Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
Auflage-, f«X>.
Preis vierteljährl. hier mit Trägerlohn «0 im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 M -f. Monatsabonnements nach Verhältnis.
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Amts- und Anzeige-Natt für den Oberamts-Bezirk Nagotd.
74 Aahr«a«-.
Nagold, Samstag den 80. Januar
JnserlionS-Tebühr f. d. einspaltige Zeile auS gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei einmalig. Einrückung v bei mehrmalig, je 6
Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
1900.
Amtliches.
Lrkimnlrnachung -er L. Zentralstelle für die Land- Wirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkerei- lrhrkurses in Gerabron».
Mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule zu Gerat» oan ein sechstägiger Unterrichtskurs für Frauen und Mädchen abgrhalten werden, in welchem die Teilnehmerinnen eine theoretisch- Praktische Anleitung zur Gewinnung der Milch und zur Verwertung derselben mittelst der sür die Haushaltung und den Handbetrieb der Molkerei vornehmlich in Betracht kommenden Verfahren erhalten sollen.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmerinnen an demselben verpflichtet, die vorkowmenden Arbeiten nach Anweisung des den Kurs leitenden Molkereiinstrukteurs zu verrichten; auch haben sie für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Ge- rabronn selbst zu sorgen.
Bedingungen der Zulassung sind: Zurückgelegtes sech» zehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag den 19. Februar ds. Js. festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs nur sechs Teilnehmerinnen zugelafsen werden können,
behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedü fnis im Lauf der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen Kurse -inzuweisen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind mit einem schulthrißenamtlichen Zeugnis über die Erfüllung der obengenannten Bedingungen spätestens bis zum 10. Februar ds. Js. an das „Sekretariat d-r K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden.
Stuttgart, den 12. Januar 1900. _ v. O w.
Verfügung des Ministeriums de-Inner« betreffend die Umlage des Gebändebrandschadens für das Jahr
Nach Maßgabe des Art. 36 Abs. 1 und Art. 40 des Gesetzes vom 14. März 1853, betr. die verändeiten Einrichtungen der allgemeinen Brandverstcheiungsavstalt (Reg.- Bl. S. 79) sowie des Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1875, betr. einige Abänderungen des Gesetzes vom 14. März 1853 aus Anlaß der Einführung der Reichsmarkrechnung (Reg.-Bl. S. 163), w rd im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Brandversicherungskaffe und die durchschnittliche Höhe der in den letzten Jahren angefollenen Brandschäden die Umlage für dos Kalenderjahr 1900 in der Weise bestimmt, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Verordnung vom 14. März 1853 ß 12 e), der Beitrag von Einhundert Mark BrandoerstcherungSanschlag zehn Pfennig
zu betragen hat.
Ferner wird verfügt, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. Aug. k. I. an die Brandversicherungskaff e einzuliefern ist.
Die K. Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug der -die Ablieferung der Beiträge zu sorgen und die zu fertigenden Umlageurkundrn spätestens auf den 1. April 1900 an den Verwaltungsrat einzusenden.
Stuttgart, den 27. Dez. 1899.
_ Pischek.
Nagold.
De« Grtvvorsteher» «nd Urrwaltnngsaktrrnre«
wird vorstehende Verfügung hiemit zur Kenntnis gebracht mit der Weisung, die AenderungS-Verzrichniffe und ge- meinderätlich beurkundeten Umlage-Register unter Anschluß der Schätzungsprotokolle
spätestens bis 10. März dS. Js. chirher einzusenden.
Die Bestimmungen des Art. 11 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Art. 1 letzter Abs. deS Gesetze- vom 30. März 1875, sind bei dem Kataster-Revifions- und Umlage- Geschäft genau zu beachten.
Nagold, den 19. Januar 1900. _ K. Oberamt. Ritter.
Die Ortsvorsteher
werden beauftragt, die ungefähre Zahl der voraussichtlich Heuer an der Musterung im Bezirk Nagold teilnehmenden
Militärpflichtigen zuverlässig bi- 2. Februar d. I. hie- her anzuzeigen.
Nagold, den 18. Januar 1900.
K. Oberamt. Ritter.
An die Gchuttheißeuämter.
Man macht di« Wahrnehmung, daß Stromer in ganz erheblicher Weise den Bezirk hsimsuchen und in der Regel erst in betrunkenem Zustand festgenommen und ein- geliefert werden. Da in gegenwärtiger Zeit sür geordnete HandwerkSburschen überall insbesondere mit Hilfe der an allen größeren Plätzen und auch in unserem Bezirk in den Städten Naaold, Altensteig. Haiterbach, Wildberg sowie der Gemeinde Unterthalheim errichteten Nrbeitsnachweisstellen Arbeit zu finden ist oder den Beschäftigungslosen in den im Lande bestehenden Arbeiterkolonien ein grtteS Unterkommen zur Verfügung steht, alte und gebrechliche Handw-rksburschen auch in den Landarmenanstalten ein geordnetes Heim haben, dürfte das Herumziehen von HandwerkSburschen angeblich zum Zweck des AufsuchenS von Arbeit jeder Berechtigung entbehren und dürften in den vagierenden HandwerkSburschen in der Reae! nur arbeitsscheue Stromer zu erblicken sein, gegen welche mit aller Streng« vorgegangen werden muß.
