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Amts- unä Intelligeazlilatt für üen Äezirü.

Erscheint Alevrtag, Ao««e»tatz <d Hs«rrt«s-

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WoLitrsche WcrchvicHien.

Deutsches Reich.

Aus San Nemo, 5 D-z.. schreibt man: Der Kronprinz passierte gestern die Hauplstraß; des Ortes zu Fuß lerchten Schrittes und in bestem Aussehen.

Reichstag. Die Kommission für die G e t r e i d e z o l I v o r l a g e ist folgenderm-ß m zusammengesetzt!: Konservative: v Helloo ff, Frhr. v. Mirbach, v. Wevell-Malckow, v. Frege, v Puttkamer-Plauih, Dctins; Frei- konservative: F-Hr. v. O w, Lodren uao v. Kardo ff; Nakionalliberale: v. Fischer, Lee mann, Heff nann (Sachsen), D ffcno, Geibel, Ham- wacher, Hoffmann (Königsdcra), P ähler; Znnum: Wmvthorst, ReichenS- perger, Beckmann, Brauback, v L mosden,, Moo en, Lucius, v. Pfetten; Freisinnige: Brömel, Rickerl, M,»ger. Es sitzen also 3 Württemberger in der Kommission. Das Zentrum dal 4 Fleunde und 4 Gegner der Vorlage in die Kommission depunen, N «tionalltberalen 6 Gegner und 2 Freunde. Im Ganzen dürsten sick kie 28 Nilgiieder zu glerchen Hälften in Freunde und Gegner scheiten. Voesch-non ist v. Landsberg, ein Freund der Vorlage. DieNordd. Allo. Zt.> " ennapvt die Kommission zu schneller Arbeit und bedauert, daß üveibaupi >m- Kmmmifionsderatung beschlossen worden ist. Sie sagt:Die G-üooe. me-h-ib nun doch anstatt eines der Sachlage mehr entsprechenden Resultats ein Umweg zur Erreichung des Zieles gewählt wurde, t'emn hiupnäbtuD lv der Unentschiedenheit ver­schiedener mittelparteilicher Elemente, w icke, odmobi sie an sich von der Not­wendigkeit, daß etwas geschetun muff sind, aus zwar nickt aus­

gesprochenen , aber gefühlten Giunr, v Heuler einer Kommissionsberatung Deckung für ihr Votum suchen n misst r stauben."

Berlin. 5. Dez 7 S -tz » eRercksta « es. Auf der Tages­ordnung steht die erste B ratu« g Emwuns eenes Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien m o, n De nn «ng.tretener Mannschaften. Die Hauptbestimmunaen des E r- ! u ev:

8 1. Die Familien der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, Seewehr und des Landsturmes erhalten, sobald diese Mannschaften bei Mobilmachungen oder notwendigen Verstärkungen des Heeres oder der Flotte in den Dienst eintreten, im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes. Das gleiche gilt bezüglich der Familien derjenigen Mannschaften, welche zur Dis­position der Truppenteile beurlaubt sind, sowie derjenigen Mannschaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten haben und freiwillig in den Dienst eintreten. 8 2. Auf die Unterstützungen haben Anspruch: die Ehefrau des Eingetretenen und dessen Kinder unter 15 Jahren, sowie b, dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden. Ent­fernteren Verwandten, geschiedenen Ehest auen und unehelichen Kindern steht ein solcher

Uilterstützungsanspruch nicht zn. 8 3. Die Verpflichtung zur Unterstützung liegt den nach dem Gesetz vom 13. Juni 1873 gebildeten Lieferungsverbänden ob. 8 5. Die Unterstützungen sollen mindestens betragen: a) für die Ehefrau im April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober monatlich 6 in den übrigen Monaten 9 b) für jedes Kind unter 15 Jahren, sowie für jede der im 8 2 unter b bezeichnet«! Personen monatlich 4 ^ Die Geldunterstützung kann teilweise durch Lieferung von Brotkorn, Kartoffeln-, Brennmaterial rc. ersetzt werden. Unterstützungen von Privaten dürfen auf die vorbezeichneten Mindestbeträge nicht angerechnet werden. 8 6. In jedem Lieferungsverbande wird eine Kommission gebildet, welche über die Unterstütznngs- bedürftigkcit der einzelnen Familien und über den Umfang und die Art der Unter­stützungen endgiltig zu entscheiden hat. Die Kommission ist berechtigt, Auskunft über die'Verhältnisse der einzelnen Familien von den Gemeindebehörden zu fordern, auch die letzteren zu ihren Verhandlungen zuzuziehen. 8- 10. Die bewilligten Unter- stütznngsbcträge sind in halbmonatlichen Raten vorauszuzahlen. Rückzahlungen der vorausgezahlten Beträge finden auch dann nicht statt, wenn der in den Dienst Ein­getretene vor Ablauf der halbmonatlichen Periode zurückkehrt. Die Unterstützungen werden nicht unterbrochen, wenn der in den Dienst Eingetretene als krank oder ver­wundet zeitweilig in die Heimat beurlaubt wird. Wenn der in den Dienst Eingetretene vor seiner Rückkehr verstirbt oder vermißt wird, so werden die Unterstützungen so lange gewährt, bis die Formation, welcher er angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt oder aufgelöst wird. 8 12. Für die geleisteten Unterstützungen wird Entschädigung ans Reichsfonds gewährt. Der Umfang und die Höhe dieser Entschädigung und das Verfahren bei Feststellung derselben wird durch jedesmaliges Spezialgesetz des Reiches bestimmt.

