Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagotd.

74. Jahrgang.

Erscheint

Monlag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.

Auflage: 1800.

Preis vierteljährl. hier mit Trägerlohn SO im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 20 -s.

Monatsabonnements nach Verhältnis.

^ 124.

Amtliches.

Die Ortsbehör-en

werden unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Ver- waltungsrats der Gebäudebrandverficherungsanstalt vom 19. Juli d. I., (Min.-Amtsbl. S. 256). betr. die Einleitung der JahreSschätzung der Gebäude, beauftragt, mit den Einleitungen zu der JahreSschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden nnd der hienach auf 1. Januar 1900 zu vollziehenden jähr- lichen Aenderung der Feuerverstcherungsbücher alsbald zu beginnen.

I) Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen «inzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlage«, nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben. Zu diesem Zweck erhalten die Gemeindebehörden untzr Hin­weisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziffer 9 Absatz 1 bis 5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe Seite 18 11t. s.) den Auftrag, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichneten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweiller, unter Berück- sichtigung der nachstehenden Bestimmungen (Ziff. 1 und 2) zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aender­ungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerverstcherungsbuchs vorzunehmen und von den hie­nach sich ergebenden Aenderungsanträgen dem K. Oberamt Anzeige zu machen.

Im Einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:

1) die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate. Werkbänke, Fachgestelle, Trans­missionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl, des Materials, Maßes,

- beziehungsweise Gewichts und des mutmaßlichen Werts derselben) zu bezeichnen, damit daraus entnommen werden kann, ob zu ihrer Einschätzung die Absendung des Bauinspektors erforderlich ist. Dabei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen u. Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezubehörden erscheinen, in das Anmeldeverzeichnis aufzunehmen sind. Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Ver­sicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.

Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu verein­fachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zube­hörden die Benützung tabellarisch angelegterAnmeldungs- sormularien, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.

2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.

Die Schätzung derselben ist in der Regel von der Schätzungskommifsion und zwar so zeitig in Angriff zu nehmen, daß solche bei der Ankunft des Bauin­spektors beendigt und deren Ergebnis in das Schätzungs- Protokoll eingetragen ist.

Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.

3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feueroersicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelverstcherungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zu­behörden mitunter noch Vorkommen, sowie Versiche­rungen von solchen Objekte«, welche dem Zwang der LaudeSänstalt unterliege«, bei Privatgesellschaften ver­miede« werden.

Die Vorlage der Verzeichnisse, bezw. Fehlberichte hat bis

späteste«« SO. September ds. I«.

zu erfolgen. Später einkommende Anmeldungen können als außerordentliche, auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden.

II) Die JahreSschätzung hinsichtlich derjenigen Gebäude welche » ich 1 zu den Fabriken oder sonstigen größeren ge­werblichen Anlagen gehören, ist zu Anfang Oktober einzu­leiten.

Nagold, Donnerstag de» 10. Äugust

ZudiesemZweck sind diriGebäudeeigentümer zurAnmeldung bei der ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Aende­rungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, worauf die Durchsicht des Feuerverstcherungsbuchs vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aenderungsanträgen

spätest-«» kt« IS. Oktober b». A-.

hieher Anzeige zu erstatten ist.

Bei der Durchsicht des Feuerversicherungsbuchs haben die Gemeinderäte, insbesondere bezüglich neuer oder neu eingeschätzter Gebäude, eine Vergleichung der Brandver­sicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen. Bei vorkommenden Anständen ist hieher Vorlage zu machen.

Im übrigen haben die Gemeinderäte die Verficherungs- anschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Werts­verminderung erlitten haben und deshalb in dem Verstche- rungsanschlag zu ändern seien, oder ob nicht eine Aenderung in der Klassifikation einzutreten habe. Es find hiebei na­mentlich die Vorschriften in Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und andere außergewöhnliche Entwertungsurfachen sorgfältig zu beachten.

Zu der Prüfung der Verstcherungsanschläge durch den Gemeinderat find die Orlsfeuerschauer mit beratender Stimme beizuziehen und es ist in den hieher zu erstattenden Berichten von dem Gemeinderat zu beurkunden, daß dies geschehen ist,

Nagold, den 8. August 1899.

K. Oberamt. Ritter.

Gestorben: Max Rath, Eisenbahnsekretär a. D-, 49 I. a., Stuttgart. August Ehmann, Reutlingen. Karoline de Bruyn, Bahnhof-Inspektors Wwe., 60 I. a., Stuttgart. Bertha Finkenbeine r, geb. Jacob, Stuttgart. Maria Dutt, geb. Göhring, Herrenberg. Luise Kahler, geb. Jerg, Calw.