Die Schultheißenämter werden Hienoch angewiesen, alle in ihren Gemeinden zweck- und mittellos herumziehende Stromer, sofern dieselben längere Zeit, etwa 3—6 Wochen je nach den Papieren u. dem Aussehen des Betreffenden, außer Arbeit find, wegen Landstreicherei festzunehmen und anher einliefern zu lassen, sowie die Polizeiorgane strenge anzuweisen, bettelnde Stromer unnachsichtlich zu verfolgen, festzunehmen und anher einzuliefern.
Von den Bezirksrinwohnern darf man wohl erwarten, daß sie um Unterstützung nachsuchende Stromer abweisen und eventuell an die OrtSarmenbehörde verweisen, sowie die Polizei in der Ermittelung und Festnahme der aufdringlichen Bettler nach Kräften unterstützen.
Nagold, den 18. Jan. 1900.
K. Oberamt. Ritter.
Die Schultheitzenämter
werde« auf die Verfügung des K. Ministeriums deS Innern vom 5. Januar 1899 (Amtsbl. Nr. 1 S. 1), betr. die Einleitung von Strafuntersuchungen gegen Militärpflichtige und Personen des Beurlaubtenstander, sowie die Eintragung von Bestrafungen in die Rekrutierungsstammrollen u. s. f., insbesondere auf Lit. 8 dieser Verfügung zur genauen Nachachtung hiemit wieder aufmerksam gemacht.
Zu beachten ist insbesondere, daß wenn gegen einen Militärpflichtigen nach dem Strafregister der Gemeinde des württbg. Geburtsortes keine Bestrafungen vorliegen und nach Maßgabe deS Abs. 3 der Lit. 8 III Ziff. 1 der Verfügung auch sonstige Bestrafungen und Angaben nicht vorzumerken sind, in den Rekrutierungsstammrollen unter „Bemerkungen" entsprechender kurzer Eintrag, etwa in folgen- der Fassung zu machen ist: „Bestrafungen und sonstige Angaben: keine".
Nagold, den 19. Januar 1900. _K. Oberamt. Ritter.
Die Ortsvorsteher
werden auf das mit dem 1. Januar 1900 in Kraft getretene Gesetz, betreffend Aenderungen des Allgemeinen Sportel-
gesetzes vom vom 28. Dezember 1899, Reg.-
Bl. S. 1271, und die Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Redaktion des Allgemeinen Eportelgesrtzes, vom 28. Dezember 1899, Reg.-Bl. S. 1334, sowie die Vollzugsoerfügung vom 2. Januar 1900, Reg.-Bl. S. 1, aufmerksam gemacht.
Aus die Nummern 26 (Fischerkarten), 40 (Kollekten), 58 Ziff. 2 (Schaustellungen). 69 (Tanzerlaubnis), 79 Ziff. 5 (Wandergewerbescheine), 83 I Ziff. 6 (Wirtschaften) des Tarifs, in welchen Fällen den OctSoorftehern — bei den Nummern 40, 58 Ziff. 2 und 69, soweit zur Erteilung der Erlaubnis die Gemeindebehörden zuständig sind — der Ansatz. Einzug und die Verrechnung der Sporteln zukommt, sowie auf die 4, 5, 6, 7, 9. 10 und 19 der VollzuzS- verfügung werden die Ortsvorsteher zur Beachtung besonders hingewiesen.
Nagold, den 18. Januar 1900. _ K. Oberamt. Gchöller, Amtm.
Bekanntmachung.
In Unterthalheim ist die Maul- uns Klauenseuche er- loschen.
Die über den Gemeindebezirk verhängten allgemein.« Maßregeln find wieder aufgehoben worden.
Nagvld, 16. Januar 1900.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Bekanntmachung
In Oberschwandorf ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Nagold, den 19. Januar 1900.
K. Oberamt. Schöller, Amtmann.
Deutscher Reichstag.
