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Amts- und Anzeige-Matt für den Oberamts-Bezirk Nagotd.
74. Jahrgang.
164.
Amtliches.
Nagold.
Bekanntmachung.
In Ettmannsweiler ist die Maul- und Klauenseuche anSgebroche«.
Den 18. Oktober 1899.
K. Oberamt. Ritter.
Bekanntmachung
In Bösin gen ist die Maul- und Klauenseuche chusgebrochen.
Außer Gehöftsperre wurden weitere folgende al lgemeine Schutzmaßregeln angeordnet:
1) Sämtliche Wiederkäuer und Schweine in der Gemeindemarkung Bösingen werden unter polizeiliche Beobachtung gestellt und dürfen ohne oberamtliche Genehmigung aus der Gemeindemarkung nicht entfernt werden. Jedoch wird den Besitzern seuchenfreier Gehöfte die Bewirtschaftung ihrer auf angrenzenden Markungen gelegenen Grundstücke gestattet.
2) Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch die Gemeindemarkung Bösingen wird verboten, desgleichen
3) die gemeinschaftliche Benützung von Brünnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine.
4) Das Weggeben von Milch aus Ser Gemeinde Bösingen ist verboten.
Vorstehendes wird unter Hinweisung auf die bekannten Folgen der Zuwiderhandlung gegen die ergangenen Anordnungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Nagold, den 19. Oktober 1899.
_ K. Oberamt. Ritter.
Neuenbürg.
Bekanntmachung, betreffend die Maul- und Klauenseuche.
Nachdem festgestellt, daß die Maul- und Klauenseuche in den Oberamtsbezirk Neuenbürg wieder durch Häudlervieh eingeschleppt worden ist, wird mit Rücksicht auf die drohende Gefahr der weiteren Ausbreitung der Seuche das Umher- treibeu von Rindvieh und Schweinen im Hausierhandel innerhalb des Oberamtsbezirks Neuenbürg bis 30. November dS. Js. verboten.
Den 18. Oktober 1899.
_ K. Oberamt. Gö bel, Amtmann.
K. Amtsgericht Nagold.
Bekanntmachung,
betr. das Grundbuch und die Formulare zu demselben.
Nachdem seitens des Kgl. Justizministeriums mit Erlaß vom 5. ds. Mts. dem Amtsgericht eröffnet worden ist, daß von der W. Kohlhammer'schen Druckerei in Stuttgart demnächst mit der Versendung der für jedes Grundbuchamt vorläufig bestimmten Anzahl dieser Formulare begonnen werden wird und daß die für die einzelnen Grundbuchämter bestimmten Formulare unter der Adresse „Schultheißenamt N. zu Händen des künftigen Grundbuchbeamten" in die Gemeinden versandt, und die Pakete überdies mit der Aufschrift versehen werden: „Grundbuchformulare sorgfältig und trocken zu verwahren, und «»eröffnet dem für das Grundbuchamt vorgesehenen Beamten auf Verlangen zu übergeben", werden die Schultheißenämter hiemit angewiesen, die einkommenden Pakete mit Grundbuchformularen sorgfältig aufzubewahren, und in den Fällen, in welchen nicht der Ortsvorsteher bezw. Ratsschreiber der betreffenden Gemeinde für das Grundbuchamt vorgesehen ist, den vorgesehenen Grundbuchbeamten von dem Eingang der Formulare zu benachrichtigen, und ihm bei seinem demnächstigen Erscheinen das Paket ««eröffnet zu übergeben; an die für die Grundbuchämter vorgesehenen Beamten aber ergeht die Weisung, nach erhaltener Nachricht von dem Eingang der Grundbuchsormulare, dieselben in thunlicher Bälde zu übernehmen und nach Uebernahme der Formulare den jedem Paket angeschloffenen Entwurf einer Empfangsbescheinigung auszufüllen und alsbald dem Amtsgericht zu übersenden, eventuell auch Anstände hinsichtlich des Druckes und der Beschaffenheit der Formulare und hinsichtlich der in den Empfangsbescheinigungen bezeichneten Zahl der einzelnen Bogen an das Amtsgericht zu berichten.
