführt, daß in den Militärkantinen neuerdings außer den Nahrungs­mitteln Waren aller Art geführt würden, wagegen eine Beschwerde beim KriegSministertum angezeigt wäre. Ein > anderes Mitglied beschwert sich über den von den Groß«