G^cheiwt

Montag, Mitt»och,

Donnerstag ««d EanMag.

z»w.

Preis »ierteljährl. hier mit Trägerloh»

SV im Bezirk 1 ^ außerhalb d. BezirS

Amts- und AnMge-Aalt Dr den O-eramls-De^irk Aagotd.

74. J»hr-a«g.

er GeseUchllster

JnseweonS-Gebühr f. d. einspaltige Ze*r «O gewöhnk. Gchrtst ober deren Utamn bet einmalig. SinrückunP^V » bei mehrmalig.»

VratiSbeilag«:

BaSPlauderflübche«

nnb

Gchwäb. Landwirt.

48.

Nagold, Samstag de« 85. März

189S.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. April 18S» beginnt wieder ein neue- Abonnement auf den wöchentlich 4mal erscheinenden

Gesellschafter".

Derselbe bringt Aller für den Bürger und Landmann Wissenswerte in ausführlicher und rascher Folge; von be­sonderem Interesse sind die von Zeit zu Zeit von berufenen Beamten und Fachmännern für denGesellschafter" ge­schriebenen Originalartikel über Landwirtschaft (Fisch- Sucht, Bienenzucht, Geflügelzucht), SesetzeSkunde, Volkswirtschaft, Handel und Verkehr, die den großen Vorteil haben, von Verfassern zu stammen, welche täglich in Berührung mit den Lesern sind, also deren Bedürfnisse kennen.

Als Gratis-Beilage erhalten die Abonnenten alle Samstag das

Plauderstübchen",

welcher eine» sorgfältig gewählten UnterhaltungSstoss bietet; eS sei hiebei besonders darauf aufmerksam gemacht, daß unterHumoristisches" stets die neuesten Sachen auS den bedeutenderen Witzblättern geboten werden.

Außerdem bringt derGesellschafter" noch alle 14 Lage eine Beilage, den

Schwäbische« Landwirt",

mit nützlichen landwirtschaftlichen Mitteilungen.

Der Gesellschafter" LAL2

gerlohv 90 H, im Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 ^ 30 Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen entgegen.

bei der großen Verbreitung unseres Blatter sowohl in der Stadt als auch in den Ortschaften der Umgegend wirksam. Dieselben werde» billigst berechnet und bei öfterer Wiederholung und größeren Aufträge» entsprechend hoher Rabatt gewährt.

Wir erlauben unS, zur Beteiligung an dem neu be­ginnenden Abonnement ergebenst einzuladen.

Redaktion -esGesellschafter".

Amtlicher.

Die Gemeiudepflege»

werden aufgefordert, den hälftigen Betrag ihrer »raub- schadeuS-Schuldigkeit für das Jahr 1899 bis 1. April dS. Js. an die OberamtSpstrge abzuliefern.

Nagold, 23. März 1899.

K. Oberamt. Ritter.

Die Gemeindepflege«

»erden veranlaßt, die im Steuerjahr 1. April 1898/99 erhobenen amtSkörperschaftlichen Haufiergewerbe- AuSdehu- »ngSabgabe» nach Abzug der dem Rechner zukommenden EinzugSgebühr von 5 pro Mark unter Anschluß eines beurkundeten Verzeichnisses spätestens bi- 10. April dS. Js. an die OberamtSpflege abzuliefern, event. ist Fehlanzeige z» erstatten.

Nagold, den 33. März 1899.

- K. Oberamt. Ritter.

Die Herren Ortsvorsteher «nd Gemeindepflegei

"Erden unt,r Hinweisung auf die oberamtl. Bekanntmachun, vom 10. Okt. 189b. betr. die Erlassung statutarischer Be sttmmnngen der AmtSkorporation über den Einzug der Bei träge znr Invalidität-- und Altersversicherung von »«ständig« Arbeiter» (eki^ Gesuch, von 1895 Nr. 131) ausgefordert °'.E v*n den Gemeinden in der Zeit vom 14. März 189! btS 1-r. Marz 1899 vorschußweise gezahlten hälftigen Ver ficherung».»etträge der Arbeitgeber spätesten- bi- 10. Apri k m OberamtSpflege nach Maßgabe des im Ge

sellschafter Nr. 51 p. 1897 abgedruckten Formular» ,, liquidieren, event. Fehlanzeige zu erstatten.

