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Der GejrlljWtt.
Amts- und Anzeige-Matt für den Oberamts-Bezirk Nagst-.
74. Jahrgang.
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Schwäb. Landwirt.
63. Nagold. Mittwoch dl« 26. April , ISS».
Amtliches.
Nagold.
Anläßlich der in diesem Jahre in größerem Umfange zu erwartenden Einquartierungen werden die Gemeinderäte beauftragt, die Quartierkataster sofort einer eingehenden Durchsicht und Prüfung zu unterziehen und wenn nötig, nach dem neuesten Stand richtig zu stellen.
Zu diesem Zweck wird auf die Bestimmungen des Mini« sierialerlasses vom 4. Mai 1877 (Amtsbl. S. 169) zur genauen Nachachtung besonders hingewiesen.
Die Schnltheißeuämter haben spätestens binnen 10 Tage« anher zu berichten:
1) Die BelegungSfähigkeit der einzelnen Gemeinde bei Gewährung von Quartier und zwar:
a) mit Verpflegung: Mann, Pferde,
d) ohne Verpflegung: Mann, Pferde
(zu vergl. Kaiser!. Verordnung vom 13. Juli 1898 zu §4 Abs. 1 Reichsgesetzbl. G. 927, Z 7 des Gesetzes vom 25. Juni 1868 Neg.-Bl. v. 1875 S. 215. 8 4 der Instruktion zur Ausführung dieses Ges. vom 31. Dez. 1868 Reg.-Bl. von 1875 S. 240),
2) ob sich die Gemeinde zur Unterbringung von Stäben eignet und bejahendenfalls
u) von wieviel niederen Stäben, d. h. bis einschließl. Regimentsstab,
d) von wieviel höheren Stäben, d. h. vom Brigade- Stab an aufwärts.
Den 24. April 1899.
K. Oberamt. Ritter.
Antrag sprechen: Spieß und Nieder, welcher sagt, die Reg. habe in der angedeuteten Richtung schon genug Entgegenkommen gezeigt. Frhr. v. Ow nimmt die Oberförster gegen Egger in ELutz und bedauert die Herabsetzung der Schußgelder. Käs (V.-P.) findet eS nicht angemessen, daß von llOOiO da Staatswaldungen nur in 7800 da die Jagden öffentlich verpachtet sind. Solange die Verwaltung ein solches ProtektionSsystem beibehalte und nur Offiziere rc. berücksichtige, werde immer wieder ein Antrag auf Verminderung der Regiejagden «iederkehrcn. v. Geß (D. P.) rät den Jägdlern bei ihrem Geschäft zu bleiben. ES liege kein Bedürfnis vor, die Jagdlust zu steigern. Egger »erlangt besseren Vogelschutz und gänzliche Ausrottung der Raben. Finanzm. v. Zeyer verteidigt die Reg. gegen den Vorwurf, sie protegiere nur gewisse Herrschaften. Er erklärt, daß die Forstverwaltung bereit sei, mit der Verpachtung der öffentlichen Jagden weiterzugehen alS bisher, v. Geß wünscht, daß darunter der Schutz der reichen Erträgnisse der Forsten nicht notleide. Egger modifiziert seinen Antrag dahin, daß mit der Verpachtung der Etaatsjagden an Private in größerem Maße alS bisher vorgegangen werde. Dieser Antrag wird mit 4S hegen 28 Stimmen angenommen. Gegen denselben stimmen die Rrtter und Prälaten und von der D. P. ». Geß, ». Balz, Kanzler ». Weizsäcker, Sachs, Hartranst, Spieß. Man erledigt sodann noch 4 Kapitel des Etats des Finanzdepartements. Pfaff fragt, ob für die Bemessung des Wohnungsgelder der Dienst- oder der Wohnungsfitz maßgebend sei. Dir. v. Buhl antwortet: Der Wohnsitz. Frh. v. Wöllwarth befürwortet den Komm.