Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.

Auflage: 1800.

Preis Vierteljahr!, hier mit Trägerlohn 90 im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 .E 20 -s. Monatsabonnements nach Verhältnis.

Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

, 74. Jahrgang.

Insertions-Gebühr f. d. einspaltige Zeile aus gewöhnl. Schrift oder deren Raum bei einmalig. Einrückung 9 bei mehrmalig, je 6 -s.

Gratisbeilagen: Das Plauderftübchen und

Schwäb. Landwirt.

Nagold, Mittwoch den 7. Juni

^ 87.

Amtliches.

Bekanntmachung, betr. die Aufnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.

Auf den 1. Oktober ds. Js. können in die mit der hies. Anstalt verbundene Gartenbauschule wieder zwölf Zög­linge eintreten.

Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Prcxis des ländlichen Gartenbaus bekannt zu machen.

Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr, und zwar unter folgenden Bedingungen:

1) die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt Koben und das württembergische Staats­bürgerrecht besitzen,

2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,

3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens eine Fertigkeit, auch genügende Befähigung zur Ausfossung von gemeinverständlichen Lehrvorträgen haben.

Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung aus- weisen.

Vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme werden solche Bewerber finden, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei erstanden oder sich sonst mit Garten oder Wein­bau beschäftigt oder eine Ackerbauschule durchgemacht haben und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen.

Von denjenigen Bewerbern, welche die Aufnahmeprüf­ung bestanden haben, werden die 6 beste« und bedürftigsten als ordentliche Schüler, die folgenden 6 als außerordent­liche ausgenommen.

Kost und Wohnung erhalten die Schüler frei, die ordent­lichen auch den Unterricht, während die außerordentlichen hiefür ein Lehrgeld von 70 zu entrichten Huben. Da­gegen Huben sämtliche Schüler alle in der Schule und beim Gartenbau vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs voll­ständig mitzumachen.

Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen bis zu 6 Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein zweites Jahr in der Schule verbleiben können, wobei sie Kost und Wohnung und Unterricht gegen ihre Arbeit, unter Umständen auch noch einigen Taglohn erhalten können.

Die Bewerber werden aufgefordert, unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß eines Tauf­scheins, Impfscheins, gemeinderätlicher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Vermögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, auch, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nach­weisung ihres Militärverhältniffes. sich spätestens bis Samstag, de« 24. Juni d. I., schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher zu« rückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am Montag de« 3. Juli d. I. vormittags 7 Uhr.

hier einzufinden.

Hohenheim, den 18. Mai 1899.

K. Jvstitutsdirektion:

_Strebe!._

Nagold.

Bekanntmachung,

betr. die staatliche Bezirksrindviehscha«.

In Gemäßheit der im Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern vom 28. Dez. 1898 S. 435 und im Wochen­blatt für die Landwirtschaft vom 8. Januar 1899 Nr. 2 veröffentlichten Grundbestimmungen für die staatlichen Be­zirksrindviehschauen in Württemberg findet in Alteusteig auf dem von der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellten Musterungsplatz vor dem neuen Schulhaus am

Mittwoch den 28. Juni dS. Js. Bonn. 9 Uhr ei«e staatliche Bezirksrindviehscha« statt.

Zugelaffen «erden zu der Schau Zuchttiere des roten und Fleckviehs nämlich

u) Farren, sprungfähig, mit 26 Schaufeln;

d) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch, mit höchstens 3 Kälbern.

Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstuf­ungen zuerkaunt werden:

a) für Farren zu 140, 120, 100, 80 d) für Kühe zu 120. 100. 80, 60. 40

Uebrigens wird bemerkt, daß die Höhe, wie auch die -Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung erst bei

der Schau selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Tiere endgiltig festgesetzt wird.

Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem K. Oberamt bezw. dem Oberamtstierarzt unter Benütz­ung der von diesem zu beziehenden Anmeldescheine anzu­melden und spätestens bis zu der oben angegebenen Zeit auf dem Musterungsplatz aufzustellen. ,

Farren müssen mit Nasenring versehen sein und am Leitstock vorgeführt werden.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß verspätet angemeldete Tiere zur Teilnahme an dem Preisbewerb nicht berechtigt sind und daß Farren ohne Nasenring zurückge­wiesen werden.

Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes in ihren Ge­meinden bekannt zu machen.

Den 7. April 1899.

K. Oberamt. Ritter.

Die Gemeinde- «ud Tchulsoudspflegen

werden unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 15. v. Mts., Amtsblatt Nr. 12 S. 183, betr. die Einziehung der silbernen Zwanzigpfennigstücke, beauftragt, die bei ihnen vorhandenen und die umgehenden silbernen Zwanzigpfennig­stücke nicht mehr auszugeben, sondern von Zeit zu Zeit an das K. Kameralamt oder die Amtspflege in Zahlung bezw. zum Umtausch einzuliefern.

