ein andere- Mal zu verschieben, er ließ sich indessen nicht von seinem Vorhaben abbringen, da er nach seinen früheren glänzenden Erfolgen mit derselben Maschine nicht an ein Mißlingen glaubte. Es gelang ihm auch thatsächlich, trotz deS ungünstigen Wetters aufzusteigen und in einer Höhe von 1015 m dann einen halben km in beliebiger Rich­tung zu schweben, aber plötzlich, als er im Begriff war, niederzugehen, überschlug sich die Flugmaschine und stürzte schwer zu Boden, dm tollkühnen Luftschiffer unter ihrer Last begrabend. Wie sich später herausstellte, war bei dem Kampf gegen den Wind eines der Seile gerissen, und damit verlor die Maschine ihren Halt. Pilcher erlitt bei dem furcht­baren Sturz eine« Bruch beider Beine, sowie des Rückgrats, -und liegt nun im Haus seines Gönners, Lord Braye, hoff­nungslos darnieder. _

Die neueste Nummer des prakt. Ratgebers im Obst« und Gartenbau bringt allgemein interessante Angaben, wie Wallnüfse zu reinigen und aufzubewahren sind. Sie werden wiederholt in reinem Wasser gewaschendurch Umrühren mit der Hand werden sie von selbst sauber. Das Trocknen hat in der Sonne, niemals im Backofen zu geschehen. Vor Regen sind sie zu hüten sie werden durch Regen grau und unansehnlich ebenso dürfen sie nachts nicht dem Tau ausgesetzt werden. Erst wenn die Sonne die Nüsse völlig abgetrocknet hat. sind sie zu lagern. Gut gereinigte und getrocknete Nüsse behalten ihr gutes Aussehen und den angenehmen Geschmack ein volles Jahr.

Vermischtes.

Pfandrecht des Vermieters in der Ueber- gangszeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch wird einstweilen auch nach seinem Inkrafttreten nicht zur unumschränkten Herrschaft gelangen, vielmehr auf manche, schon vor dem 1. Januar 1900 begründete Rechtsverhältnisse überhaupt nicht anwendbar sein, an­deren gegenüber seine Herrschaft mit den bisherigen Gesetzen teilen. Obenan steht die Miete an Wohnungen und Geschäftsräumen. Keineswegs findet auf solche vor dem 1. Januar 1900 entstandene Mietverhältnisse das bürgerliche Gesetzbuch von diesem Tag ab Anwendung. Wer z. B. am 1. Oktober 1899 eine Wohnung mit Sjährigem Kontrakt bezog, untersteht ebenso wie sein Wirt grund­sätzlich für die Dauer des Mietvertrags dem heutigen Recht. Erst wenn im Laus der Kontraktszeit eine Kündiguugsmöglichkeit eintritt, die der Kontrakt oder das ihn ergänzende bisherige Gesetz gewährt, und diese ungenützt vorübergelassen wird, so wird von dem Tag, an dem bei Benutzung dieser Kündigungsmöglichkeit der Mietsver­trag aufgelöst wäre, das Recht des Bürger!. Gesetzbuchs an Stelle der bisherigen Gesetze für das Mietsoerhältnis maßgebend. Gleich- giltig ist dabei, ob die Kündigungsmöglichkeit aus seiten des Vermieters oder des Mieters oder beiderseits bestand. Anderen Vorschriften unterliegt jedoch das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den in die Mietsräume eingebrachten Sachen. Da es nicht ein Teil des Mietsverhältnisfes, sondern eine seiner Folgen ist, so unterliegt es nicht notwendig und ohne weiteres seinerseits dem neuen Recht, sobald das Mietsoerhältnis selbst dem neuen Recht unterstellt wird. Nach ausdrücklicher, für die Uebergangszeit gegebener Vorschrift bleibt vielmehr ein derartiges, zur Zeit des

Inkrafttretens des Bürgerl. Gesetzbuchs bereits vorhandenes Pfand­recht mit dem ans den bisherigen Gesetzen sich ergebenden Inhalt und Rang bestehen. Das neue -gesetzliche Pfandrecht des Ver­mieters ist gegenüber dem landrechtlrchen im Interesse des Mieters wesentlich eingeschränkt hinsichtlich der Ansprüche, zu deren Siche­rung es diene» soll, wie auch hinsichtlich der Sachen, die von ihm ergriffen werden. Während gegenwärtig ein Pfandrecht besteht wegen aller Ansprüche aus dem Mietsvertrag, insbesondere auch wegen der erst zukünftig fällig werdenden Entschädigungs- und Zinsforderungen, wird es im Bürgerl. Gesetzbuch nur fällige Gnt- schädigungssorderungen, und ferner nur für die Zinsforderungen des lausenden und des folgenden Mietsjahres gelten. Ergriffen von dem Pfandrecht werden nach neuem Recht nur die einer Pfändung nicht unterworfenen Sachen des Mieters selbst, nicht wre bisher auch die Sachen seiner Ehefrau und seiner in väterli­cher Gewalt befindlichen Kinder. (Schluß folgt.)