Nagold, den 23. März 1899.

K. Oberamt. Ritter.

Die Ortsarmenbehörde«

»erden unter Bezugnahme auf den Beschluß der AmtSver- sammlung vom 18. Juli 1896 (Z 31) veranlaßt, den Aufwand der Gemeinden für die in öffentlichen Anstalten untergebrachten Geisteskranke«, Blödsinnigen »nd Epileptischen, wozu die Amtskorporation einen Beitrag bis zu ^5 der BerpflegungS- kosten leistet, für daS Rechnungsjahr 1. April 1898/99 in doppelter Fertigung späteste«- bi- 1b. April d. J-. bei der Oberamtspflege zu liquidieren event. Fehlanzeige zu erstatten.

Hiebei sind die einzelnen «ranken und die Anstalten, in welchen dieselben untergebracht find, zu bevennen und etwaige anderweitige Beiträge an dem Kostenaufwand in Abzug zu bringen.

Nagold, den 2S. März 1899.

_ K Oberamt. Ritter.

Die Gemeinderäte

werde« unter Hinweis auf H Sb des Berw.-EdiktS veranlaßt, die Amt-vergleichnugS-Sosten-Berzeichnisse pro 1. April 1898/99, enthaltend EinquartirrungS- und Feuerlöschkosten rc.. eventuell Fehlurkunde« in doppelter Fertigung spätesten» bis IS. April d. J-. an die OberamtSpflege einzusenden.

Besonder- zu liquidiere« find die von der Amtskorporation lt. oberamtl. Bekanntmachung vom 7. Septbr. 1893 (Gesellsch. Nr. 106) zu gewährenden Schnßgelder für die Erlegung von Raubvögel«.

Nagold, den 33. März 1899. _ K Oberamt. Ritter.

Die Gemeindepfleg««

werden veranlaßt, die vorgeschriebenen Nachweisungen der im IV. Quartal 1898/99 an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebühreu spätestens bis 10. April d. J-. an die OberamtSpflege einzusenden, event. Fehl­anzeige zu erstatten.

Nagold, den 33. März 1899.

_ K Oberamt. Ritter.

Gestorben: Friederike Fahrner, Freudenstadt. Kath. Bützler, geb. Pfind, Stuttgart. Fanny Kaussman», geb. Levy, Tannstatt. Friedr. vottzner, Schullehrer, 33 I. a., Bothnang._

Notwendige Ergänzungen für das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

-j- Jeder erfahrene Geschäftsmann weiß, daß der un­lautere Wettbewerb in derartig raffinierter Weise begangen «erden kann, daß daS Gesetz den Betreffenden nicht fassen kann, und die letzten Jahre haben daher bei vielen Kauf­leuten und Fabrikanteu den Wunsch rege gemacht, daß das Gesetz zur Bekämpfung des unlauter« Wettbewerbs noch einiger ergänzender Paragraphen bedarf. Wichtig ist es in solchen Fällen immer, wenn Verbände und Genossen- schäften sich der Reformfrage annehmen und e» ist deshalb mit Freuden zu begrüßen, daß bezüglich der Wirkung deS Gesetze- über den unlauter« Wettbewerb der Zentralverband deutscher Kaufleute eine Eingabe an den BundeSrat gerichtet hat, in der betont wird, daß das Gesetz nicht in vollem Umfange die erhoffte Wirkung gehabt habe. Zunächst wird allgemein neben der zivilrechtlichen Verfolgung eine straf­rechtliche Ahndung für alle gesetzwidrigen Handlungen in der Richtung deS unlautere» Wettbewerbs, sowie eine Er- Weiterung der Grenze der Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb gefordert. ES wird sodann vorgeschlagen, noch folgende Bestimmungen in daS Gesetz aufzunehmen: 1) Die Einreichung von Inventar-Verzeichnissen 8 Lage vor Beginn deS Ausverkaufs; 2) daS Verbot, das zum Ausverkauf gestellte Warenlager zu ergänzen, und deS Mitverkauss von Waren für fremde Rechnung; 3 ) die eventuelle Zuziehung von Sachverständigen bei Prozessen in Betreff des unlauteren Wettbewerb»; 4) die Verpflichtung deS Verkäufers, einem Käufer den ganzen Vorrat einer Ware zu demselben Preise zu verabfolgen, wie dieser öffentlich angegeben ist. Man sieht hieraus zunächst, daß die ergänzenden Bestimmungen besonders die noch mit den sogenannten Ausverkäufen statt­findenden Mißbräuche ahnden soll. Im Publikum besteht vielfach der Glauben, daß wenn ein Geschäft Ausverkauf ankündigt, diese Ankündigung sich nun auf daS gesamte Warenlager beziehe, waS aber meistens gar nicht der Fall ist. Die Anzeige des Ausverkaufes wird da als allgemeines Lockungsmittrl angewandt, der Ausverkauf beschränkt sich in Wirklichkeit nur auf gewisse Artikel. Daun soll in rechtlichem ehrbarem Sinne doch nur übrig gebliebene Ware zum Ausverkauf kommen, manche Geschäftsleute finden es aber, wenn der Ausverkauf sehr viele Leute anlockt, am Platze, die Ausverkaufs»«« durch ganz neue Warenbezüge zu ergänzen. Ferner stellen manche Ladeninhaber nur be­stimmte Warenstücke als Anlockungsmittel zu lächerlich niedrigen Preisen im Schaufenster auS, wenn man aber in den Laden kommt, und man will die übrige gleichartige