Nagold, den 5. Juni 1899. _ K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung.

In Alten steig.-Dorf ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Nagold, 6. Juni. 1899.

_ K. Oberomt. Schöller, Amtm.

Bekanntmachung.

In Effringen und Emmingen ist die Maul­und Klauenseuche ausgebrochen.

Nagold, den 6. Juni 1899.

K. Oberamt. Schöller, Amtm.

Gestorben: Amalie Haller, geb. Bayer, Cannstatt. Louis Frank, früh. Hofapotheker, 71 I. a., Cannstatt. Paul Schmitz, Kaufmann, 73 I. a , Stuttgart. Holbein, Keller­meister a. D., Stuttgart. Friedrich Bauer, Maler, 46 I. a., Tübingen. Purtz, Hauptmann a. D., 67 I. a., Ulm. Jakob Späth, Gipser und Maler, Oberndorf.

Die jüngste koloniale Erwerbung Deutschlands.

P Die Thronrede zur Eröffnung der spanischen Cortes hat die immerhin überraschende Bestätigung des schon vor längerer Zeit aufgetauchten Gerüchtes gebracht, wonach die Ueberlaffung des Spanien seit dem Friedensschlüsse mit Amerika noch verbliebenen kümmerlichen Restes seiner Colo­nialbesitzungen an Deutschland beabsichtigt sein sollte. Sie teilt mit, daß ein Abkommen mit dem deutschen Kaiser zur Unterzeichnung gelangt sei, welches die Abtretung der Ka­rolinen, der Palaosinseln und des spanischen Teiles der Marianen-Jnseln an Deutschland bezwecke, worüber den Cortes sofort ein Gesetzentwurf zugehen werde. Die Einzel­heiten dieses deutsch-spanischen Abkommens dürften zur Stunde wohl bekannt gegeben worden sein; jedenfalls steht zu er­warten, daß nunmehr auch von amtlicher deutscher Seite eine Kundgebung hierüber erfolgt. Unwillkürlich regt sich angesichts des bevorstehenden Herrschaftswechsels auf den Karolinen u. s. w. die Erinnerung an die vor 14 Jahren spielende Streitfrage zwischen Deutschland und Spanien wegen der Karolinen, die in beiden Ländern viel Staub aufwirbelte, um schließlich durch den seitens des Fürsten Bismarck in Vorschlag gebrachten päpstlichen Schiedsspruch dahin gelöst zu werden, daß Spanien im Besitz dieses strittigen Archipels bestätigt wurde, während Deutschland daselbst eine Kohlenstation zugesprochen erhielt. Seitdem find fast anderthalb Jahrzehnt vergangen, in denen die koloniale Machtstellung des Pyrenäenkönigreichs immer mehr verfiel, im Gegensatz zu der aufstrebenden Kolonialmacht des deutschen Reiches, dem unglücklichen Krieg Spaniens mit der nordamerikanischen Union war es Vorbehalten, dem ko­lonialen Reiche der Spanier den Todesstoß zu versetzen, und die Einsicht der Madrider Regierungskreise, daß die Spanien verbliebenen winzigen Ueberbleibset seiner ehemaligen Kolonialherrlichkeit dem Lande nichts mehr nützen können, hat jetzt zu dem Entschlüsse der freiwilligen Entäußerung des letzten Restes des spanischen Kolonialgebietes geführt.

Es ist augenblicklich noch nicht bekannt, ob sich neben Deutschland noch andere Mächte bemüht haben, in den Be- sitz der nach dem spanisch-amerikanischen Friedensschluffe den Spaniern im Stillen Ozean noch übrig gebliebenen

18SS.

Inselgruppen zu gelangen. Sollte dies aber der Fall fein, dann wäre eben Deutschlandfrüher aufgestanden", als die betreffenden Konkurrenten, und da Spanien selbstverständlich das Recht hat, über die Trümmer seines früheren Kolonial­besitzes zu verfügen, wie es will, so würde ein etwaiger Einspruch von dritter Seite gegen das deutsch-spanische Ab­kommen durchaus ungerechtfertigt sein. Vielleicht hat sich aber die deutsche Regierung schon bei Einleitung ihrer Ver­handlungen mit dem Madrider-Kabinet darüber vergewissert, daß gegen die von ihr geplanten Erwerbung der Karolinen, Marianen-und Palaosinseln keine ernstlichen Einwendungen seitens der in jenen Gegenden mit interessierten fremden Mächten, vor Allem Nordamerikas und Englands, erhoben werden würden, obgleich speziell dem Neid und dem Uebel- wollen der Engländer gegenüber Deutschland alles Mögliche zuzutrauen ist. Wie dem jedoch auch sein möge, sicherlich wird die Reichsregierung nach völliger vertragsmäßiger Erledigung des Abtretungsgeschäftes mit Spanien ihren neuen Kolonialerwerb im Stillen Ozean kräftig gegen alle etwaigen Anfechtungen zu schützen wissen, wobei man ge­wiß voraussetzen darf, daß sie mögliche Zumutungen von englischer oder amerikanischer SeiteKompensationen" auf Samoa an die dortigen Mitintereffanten Deutschlands zu gewähren, zurückweisen wird, Samoa und die Karolinen haben gar nichts miteinander zu schaffen.