-Antrog: Statt 10000 nur 9000 ^ für 1 Forstwarthaus zu bewilligen, also für beide Etatsjahre 16000^ weniger. Dir. v. Schwarz, Baurat Gebhardt und Finanzm. v. Zeyer verteidigen die Reg.-Vorlage, die nicht über die Schnur haue. Lang glaubt, daß ein Privatmann von der sozialen Stellung eines Forstwaris auf dem Lande kein Haus für 10000 bauen würde. (Sehr richtig.) Haußmann, Gerabronn (V.-P.) bedauert die gelegentliche Bemerkung v. Wöllwarths, das Reichs- tagSgebäude sei zu luxuriös ausgefallen. Diejes Haus sei als ein Volksdenkmal zu betrachten und es wäre sehr wünschenswert, daß Wallot ihm erhalten bliebe. Gröber (Z.) meint ebenfalls, rin Haus, welches die deutsche Einheit verkörpert, dürfe sich auch in der äußeren Repräsentation etwas leisten. Der Komm.-Antrag wird nach dieser Abschweifung angenommen. Um 1 Uhr Schluß der Sitzung. Morgen
9 Uhr Forts, der Etatsberatung.
Hierauf gab der antisemitische Abg. Raab seine Zustimmung zu den Hauptpunkten der Vorlage zu erkennen, woran sich eine Auseinandersetzung zwischen dem Staatssekretär Grafen Posadowsky und Herrn Bebel hauptsächlich über die Mißstände im Theateragentenwesen anschloß. Nachdem dannnoch dieAbg.Gamp(Reichsp.), Stumm (Reichsp.) und Baffermann (nat.-lib.) gesprochen, wurde die Vorlage nebst den Anträgen Heyl und Baffermann an eine besondere Kommission verwiesen. Die nächste Plenarsitzung findet am 28. April statt: es stehen für dieselbe verschiedene Jninativ- anträge auf der Tagesordnung des Reichstags.
si Der Reichstag hat sich nach Erledigung der 1. Lesung der Gewerbeordnungs-Novelle eine mehrtägige Erholungspause gegönnt, die allerdings hauptsächlich darauf berechnet ist, den verschiedenen Kommissionen etwas zu lassen. Hoffentlich benutzen dieselben auch die Pause in den Plenarverhandlungen, ,um mit ihren Arbeiten möglichst vorwärts zu kommen, damit dann das Plenum rüstig weiterberaten kann, ohne auf die Ausschüsse warten zu müssen. Aus der Kommission für die Postvorlagen ist zu erwähnen, daß dieselbe gemäß einem vom Staatssekretär ». Podbielski acceptirten Anträge deS Abg. Paasche beschloß, eS müsse vom 1. April 1900 ab die Thätigkeit der Privatposten aufhören und dürften daun keine Anstalten gedachter Art mehr errichtet werden. Abgelrhnt gegen 1 Stimme wurde dagegen der Antrag des nationalliberalen Abg. Dr. Hasse, des Vertreters der Stadt Leipzig, die vestellanstalt der Buchhändler von den Bestimmungen des neuen Gesetzes auSzunehmen, dieses wichtige buchhändlerische Institut wird also auch eingehen müssen, obwohl dies eine empfindliche Schädigung nicht nur der Interessen des Buchhandels bedeuten würde. Im Weiteren genehmigte die Kommission die Festsetzungen in Art. 2 der Postgesetz- Novelle, betr. die Ausdehnung des Postregals, und nahm ferner die Vorschläge der Novelle hinsichtlich der Entschädigung der Privatpostanstalten an, wonach denselben als Entschädigung der achtfache Reingewinn der vor dem 1. April 1898 liegenden 3 letzten Jahre zu gewähren ist. Die Kommission beriet am Freitag Nachmittag dannnoch dir Fräße der Entschädigung auch der Angestellten der Privarposten, schließlich wurde jedoch die weitere Erörterung hierüber bis nächsten Mittwoch »erlagt.
