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Der KchlWster

Amts- und Anzeige-Blatt für -en Gberamts-Bezirk Nagold.

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Schwtb. Landmirt.

74. A«tzr-a«G.

37.

Amtliche«.

Bekanntmachung de- K. OberrekrutieruugSrat-, betreffend da- Militärersatz geschäht und de« Ein« tritt jnnger Leute in die Uuteroffiziervorschnle» «nd in die Uuteroffizierschnlen.

Der OberrrkrutierungSrat sieht sich veranlaßt, bezüglich etwaiger Gesuche »on Rekruten um Einstellung zu einem bestimmten Truppenteile, sowie in Betreff des Eintritts junger Leute in die Unterosfizierverschulen und in die Un- teroffizierschulen falzende- bekannt zu machen.

I. Die Entscheidung der Obereriatzkommissian über die Verteilung der au-gehobenen Mannschaften auf die verschie­denen Waffengattungen und Truppen-(Marine-)teile, sowie Lber die Verteilung der Grsatzreservisten (Marineersatzre­servisten) auf die verschiedenen Waffengattungen rc. und Marineteile ist endgiltrg; eine Berufung gegen diese Ent- scheidung ist nicht statthrft (Wehrordnung Z 36 Ziffer 3 Absatz 2).

II. 1) Wer freiwillig zu 2-, 3- oder -jährigem aktivem Dienst in da- Heer oder die Marine eintreten will, hat die Erlaubnis zur Meldung bei einem Truppen-(Marine-) teil bei dem Zivilvorfitzrnden der Ersatzkommission seine- Aufenthaltsorts (in Stuttgart der Stadtdirektor, auswärts der Oberamtmann) nachzusuchen und zu diesem Zweck di« Einwilligung seine- Vater- oder Vormunde-, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung, daß er durch Zivilverhältniffe nicht gebunden sei und sich untadelhaft geführt habe, bei­zubringen (Wehrordnung 8 84 Ziff. 1 und 2).

Den mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl de- Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei (Wehrordnung 8 85 Ziff. 1).

2) Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1.. 2. Oder 3. Militärpflichtjahr befindet, darf sich im MusterungS- trrmin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hierau- ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen­gattung oder de- Truppen«(Marine-)teil- erwächst (Wehr- ordnung 8 63 Ziff. 8 Abs. 1).

Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militär­pflichtigen aus die Vorteile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung (Wehrordnung 8 63 Ziff. 8 Abs. 2 und § 66 Ziff. 2 litt. n).

3) Derjenige, welcher sich freiwillig zu einer 4jährigen Dienstzeit bei der Kavallerie sei es auch erst an dem zu Ziff. 2 genannten Termin verpflichtet, hat, sofern er dieser Verpflichtung nach kommt, außer der in Ziff. 1 Abs. 2 erwähnten Vergünstigung auch noch den Vorteil, daß er in der Landwehr ersten Aufgebot- nur 3 Jahre dienstpflichtig ist (Gesetz betr. Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Febr. 1888, Art. II § 2 Abs. 4 und Wrhrordnung 8 12 Ziff. 2 Abs. 3).

Außerdem ist den Freiwilligen dieser Kategorie bei den Kavallerietruppenteilen de- XIII. (König!. Württ.) Armee­korps von dem K. Generalkommando der weitere Vorteil eingeräumt, daß sie während der Dauer ihrer Reservepflicht zu keiner Reserveübung einberusen werden.

Nagold, Mittwoch de« 7. Marz

III. Die Unteroffiziervorschulen*) haben die Bestimmung, geeignet« junge Leute von ausgesprochener Neigung für den Unterosfizrerstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schulpflicht und dem Eintritt in das wehrpflichtige Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden.

Die Ausbildung in den Untrroffiziervorschulen dauerc in der Regel 2 Jahre.

Die Aufnahme begründet die Verpflichtung, au- der Vorschule, uater Uebernahme der für die Ausbildung in einer Unterosfizierschule festgesetzten besonderen Dienftver- pflichtung, unmittelbar in die hiefür bestimmte Unteroffizier, schule überzutreten und für jeden vollen oder auch nur begonnenen Monat de- Aufenthalte- in der Unterosfizier- vorschule 2 Monate über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus im aktiven Heer zu dienen; für den Fall aber, daß ein Zögling dieser Verpflichtung überhaupt nicht oder nicht in vollem Umfange Nachkommen sollte, du auf ihn gewendeten Kosten, 46b ^ für jeder auf der Unterosfizieroorschule zu­gebrachte Jahr, sofort unoerweigerlich zu erstatten.

Wird ein Zögling als zum Unteroffizier ungeeignet an­der Unterosfizieroorschule entlassen, so ist er zur Erstattung der Kosten nicht verpflichtet. Auch übernimmt der Zögling für einen etwaigen über 2 Jahre hinaus erforderlich wer­denden Aufenthalt in der llnteroffiziervorschule keine beson­dere Verpflichtung.

