Militär-VerbandeS und des Kaufmännischen Vereins gezeigt hätten. Den Kern» und Mittelpunkt des Vortrages bildete Ernst v. Wildenbruchs HeldengedichtDie Schlacht bei Sedan". Die herrliche Dichtung mit ihrer fesselnden patriotischen Kraft machte auf die zahlreiche, aufmerksam lauschende Zuhörerschaft einen mächtigen Eindruck. Für den Vortrag des wirkungsvollen Heldengedichtes stellen wir Herrn Becker, sowohl was wirksame Aussprache, als gute Betonung und richtige Färbung der Laute anbe­langt. mit gutem Gewissen das beste Zeugnis aus. Der in reichem Maße gezollte Beifall kann dieses unser Urteil nur bestätigen und bekräftigen. Die Einlage« zwischen den einzelnen Abteilungen des VortragesDas Wörtchen Na", Die Schleppe",Was ist das Weib", welche alle bewiesen, daß Herr Becker die Vielseitigkeit, Kraft, Lebendigkeit und Humor der gebundenen Rede mit hohem Verständnis erfaßt hat, fanden reichen und ungeteilten Beifall. Sicherlich haben alle Zuhörer den Saal mit voller Befriedigung verlassen. Wir machen die hiesigen Krieger und sonstige Interessenten hierauf ganz besonders aufmerksam.

Stuttgart, 31. April. Zu den Kaisermanövern wird derVoss. Ztg." geschrieben: Das württ. Armeecorps hat noch nie vorher an Herbstübungen solch riesigen Umfanges und bei denen sich solche Truppenmassen gegenüberstehen, teilgenommen, es wird deshalb auch zum rrstenmale Gelegen­heit haben die Tüchtigkeit seiner militärischen Verwaltung, der Truppenversorgung durch Feldbäckereien, Feldschlächtereien rc. zu erweisen. Die Kaisermanöoer werden im württem- bergisch-badischen Grenzgelände (Bretten-Pforzheim) statt­finden. ES ist in Aussicht genommen, daß der Kaiser und die an den Manövern teilnehmenden deutschen Bundesfürsten, sowie die Vertreter der fremden Mächte im Manövergelände bleiben und daß zu diesem Zwecke jenes Zeltlager, das jüngst anläßlich der Jerusalemreise benutzt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird.

Backnang. 24. April. (Korr.) Am Freitag fand im nahen Sulzbach die alljährliche staatliche BezirkSrindvieh- schau statt; eS fungierten als Sachkundige und Preis­richter Landestierzuchtinspektor FechtStuttgart, Gemeinderat WannerLeonberg, Gutsbesitzer HäußermannHeidenhof O.A. Marbach. Der Prämierung wohnten außerdem noch der Vorstand deS landwirtschaftlichen Bezirksvereins, Ober­amtmann Preuner. die Ausschußmitglieder des Vereins und andere Interessenten an. Zur Verteilung kamen 9 Farren- und 12 Kuhpreise, zusammen 21 Preise im Ge­samtwert von 1580 Das Resultat war ein recht günstiges und beweist den »ehr und mehr günstigen Stand der Viehzucht im Bezirke Backnang.

Heilbronn, 34. April. (Korr.) Eine Lohnbewegung ist hier bei den Schuhmacher- und bei den Schreinergesellen im Gange. Erster« wollen eine allgemeine Verbesserung ihrer Lage, besonders derjenigen der Tuchschuhmacher und haben einen bezl. Tarif ausgearbeitet und den Prinzipalen zugehen lassen; da diese sich aber ablehnend bezw. unthätig verhielten, wurde beschlossen, die Forderungen durch eine Deputation zu wiederholen ev. weitere Maßnahmen zu er­greifen. Die Schreiner wollen kurz und bündig strikte Durchführung der lOstündigen Arbeitszeit ohne Lohnreduktion, 25"/» Lohnzuschlog auf Sonntags-Ueberstunden, achttägige Auslöhnung und freie Wahl von Kost und Logis. Auch sie behalten sich vor, auf ablehnenden Bescheid ihre Forder­ungen weiter zu verfolgen.