Von einer lustigen Dreschgeschichte weiß das Echo von Maiengrün" aus Dottkin zu berichten. Der Sonnen­wirt hat mit honorablen Herren in gehobener Stimmung einen Vertrag abgeschlossen, dahingehend: die 4 Herren verpflichten sich, eine bestimmte Anzahl Garben innerhalb 3 Tage» mit dem Pfleget zu dreschen; ist die Arbeit jedoch innerhalb dieser Zeit nicht fertig, so haben die Herren eine Entschädigungssumme von SO Franken an den Wirt zu bezahlen. Der Wirt seinerseits mußte aber jedem Drescher täglich 5 Franken bezahlen und daneben soviel zu essen und zu trinken geben, als jedem beliebte. Dies letztere bildete aber das Häckchen, durch welches der Wirt zu gewinnen hoffte, und siehe er hatte sich nicht getäuscht; denn gleich am l. Tage bewirkte Liese Bestimmung eine solche Lähmung unter den Dreschpflegel, daß dieselben gegen Abend nicht mehr recht in der Luft tanzen wollten und am 2. Tage gar nicht mehr in Funktion gesetzt wurden.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

Adressierung von Postsendungen und Tele­grammen. Mit der Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart mehren sich, laut einer Bekanntmachung d. N. T., die Fälle, in welchen Postsendungen und Telegramme an Geschäfts­häuser wegen ungenügender Adresse nicht bestellt werden können. Die Angabe von Bor- und Zunamen genügt nicht, da zufällig mehrere Personen dieselben Namen führen können. Es sollte deshalb niemals unterlassen werden, Straße und Haus­nummer anzugeben; bei Sendungen an Handelsgeschäfte sollte außerdem in der Aufschrift anstatt der BezeichnungHerrn" die BezeichnungAn die Firma" angewendet werden. Es liegt im eigensten Interesse der in Betracht kommenden Firmen, auf eine richtige Adressierung der Sendungen an ihre Stuttgarter Ge­schäftsfreunde hinzuwirken.

Calw, 9. Okt. (Korr.) Seit Eintritt der günstigen Witterung schreiten die Herbstgeschäfte des Landmanns rasch voran. Die Kartoffelernte ist fast überall beendet und die Aussaat der Winter­frucht hat begonnen. Zum großen Schaden für die Saat treten in diesem Jahr die Mäuse massenhaft auf.

» Zentralvermittlungsstelle für Obstverwertung, Stuttgart, Eßlingerstraße IS II. In der abgelaufenen Woche sind bei uns eingegangen: Angebote: Tafeläfel 5000 kx, Tafelbirnen 600 kx, Zwetschgen (gebrochene) 1500 Hagenbutten 1200 kK. Nachfrage: Tafeläpfel 1600 bK, Mostäpfel 26 000 kx, Mostbirnen 5000 Die Vermittlung geschieht unentgeltlich. Vorschrif­

ten und Formulare sind prompt und franko erhältlich. Obst­preise. (Berichre der Zentralvermittlungsstelle für Obstverwertung in Stuttgart. Stuttgart, (La §ros-Markt bei der Markthallevom 7. Okt: Tafeläpfel 10-18 -s, Tafelbirnen 10-30 ^s, Zwetschgen

913 Pfirsiche 60 ^f, Apfelquitten 1618 Himbeeren SO Preiselbeeren 35 Brombeeren 2530 ^s, Nüsse 2035 Hagen-

butten 30per'/z kx. (Wilhelmsplatz): Moitäpfel württemb. ^ 7.20, Moitäpfel ausländische ^ 5.50 bis ^ 6. per Ztr. Berlin, La gros-Markt in den Zentralmarkthallen am 6. Okt.: Tafeläpfel einheimische 812 Gravensteiner 1713 ^s, Tafel­birnen einheimische 816 ^s, Bergamotte 1012 Pflaumen einheimische 68 Preiselbeeren schwedische 2728 per »/, bx. Zufuhren genügend, Markt lebhaft, Pflaumen gut gefragt.

Fellbach, 7. Okt. Gegenwärtig kommen auf dem hiesigen Bahnhof täglich 35 Waggons Mostobst zum Verkauf; für den Ztr. werden ^ 5.50 bis ^ 6.20 bezahlt. Das Obst wird meist von hiesigen Händlern auf dem Stuttgarter Obstmarkt aufgekauft und hier abgesetzt.

