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Jer Gkskllslhllstn.

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

74. Sahr-mr-.

InserttonS-Eebühr f. d. einspaltige Zeile auS gewöhn!. Schrift oder deren Ran« bei einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig.

GratiSbeUageu: DaS PlauderstLbchen und

Schwäb. Landwirt.

^ 38.

Bestellungen ausDer Gesellschafter" für den Monat März

werden von allen Postanstalten und von der Expedition entgegengenommen.

Amtliches.

Auf die Sr. Maj. dem König zu allerhöchst Ihrem Geburtsfest von der Festversammlung in Nagold auf tele­graphischem Wege dargebrachten Glückwünsche ist nachstehende Erwiderung «"gekommen:

Seine Königliche Majestät hoben die von der dor­tigen Festversammlurg zu allerhöchst Ihrem Gebm issest dargebrachten Glückwünsche wohlwollend entgegenzunrh- men geruht und lasten für die hiedurch bethätigte Auf­merksamkeit gnädigst danken.

Der Cabinets-Chef von Soden.

Vorstehendes beehre ich mich zur allgemeinen Kenntnis Hu bringen.

Nagold. 26. Februar I960. Oberamtmann Ritter.

Bekanntmachung,

betreffen- -ie Zurückstellung, bezw. Sefreivrrg vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.

Das Reichsmilitargesktz vom 2. Mai 1874, H 1922 und die Wehrordnung vom 22. November 1888, 8 32 und 63, enthalten bezüglich

ber Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Berhältuisse folgende Bestimmungen:

1) Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Ver­hältnisse finden auf Ansuchen (Reklamatton) der Militär- Pflichtigen oder deren Angehörigen statt (R.-M.-G. 8 19.)

2) Es dürfen vorläufig zurückgestellt werden:

a. d,e einzigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsun­fähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister; d. der Sohn eines zur Arbeit und Aussicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn deffen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes der Pach­tung oder des Gewerbes ist; o. der nächfiälteste Bruder eines vor dem Feinde geblie­benen, oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen, oder in Folge derselben erwerbsunfähig gewordenen, oder im Kriege an Krankheit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;

cl. Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen, sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Be­wirtschaftung angewiesen und die wirtschaftliche Er-

Nagold, Montag Len 26. Februar

I960.

Haltung deS Besitzes oder die Pachtung auf andere Weise nicht zu ermöglichen ist;

v. Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Etablissements, in welchen mehrere Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb des dem Milttärpflichtjahre vorangehenden Jahres durch Erb­schaft oder Vermächtnis zugefallen und deren wirt­schaftliche Erhaltung auf andere Weise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Handelshäusern entsprechenden Umfangs findet diese Vorschrift sinngemäße An­wendung :

k. Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberufe oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachteil erleiden würden;

Z. Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aufenhalt im AuSlaude haben.

3) Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Fami­lien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern und Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpfllchtjahres soll der einst­weilen Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet auf Ziff. 2 5 entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. Z 20.)

4) Durch Verheiratung eines Militärpflichtigen können Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden. (R^M -G. 8 22.)

5) Im dritten Militarpflichtjahre muß über die in Be­rücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse Zurückgestellten (ab­gesehen von Ziff. 2 siehe oben) eutgiltig entschieden werden.

Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens i« Mnsternugsternn« zu stellen. Wegen der erforderlichen Prüfung der Verhältnisse deS Ge- suchstrllers muß aber gewünscht werden, daß die Zurück­stellungsgesuch« geraume Zeit vor de« Mustetuugstermin bei dem Oberamt einkommen.

Auf die Ankündigung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden.

Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungsgeschäftes, so kann bezüglicher Antrag noch im Aushebnngstermin angebracht werden. (W.-O. 8 63. Ziff. 6.)

Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vor­legung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sach- verständigen zu unterstützen. (R.-M.-G. 8 30, Ziff. 6, W.-O. 8 63 Ziff. 7).

Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Unter­suchung im Musterungstermin bestätigt werden (W.-O. 8 63 Ziff. 7).

Ein Berücksichtigter, welcher sich der Erfüllung des Zwecks entzieht, der seine Befreiung vom Militärdienst herbeigeführt hat, kann vor Ablauf deS Jahres, in welchem er daS 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich ausgehoben werden. (R.- M.-G. 8 21, Abs. 2).