Noch der in der Regel 2 Jahre dauernden Bildung in der Unterosfizierschule werden die in den Unteroffizieroor- schulen vorgebildeten Unterosfizierschüler an Infanterie- und Arnllerietruppenteik**) überwiesen, und zwar diejenigen Unteroffizierschüler, welche die Befähigung hierzu erworben haben, als Unteroffiziere.

Die Aufnahme in eine Unterosfizieroorschule ist von folgenden Bedingungen abhängig:

Die Aufzunehmenden dürfen in der Regel nicht unter 15, aber nicht über 16 Jahre alt sein.

Sie müssen sich tadellos geführt haben, vollkommen ge- sund, im Verhältnis zu ihrem Alter kräftig gebaut, sowie frei »on körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gute- Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.

Sie müssen leserlich und im allgemeinen richtig schreiben. Gedrucktes (in deutscher und lateinischer Druckschrift) ohne Anstoß lesen und in den vier Grundrechnungsarten bewan- dert sein.

Bettnässer, Bruchleidende und mit Fußschweiß behaftete junge Leute dürfen nickt ausgenommen werden.

Wer in eine Unterosfizieroorschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14sir Jahre alt geworden ist. begleitet von seinem Vater «der Vormund,

') Die württembrrgischen Freiwilligen werden zur Zeit in die Unteroffizier-Borschule Weilburg, Preußischen Regierungsbezirks Wiesbaden ausgenommen.

Sonderabdrücke der «on dem K Kriegsministerium ausgegebenen Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier- Borschulen und in die Unteroffizierschulen einzutreten wünschen, können bei den Oberämtern und bei den Bezirkskommandos un­entgeltlich bezogen werden.

") DaS XIII. (König!. Württ.) Armeekorps.

1SÜÜ.

persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen BezirkSkommando vorzustrllen und hiebei folgende Papier« vorzulegen:

u) ein GeburtSzeugniS (Amtsblatt de- K. Ministerium- de- Innern von 1892 Seite 509),

d) den KonfirmationSschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,

e) ein UnbescholtenheitSzeugniS der Polizei-Obrigkeit,

ä) etwa vorhandene Schulzeugnisse,

«) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be- schäftigugSweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung.

Der Bezirkskommandeur veranlaßt die ärztliche Unter- suchung, dir schulwiffenschastliche Prüfung und die Aufnahme einer schriftlichen Verhandlung über die oben unter Ziff. III Abs. 3 erwähnte Verpflichtung, welche vom Vater oder Vormund mit zu unterzeichnen ist.

Die Einberufung erfolgt, insoweit Stellen frei find, in der Regel nach vollendetem 15. Lebensjahre in die Unter- osfiziervorschllle in Weilburg im Oktober jeden JahreS durch Vermittlung deS BezirkSkoinmandeurS.

VI. Die Unterosfizierschulen*) haben die Bestimmung, junge Leut«, welche sich dem Militärstand widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.

Der Aufenthalt in der Unterosfizierschule dauert in der Regel 3, bei besonderer Brauchbarkeit 2 Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht erhallen, welcher sir befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizier, standes (Feldwebel rc.), deS Milltäc-DerwaltungSdiensteS (Zahlmeister rc.) und des Zivildienstes zu erlangen.

Ueberweisungen von württembergischen Unteroffizier- schillern erfolgen nur an Infanterie- und Artillerietruppen, teile des XIII. (König!. Württ.) Armeekorps.

Der in die Unterosfizierschule Einzustellende muß min- destens 17 Jahre alt sein, darf aber daS 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustrllende soll mindesten- 154 om groß, voll­kommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen, sowie wahr­nehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rech­nens mit unbenannten Zahlen kennen.

Der Eintritt in eine Unterosfizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwill ge zuvor verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung auS der llnteroffizierschule an einen Truppenteil noch 4 Jahre im aktiven Heere zu dienen.

Wer in eine Unterosfizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirktkommandeur seines Aus- enthaitsortS persönlich zu melden und hierbei folgende Pa­piere vorzulegen:

u) einen von dem Ziviloorsitzenden der Ersatzkommission

*) Die württembergischen Freiwilligen werden zunächst in die Unteroffizierschulen Ettlingen, Broßherzogtum Baden, und Biebrich, Preußischen Regierungsbezirks Wiesbaden, und nur wenn hier kein Platz mehr ist, in eine andere ausgenommen.

Nagold in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

(Fortsetzung.)

An 7 Sonntagabenden hatten die hiesigen Geistlichen und Seminarlehrer Vorträge über Luthers Leben u. Werke gehalten, und durch Schülerinnen waren in allen evangelischen Familien verschiedeneLutherbüchlein verteilt worden. Am Gedenktage selbst Wurden Schulfeiern und ein liturgischer Gottesdienst abgehalten.

1884.