viberach a. R., 23. April. (Korresp.) Einige Be­amtungen, die im dienstlichen Interesse notwendig einander näher gerückt sein sollten: Oberamtspflege, Oberamtssparkaffe und BezirkSkrankenpstegr-Berficherung befanden sich bisher hier in verschiedenen, ziemlich fern von einander liegenden Gebäuden. Diesem Uebelstand soll nunmehr abgeholfen werden. In der Nähe deS UlmerthoreS. in ganz vorzügli­cher Lage befindet sich das ca. 1000 Quadratmeter große Anwesen des Herrn Schullehrer Drnser mit Bauplätzen, für ein öffentlichen Interessen dienendes Gebäude wie geschaffen. Unserem unermüdlichen und trotz manchen entgegenstehenden Strömungen auf die vorteilhafteste Ausgestaltung der Stadt bedachten Herrn Stadtschultheiß Müller ist es gelungen, das

Es handelt sich hier um einen für die Frauen günstigen und praktisch wichtigen Satz, der in diesem Umfange noch in keinem der bisherigen deutschen Rechte stand. Es waren einzelne Bestimmungen gegeben, aber nur in sehr beschränktem Umfange, zum Beispiel, daß die Frau berechtigt war, über so und so viel Schillinge zu verfügen und Geschäfte abzu- fchließen. Der von dem Bürgerlichen Gesetzbuch aufgestellte Grundsatz ist in dieser Allgemeinheit ein neuer zu Gunsten der Frauen. Er unterliegt jedoch einer Beschränkung. Der Mann wird für berechtigt erklärt, das Recht der Frau zu beschränken und auszuschließen, er darf davon aber nur Ge­brauch machen, wenn in der Beschränkung oder Ausschließung kein Mißbrauch seines Rechtes liegt. Dieses Recht des Mannes wird von der Frauenbewegung lebhaft angegriffen.

Auch eine andere Vorschrift hat vielfach Anstoß erregt. Wenn die Frau während der Ehe sich einem Dritten gegen­über durch Vertrag zu Leistungen verpflichtet hat, die von ihr in Person zu leisten find, wenn sie sich also z. B. ver­pflichtet, als Köchin, Haushälterin oder Lehrerin einzutreten, so kann der Mann dieses Rechtsverhältnis kündigen, wenn die persönlichen Leistungen, welche die Frau übernommen hat, mit den ehelichen Interessen nicht vereinbar sind. Es wird hierdurch allerdings das Interesse des Mannes berück­sichtigt, aber in erster Linie handelt es sich um eine Bürg­schaft im Interesse der Frau. Wenn die Frau eine Ver­pflichtung dieser Art eingegangen ist und nachher einsieht, daß die Erfüllung unmöglich ist, ohne Verletzung ihrer ehe­lichen Pflichten, so ist sie in einem unlösbaren Konflikt. Auf der einen Seite ist sie dem Dritten gegenüber verpflichtet,

genannte schöne Anwesen um die billige Summe von 14000 Mark zu erwerben. Die Genehmigung des Kaufs durch die Amt-versammlung dürfte keinem Anstande unterliegen.

Mergentheim, 22. April. Heute fand auf dem kleinen Exerzierplatz die Kompagnievorstellung statt. Außer den Linientruppen wurde auch die gegenwärtig hier übende Landwehrkompagnie vorgestellt. Anwesend war der neue kommand. General Gen.Leut. Frhr. v. Falkenhausen mit Adjutant, der Generalstabschef, die im Hotel z. Hirsch ab- stiegen, und Brigadekommandeur Gen.Leut. v. Hiller, der im Deutschen Hof Quartier genommen hatte. Während der Besichtigung regnete es unausgesetzt. Die militärischen Gebäude hatten beflaggt.