Hages-Aeuigketten.

Deutsches Leich.

Nagold, 8. Aug. Von der Landesschulausstel­lung. Auch derSt.-Anz." berichtet sehr Günstiges über die Ausstellung des Seminars Nagold, wie folgt: Von den einzelnen Schulen interessieren begreiflicherweise die Lehrerbildungsanstalten in erster Linie. Sind sie doch be­rufen, die gewerbliche Fort- und speziell zeichnerische Vor­bildung der Lehrer bis nach den kleinsten und entferntesten Orten zu vermitteln. Während nun das früher sehr um­fangreich und gut vertretene Eßlinger Seminar diesmal gänzlich fehlt, hat sich Nagold in den Arbeiten der Präparandenanstalt, des Seminars und des dort abge­haltenen mehrwöchentlichen Zeichenkurses für Lehrer zu einer führenden Bedeutung aufgeschwungen. Alle Arbeiten nach Gips- und eigens für Lehrzwecke konstruierten Blechmodellen rc., der farbigen Schmetterlinge, Blätter, Pilze u. a. Pflanzenstudien, der zahlreichen sog. Stillleben bekunden ein bedeutendes künstlerisches Können und samt den geometrischen und Projektionszeichnungen in eigens herausgegebenen trefflichen Lehrgängen, die namentlich schon von den untersten Anfängen an eminent praktischer Art sind, und in dem weitgehenden Fachzeichnen eine seltene Schaffens­kraft und Schaffenslust und erregen daher allgemein eine freudige Bewunderung namentlich in den Kreisen der Lehrerschaft.

Nagold, 8. Aug. Der heutigen Sitzung des inter­nationalen tierärztlichen Kongresses in Baden-Baden wohnte der Großherzog, welcher von Mainau hier eingetroffen war, vom Anfänge bis zum Schluffe bei. Derselbe wurde vom Staatsminister Eisenlohr empfangen und hielt eine kurze Anrede in französischer Sprache, in welcher er seiner Freude Ausdruck gab, an den Ve>Handlungen teilnehmen zu können, sowie die Teilnahme und das Interesse bekundete, welche er dem Kongreß entgegenbringe. Der Kongreß faßte folgenden Beschluß: Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche liegt es: 1) Die wissenschaftliche Erforschung dieser Seuche mit allen Mitteln zu betreiben;

2) Grenzsperre unter Ausdehnung derselben auf die ganze Grenze gegenüber dem verseuchten Ausland zu verhängen;

3) den Verkehr mit Havdelsvieh einer strengen veterinär­polizeilichen Ueberwachung dergestalt zu unterwerfen, daß das Vieh von Viehhändlern vor dem Feilbieten, der poli­zeilichen Beobachtung unterstellt wird; 4) daß Mager­milch und alle sonstigen Milchrückstände dauernd aus den Sammelmolkereien nur abgegeben werden dürfen, nachdem sie zuvor einer Temperatur ausgesetzt worden sind, welche die zuverlässige Ertötung des Jnfektionsstoffes verbürgt; 5) daß den Verwaltungsbehörden die Befugnis beigelegt

Insertions-Gebühr f. d. einspaltige Zeile aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bet einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig, je 6

Gratisbeilagen: Das Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

18SS.

wird, in geeigneten Fällen eine Tötung von Tieren, gegen Gewährung von Entschädigigungen für die daraus entstehenden Verluste an die Besitzer, anzuordnen; 6) die Anordnung, Leitung u. Ausführung der in Betracht kommenden veterinärpolizeilichen Maßregeln, wobei besonderes Gewicht strenge Durchsührung der Sperren und der Desinfektion der Kleider des Wartepersonals u. s. w. zu legen ist, im ganzen Lande einheitlich zu regeln.

Nagold, 6. Aug. Neue Postanweisungs­formulare sind vom Reichspostamt zur Einführung vor­gesehen. Bei denselben ist vor allem der Raum für die Mitteilungen, also der Abschnitt, der in den Händen des Empfängers verbleibt, fast noch einmal so breit wie bisher. Auf der Rückseite steht, entsprechend der neueren Bestimmung, daß der Tag für Postquittungen nicht mehr angegeben wird, nur kurz:Quittung des Empfängers. Umstehenden Be­trag erhalten. (Name) . ." Durch einen Strich ge- trennt stehen ferner folgende, bisher nicht auf den Formu­laren befindliche Angaben:Die Gebühr für Postanweisungen beträgt auf alle Entfernungen: bis 5 10 über

5 ^ bis 100 ^ 20 ^8, über 100 ^ bis 200 ^ 30 --8. über 200 ^ bis 400 ^ 40 ^s. über 400 ^ bis 600 ^ 50 -H, über 600 ^ bis 800 60 Das neue For­

mular ist bei dem Druck dsr zum 1. Okt. zur Einführung gelangenden Postanweisungen mit angehängter Postkarte zur Empfangsbestätigung bereits zur Anwendung gebracht.