Die wirtschaftliche Notlage, die im Jahr 1873 durch den Wiener Krach so wirkungsvoll eingeleitet worden war, be­gann allmählich günstigeren Zeiten zu weichen. Die Anzeichen mehrten sich mehr und mehr, daß Deutschland wieder einem geschäftlichen Aufschwung entgegengehe. Nicht zum mindesten war an diesem beginnenden Aufblühen im Innern das wach­sende Ansehen des Reiches nach außen hin schuld.

Auf den 1. April ging zum 69. Geburtstag Bismarcks eine mit 160 Unterschriften bedeckte Huldigungsadresse aus Nagold ab, dazu als sichtbares Zeichen der Verehrung eine Probe echten Heidelbeergeistes. Das eigenhändige Dank­schreiben des Reichskanzlers traf schon am 9. April ein.

Im Laufe des Vorsommers kam die leidige Schloßberg- sahnenfrage, die dem Verschönerungsverein verschiedene uner­quickliche Stunden bereitet hatte, endlich zur Ruhe, indem durch die Freigebigkeit eines hiesigen Privatiers eine weithin sichtbare, in den deutschen Farben erglänzende, massive Fahne auf dem Hanptturm aufgerichtet wurde.

Daß die Stadt Nagold auch eine größere Festversamm­lung ohne Schwierigkeit in ihren Mauern beherbergen konnte,

zeigten der 31. Juli und der 1. und 2. August. Die Ple­narversammlung des württemb. Volksschullehrervereins, zu welcher 5600 Lehrer aus allen Gauen Württembergs sich einfanden, tagte in unserer Seminarstadt; derGesellschafter" ließ es sich nicht nehmen, eine Festnummer herauszugeben.

Am 7. September wurde die Friedhofkapelle die einer gründlichen Renovation im Innern unterworfen worden war, durch einen liturgischen Gottesdienst abermals eingeweiht.

Das zweite landwirtschaftliche Gaufest des 10. Gauver­bands (Calw, Nagold, Neuenbürg, Freudenstadt) wurde am 20. September in hiesiger Stadt abgehalten.

Bei der Reichstagswahl im Oktober trat neben dem seit­herigen konservativen Abgeordneten Stälin der freisinnige Emil Georgii aus Calw auf. Eine demokratische Wahlver­sammlung bei Sautter, in welcher Georgii sich vorstellte, nahm einen/ehr erregten Verlauf. Uebrigens erhielt Georgii in der Stadt Nagold 148 Stimmen, Stälin 234; letzterer vertrat aufs neue den 7. württemb. Wahlkreis in Berlin.

Im Anschluß an diese Wahl wurden die sogenannten Bürgerabende eingerichtet, wobei besonders die Lehrkräfte des Seminars sich durch Halten von Vorträgen verdient machten. Es war aber vorauszusehen, daß diese Veran­staltungen früher oder später scheitern mußten, da von ein­seitigem Standpunkt aus zu viel Politik getrieben wurde.

1885.

War schon der 69. Geburtstag des großen Kanzlers festlich begangen worden, so noch mehr der 70. Bei der auf diesen Tag überreichten nationalen Ehrengabe, der so­genannten Bismarckspende, hatten ans dem Oberamtsbezirk

2547 Geber 813 24 ^ beigesteuert, darunter aus der

Stadt Nagold 392 Geber 306 ^ 85

Eine Bismarcklinde auf der Höhe östlich vom Bahnhof wurde vom Verschönernngsverein gepflanzt. Immer noch fanden die Bestrebungen dieses Vereins nicht die verdiente Würdigung und die Vereinsgenossen führen bittere Klage, daß der neuangelegte Fußweg auf Teufels Hirnschale von einem älteren achtbaren Bürger alsaunnaidigs Zuig" be­zeichnet worden war. Von einem Eintritt in den das Jahr zuvor gegründeten Schwarzwaldverein beschloß der Verschö­nerungsverein vorerst noch abzusehen und sich zunächst nur örtlichen Aufgaben zu widmen, zumal da Altensteig in auf­fallender Hintansetzung der Oberamtsstadt bereits einen eigenen Bezirksverein gegründet habe.

Im Juli werden alle ehrbaren Nagolder, welche eine Freude am Wald und an der Ordnung haben, Frauen und wohlerzogene Kinder mit eingeschlossen, zu einem Ausflug in den Nagolder Stadtwald bei gutem Bier nebst Brezeln eingeladen.

Im gleichen Monat wurde der Beschluß gefaßt, das untere Thorhäuschen gegenüber der Köhlerei, das die ver­kehrsreiche Straße schon lange beengt hatte, abzubrcchen und als Ortsarmenhaus an die Hailerbacher Straße zu versitzen.

Die Herbstübnngen, bei welchem das württemberqiscke Armeekorps diesmal unter den Augen des allerhöchsten nä­heren übte, berührten auch Nagold. Mehr nock als die 1000 Mann Einquartierung erregte das große Divisionsbiwol bei Oberjettingcn das Interesse von jung und alt.

(Forts, folgt.)