In der Begründung ist gesagt, daß die Bemühungen um Regelung dieser Frage bis ins Jahr 1870 zurückreichen. 1875 empfahl der Reichs­tag die Einbringung eines solchen Gesetzes. Zur Zeit sind diese Unterstütz­ungen landesgesetzlich geregelt, in Württemberg durch Minrsterialversügung vom 1. Juli 1873. Das Gesetz bezweckt sowohl die Ausgleichung von Ver­schiedenheiten in den einzelnen Staaten, als durchweg eine Erhöhung gegenüber den seither gewährten Beiträgen. Die Unterstützungen sollen übrigens nicht den vollständigen Unterhalt der zu unterstützenden Personen sicherstellen, sondern es handelt sich um Mindestbcträge. unter welche nicht hinabaegangen werden darf, sobald im einzelnen Falle das Bedürfnis zur Verabreichung einer Unterstützung überhaupt anerkannt worden ist. Die Verpflichtung, in den Fällen des Bedürfnisses das über diese Beiträge hinaus Erforderliche zu verabreichen, besteht daneben. Das Haus beschließt Ueber« Weisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Gcrges-Weuigkeiterr.

Calw, 7. Dez. Gestern abend fand im bad. Hof hier eine Ver­sammlung von hiesigen Volapükisien und solchen die es werden wollen, statt. Der Pionier für die neue Weltsprache in Calw, Hr. Rektor Or.

> H s ( j' <> ( OU, «Nachdruck v-rb°t-n.>

Bitte zn griitze«!

Humoreske von Eugen Gavain.

«Fortsetzung.)

Der Berneck ist doch ein Sicherheits-Kommissarus", sagte er,er denkt, wenn der eine Inspektor den Gruß mir auszurichten vergißt, so wird der andere daran denken. Mich soll's gar nicht wundern, wenn er noch einem Dritten den Gruß auf­getragen, denn alle guten Dinge sind drei."

Ist schon möglich", brummte der Oberstwachmeister, dann wird er es jeden­falls in Frankfurt gethan haben, denn das ist nun die nächste Station, in zehn Minuten sind wir dort."

I, dann lege ich mich erst gar nicht mehr zu Bett", meinte der Hauptmann, indem er sich auf die Bettkante setzte.Wo wollen Sie denn hin, Zelten?"

Dieser hatte sich erhoben und schritt nach dem Kleiderhalter, an welchem seine Uniform hing.

Ich hatte mein Taschentuch vergessen", erwiderte er und kramte in seiner Uniform. Während Esebeck mit Wiedenbrück plauderte, hatte der Oberstwachmeister sein Notizbuch nebst Bleistift hervorgezogen, es in sein Taschentuch verborgen und dieses, als er in sein Bett zurückgekehrt, unter das Kopfkiffen gelegt.

Der Zug ftihr langsam, ein Zeichen, daß er sich der Hauptstation näherte, und der Hauptmann trat wieder an's Fenster.

Jetzt zog Zelten sein Notizbuch hervor, entnahm demselben das Blatt, das die Tafelrunde darstellte, und sing an auf der Rückseite desselben seine Notizen zu machen.

Wir wollen die Vorfälle genau notieren", sagte er.

Frankfurt", tönte der Ruf des Schaffners. Esebeck hatte sich weit aus dem

Fenster hinausgelehnt und schon von weitem erblickte er mitten unter den Reisenden, die den Nachtzug benutzen wollten, einen Offizier, der die Wagenreihe entlang spähte.

Hier, Herr Kamerad, Sie suchen mich jedenfalls, Hauptmann von Esebeck."

Stimmt, Herr Hauptmann", sagte der Etappen-Kommandeur, indem er näher trat und die dargebotene Hand ergriff,aber wie wissen Sie"

O, wir wissen alles, wir kommen dafür auch aus Frankreich eben zurück. Sie bringen mir Grüße vom Rittmeister von Berneck, meinem lieben Freunde, nicht wahr."

Na, wenn Sie es schon im Voraus wissen", lachte der Offizier, dann brauche ich es Ihnen nicht mehr mitzuteilen." Lachend erzählte der Hauptmann dem Kame­raden von seinem Freunde, demSicherheits-Kommissarus", und ließ sich dann des Genaueren von dem Offizier beschreiben, wie Berneck ausgesehen, ob er verwundet gewesen, ob er heiter und guter Laune oder ob er gedrückt erschien.

Bei guter Laune schien er mir sogar sehr zu sein", erwiderte der freundliche Etappen-Kommandeur, denn er war, als er mich bat, den Gruß an Sie zu bestellen, so vergnügt, als ob er das große Los gewonnen hätte."

Nach einer Weile verabschiedete sich der Offizier und bald ging auch der Zug weiter. Der Hauptmann kam in's Koupee zurück, erzählte, wie er sich richtig nicht in seinem Freunde Berneck, demSicherheits-Kommissarus", getäuscht habe, teilte auch den Kameraden das mit, was er von dem Besteller des Grußes über Berneck's Be­finden erfahren, und schloß mit den Worten:

So, und nun wollen wir einmal gehörig ausschlasen, jetzt wird es Ruhe geben."

Damit legte er sich mit dem angenehmen Bewußtsein, nun nicht mehr gestört zu werden, nieder.

Es war inzwischen nicht mehr weit von Mitternacht, als der Zug weiter m die Nacht hinausstürmte. In dem Schlaf-Koupee war es bald still geworden, und der Hauptmann war bereits nach wenigen Minuten eingeschlafen. Der Zug fährt jedoch von Frankfurt am Main bis zur nächsten Haltestation nur kaum 10 Minute», und so kam es, daß der Hauptmann gerade 4'/, Minuten geschlafen hatte, als der