Im Usbrigen ist es schon deshalb wichtig, daß Deutsch­land jetzt die Erbschaft Spaniens auf den Karolinen u. s. w. antritt, weil von den neuen deutschen Besitzungen im westlichen Teile des Stillen Ozeans aus die bedeutenden deutschen Handelsintereffen auf dem benachbarten Philip- pinen-Archipel besser überwacht werden können und weil ferner durch die Festsetzung Deutschlands auf den Karolinen seine Stellung auf den südlich hiervon gelegenen Kolonialbe­sitzungen des Reiches. Neu-Guinea, BiSmarck-Archipel u. s. w.. einen guten Rückhalt gewinnt. Was nun die infolge des Vertrages mit Spanien bevorstehende Vermehrung des deutschen Kolonialbesitzes anbelangt, so ist zu bemerken, daß dir sich über neun Breitengrade hinziehenden Karolinen einen Flächeninhalt von insgesamt 6 Quadratmeilen mit etwa 40000 Einwohner, fast durchgängig zur mikronefischen Rasse gehörig, aufweisen, während die nördlich davon ge- legenen Marianen oder Ladronen (Diebesinseln) insgesamt ein Areal von 20 Quadratmeilen umfassen, mit einer nur spärlichen, aus Chomorra und Tagalen bestehenden Br- völkerung, die auf höchstens 20000 Köpfe geschäht wird. Die Palaosinseln endlich, die sich westlich an die Karolinen­gruppe anschließen, sind 16 Quadratmeilen mit einer Be­völkerung von 20000 bis 30000 Seelen, fast durchgängig Malayen. Alle drei Inselgruppen weisen die der Insel- weit Ozeaniens eigene üppige Vegetation auf, doch zeichnen sich die Palaosinseln am meisten durch Fruchtbarkeit aus. Im übrigen weisen die genannten Archipele in ihren sozialen, gewerblichen u. s. w. Verhältnissen ganz die Verkommen- heit und Verlodderung aus, welche den bisherigen anderen spanischen Kolonialbefitzungen zu eigen war: man darf wohl annehmen, daß da die deutsche Energie und der deutsche Unternehmungsgeist bald gründlichen Wandel schaffen «erde.

Hages-Meuigketten.

vrntsches Leich.

Nagold, 5. Juni. Am 14. Sept. findet in Rottweil der Zuchtviehmarkt statt, mit dem eine am Tage vorher stattfindende Farren-Prämierung verbunden ist. An der Spitze der Prämiecungskommission steht Landestierzuchtin­spektor Oekonomierat Fecht. Im Ganzen werden 42 Prämien im Gesamtbetrag von 3000 ^ in Abstufungen von 40120^ ausgesetzt. Es werden nur zuchttauglich erklärte Farren der großen Fleckoiehraffe (Simmenthaler) prämiert. Die Prämie wird aber nicht an denjenigen ausbezahlt, der das Tier zu Markt bringt, sondern nur an die würll. Gemeinde, die das Tier für eigene Regiehalrung aus dem Markt erwirbt. Zu dem Zwecke muß die betreffende Ge­meinde den Kauf bis zum Schluß des Marktes bei dem Sekretariat des X. landw. Gauverbandes in Rottweil an­melden und zugleich einen schultheißenamtlichen Ausweis vorlegen lassen. Die Bestimmung, wonach die kaufende Gemeinde und nicht der Verkäufer die Prämie erhält, ist noch nicht genügend bekannt und hat deshalb schon manche Gemeinde die Anmeldung vergessen und die Prämie ver­loren. Der Kauf kann auch durch Vermittlung eines landw. Vereins oder einer Zuchtgenoffenschaft erfolgen. Da jähr- lich 150190 Farren zur Prämierung vorgeführt werden, ist die Gelegenheit zum Ankauf guter Farren reichlich ge­boten. Dabei find die Kosten viel geringer als bei einem Kauf in Simmenthal selbst. Auch weibliches Zuchtvieh bringt derselbe Markt in großer Auswahl zum Verkauf.