In gleicher Weise haben die für das Grundbuchamt ihrer Gemeinde vorgesehenen Ortsvorsteher bezw. Ratsschreiber sofort nach dem Eintreffen der Formulare zu verfahren.
Für eine unversehrte Uebergabe der Pakete mit den Formularen an die vorgejehenen Grundbuchbeamten sind dir Ortsvorsteher haftbar gemacht.
Die Zahl der für die einzelnen Grundbuchämter be-
Nazold, Donnerstag -eu 19. Oktober
stimmten Formulare wird den Grundbuchbeamten durch ein im Paket enthaltenes Begleitschreiben bekannt gegeben.
Die Schultheißenämter werden ferner angewiesen, falls sie bis zum 10. Dezember d. I. eine Sendung von Grundbuchformularen überhaupt nicht erhalten haben, hievon alsbald dem Amtsgericht Anzeige zu erstatten.
Sofern ein Grundbuchbeamter für seinen Bezirk die Einführung des Realformulars allgemein, oder wenigstens für bestimmte Arten von Grundstücken (z. B. für Gebäude) für angezeigt halten sollte, so hätte er die hiezu gemäß Z 22 Adf. 2 der Justizministenalverfügung vom 2. Sept. d. I. erforderliche Genehmigung der Civilkammer des Landgerichts nachzufuchen und im Falle der Erteilung der Genehmigung die erhaltenen Personalformulare und Grundstückregister dem Amtsgericht zu übersenden.
Realsormulare werden den Grundbuchämtern nur auf besondere Bestellung zugeliefert. Der hinter S. 2 einzulegende Einlagebogen des Realformulars ist nur für ausnahmsweise Bedarfsfälle bestimmt.
Die für die Grundbuchämter vorgesehenen Beamten erhalten den Auftrag, einen etwaigen Bedarf an Realformularen spätestens b:s zum 1. Dezember d. Jrs. durch Vermittlung des Amtsgerichts bei dem Justizministerium anzumelden.
Die Grundstückregister sind sofort nach ihrer Anlegung (vergl. tz 106 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Justizministerial- Versügung vom 2. Sept. d. I.) durch die Grundbuchämter dauerhaft einbinden zu lassen; die Rechnungen Über die Einbandkosten sind nach erfolgter Beurkundung durch den Grundbuchbeamten dem Amtsgericht vorzulegen.
Nagold, den 18. Oktober 1899.
Oberamtsri chter: Sigel.
Seme Majestät der König haben Allergnädigst zu verfügen geruht: Freiherr v. Gültlingen Leutnant im Infanterie-Regiment Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 12b, unter Enthebung von dem Kommando in Preußen als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, in das 10. Infanterie-Regiment Nr. 180 zu versetzen.
HagLS-HleuitzLeLten.
KesLschss NM.
Nagold. 17. Okt.