Ware zu jenem Preise, so erfährt «an. daß sie viel mehr

kostet. Die Durchführung einer Ergänzung deS Gesetze- gegen den unlauter« Wettbewerb ist also notwendig. Ebenso ist es sehr wünschenswert bei der Beurteilung verwickelter Fälle deS unlauter« Wettbewerbs noch mehr Sachverständige htnzuzuziehrn, denn hier treten sehr leicht einseitige Auf­fassungen ein, die sowohl zu Verurteilungen als auch zu Freisprechungen führen können, die wiederum dem Sinne deS Gesetzes gegen den unlautern Wettbewerb nicht entsprechen.

Wurttemderzischer Landtag.

(10. Sitzung.)

Stuttgart, 22. März. Tagesordnung: Biersteuer. Am Reg.-T.: Finanzmin. v. Zeyer, Ministerialdirektor v. Pfleidrrer. Der Präsident eröffnet die Sitzung um 4 Uhr. Arhr.». Söllwarth: Gr stehe der Biersteuer unbefangen gegenüber, da er seine Brauerei geschloffen habe. Der Entwurf sei i« Interesse der kleinen und mittleren Brauereien zu begrüßen. Die schlimme Lage der Klein- brauerrie« gehe au« den früher an das Hau» gekommenen Petiti­onen hervor. Das Verbot von Maljsurrogaten fei zu begrüßen. Redner teilt u. a. mit, daß er auf Reisen immer daS bayerische Bier vorzirhr, da hiezu nur Malz und Hopfe» verwendet «erben, auch Prälat v. Sandbrrger habe auf seiner Jerusalemreis» nur bayerisches Bier getrunken. (Heiterkeit). Redner geht sodann auf verschiedene Einzelheiten ein und «eist namentlich den bedauerlichen Rückgang der kleinen Brauereien nach. Redner beantragt Ver­weisung de» Entwurfs an die Finanzkommisfion. Tag bedauert, daß daS vorliegende Gesetz nicht schon längst eingebracht worden sei, eS wäre dann das Gingehen vieler Brauereien verhindert worden. Uuch die Großbrauer könnten sich mit der beantragte« Steuer wohl einverstanden erklären. DaS Surrogatverbot sei durchaus zweck­mäßig und wünschenswert. Schließlich ersucht Redner dir Etrurr- verwaltung, ihre Beamten zu loyalem Benehmen gegenüber den Steuerpflichtigen anzuhalten. Spieß ist schon in früheren Jahren für eine Etaffelsteuer «ingetretrn und hat sich auch gegen die Sur­rogate ausgesprochen. DaS Gesetz werde den kleinen Brauern zu gute kommen und auch der Landwirtschaft nützen. Die ausländische Gerste solle höher besteuert werden als die Einheimische. Redner geht sodann auf die badische und österreichische Gesetzgebung kurz rin. In Oesterreich ist die Steuer bedeutend höher. Deutler tritt gleichfalls für den Entwurf ein. Da» verbot der Malzsurrogat« sowie die progressive Malzsteuer seien durchaus zu begrüßen, m«S Redner näher begründet. Der Entwurf solle der Eteuerkommisfion zugemiesen werden. Dir Lbgg. Schock, Schmer, Schumacher vertreten denselben Standpunkt. Henning: Ob nicht RriS zur Bierbereitung auch künftig zugelaflen werde» sollte, müsse sich die Kommission noch sehr überlegen. Auch später werde zu dem Hellen Bier ausländische Gerste vorgezogrn werden. Seine Endabstim­mung werde er sich «och Vorbehalten. Die Steuerskala sollt« auf dir mittleren Betrieb« noch mehr Rücksicht nehmen. _(Schluß folgt.)