Berlin, 21. April. Die ReichStagskommisfion für das Postgesetz beschloß mit Zustimmung deS Staatssekretärs ». PodbielSki nach dem Antrag des Abg. Paasche, daß die Privatanstalten am 1. April 1900 einzugehen haben und daß von diesem Termin an keine neuen Privatposten mehr errichtet werden dürfen. Die Kommission nahm ferner ge­mäß der Regierungsvorlage Abs. 1 und 3 des zweiten Ar- tikels betr. Ausdehnung des Postregals auf verschlossene Briefe am Ursprungsorte, sowie Abs. 3 des vierten Ar­tikels, wodurch eine Höchstentschädigung der Privatpostan­stalten auf das Achtfache des jährlichen Reingewinns fest­gesetzt wird, an. Im Laufe der Debatte erwähnte Staatssekretär v. PodbielSki, unter den weiter in Aussicht genommenen allmählichen Tarifreformen befinde sich der Gedanke einer Ausdehnung des Fünfpfennigbriefportos auf das ganze Reich.

Berlin, 24. April. DasKl. Journal" bestätigt, daß der Kaiser den »egen Herausforderung des Dr. Wagner zum Zweikampf zu 3 Monaten Festung verurteilten Dr. Esser zu 24 Stunden Arrest begnadigt hat.

Die Mitglieder der Samoa-Kommission beab­sichtigten ungefähr vier Monate auf Samoa zu bleiben und dann zusammen nach Washington zurückzukehren, wo der gemeinsame Schlußantrag abgesaßt werden soll. Ob sie zu einemgemeinsamen Schlußantrag" gelangen, bleibt abzu­warten. Im englischen Unterhaus hat der Unterstaatssekretär Brodrick die Vereinbarung betr. der Kommission so ange­geben, wie am Freitag Herr v. Bülow im Reichstag: bei der zeitweiligen Ausübung der höchsten RegierungSautorität in Samoa ist für alle Maßnahmen Einstimmigkett der drei Kommissare erforderlich, aber sie sollen getrennte Berichte über die jüngsten Ereignisse liefern und entweder einstimmig oder einzeln Vorschläge hinsichtlich der zukünftigen Ver­waltung machen. Von der deutschen Plantagengesellschaft der Südsee-Jnfeln wird bestätigt, daß Hufnagel bereits am 4. April an Bord des deutschen KreuzersFalke" ab- geliefert wurde.

Asrlaud.

Madalene, 24. April. König Humbert und die Königin Margherite kamen gestern morgen hier an und ließen die Truppen und Vereine Revue passieren. Nach­mittags begaben sich die Majestäten mit den Ministern Pellon Lacaoa und Palumbo nach Caprera, wo sie von Menotti Garibaldi und den übrigen Mitgliedern der Fa­milie Garibaldi empfangen wurden. Hierauf besuchten sie das Grab und daS Sterbezimmer Garibaldi'S. Abends reiste das Kaiserpaar nach Civitavecchia ab und wird heute in Rom eintreffen.

Cettinje, 24. April. Der Zar will der Braut des Erbprinzen Danilo, Herzogin von Jutta von Mecklenburg eine Aussteuer von einer Mill. Rubel witgeben.

Madrid. 24. April. Ein Spanier, welcher längere Zeit Gefangener der Filipinos gewesen ist und der vor einigen Tagen in Freiheit gesetzt wurde, erzählt, daß sich die Aufständischen in guten Stellen befinden. Ihre Lage sei eine vorzügliche. Sie verfügten über zahlreiche Munition und über mehr als 2000 moderne Kanonen, sowie über mehrere Schnellfeuer-Kanonen. Sie seien im Besitz von einer großen Menge Patronen und mehreren Pulverfabriken.