Einem Beschluß des Ausschusses des hies. „Vereins für Geflügelzucht- und Vogelfreundr" zufolge wird letzterer während der beiden letzten Weihnachlsfeiertage im Gasthof z. „Hirsch" hier die erste Kanarienausstellung abhalten, mit welcher eine Prämierung und Lotterie verbunden sein wird. Der Ausschuß ist zugleich auch der Frage der Gründung einer Eierverkaufsgenoffenschaft im Bezirke nahe getreten und wird dieser Angelegenheit im Laufe dieses Winters ein erhöhtes Interesse zuwenden, so daß zu hoffen ist, diese für Produzenten wie Konsumenten ebenso nützliche als notwendige Einrichtung bis nächstes Frühjahr ins Leben treten zu sehen. —
Unserem Bericht über die Einweihung der Wasserlei tun gen der Masse rver sorg ungs gruppe des nördlichen Schwarzwaldes in!Nr. 163 ds. Bl. tragen wir noch folgendes nach: Die Gruppe umfaßt 27 Gemeinden mit 6907 Einwohnern und zwar 17 Gemeinden aus dem Oberamt Calw und 10 Gemeinden aus dem Oberamt Nagold. Die Quelle entspringt dem Buntfanvstein bei der Kälbermühle, die 595 m hoch liegt; das klare Wasser wird 300 m hoch in das Hauptreservorr bei Aichelberg ge- pumpt und von hier aus in eisernen Röhren mit zusammen 90 Kilometer Länge, abgesehen von den Hausleitungen, in die beteiligten Orte geleitet. Das Reservoir hält eine Wassermenge von 620 Kubikmeter oder 2067 Eimer. Die Kosten des gesamten Werkes betragen 900000 wozu ein Staotsbeitrag von 280000 ^ gereicht wurde. Erbauer des großartig angelegten Werkes ist Oberbaurat o. Ehmonn in Stuttgart. Die Quelle liefert 22 Liter in der Sekunde und würde für das doppelte Bedürfnis vollständig ausreichen. Das Werk wird durch die Wasserkraft der großen Enz, die 100 Pferdekräften entspricht, getrieben. —
Auf einen eigenen Kniff sind (wie aus dem Oberamt Besigheim gemeldet wird) die Vertreter einer Leipziger Firma gekommen, indem der eine jetzt, wo der Landwirt Geld eingenommen hat, bei demselben vorspricht und Waren verstellt, die so ziemlich preis- würdig sind; bald nach Ankunft der Sendung kommt der Kollege desselben, stellt sich recht überrascht, daß „der andere" schon dagewesen und spricht zu, nun doch noch eine Bestellung zu machen, da sie beide infolge ihrer diesmaligen unliebsamen Kreuzung des Weges jetzt um so länger nicht mehr in die Gegend kommen können; man läßt sich herumbringen und bekommt diesmal die jämmerlichste Schundware, die kaum den dritten oder vierten Teil ihres Preises
1899.
wert ist. Es liegt hier offenbar ein planmäßiges Verfahren zur Uebervorteilung der Landleute vor. Es sei hiermit vor diesen aufdringlichen Leuten gewarnt.
L. Herrenberg, 18. Okt. Der Schwarzwaldverein für Gemeinde- und Corporationsbeamte hatte letzten Sonntag hier eine Versammlung, an der sich ca. 50 Mitglieder beteiligten. Der Vorstand desselben, Stadtschultheiß Glückler von Rottweil, referierte einesteils über die im Juli d. I. zu Reutlingen stattgrhabte Landesversammlung, ihre Arbeit und ihren Ertrag, andernteils über die Grundbuchführung und die Obliegenheiten des Nachlaßgerichts nach dem bürgerlichen Gesetzbuch. Letzteres sich nach gewissen, für diese Beamten besonders wichtigen Seiten noch näher anzusehen, wurde auf 12. Dez. d. I. eine weitere Versammlung in Horb abzuhalten beschlossen.
Freudenstadt, 17. Okt. Heute früh verließen die seit Donnerstag Abend hier einquartierten Offiziere des 16. Armeekorps wieder unsere Stadt, um heute imMurg- thale, auf dem Ruhestein und gegen Achern zu taktische Aufgaben zu lösen. Wie an jedem Uebungstage versammelten sich auch heute wieder zahlreiche Einwohner vor dem Posthotel, um den vielgenannten und vielgepriesenen Armeeführer, den Grafen v. Häseler, «breiten zu sehen.
Tübingen, 17. Okt. Am Samstag 29. Okt. nachm. 2'/s Uhr findet im großen Museumssaale hier die diesjährige Hauptwanderoersammlung der Deutschen Partei statt.