-j- Der Reichstag setzte am Dienstag die am Schluß der Samstagssitzung abgebrochene Spezialberatung des Etats des Reichsamts des Innern fort. Abg. Stadthagen (soz.-vem.) eröffnet- die Dienstags - diskusston mit einer seiner gefürchteten .Dauerreden", in welcher sich Herr Stadthagen namentlich über die Zunahme der Opfer in den Betrieben der Industrie verbreitete und dann behauptete, die verunglückten Arbeiter würden in ihren berechtigten Schadenersatzansprüchen empfindlich seitens der Unternehmer geschädigt, die aus der D fferenz zwischen den Löhnen und der eigentlich zu zahlenden Bollrente einen glänzenden Gewinn herausschlügen. Der soz.-dem. Redner knüpfte hieran die Forderung, daß die Arbeiter bei Unfällen, de ihnen aus Fahrlässigkeit der Arbeitgeber erwüchsen, vollen Schadenersatz erhalten, und daß fie ferner berechtigt s«,n müßten, in allen sür ihr Leben gefährlichen Betrieben selbst mit zu deren Urbrrwachung herangezogen zu werden. Reg.-seitig charakterisierte Staatssekretär Graf Pofadowsky die Darlegungen des Herrn Stadthagen als bedeutend übertrieben und vielfach unzutreffend, wobei er speziell hrrvorhob, daß infolge des ungeheuren Anwachsens der Industrie große Mengen ungeschulter Arbeitskräfte in die Betriebe eingestellt worden seien. Im Uebrigen meinte der Reg.-Vertreter, daß di« dem Reichstage zugegangene Novelle zum Unfallversicherungsgesetz bestimmt sei, berechtigten Klagen der Arbeitnehmer möglichst abzuhelfen. Auch Abg. Dr. Röstcke lwildlib.) trat den Gtadthagen'- schen Ausführungen entgegen, namentlich die Berussgenossenschasten gegenüber den ihnen von dem soz.-dem. Redner gemachten Borwürfen in Schutz nehmend. In der weiteren Debatte über den genannten Spezialetat sprachen noch Abg. Böckel (nntisem.), Abg. Franken (nat - lib), sowie nochmals Abg. Stadthagen und Staatssekretär Graf Posadowsky; schließlich genehmigte der Reichstag die sämtlichen noch lest.erenden Positronen deS Etats des RrichsamteS des Innern, abgesehen von den an die Budgetkomm, verwiesenen Teilen desselben. Im weiteren Verlaufe der Dienstagsfitzung gelangten noch die Gesetzentwürfe über die Konsulargerichtsbarkeit und über die Patentanwälte zur erstmaligen Lesung; beide Vorlagen wurden an besondere Komm, verwiesen. Am Mittwoch pausierte das Haus.
Uages-UeuigkeiLe».
Deutsches Leich.
Nagold. 19. Januar.
Die vom Publikum längst ersehnte, infolge des von der Industrie hergestellten stärkeren Papiers dringend nötige Erhöhung des Gewichts sür einfache Briefe von 15 auf 20 § tritt am 1. April ds. Js. ein. Vom gleichen Tage ab müssen die P ioat-Postbeförderungs-Anstallen ihren Betrieb einstellen, wobei sie und ihre Bediensteten entsprechende, gleichfalls sestgrlrgte Entschädigungen erhalten. Erst am 1. Januar 1901 treten die neuen Bestimmungen bezüglich des Post-Zeitungsdebils (andere Zeitungsgebühren, wobei euch daS Jahresgewicht der jeweiligen Zeitung berücksichtigt wird) in Kraft. —
Vom 20. d. Mts. an ist der telephonische Verkehr mit der Schweiz und zwar mit den nachstehend genannten Städten ermöglicht: Aarau. Basel. Bern. Biel. Chaudefonds, Dels- berg. Genf, Laufen. Lichtthal, Luzern, Rheinselden. Solo- thurn, Winterthur, Zofinzen und Zürich. Die Sprechgebühr beträgt für die Dauer von 3 Minuten 2 dringende Gespräche find nicht zulässig.
:f: Nothfelden, 18. Jan. Heute früh verließ uns Herr Pfarrverweser Bolz, um an seinen neuen Bestimmungsort Schwarzenberg im Mucgthal Oberamt Freudenstadt überzustedeln. Nur 10 Wochen war er hier, hat aber in dieser Zeit durch seine Freundlichkeit di« Herzen der Alten und Jungen, inSbesonders auch der Schüler nicht nur hier sondern auch in der Filialgemsinde Wenden gewonnen. Möge er auch an feinem neuen Bestimmungsort ein freundliches Entgegenkommen und liebevolle Aufnahme gefunden haben. Wir rufen ihm noch ein herzliches „Lebewohl und frohes Wiedersehen" nach. 3 Stunden nach dem Abzug des Herrn Amtsverwesers kam unser neuernannter Herr Pfarrer W. Köhler an. Der hiesige Gemeinde- und Pfarr- gemeinderat mit Lehrer und Kriegeroerein hol!« ihn auf dem Bahnhof Emmingen ab. Unter dem Geläute der Glocken hielt derselbe in dem schön geschmückten Pfarrhaus« seinen Einzug. Vor dem Pfarrhaus« hatte sich die Gemeinde von hier, sowie der Gemeinderat und Lehrer von Wenden ausgestellt. Der Kirchrnchor stimmte sodann daS schöne Lied an: Befiehl du deine Wege, der Lehrer rief ihm in einem Gedicht ein freundlichcs Willkommen zu, ebenso hieß ihn der Lehrer von Wenden willkommen. Der Geistliche dankte für alles herzlich. Bei dem Mittagsmahl, das der neue Geistliche mit seiner Mutter uid Schwester im Gasth. z. Löwen einnahm, waren sämtliche Vertreter der Gemeinde zugegen, um ihm die ersten Stunden hier recht angenehm zu machen. Der Vorstand de- Krieger- und Veteranen- vrrein- trug ebenfalls ein Gedicht vor, in dem er ihm Glück und Gegen zu seinem Beruf wünschte und mit einem Hoch auf ihn schloß. Auch sür diese Worte wurde von seiten