-j- Zwischen England und Rußland sollen nicht nur wegen Chinas, sondern auch noch über andere Punkte

die übernommenen Dienste in Person zu leisten, auf der anderen Seite ist sie durch ihre Ehe verpflichtet, bei dem Manne zu bleiben und ihm den Haushalt zu führen. Sie kann diesen Konflikt nicht lösen, sie ist die Verpflichtung dem Dritten gegenüber eingegangen, ihr kann das Recht nicht gegeben werden, das Rechtsverhältnis zu kündigen; aber dem Manne, dessen Recht durch den von der Frau geschlossenen Vertrag verletzt wird, kann man das Recht einräumen, das Rechtsverhältnis zu kündigen. Die Folge ist ja nur, daß die Frau dem Dritten gegenüber nicht mehr verpflichtet ist. Ob sie trotzdem die persönlichen Leist­ungen übernehmen will und ob der Mann sie in solchem Falle zwingen kann, dies nicht zu thun, sondern ihre ehe­lichen Pflichten zu erfüllen, bestimmt sich nach den vorhin von mir angegebenen Grundsätzen über das persönliche Ver­hältnis unter den Ehegatten. Daß mit dieser Bestimmung nicht leicht ein Mißbrauch getrieben werden kann, dafür sorgt die Vorschrift, daß der Mann die Kündigung nur vornehmen kann mit Ermächtigung des Vormundschastsgerichts, und dieses die Erlaubnis nur erteilen darf, wenn es die Ueber- zeugung gewinnt, daß die von der Frau übernommene Thätigkeit die ehelichen Interessen beeinträchtigt. Durch eine andere Vorschrift wird bestimmt, daß das Kündigungsrecht des Mannes wegfällt, wenn er dem Vertrage zugestimmt hat. Die Frau kann, wenn der Mann ohne Grund die Zustimmung verweigert, verlangen, daß das Vormundschafts­gericht die Zustimmung ersetzt. Dasselbe gilt, wenn der Mann durch Abwesenheit oder Krankheit verhindert ist, eine Erklärung abzugeben.

Verhandlungen schweben. Als solche werden genannt die Koreanische, kretische, afghanische und persische Frage, ferner Kreta. Egypten und Abeffynien. Angeblich nehmen die betreffenden Verhandlungen allenthalben einen befriedigenden Verlauf.

New-Aork, 22. April. DasNew-Aorker Journal" hat eine Supskription eröffnet zum Bau einer unterirdischen Stadtbahn. Am ersten Tage wurden 93 Millionen Doll, gezeichnet. Hiervon hat dasNew-Aorker Journal" allein 25 Millionen gezeichnet.

New-York, 24. April. Kapitän Coghlan erhielt Be­fehl, sofort an Bord desRaleigh" zurückzukehren. Einem Berichterstatter gegenüber sagte Coghlan vorgestern abend, er habe die Aeußerung auf dem Bankett nicht in der Er­wartung gethan, daß darüber berichtet werde. Marinesekretär Long sprach, demNewyork Herald" zufolge, in einem Schreiben an Coghlan seine Mißbilligung über dessen Aeußerungen betr. die Deutschen vor Manila auS, und forderte ihn zur Erklärung auf. ob die Zeitungsberichte zu­treffend seien. Die Mitglieder des Staatsdepartements halten es für übel beraten von einem Offizier, die Geschichte von der Mißstimmung aus Manila im vorigen Gommer wieder aufzuwärmen.

Ne«- York. 24. April. Im Kriegsdepartement zu Was- hington herrscht große Unruhe über die letzten Meldungen eines Kampfes, der bei Guingia stattgefunden hat. Ob­gleich die offiziellen Telegramme nur von zwei getöteten Offizieren und einigen verwundeten Soldaten sprechen, be­fürchtet man doch, daß der Kampf in Wirklichkeit eine Nieder­lage für die amerikanischen Waffen gewesen sei.

-j- In Washington haben die Depeschen über die unvermuteten Schlappen der amerikanischen Truppen auf den Philippinen nicht geringe Bestürzung heroorgerufen. Wohl mit auf das Conto dieser Stimmung ist die Nach­richt zu setzen, daß 14000 Mann reguläre amerikanische Truppen nach den Philippinen abgehen sollen sobald die nötigen Transportschiffe bereitgestellt sein werden behufs Verstärkung der Armee des Generals Otis. Freilich würde diese Maßnahme der Unionsregierung zugleich be­weisen, daß die Gerüchte über die Unlust der amerikanischen Freiwilligen-Regimenter auf den Philippinen, gegen die Tagalen weiter zu kämpfen, begründet find und daß man daher zum Ersatz der meuterisch gestimmten Kriegsfreiwilli­gen jetzt doch ausschließlich auf die stehende Armee der Vereinigten Staaten zurückgreifen muß.

