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Schwäb. Landwirt.

74. TatzWKNg.

Nagold, Samstag den 3. Februar

190«.

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ÄMtlrÄes.

BekarrrrLmachrmg,

betr. die Zurückstellung, Lezw. Befreiung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.

Dos RtichswMämes'tz vrm; 2 Mai 1874. § 1928 und die Wehrordnung vom 22. Non. 1888, § 32 und 63. enthalten bezüglich

der Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse

1) Zurückstellungen n Berücksichtigung bürgerlich»r Ver­hältnisse finden aus Ansuchen (Reklamation) der Militär- pflichtigen oder deren Angehörigen statt. (R8 19.)

2) Es dürfen vorläufig zurückgestellt werden:

n. die einzigen Ernährer hilfloser Fümilün, erwerbs­unfähiger Eltern, Großeltern ode-e Geschwister;

d. der Sohn eines zur Ddeit und Aufsicht ««fähige« G'.uiidbrsitzrrs, Pächter oder Gewerbetreibend«-, wenn Lirser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftliche» Erhaltung des Besitz s, der Pach­tung oder deS Gewerbes ist;

«. der »ächstältefie Bruder rrrr-S vor dem F-inde gc- blieheven, oder an den erhaUeus» Wunden gestorbener.-, oder in Folge derselbe» «-cwvrbrunsährg grwo-denen, oder im Kriege :,r> Kraukhezt. gestochen«! -Sr-ldulen. soswn durch die Zurückstellung d^n Lugehöng-'« des letzteren ein« wesentliche Er!eicht« ung gewährt werde» kann;

cl. Wslitärpflichtige, welchen der Besitz oder dir Pachtung van Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugekallen, sofern ihr Lebensunterhalt aus deren Be- M.tschastnng angewiesen und die wirtschaftliche Er- halrnng des Besitzes oder der Pachtung aus and-rs Weise nicht zu ermöglichen tst;

e. Inhaber von Fabriken und anderen gewerbliche» Etabbssements, i« welchen mehrere Ardnter beschäftigt sind, sofern der Betrieb ihmn erst tnr-e: halb dis dem Militär pflichtjahre vorangther-den Jahres durch Erb­schaft oder Vermächtnis zngesaüen und dsren wirt- schastliche Erhaltung auf anoe.-- Weife mcht inöglich »st. Aus Inhaber von HnnvclLhauftcn entsprechenden Umfangs sinder diese Vorschrift sinngemäße Anwen­dung;

k. MilUärpflicht'.gi', Welche in der Vorberatung zu einem dest-mmten Lebeusberufe oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch «ine Unterbrechung bedeutenden Nachteil erlride» würden:

Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aufenthalt im Auslände Haber.

3) Können zwei ui beftZsähige Ernährer hilssloser Fami­lien erwerbsunfähiger Eiter», Großeltern oder Geschwister nicht gleicl zeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen M'ückzusleilen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pfl'chkjah es soll der einst­weilen Zmücko,efleMs einoestelll und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entwssen werden. Diese Brstimmung sindrtouf Z ff. 2 6 entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. § 20.)

4) Durch Verheiratung eines Militärpflichtigen können Ansprüche ons Zurückstellung nicht begründet werden. (R.-M.-G. 8 22.)

5) Im dritten Militärpflichtjahre muß über die in Be­rücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse, Zmückgrftsllten (ab­gesehen von Zrff. 2 k oben) endgiltig entschieden werden.

Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens im Musternugstermin zu stellen. Wegen der e:forderlichen Prüfung der Verhältnisse der Gesuchstelle? muß ober gewünscht werden, daß bis ZurÜck- stellnaasgeiuche geraume Zeit vor dem Musterungstermiu bei dem Oberem,t ein kommen.

Aus dis Ankündigung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden.

Entsteh: j-doch die Veranlassung zur Reklamation erst nach Bändigung des Musteruugsgeschästes, so kann bezüg­licher Arnraa noch im AuShedungSrermi» angebracht we.de-. (W.-O. 8 63, Z.ff. 7.)

Dir bsteiligtev sind berechtigt, ihre Anträge durch Bor. lrgrurg vo« U künden und Stellung von Zeug«» und Sach­verständigen zu nann stützen. (R.-M.-G. 8 90 Ziff. 6, W.-O. 8 63, Z,ff. 6.)

Beh.-üpteis Erwerbsunfähigkeit »rmß durch ärztliche Uickersuckuna im MustrmnaSttrmin bestätigt werde». (W.-O. 8 63 Z ff. 7.)

Ä-n Berücksichtigter, welcher sich drr Erfüllung des Zw:ck.K enlz-eht, der ferne Befreiung vom Militärdienst hcr- bngesührt har, kann vor Ablauf- des Jrhres, ,n wckchrm er sas 25. Lelnnsj ckr vollende:, nachd äa'ich ausgehobrn werden. (R.-M.-G. 8 2t, Abs. 2.)