Herrenberg. 9. Aug. Nach einer telegraphischen Mitteilung der 53. Infanterie-Brigade an das K. Oberamt, findet infolge schlechten Erntewetlers das Exerzieren bei Thailfingen und Hailfingen zunächst nicht statt, weshalb auch für die nächsten Tage die Einquartierung ausfällt.

Balingen, 8. Aug. (Korr.) Eine schöne Anerkennung wurde dem Ziegler Aurel Gulde in Unterdigisheim hiesigen Oberamts zu teil, indem ihm aus Anlaß der Rettung eines 8jähr. Mädchens vom Tode des Ertrinkens aus der hoch- angeschwollenen Beera am 22. Jan. 1899 mit Note des Finanzministeriums für diese Lebensrettung ein Gnadenge­schenk von 30 ^ aus dem Gratialienfond verwilligt wurde. Auch ist das Oberamt Balingen vom Kgl. Ministerium des Innern ermächtigt worden, Gulde wegen seiner mut­vollen That öffentlich zu beloben.

Stuttgart, 5. Aug. Für den Kaiser und sein Ge­folge find für die bevorstehenden Manöver 60 Reitpferde angemeldet worden. Zur Unterbringung derselben ist der sog. untere Stall vollständig neu hergerichtet worden und darf von jetzt ab nach der Fertigstellung von Niemand mehr betreten werden. Bei den Infanterie-Regimentern (ausschließlich Nr. 126) kommen, um die Truppenteile während den Herbstübungen auf die volle Etatsstärk« zu bringen, von morgen ab bis nach Beendigung der Herbst- Manövern pro Regiment 250275, bei der Kavallerie und den Pionieren 3050 Mann der Reserve zur Ein­ziehung.

Stuttgart, 7. Aug. Nachdem die gegenwärtig auf dem Truppenübungsplatz Münfingen befindlichen beiden Regimenter der 51. Jnfanteriebrigade letzten Samstag das Regimentsexerzieren beendigt haben, beginnen dieselben heute lt.St.-Anz." mit dem Gesechtsexerzieren und Ge­fechtsschießen im Gelände. Das 2. Brandenburgische Ulanenregiment Nr. 11, sowie das Schleswig-Holsteinsche Ulanenregiment Nr. 15 verlassen morgen ihre Garnison Saarburg, um nach dem Truppenübungsplatz zu marschieren, wo am 21. d. M. das Exerzieren der über die Dauer der diesjährigen Kaisermanöoer zusammengestellten Kavallerie, division ^ beginnt.

Stuttgart, 8. Aug. An der Kgl. Bauqewerkschule ist heute Mittwoch das Sommersemester geschloffen worden. Eine größere öffentliche Schlußfeier und Ausstellung von Gchülerarbeiten fand nicht statt. Zur Verteilung gelangten 22 Preise und 32 Belobungsdiplome und 40 lobende Er- wähnungen.

Stuttgart, 8. Aug. (Korresp.) Im April ds. Js. hat wiederum in Frankfurt a. M. ein öffentliches Wett­schreiben für Geschäftsstenographen aller Systeme statt­gefunden. Die Sache steht unter Leitung des Verlegers desFinanzherold" des Herrn Emden, der diese Wett­schreiben ins Leben gerufen hat. Das Ergebnis war. daß ebenso, wie im Jahre 1898, auch Heuer wieder alle Preise aufGabelsbergerianer fielen. Von den 42 abgeliefer­ten Arbeitern konnten 17 mit Geldpreisen bedacht werden.

Stuttgart. 8. Aug. Die auf Anfang Oktober d. I. in Ulm geplante Kreisobstausstellung des Donaukreises und des Oberamts Heidenheim, welche durch den Württ. Obstbauoerein ins Leben gerufen wird, verspricht eine für den württembergischen Obstbau nach Umfang und Charakter besonders bedeutungsvolle Veranstgltung zu werden. Aber nicht allein dem Obstbau, sondern auch dem Ackerbau sich