Horb, 9. Okt. Die Nachfrage nach Hopfen war im Laufe der vergangenen Woche, trotz der starken Angebote und ziemlich niederen Preisen, eine sehr spärliche. Der Preis betrug 7030 Mark nebst kleinen Trinkgeldern.

Untertürkheim, 10. Okt. (Korr.) Wsinkäufer wird es in­teressieren, zu erfahren, daß Heuer die Belaubung der Reben hier eine vorzügliche und der Reifegrad der Trauben sehr befriedigend ist, sodaß sie vertrauensvoll eingeladen werden können, sich durch Besichtigung der Weinberge selbst davon zu überzeugen.

Stuttgart, 7. Okt. (Schlachtoiehmarkt.) Zugetrieben wurden: 35 Ochsen, 77 Farren, 100 Kalbeln und Kühe, 225 Kälber , 326 Schweine. Unverkauft blieben: 0 Ochsen, 26 Farren, 54 Kalbeln und Kühe, Kälber, Schweine. Erlös aus */, Lss Schlacht­gewicht: für Ochsen 6870 für Farren 5256 für Kalbeln und Kühe 5062, für Kälber 6480 ^s, für Schweine 4858

Konkurs-Gröffnnngen.

K. Amtsgericht Eßlingen. Ernst Biss eg er, Gärtner in Eß­lingen, mit unbek. Aufenth. abw. K. Amtsgericht Göppingen. Georg Maunz, Kaufman in Kleineislingen.

skoeanentset»«» I.Io^«t, lkeevaea. Ein Beweis für die große Bedeulung des Norddeutschen Lloyd ist die Thatsache, daß der Verbrauch an Kohlen sich auf den Lloydschiffen in einem Jahre dem Werte nach auf etwa 12 Millionen ^ beläuft. Die Dampfer des Lloyd fahren von Bremen nach New-Iork, Baltimore, Galve- ston, Brasilien, La Plata, Oftasien, Australien.

Im Verlag von I. Perthes in Gotha ist soeben eine politisch­militärische Karte von Südafrika zur Veranschaulichung der Kämpfe zwischen Buren und Engländern mit statistischen Begleitworten, bearbeitet von P. Langhans, erschienen, die den Zeitungslefern bestens empfohlen «erden darf. Die reichhaltige Karte, im Maßstab von 1:4000000, giebt zugleich die Standorte der englischen Kolonialtruppen, die militärische Organisation der Burenstaaten, die Eisenbahnen, Telegrafen und Dampferlinien, die Hauptreks der Buren uud ihre Städtegründungen, sowie ihre Gold­felder an. Zu beziehen durch die G. W. Zaiser'sche Buchhand­lung, Nagold.

müssen um noch Aufnahme zu finden aufgegeben werden für das Montagblatt längstens Montag Vormittag 8 Uhr,

Mittwochblatt Dienstag Nachmittag 2 Uhr,

Donnerstagblatt Donnerst. Vormittag 8 Uhr,

Samstagblatt Freitag Nachmittag 2 Uhr.

Druck und Verlag der G. W. Zaiser 'schen Buchhandlung (Emil Zaiser) Nagold. Für die Redaktion verantwortlich: K. Paur.

Emmingen: Gültlingen:

Pfrondorf: Unterthalheim:

Amtliche

K. Gerichtsnotariat Nagold.

Gläubiger-Aufruf.

Im verflossenen Monat Geptbr. ds. Js. sind im diesseitigen Nota­riatsbezirke nachfolgende Teilungsgeschäfte angefallen und zwar:

Nagold: Wagner. Fritz, Schuhmacher, Eventualteilg.

Katzenwadel, Jak. Friedr., pens. Oberlehrer, dto.

Stickel, Gottliebin, led. Taglöhnerin, Rsalteilung.

Köhler, Johann Friedrich, Bierbrauer, dto.

Hermann, Joh. Jak., Holzmachers Ehefrau, Eventualteilg. Huber, Johann Bernhard, Bahnwärter, dto. Heugel, Johann Michael, Müller. Realteilung. Haiterbach: Helber,Jul., Gutsbes. Ehefrau vonAltnuifra, Eventualteilg. Graf, Gottlob. Zimmermanns Ehefrau, dto. Zeiler, Christiane, led., oollj., Realteilung. Braun, Philipp, led. Schreiner, Realteilung. Götz, Joachim, Küfers Ehefrau, Eventualteilg.

,, Wößner, Friedrich, Schmied, dto

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 8 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden.

Den 9. Oktober 1899.

K. Gerichtsnotariat:

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