Nagold.
Bekanntmachung.
In Ebhanse« ist die Maul- und Klauenseuche ausge- broche«.
Den 24. April 1899.
K. Oberamt. Sch All er, Amtm.
Hages-Neuigketteu.
Deutscher Leich.
Nagold, 25. April. Württ. Schwsrzwaldoerein. Die ordentliche Sitzung des Hauptvereinsausschuffes fand am gestrigen Sonntag unter zahlreicher Beteiligung von Seiten der einzelnen Bezirksvereine in Pforzheim statt. Dieser Ort war gewählt worden, weil damit ein Besuch des dortigen kräftig aufblühenden Bezirksvereins verbunden werden sollte. Den Gegenstand der Verhandlungen bildete in der Hauptsache die Beratung der Vorlagen, die auf die diesjährige am 9. Juli in Nagold stattfindende Hauptversammlung gebracht werden sollen. An die Sitzung schloß sich ein gemeinsames, durch ernste und launige Reden gewürztes Mahl, sowie ein Spaziergang in die schöne Umgebung der Goldstadt an.
Nagold, 25 April. Kommenden Freitag, abends 8 Uhr, beabsichtigt Rezitator Gustav Becker aus Frankfurt a. M. im Gasth. z. Rößle dahier einen patriotischen Vortrag zu halten. Vom Mannheimer Kriegerverein liegt uns über die Leistungsfähigkeit des Herrn Becker ein glanzendes Zeugnis vor. — Der „Ludw. Ztg." entnehmen wir Folgendes: „Im Gesellschaftshause fand ein Vortrag deS Herrn Direktor Becker statt. Der geräumige Saal war von Damen und Herren bis zum letzten Platz gefüllt. Herr Becker begann mit dem Ausdruck besten Dankes für das Entgegenkommen, welches ihm die Vorstandschaft des
Deutscher Reichstag.
si Im Reichstage wurde am Donnerstag die tags zuvor begonnene Generaldebatte über die Gewerbeordnungs-Novelle und die hierzu gestellten Abänderung-- und Erweiterungsanträge der Abg. Heyl und Baffermann fortgesetzt und schließlich beendigt. Die wenig angeregte Debatte von diesem Tage bot nichts sonderlich Neues mehr dar. Im Allgemeinen wohlwollend besprach der Zentrumsabg. Hitze sowohl die Regierungsvorlage als auch die erwähnten Anträge, doch verhehlte er nicht seine Bedenken gegen eine ganze Reihe von Einzelheiten der gemachten gesetzgeberischen Vorschläge. Namentlich wies Abg. Hitze auf die großen Schwierigkeiten hin, welche die geplante Regelung der Arbeitsverhältniffe in der Hausindustrie in der Praxis finden würde; im Uebrigen äußerte der Zentrumsredner verschiedene Spezialwünsche hinsichtlich der Arbeitszeit in den offenen Verkaufsstellen der Beschäftigung Minderjähriger u. s. w. Abg. Lenzmann (fr. BolkSp.) erkannte die Tendenz der Regierungsvorlage an, er behauptete jedoch, letztere würde in ihrer Ausführung die größten polizeilichen Chikanen Hervorrufen, energisch bekämpfte er die Conzessionspflicht für Gesindevermieter und Stellenvermittler; ablehnend sprach er sich gegen die Vorschläge des Abg. Heyl zu Herrnsheim zum Schutz der Arbeiter in den Werkstätten der Hausindustrie und der Kellnerinnen aus, während er seine Zustimmung zu dem Anträge Bassermann, betr. eine für die Arbeitnehmer günstigere Regelung des Verhältnisses der Privatbeamten, Handlungsbeflissenen, Werkmeister u. s. w. zu den Arbeitgebern erklärte. In der weiteren Debatte kritisierte Abg. Röstcke-Deffau (wild-liberal) die Bestimmungen der neuen Gewerbeordnungs-Novelle über die Ausdehnung der Conzessionspflicht auf das Gewerbe der Geflndevermieter und Stellenvermittler, worauf Abg. Heyl nochmals seine Abänderungsvorschläge verteidigte, während Staatssekretär Graf Posadowsky abermals für die Regierungsvorlage eintrat.