Die ZurückstrllungSgesuche solcher Militärpflichtigen, über deren Militärpflicht zuerst entscheiden ist, sind von den zur

Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher deS Wohn­ortes anzubringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse die in dem Fragebogen Formular Int. bezw. Int 8. (Min.-Amtsblatt von 1876 G. 123 und 127) gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf daS Gesuch dem Gemeinderat zur Begutachtung und Unter- zeichnung oorzulegen ist. Der ausgefüllte von dem Gemeinde­rat Unterzeichnete Fragebogen ist thunlichst acht Tage vor dem Musterungstermin dem Zwiloorsitzenden der Grsotzkom- mission deS Gestelluugsorts oorzulegen.

Gesuche um Entlaffunq eines bereits bei einem Truppen­teil eingestellten Militärpflichtigen vor deendiater Dienstzeit sind gleichfalls in der oben vorgeschriebenen Weise bei dem Ortsoorsteher des Wohnorts anzubringen, von diesem und dem Gemeinderat zu prüfen und, mit der Aeußerung deS letzteren versehen, dem Oberamt des Wohnorts zu übergeben. Hiebei wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlastung im aktiven Dienst befindlicher Mann­schaften auf Reklamation nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die zur Begründung des EntlaffungsgesucheS vorgetragenen Verhältnisse erst nach der Aushebung einge­treten sind. (8 83 W.-O.) Die nötigen Fragebogen können von dem Oberarm bezogen werden.

Es muß darauf hmgewiesen werden, daß im Oberamts­bezirk Nagold in den letzten Jahren unverhältnismäßig viele unbegründete Reklamationsgesuche angebracht wor­den sind.

Nagold, den 21. Februar 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Aufforderung.

Diejenigen Reservisten, Landrvehrtttäniier, Sr- satzreserviste« und ausgebildeteri Kaudsturmpstich- tige« zweite« Aufgebots, welche bei notwendiger Ver- stärkung oder Mooilmachung des Heeres, bezw. bei Bildung von Ersatztruppenteilen, Anspruch auf Zurückstellung hinter die letzten Jahresklassen ihrer Waffe oder Dirnftkate- gorie wegen häuslicher oder gewerblicher Berhältuisse erheben wollen, werden ausqeforden, ihre dlesbezüglichen Gesuche, über welche die verstärkte Ersatzkommission im Musterungs- lermin entscheiden wird, innerhalb 14 Tage«, bezw. spätestens noch vor dem Musterungstermin, ber dem Octs- vorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubrinqen.

Wegen Behandlung der Gesuche werden die Ortsvor­steher auf 88 122 und 123 der Wehrordnung (Reg.-BI. 1889 Nr. 3) und die Min.-Verfügung vom 8. Apnl 1876 Ziff. 3 (Min.-Amtsbl.) S. 120) hmgewiesen.

Nagold, den 2l. Februar 1900. _K. Oberamt . Ritter.

Die K Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 20. Febr. 1900 die Wahl des Bauern Adam Kalmbach in Garrweiler, OA. Nagold zum Schultheißen dieser Gemeinde bestätigt.

Seine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchster Ent­schließung vom 24. Febr. u. a. nachstehende Medaillen zu verleihen geruht: Die Verdienstmedaille des FrirdrichSordens dem Stadlsörfter Pfister in Altensteig; die silberne Verdienstmedaille dem Stadtpflr- ger und Gemeinderat Geiger in Wildberg und dem Staatsstraßen- wärtrr Weber in Emmingen.

Nagold in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

(Fortsetzung.)

Die deutsche Partei hatte zu ihrem alljährlichen Ausflug diesmal unsere Stadt gewählt. Am Himmelfahrtstage kamen mehr als 200 Mitglieder mit einer Militärmusik hier an. Nachmittags herrschte auf dem Schloßberg die ungezwungenste Stimmung; Kammerpräsident Holder hielt an die Versam­melten eine begeisternde Ansprache.

Im Juli durfte Dekan Freihofer zugleich mit seinem 70jährigen Geburtstage sein 25jähriges Amtsjubiläum als Dekan in Nagold feiern. Ungekünstelt war die Teilnahme der ganzen Bevölkerung an diesem seltenen Feste.

Die Kirchengesangvereine Sulz a./N., Calw und Nagold, schon seit geraumer Zeit in engerer Fühlung, hatten 1875 ihr erstes Kirchengesangfest in Sulz a./N. abgehalten. Das zweite fand am 21. September 1876 in der hiesigen Kirche statt.

