Hlro. 148

«2. Jahrgang

Amts- unä Intelligenzbkatt für äen Aezirü.

Erscheint Aieustag, Donnerstag L Samstag.

Die EinrückungSgebühr beträgt 9 H p. Zeile m Bezirk, sonst 12 H.

Samstag, äea 1?. Dezember 1887

! Abonnementspreis halbjährlich 1 8V durch i die Post bezogen im Bezirk 2 80 L, sonst in

ganz Württemberg 2 70 H.

Amtkiche Mekcrnntmcrchungen.

Bekanntmachung,

betrejfenä äie Kranbenoersicberang äer Arbeiter.

Gemäß H 8 des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Junr 1883 und H 9 der Vollzugsversüqung zu diesem Gesetz vom 1. Dezember 1883 wurde der ortsübliche Taglohn gewöhnlicher Arbeiter vom Oberamt sür die einzelnen Gemeinden des Bezirks für das Kalendeijahr 1888 in nachfolgender Weise festgesetzt:

Gemeinden.

Erwachsene Arbeiter

Jugendliche Arbeiter

männliche

weibliche

männliche

weibliche

1. Calw

H !

2. !

1. 40

1. 20

90

2. Aqenbach

1. 80

1.

i.

80

3. Aichhalden

2.

1. 20

1. 50

90

4. Altbulach

2.

1. 30

60

50

5. Altburg

1. 70

1.

1. 20

80

6. Althenqstett

1. 80

1. 40

1. 20

1.

7. Bergorte

2.

1. 20

1. 50

85

8. Breitenberg

1. 70

1. 10

90

90

-H. Dachtel

1. 80

1. 10

80.-

60

10. Deckenpfronn

1. 75

1. 30

1. 10

90

11. Dennjächt

2.

1. 40

1.

70

12. Emberg

2. -

1. 50

1. 50

1. -

13. Ernstmühl

2.

1. 20

1.

80

14. Gechinqen

2. 30

1. 60

1. 20

75

15. Hirsau

1. 60

80

1.

50

16. Holzbronn

2. -

1. 50

1. 20

1. -

17. Hornberg

1. 80

1. 20

1. 40

1. -

18. Liebelsberg

2. '

1. 20

1.

80

19. Liebenzell

1. 50

90

1.

60

20. Martinsmoos

2.

1. 20

1.

- 75

21. Monakam

1. 60

1.

80

80

22. Möttlingen

1. 60

1. 30

. 1. 20

1.

23. Neubulach

2. -

1. 40

1. 20

80

24. Neuhengstett

1. 70

1. 20

1.

- 80

25. Neuweiler

1. 50

1. -

1.

- 90

26. Oberhaugstett

2.

1. 20

1.

90

27. Oberkollbach

1. 70

1.

1. 20

80

28. Oberkollwangen

1. 60

1.

1.

80

29. Oberreichenbach

1. 80

1.

1. 20

80

30. Ostelsheim

1. 50

1. -

1. 20

80

31. Ottenbronn

1. 60

1.

80

60

32. Röthenbach

1. 50

1.

1.

70

33. Schmieh

2.

1.

1.

60

34. Simmozheim

1. 50

1.

1.

1.

35. Som menhardt

1. 50

1.

- 80

70

36. Speßhardt

1. 70

1. 20

1.

80

37. Stammheim

2.

1. 20

1. 50

80

38. Teinach

2.

1. 20

1. 20

80

39. Unterhaugstett

1. 80

1.

1.

' 60

40. Unterreichenbach

2.

1. 40

1.

70

41. Würzbach

1. 80

1. 10

1. 40

90

42. Zavelstein

1. 50

1.

80

80

43. Zwerenberg

1. 60

- 90

80

50

Der bestehenden Vorschrift gemäß werden diese Festsetzungen hiemit öffentlich bekannt gemacht.

Calw, 15. Dezember 1887. K. Oberamt.

Supper.

Den Standesämtern des Bezirks

geht heute der Bedarf an Standesamtsformularen für das Jahr 1888 mit der Weisung zu, deren Empfang auf den Bestellschreiben zu bescheinigen und letztere alsdann als Lieferungsbescheinigung an das Oberamt einzusenden. Den 15. Dezember 1887. K. Oberamt.

Supper.