Gestorben: Bertha Walter, Herrenberg. — Eberhard Leyrer, Pfarrer a. D., Ludwigsburg. — Albert Niethammer, Kaufmann, 28 I. a., Ancona-Stuttgart. — Eduard Bek, Kaufmann, Ulm. — Luise Bay, geb. Hahn, Reutlingen. — Katharine Buck, Schullehrers Wwe., Hirsau.
Württembergischer Landtag.
(24. Sitzung.)
Präs. Payer eröffnet dieselbe 8*/, Uhr. Forts, der Beratung des Forstetats. Finanzm. v. Zeyer erwidert auf eine Anfrage von Nieder (Z.), daß die Besserstellung der Revieramtsassistenten in einem Nachtragsetat erfolge. Krug <Z.) verlangt die Erhöhung der Holzhauerlöhne. Obersorstrat Speidel erwidert, die Verwaltung handle stets getreu dem Grundsätze, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert ist. Lang (V.-P.) wünscht, daß alle Zweige der Staatsverwaltung diesen Grundsatz Hochhalten. Kap. 112 rst damit nach den Komm.-Anträgen erledigt. Kap. 113. Aus Jagden 41165 ^ (mehr 4881 Egger (Z.) beantragt: An die Reg. die Bitte zu richten,
die Jagden in den Staatswaldungen nach und nach öffentlich zu verpachten. Redner meint, Württemberg sei kein so reiches Land, rm, 180—200000 für die Berufsfreudigkeit seiner Oberförster
zu können. Bei dem gegenwärtigen System können nur Offiziere und andere hohe Herrschaften unter der Hand Staats- lagden pachten. Man solle den Jägdlern ihr Vergnügen lassen, das ehrenhafter sei, als manches andere (Heiterkeit). Gegen den
Das Schlüffelrechtder Frau imB1irgerl.Gesetzbuch.
ES ist ein Fortschritt von besonderem Wert, den die neue bürgerliche Gesetzgebung uns bringt, daß es Kenntnis des Rechtszustandes und Interesse dafür auch in Kreise trägt, die diesem Gebiet bis jetzt überwiegend fremd gegenüberstanden. Vor "allem gilt das bezüglich der Stellung, welche es unseren Frauen in der Ehe giebt. Die Verhältnisse in einer wahren Ehe regeln sich allerdings nicht nach Rechtsparagraphen, nichtsdestoweniger bleiben diese doch das Knochengerüst, um das sich die Ehe in ihren äußeren Beziehungen aufbaut.