Die Zurückfteüaugsgcsuche solcher Militärpflichtige», über Seren Militärpflicht erst zn entscheiden ist. sind von den zur Rkklamstton Berechtiatr« bei dem OrtSvorsteher Ses Wohnorts auzubringen. Aon diesem sind nach Beibringung der etwa schlendsF Notiz?» und Zrugviss? und nach sorg­fältiger Prüfung der Verhältnisse die in dem Fragebogen Formular Int. bezw. I^lt. L. (Min.-Amtsbloit von 1876 G. 123 und 127) gestellten Frozen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gewrruderai zur Begutachtung und Ur.orzeichnang vorzulegsn ist. Der ausgesüllle, von dem Gememdero,: nnterznchncle Fragebogen ist ihunlichst acht Tage vor dem Musterungstcrmin dem Civilvorsitzeudeu der Ersatzkommission des Gesteüungsorts vorzulegen.

Gesuche um Entlassung eines bereits bei einem Truppen­teil eingestellten Militärpflichtigen vor beendigter Dienstzeit sind guuchjoüs in tmr oben vorgeschriedenen Weise brr asm OrlSvorsteher des Wohnorts anzubringr«, vo» diesem und

Nagold in der 2. Halste des 19. Jahrhunderts.

(Fortsetzung.)

Das damals neu anfgekvmmene:Auf mein Deutschland schirm dein Haus" wurde auch in Nagold mit unermüdlichem Eifer gesungen und gepfiffen.

Auch bei der Jahrhundertfeier von Schillers Geburtstag, die in. allen deutschen Gauen festlich begangen wurde, kam der nationale Gedanke zum Ausdruck. In Nagold war es der Liederkranz, der wie immer so auch Lei dieser Gelegen­heit sich in den Dienst des Idealen stellte und eine würdige Schillerfeier mit Rede und Gesang unter allerdings schwacher Beteiligung seitens der Einwohnerschaftim Hirsch veranstaltete.

Zur Reorganisation der Feuerwehr, die einzuschlafen drohte zu den befohlenen Hebungen erschien kaum die Hälfte der Mannschaft, und I- Jahre lang war überhaupt keine Uebung abgehalten worden wurden im November alle hiesigen Bürger und deren ledige Söhne aufgefordert, sich beim Stadtschultheißenamt zu melden. Im April des Jahres

1860

waren 95 Mann aus allen Kreisen der Bürgerschaft gezeichnet, so daß die Stärke der früheren Feuerwehr erreicht war. Am 1. Mai fand die offizielle Reorganisation auf dem Rat­hause statt. Zum Kommandanten wurde gewählt Wald­meister Günther.

In das gleiche Jahr fällt auch die Wiederbelebung des Turnvereins. Gelegentlich eines Besuches, den Calwer Turner in unserer Stadt gemacht haben, fiel es unangenehm -auf, daß die Calwer nicht von Nagolder Turnbrüdern be­

grüßt winden, aber aus dem einfachen Grunde, weil derzeit kein Turnverein mehr bestand. Flugs wurde einer gegründet. Der Gemeinderat erklärte sich bereit, die Gerätschaften Her­stellen zu lassen; auch eine Anzahl von Ehrenmitgliedern trat bei. Die Seele des Ganzen war Louis Sanfter.

Nicht unerwähnt soll bleibe!', daß in diesem Jahre die weltberühmte Wildbader Badmusik unter ihren: Dirigenten Kühner vor und nach der Saison einige Konzerte in unserer Stadt gab.

Das Jahrzehnt schloß mit dem im Dezember erfolgten Brande auf dem Hammer, der die ganze Sügmühle in Asche legte.

1861.

Im Wonnemonat erfreuten Kronprinz Karl und Kron­prinzessin Olga auf ihrer Reise nach Rottweil zur dortigen Gewerbeansstellnng unsere Stadt mit ihrem Besuch. Unter Glockcngeläute fuhr das fürstliche Paar durch eine Ehren­pforte vor die Post, wo die Beamten und Gemeinderats- mitglieder zum Empfang ausgestellt waren.

Am 2. Juni sah Nagold ein Feuerwchrfest, indem die Feuerwehren Rottcnburgs, Horbs und Herrenbergs zum Besuch der Nagoldcr eintrafen, nicht bloß zn gemeinsamer Uebung sondern auch zur Anknüpfung geselliger Bande.

Auch das landwirtschaftliche Fest stand unter den: Zeichen der Feuerwehr. Die Morgenstunden des 24. August wurden ausgefüllt durch eine Schauübung unter Benützung des Hydro­phors, wozu sich eine Deputation der vor kurzem ins. Leben getretenen Altensteigcr Feuerwehr cingefunden hatte.