Eine alte Dienerin der Gemeinde, die mehr als 500 Jahre ihres Amtes gewaltet, trat vom Schauplatze ab: Die nunmehr entbehrlich gewordene alte Kirche wurde am 27. No­vember auf den Abbruch verkauft; nur der aus dem 15. Jahr­hundert stammende Turm blieb als Erinnerungszeichen stehen.

Für die Landtagswahl waren 2 Kandidaten im Vorschlag, Stadtschultheiß Richter von Altensteig und Regierungsrat Luz von Stuttgart. Nachdem der letztere verzichtet hatte, tvurde im Dezember Richter zum zweitenmal gewählt.

1877.

Im Januar wurde an Stelle des seither. Abgeordneten Che­valier Fabrikant Jul. Stalin aus Calw in den Reichstag gewählt.

Der Seminarbau, der nach den Plänen des Banrats Sanier von Stuttgart von den Werkmeistern Gebr. Hauser ausgeführt wurde, nahm seinen Anfang, und bei dieser Ge­legenheit trat der Bürgerschaft wiederum die Frage einer Wasserleitung nahe. Die Stadtgemeinde nämlich hatte sich verpflichtet, aus ihrer Quellenfassung im Krenzerthal für das Seminar täglich 50 Eimer Wasser abzutreten und zur Herstellung der Leitung außerdem noch 1000 fl. Leizutragen. Nun hatte die staatliche Kommission, welche mit dem Ge­meinderat verhandelte, die Frage angeregt, ob die Stadt nicht zugleich für sich eine Leitung bauen wolle. In diesem Falle solle die Stadtgemeinde auch die Herstellung der Se­minarleitung übernehmen, wogegen die Staatsfinanzverwal­tung zu den Kosten abzüglich des zugesicherten Betrags einen einmaligen Beitrag von 7280 geben würde. Der Kosten­voranschlag des bereits ausgearbeiteten Projekts betrug für die Herstellung eines Hochreservoirs mit 1000 Eimern und einer Röhrenleitung mit 35 Hydranten 50000 Eine Bürgerversammlung auf dem Rathaus am 4. August nahm Stellung zur Wasserstaue, aber das Resultat war, daß der so wohlgesinnte Vorschlag von den bürgerlichen Kollegien zurückgewiesen wurde.

Eine gemeinsame Feier des Sedan- und Kinderfestes, wie seither üblich, fand in diesem Jahre nicht statt. Ein Teil der Vereine lud seine Mitglieder zu einem Spaziergänge auf den Schloßberg und zu einer einfachen Feier im Burghofe ein. Die kirchliche Feier und das Kinderfest folgten erst am nächsten Tage. Der Grund zu dieser zwiespältigen Feier, heißt es, sei in den besonderen gesellschaftlichen Verhältnissen Nagolds zu suchen.

Am 6. September starb der allverehrte Dekan Freihoser. Die Stadt übernahm das Begräbnis und ließ ihrem Ehren­bürger ein Grabdenkmal errichten.

Zum erstenmal seit seinem Bestehen legte der Verschöne­rungsverein Rechenschaft von seiner Wirksamkeit ab auf der Generalversammlung im September. In den ersten 3 Jahren waren an Beiträgen eingegangen 488 80 4, und mit

diesem Gelde hatte man Spazierwege ans dem erweiterten Stadtgarten, Ruhebänke an verschiedenen Plätzen und 3 Pa- villone, 2 auf dem Stadtgarten und einen auf dem Galgen­berg hergestellt. Noch im Herbst des Jahres wurde der sogenannte Waschkücheturm auf dem Schloß mit origineller Benützung der Umfassungsmauer als Treppe wieder zugäng­lich gemacht; der romanische Rmidbogenfries erstand aufs neue, und eine besteigbare Plattform wurde aufgesetzt.

Der November brachte der aus 40 Personen bestehenden Methodistengemeinde den langgewünschten Betsaal.

Mit dem 1. Dezember verschwand das Brücken- und Pflastergeld, das der Stadtkasse jährlich verschiedene Hundert Mark eingetragen hatte.

In den letzten Tagen des Jahres wurde ans Veran­lassung des Gewerbcvereins ein viel angestauntes Teleplwn im Hirsch vorgezeigt.

1878.

Als nach den zwei Mordversuchen auf den 81jährigen deutschen Kaiser der Reichstag aufgelöst war, erhielt bei den Neuwahlen im Vll. württembergischen Wahlkreis ohne weitere Wahlkämpfe Julius Stälin am 30. Juli wieder das Mandat. (Forts, folgt).