Die K. Pfarrämter

werden aufgefordert, die Geburtslisten der im Jahre 1868 gebornen Kinder männlichen Geschlechts spätestens bis 15. Januar 1888 den Ortsvor­stehern ihrer Gemeinden zum Zweck der Anlegung der Regierungsstammrollen zu übergeben.

Der Bedarf an Formularien zu den Geburtslisten und Geburtsscheinen wolle umgehend hieher angezeigt werden.

Calw, 14. Dezember 1887. K. Oberamt.

Supp er.

Die Hrtsvorsteher

werden zum Zweck der Berichterstattung an die K. Centralstelle für die Landwirtschaft zum Bericht innerhalb acht Tagen darüber aufge­fordert, ob in ihren Gemeinden Kalk, Mergel oder gewerbliche kalkhaltige Ab­fälle zu Düngungszwecken verwendet werden, bejahendenfalls, welche der ge­nannten Stoffe.

Calw, 12. Dezember 1887. K. Oberamt.

Supper.

Die gerichtlichen Bekanntmachungen

zum Handelsregister erfolgen wie bisher im Centralblatt, Schwäb. Merkur und Calwer Wochenblatt.

Calw, 13. Dezember 1887. K. Amtsgericht.

A.-R. Fischer.

Wochenscha«.

L0. Aus den Verhandlungen des R e i ch s t a g e s ist die zweite Lesung der Getreidezollvorlage hervorzuheben, welche mehrere Tage in Anspruch nahm. Die mit der Vorberatung beschäftigt gewesene 28-gliedrige Commission war bekanntlich zu einem negativen Ergebnis hinsichtlich der Zollsätze gelangt, auch läßt sich aus den Beschlüssen der zweiten Lesung noch kein Urteil über die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs, bezw. Höhe der Zollsätze fällen. Der Kaiser, welcher zu Anfang der Berichtswoche von einem leichten Un­wohlsein befallen war, hat sich wieder erholt, dagegen liegen aus San Nemo leider wieder schlimmere Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich wieder um eine rapid ein­getretene oedcmatöse Anschwellung. Wie dieEur. Corr." indes auf direkte Anfrage aus San Remo erfährt, hält man in dortigen unterrichteten Kreisen eine unmittelbare Gefahr nicht für nahe bevorstehend. Die Wiederkehr der Oedemanschwellung sei von allem Anfang an seitens der Aerzte in Betracht gezogen worden. Hoffentlich wird der Kronprinz auch diese neueste Krisis in seinem Leiden überwinden.

In Frankreich war es Präsident Carnot nach vielen fruchtlosen Versuchen endlich gelungen, den Senator Tirard zur Bildung eines Cabinet« zu vermögen, das allerdings nur von kurzlebiger Dauer sein dürfte. Viel­leicht kommt es schon bei dem Antrag auf Bewilligung der provisorischen Zwölftel zu Fall, die nun als gesichert gilt, falls das Cabinet von der Stell­ung der Vertrauensfrage absteht.

In dem Verhältnis zwischen Oesterreich und Rußland ist zwar noch keine Klärung eingetreten, indes liegt auch kein Anlaß zur Beunruhigung vor. Ein russisches Regierungsblatt sucht jetzt die Truppenzusammenziehungen durch die von Deutschland und Oesterreich in den letzten Jahren unter­nommenen Truppenverstärkungen, Festungs- und Eisenbahnbauten, namentlich durch das stark entwickelte Eisenbahnnetz in den Grenzprovinzen, wodurch beide Mächte Rußland für eine Truppenkonzentrierung weit überlegen seien, zu rechtfertigen.Rußland müsse daher die Stärke seiner Truppen an der Grenze, sowie die Wehrbereitschaft seiner Festungen erhöhen. Die Ueber- sührung einiger Kavallerieregimenter in das Weichselgebiet sei eine rein defensive Maßregel. Rußland müsse sonst, um das Gleichgewicht zu erhalten, ganz andere Truppenmassen an die Grenze führen. Die Verteidigung de» russischen Grenzgebietes sei noch nicht ausreichend gesichert. Wenn die Friedensliga sich für berechtigt erachte, ihre Verteidigungsmaßregeln weiter zu entwickeln, werde auch Rußland ohne Zweifel recht haben, für seine Ver- teidigung zu sorgen. Friedlich klingt diese offiziöse russische Auslassung aller- dings nicht. allein man wird gut thun, sich durch dieselbe zu einer pessi­mistischen Auffassung der Lage nicht bestimmen zu lassen.