Geheimrat Professor Dr. Planck, der bekanntlich den maßgebenden Einfluß auf die Redaktion des neuen Gesetzbuches geübt hat, steht den Zielpunkten, die sich die moderne Frauenbewegung gesteckt hat, im Ganzen mit großem Wohlwollen gegenüber, wenn auch mit der Reserve deS positiven Juristen. In einem klaren und lichtvollen Vortrag, den er über „die rechtliche Stellung der Frau nach dem L^brllchen Gesetzbuch" gehalten und im Druck veröffentlicht (AEnlgen, Vandenhoeck u. Ruprecht), giebt er eine Ueberstcht der hauptsächlichsten Momente des neuen Frauen- rechts. Dabei wendet er sich auch abwehrend gegen das aus Frauenkreisen erhobene Verlangen, daß überhaupt das Vermögen der Frau der Verwaltung und Nutznießung des Ehemannes nicht unterworfen werde. Die Bestimmung, was leder der beiden Ehegatten für den ehelichen Aufwand beizutragen hat, ist keineswegs einfach. Es muß berücksichtigt werden, einerseits das Bedürfnis und andererseits die Ver-
mögensverhältnisse und Einkünfte jedes der Gatten. Das im einzelnen Falle festzustellen, wird nicht immer ganz leicht sein. Dazu kommt, daß es sich nicht um eine einmalige Feststellung handelt, sondern je nach dem Wechsel der Bedürfnisse und des Vermögens immer von neuem, vielleicht jedes Jahr, eine neue Feststellung erfolgen muß. Mn wird eine Einigung der Gatten hierüber keine großen Schwierigkeiten haben, wo die Ehe normal ist, wo sie auf der rechten Liebe beruht. Für Ehen dieser Art bedarf es überhaupt keiner rechtlichen Vorschriften. Aber die Ehen sind leider nicht alle von dieser Art. Das gilt nicht bloß von den unglücklichen Ehen, sondern auch von der großen Zahl der Verstandesehen. Bei diesen Ehen wird sich bei allem Bestreben, die durch die Ehe begründeten Pflichten zu erfüllen, immer doch der natürliche Egoismus geltend machen auch bei der Feststellung desjenigen, was Jeder der beiden Ehegatten zu dem ehelichen Aufwande beizutragen hat. So wird dann diese Feststellung eine beständige Ursache von Zank und Streit sein und zur Störung des ehelichen Friedens beitragen. Und wenn die Ehegatten sich nicht verständigen, bleibt nur die gerichtliche Entscheidung übrig. Daß eine solche Einmischung des Gerichts in diese Angelegenheiten nicht den ehelichen Frieden fördert, liegt auf der Hand.
Es mußte also hier durchgegriffen werden. Um so wichtiger sind die Bestimmungen über die Rechte der Frau innerhalb der ehelichen Gemeinschaft. Vor allem ihre „Schlüsselgewalt", wie es mit einem volkstümlichen Ausdruck heißt. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, daß die Frau berechtigt und verpflichtet ist, innerhalb ihres häus-
lichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes zu besorgen und ihn zu vertreten. Das ist ein Satz von außerordentlich großer praktischer Bedeutung, wenn man erwägt, daß zu den Geschäften des Mannes die Bestreitung des ehelichen Aufwandes gehört, insbesondere also alle Anschaffungen für das gemeinschaftliche Leben, zum Beispiel von Eß- und Trinkwaren, von Hausgerät und Kleidung. Dieser Satz giebt nun allen Frauen das Recht, alle diese Geschäfte im Namen des Mannes mit einem Dritten abzuschließen, ja das Bürgerliche Gesetzbuch geht sogar so weit, zu bestimmen, daß, wenn die Frau ein Geschäft dieser Art abschließt, angenommen werden soll, daß es im Namen des Mannes abgeschlossen ist. Die Frau haftet für solche Geschäfte nicht persönlich, sondern nur der Mann wird dadurch verpflichtet. Kaust also die Frau innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises Eß- und Trinkwaren vom Fleischer oder Bäcker oder Kolonialwarenhändler auf Kredit, so ist nur der Mann verpflichtet. Ob im einzelnen Falle die Geschäfte innerhalb des häuslichen Wirkungskreises liegen, bestimmt sich nach der Sitte; dabei kommen die Vermögens- und Standesverhältnisse der Gatten in Betracht.
Für eine reiche Frau wird es innerhalb des häuslichen Wirkungskreises liegen, seidene Kleider zu kaufen oder ein Diner, bei einem Koch zu bestellen; für die Frau eines Arbeiters liegt dies nicht in dem häuslichen Wirkungskreis, aber auch für sie liegt ein ihren Verhältnissen entsprechender Ankauf von Wirtschaftsgegenständen sowie von Waren beim Fleischer, Bäcker und Kolonialwarenhändler in ihrem häuslichen Wirkungskreise.