Washington, 24. April. Nach einer Depesche aus Manlla hatten die amerikanischen Truppen ein unglückliches Gefecht mit den Tagalen, welche bei dem Orte Guingua in starker Stellung lagen. Ein Oberst, ein Leutnant und verschiedene Gemeine wurden getötet und etwa 50 ver­wundet.

1- Die von der deutschen Regierung geforderte Geld­entschädigung für die schwere Mißhandlung deS deutschen Lehrers Roth in Desterro (Güdbrafilien) ist jetzt von der brasilianischen Regierung ausgezahlt worden. Zugleich sagte dieselbe die gewissenhafteste Untersuchung des Faller Roth und die strengste Bestrafung der etwa schuldigen Lokalbehörden zu. Roth ist vollkommen wiederhergestellt.

1- Die Deutschen in der Union nehmen immer ent­schiedener Stellung gegen ein etwaiges amerikanisch-englisches Bündnis. Vierzig deutsche Vereine Chicagos hielten eine große Versammlung ab, in welcher die Bildung einer förm­lichen Organisation zur Bekämpfung irgend welchen Paktes zwischen England und Nordamerika beschlossen wurde.

Kleinere Mitteilungen.

Balingen, 24. April. (Korr.) Durch einen Unglücks­fall seltener Art wurde am Freitag Briefträger Walz von hier betroffen. Als er auf seinem Dienstgange an dem Gasthof zum Schwanen vorbeikam. fiel in diesem Augen­blick von der aus Anlaß der kath. Kircheneinweihung auf­gehängten Fahnenstange die Spitze herab und traf Walz so unglücklich auf den Kopf, daß er sich eine starke Wunde zuzog und seither dienstunfähig ist.

Münsingen, 22. April. Am vergangenen Sonntag wurden nächtlicherweile an der Straße zwischen hier und Auingen die jungen Stämme einer Lindenbaumreihe geknickt. Zu aller Befriedigung nun wurden gestern die Schuldigen entdeckt. Es find dies drei VerwaltungS-Jnzipienten, die bei zwei hies. Verwaltungsaktuaren und beim K. Oberamt als Schreibgehilsen in Arbeit stehen. Die Baumfrevler, die geständig find, fitzen nunmehr in Untersuchungshaft. Schon im vorigen Jahre wurden die jungen Bäume zweimal in derartiger Weise beschädigt.

Tuttlingen, 23. April. (Korr.) Infolge des anhal­tenden Regenwetters in der letzten Zeit ist die Donau von Jmmendingen bis Beuron über ihre Ufer getreten und über­schwemmt das ganze Thal.

Biberach, 23. April. (Korresp.) Wie uns aus zu­verlässiger Quelle mitgeteilt wird, ist Samstag nacht um 3 Uhr die Ehefrau des Taglöhners Haller in Aßmannshardt die Treppe ihrer Wohnung herabgestürzt, was zur Folge hatte, daß sie bald darauf starb. Nähere Nachrichten fehlen noch. Es ist nicht ausgeschlossen, daß hier ein Verbrechen vorliegt. Untersuchung ist im Gange.

Ulm, 24. April. (Korr.) Don der Strafkammer wurden die Gebrüder Ladwig, Besitzer einer Metallwaren­fabrik in Göppingen, wegen einfachen Bankerottes zu je einer Woche Gefängnis verurteilt. Der Verleger des LaupheimerVerkündigers" war vom Schöffengericht da- selbst wegen Ankündigung von Geheimmitteln mit 10 Geldstrafe belangt worden. Segen dieses Urteil erhob er Berufung an die Strafkammer in Ulm, welche das erste richterliche Urteil aufhob, ihn aber zu einer Geldstrafe von 3 vrrurtellte.