Deutscher Reichstag.

-j- Der Reichstag ist am Dienstag nach Verabschiedung des Rrichshaushaltsetats in seine Osterferien gegangen, die bis zu« 10. April einschließlich bemessen find. Die Bänke deS Hause» waren in dieser letzten Sitzung vor der Osterpause erschrecklich dünn be­setzt, aber dafür zog sich die Sitzung selbst außerordentlich in die Läng», denn sie dauerte von 11 Ühr vormittags bi» '/,6 Uhr nach­mittag». Bor Eintritt in die Tagesordnung erbat und erhielt Präs. Graf Ballestrem vom Hause die Ermächtigung, dem Reichskanzler zu seinem 80. Geburtstage am 31. März die Glückwünsche des ReichStages aussprechen zu dürfen. Bei der nun folgenden Erör­terung deS Etats des Auswärtigen Amtes gab Staatssekretär von Bülow die vom Hause beifällig aufgenommene Erklärung ab, daß anläßlich deS Besuches von Cecil RhodeS in Berlin mit dir TranS- afrikanische» Gesellschaft ein Abkommen über den Vau einer Tele- graphen-Linie durch Deutsch-Ostafrik« abgeschlossen worden sei, durch welches Abkommen aber die deutschen Interessen uud HoheitS- rechte vollkommen gewahrt bleiben würden. Ueber die von RhodeS geplant« Führung der Eisenbahnverbindung Kap-Kairo durch deutsch­ostafrikanisches Gebiet haben, wie Herr v. Bülow andeulete, bei der Anwesenheit Mr. Rades in Berlin nur ganz vertrauliche Er­örterungen ftattgefunden, doch werden auch in dieser Angrlrgendeit nach der Versicherung Herrn v. Bülow'» dir deutschen Interessen »ollste Wahrung finden. Beim Etat der Schutzgebiete gelangte die von verschiedenen Parteien beantragte Resolution auf angemessene Entschädigung der Gebrüder Denhardt für ihre in Wituland er­littenen Verluste aus Reichsmitteln einstimmig zur Annahme. Der inhaltsreiche Etat des Reichsamtes de« Inner» rief auch diesmal wieder eine ausgedehnte jedoch sehr sachlich verlaufende Debatte hervor. Militäretat und Marineetat pasfirten ohne die sonst be- liebtenDauerreden hierüber di« 3. Lesung. Dagegen zeitigte der Postetat nochmals eine ziemlich lebhafte Diskussion, da der Eozialistenführer Singer das Bedürfnis fühlte, sich an der obersten Postbehörde zu reiben, worauf der Staatssekretär de» Reichspostamtes von Pod- bielski energisch erwiderte. Der Rest deS Etats wurde dedattelos bewilligt, worauf der Reichstag den Reichs hauShaltetat endgiltig gegen di« Stimmen der Sozialdemokraten annadm. Dann wurden noch verschiedene Resolutionen angenommen, teils abgelehnt; zuletzt stimmte das HauS noch dem Lnleihegesetz und dem Echuldentil- gungSgrfetz definitiv zu. I« der 1. Sitzung nach den Osterferien stehen nur kleinere Sachen auf der Tagesordnung.

tzages-Aeuigketten.

vkntlches Reich.

Nagold, 24. März. (Korr.) Dir württ. Kammer der Abgeordneten muß zur Zeit ihre Hauptthätigkeit in die KommisfionSfitzungrn verlegen, wa» an sich nicht zu ver­meiden ist. Aber während die in den Kommissionen arbeiten­den Abgeordneten nichts weiter erhalten, als eben auch die Diäten von täglich ^ 9.43, beziehen andere Abgeordnete, die ruhig zu Hause fitzen, dieselben Diäten weiter, «bens»