Im Dezember wurde das letzte Glied der großen Thal-

dem Gemeinderat zu prüfen und, mit der Aeußeeung des fttzteren versehen, dem Oberamt ins Wohnorts zu übergeben. Hi-bei wird ausdrücklich darauf aufmerksam g:mach>, daß Ge­suche um Entlassung im aktive» Dienst befindlicher Mann­schaften auf Reklamation nur dann Berücksichtigung finden können, wenn dir zur Begründung des Entlass» ngsgesuchs vorgetragenen Verhältnisse erst nach der Aushebung einge- trtter! sind. (H 83 W-O.) Die nötigen Fragebogen könne« von dem Oberamt bezogen werden.

ES muß darauf hrngewiesen werden, daß im Oberamis- bezirk Nagold in den letzten Jahren unverhältnismäßig viele unbegründete Reklamalwnsgesuche angebracht worden sind.

Nagold, den 1. Februar 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Arrfforderung.

Diejenigen Reservisten, Laudwehrwänuer. Ersatzreser- viften nud ausgcbildeten Landstnrmpflichtigen zweiten Auf­gebots, welche bei notwendiger Verstärkung oder Mobil­machung des Heeres, dezw. de: Bildung von Eftatztruppen- teilen, Anspruch auf Zurückstellung hinter die letzten Jahres- klassen ihrer Waffe oder Dienstkategorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse erheben wollen, werden aus- geforderr. ihr-« diesbezügliche» Gesuch«, über welch? die ver­stärkte Eisatzkommiision im MusterungSteemin entscheiden wird, innerhalb 14 Tage«, bezrv. spätestens noch vor dem Mustern»!gSlermin, der tnm O ftvorsicher ihres dauernden Aufenth-ftrsorts «nzubringen.

Wegen Behandlung der Gesu-pe werden di? Oftsoorstrher aus 88 122 und 123 Ser Wchrorsnung (R? .-Bl. 1889 Nr. 3) und die Minist.-Verfügnng vom 8. April 1876, Ziff. 3, (Min.-Amtsbl. S. 120) hmgewresen.

Nagold, den 1. Februar 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung.

In OberschwanZors ist dis Maul- und Klauenseuche ansgebroche».

Außer Gehösftp-rr> wurden weiker folgende allge­meine Schntzmüßregeln angeordmt:

1) Sämtlich;- Wiederkäuer und Schweine in der Ge- mrindtmarkuntzOberschrvandors werden unter polizeiliche Beobachtung gestellt und dürfen ohne oberamtlich- Ge­nehmigung auS der Gsm<-ü-ü--ma kuna nicht entfernt werden. Jedoch wird den Besitzern seucheu freier Gehöfte dir Bewirtschaftung chrer aus a'igrrnzmdrn Markungen gelegenen G-undstiicke gestattet.

2) Das Durchtreibsn von Wiele.käunn und Schweinen durch die Gememdemarkung Oberschwandorf wird ver­boten, desgleichen

3) d»e gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäu-r vnd Schwe ne.

Vorsti-Hendes wftd unter Hinweisung aus dis bekannten Folgen der Zuwiderhandlung gegen die ergangenen An­ordnungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Nagold, den 2. Februar 1900.

K. Oderamt. Sch ölter, Amtm.

straße PforzhetmNagold zum Ban ausgeschrieben. Der Voranschlag der letzten Strecke Pfrondorfer MühleNagold betrug 28483 fl. 1 Kr. Nach längeren Verhandlungen hatte man sich dahin geeinigt, daß die Straße nach Durchschneidnng der Brettäcker zwischen dem Schulhaus und der Wohnung des Oberamtsdieners in die Hauptstraße einmünden solle.

1862.

Nach heftigen Wahlkämpfen ging zu Anfang des Jahres Geigle gegen Koch als Abgeordneter ans der Urne hervor.

Im Oktober des abgelaufenen Jahres war die Eiscn- bahnstrecke Neutliagen-Rottcnburg eröffnet worden. Roiteu- burg war also jetzt Station für Nagold und infolgedessen wurde am 1. Februar ein Eilwagenconrs nach Roftenburg eingerichtet. Ein noch wichtigerer Fprtschritt im Verkehr er­folgte am 19. Juni. An diesem Tag wurde Nagold als Tclegraphenstation an das weltumspannende Drahtnetz an- geschlossen.

Nach Uhlands Tod ^ 18. Nov.) wurden allenthalben Uhlandfeiern abgehallen. Auch Nagold wollte nicht znrück- stehen; unter bedauernswert geringer Teilnahme der Bürger­schaft verlies die voin Liederkranz in der Sautterei veranstaltete Feier; doch wurden immerhin 14 fl. für das Uhlandsdenkmal ersammelt.

1863.

Am vierten Sonntag des Februar wurde der versam­melten Gemeinde nach beendigtem Vormittagsgottesdienst die erfreuliche Mitteilung gemacht, daß der hiesige Kirchenbau­bauprozeß in letzter Instanz zu ihren Gunsten entschieden sei.

(Forts, folgt.)

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