Zur Reichstagsersbtzwahl im fünften Wahlkreise. In den vier Oberämtern des Wahlkreises ging es am Samstag und Sonntag recht lebhaft zu. In Urach sprach am Samstag abend „Genosse" Schlegel, am Sonntag Brinzinger, der Demokrat mit dem nationalen Rockfutter. Das Wahlkomite für Geß erläßt folgenden Aufruf: „An die Wähler des 5. Wahlkreises!" Der seitherige demokratische ReichstagSabgrordnete Brodbek hat das ihm anvertraute und von ihm übernommene Mandat niedergelegt. Am 27. Okt. ds. Js. findet die Ersatzwahl statt. Beider letzten Wahl hat im ersten Wahlgang unser Kandidat, Reichsgerichtsrat und Gemeinderat G«ß in Eßlingen, die meisten Stimmen erhalten, in der Stichwahl aber ist er, obwohl ihm 8846 Stimmen zugefallen sind, gegenüber dem Kandidaten der vereinigten Parteien, der Sozialdemokratie und der Demokratie, unterlegen. Unser früherer Kandidat Geß hat unserer Bitte, die Kandidatur wieder zu übernehmen, entsprochen. Er hat uns erklärt, daß er sich entschlossen habe, seine Bürgerpflicht zu erfüllen und den patriotischen Wählern, welche ihm in so großer Anzahl früher ihr Vertrauen entgegen gebracht haben, treu zu bleiben. Aus Wahlreisen verzichte! unser Kandidat; er glaubt annehmen zu dürfen, daß die Wähler dies billigen werden, da seine Person und seine patriotischen Grundsätze im Wahlkreis überall bekannt sind. Wir werden auch diesmal von den Parteien der Sozialdemokratie und der Demokratie bekämpft werden. Unser Kandidat hat in seiner seitherigen parlamentarischen Wirksamkeit gezeigt, daß er keine Parlei- interessen verfolgt, sondern daß er nur Ein Ziel vor Augen hat, nämlich das Wohl des Vaterlandes. Wir wenden uns gegenüber jenen Parteien an das Bürgertum! Wir hegen die zuversichtliche Hoffnung, daß im Hinblick auf den Ernst der Zeit alle patriotischen Bürger sich zusammenscharen und mit aller Kraft eintreten werden für das Wohl des erprobten Kämpfers, für die Einheit und Macht des deutschen Vaterlandes, für das Wohl unserer württ. Heimat, für die Rechte des Volkes, für Gerechtigkeit und Ordnung. Mitbürger, die ihr treu zu Kaiser und König stehet, wählet mit uns den Landtagsabgeordneten und Gemeinderat Geß von Eßlingen."
Von den Fildern, l6. Okt. Der Herbstvrrkehr hat neuerdings einen solchen Umfang angenommen, daß die Filderbahn nicht mehr imstande ist, denselben zu bewältigen. Es müssen deshalb die Frachtgüter der Gemeinden Plieningen und Möhringen durch Fuhrwerke nach Vaihingen befördert und der Staatsbahn übergeben werden.
Stuttgart, 16. Okt. Die in den letzten 20 Jahren sowohl vom Reich als auch von Württemberg und den einzelnen Bundesstaaten bewilligten Erhöhungen der Beamtengehälter haben zur Folge gehabt, daß noch auf Grund der allen Gehaltssätze pensionierte Beamte 'n verschiedenen Städten des Reiches, Zulagen zu ihren Ruhegehältern erwarten. Schon bei verschiedenen maßgebenden Stellen sind Bittschriften eingelaufen, aber die Petenten haben überall den Bescheid erhalten, daß die nach den alten Gehaltssätzen frstgestellten Pensionen von den neu bewilligten Gehaltserhöhungen in keiner Weise beeinflußt würden. Bei dieser Entscheidung wollen sich aber die alten Pensionäre nicht beruhigen, sie wollen vielmehr, wie verlautet, mit ihren Bittgesuchen wieder Vorgehen. Diese alten Staatsdiener befinden sich seit längerer Zeit insofern in einer gewissen