Landwirtschaftlicher Bezirks-Verein Nagold.
Mekclnntmcrchung.
Anläßlich de- Krrirk«feste« des landw. Verein«, der Kienrn- L Grflügel;«chtverri«e. sowie des Fischerei- ld Gbftdanverein* de« Gdrramt« Uagsld, welches am 17. Sept. d. I. in der Obrramts- stadt Nagold auf dem Stadtacker stattstndet und der mit diesem Fest verbundenen Ausstellungen werden nach den Bestimmungen der Ausschüsse der beteiligten Vereine folgende Preise zur Verteilung kommen:
1. Vom landwirtschastl. Bezirksverein Nagold:
A« Personen.
1. An männliche, unverheiratete Dienstboten, welche mindestens 5 Jahre ununterbrochen treu und fleißig bei einer Dienstherrschaft, deren Vorstand dem Verein angehört, in landw. Arbeit im Dienst waren:
1 erster Preis mit 20 ^ — 20 mit Ehrenbrief,
2 zweite Preise „je 10 „ — 20 „ „
2 dritte „ „ „ 5 „ — 10 „ „
5 50
2. Desgleichen an weibliche, unverheiratete Dienstboten:
1 erster Preis mit 20 ^ — 20 ^ mit Ehrenbrief,
2 zweite Preise „ je 10 „ — 20 „ „ „
2 Preise „ 5 „ — 10 „ „
5 50 ^
Bei großer Konkurrenz können an nicht prämierte Dienstboten noch
Ehrenbriefe verabreicht werden. Sämtliche prämierte Dienstboten erhalten auf Vrreinskosten am 17. September rin Festessen.
li. Für Pferdezucht: Stuten mit Fohlen.
1 erster Preis mit 30 ^ — 30
1 zweiter „ „ 20 ^ 20 „
1 dritter „ „ 10 „ — 10 „
3 60 ^
v. Für Nindviehzucht.
I. Farren mit S und mehr Schaufeln:
1 erster Preis mit
1 zweiter „
1 dritter „ „
2 vierte Preise „ je
4 fünfte „ „ „
35 ^ ^ 35 ^ 30 „ -r- 30 25 ^ 25
20 ^ 40
15 .. — 60
II. Farren im Alter von I bis S Jahren:
1 erster Preis mit 30 — 30 ^
1 zweiter „ „ 25 „ — 25
2 dritte Preise „ je 20 „ ---- 40 „
3 vierte „ „ „ 15 „ —45 „
7 140 ^
III. Kühe, trächtig oder in Milch:
1 erster Preis mit 30 ^ — 30 ^
2 zweite Preise „ je 25 „ — 50 „
3 dritte .. .. „ 20 .. ^ 60 „
4 vierte „ „ „ 15 „ --- 60 „
5 fünfte „ „ 10 „ ^ 50
15
190 ^
IV. Kalbe!«, unzweifelhaft trächtig:
1 erster Preis mit 30 ^ — 30 ^
1 zweiter „ „ 25 „ ^ 25 „
2 dritte Preise „ je 20 „ — 40 „
3 vierte „ „ „ 15 „ ^ 45 „
7 140 ^
V. Kalbeln, im Alter von 1 bis
2 Jahren:
1 erster Preis mit 20 — 20 ^
2 zweite Preise je 15 „ — 30 „
3 dritte .. .. 10 „ — 30 „
4 vierte „ „ „ 5 „ —20 „
10 100 ^
250 ^
v. Für Schweinezucht.
I. Eber im Alter von 1 Jahr an:
1 erster Preis mit 20 ^ — 20 ^
2 zweite Preise „ je 15 „ — 30 „
2 dritte „ „ 10 „ ^ 20 „
5 70
L. Für Ziegenzucht.
II. Mntterschweiue, großträchtig oder mit Jungen:
1 erster Preis mit 20 ^ — 20 ^
2 zweite Preise „ je 15 „ ^ 30 „
3 dritte „ „ 10 „ ^ 30 „
6
80
II. Ziege«:
1 erster Preis mit 6 ^
2 zweite Preise „ je 5 „ 2 dritte .. „ .. 3 ..
6 ^ 10 „ 6 „ 22 ^
I. Böcke im Alter von 1 Jahr an:
1 erster Preis mit 6 ^
1 zweiter „ „ 4 „
1 dritter „ „ 3 „
3 13
l'. Für Feld- und Gartengewächse.
Ausschließlich Obst und Beere«, auch Blume«.
Für diese Ausstellung wurden zu Preisen insgesamt 60 ^ ver- willigt und bleibt es dem Preisgericht überlassen, die Höhe und Zahl der einzelnen Preise zu bestimmen.
Hienach werden zusammen etwa 100 Preise mit 1235 ^ vergeben und zwar allein vom landwirtschaftlichen Brzirksverein.
n. Vom Bienenzuchtverein Nagold.
Für lebende Bienenvölker:
1 erster Preis mit 10 — 10 ^
2 zweite Preise „je 8 „ — 16 „
2 drriie „ „ „ 5 „ — 10 „
3 vierte „ „ „ 3 „ ---- 9 „
8 45
L. Für Produkte:
1 erster Preis mit 1 zweiter „
1 dritter „ „
10 v ierte Preise „ je 13
^ —
6 ^ 5 „ 4 „ 30 „ 45 ^
Ten 4. August 1898.
6. Für Geräte:
1 erster Preis mit 5 ^ — 5 ^
1 zweiter „ „ 4 „ ^ 4 „
1 drUter .. .. 3 — 3
3 12 ^
zusammen 24 Preise mit 102 ^
III. Vom Bienenzuchtverein Altensteig.
Für lebende Bienenvölker:! L Für Produkte:
1 erster Preis mit 10 1 zweiter „ „ 6
1 dritter „ „ 4
20 ^ - 3
6 Für Geräte:
1 erster Preis mit 10
1 zweiter „ „ 6 „
1 dritter „ 4 ..
1 erster Preis mit 10 1 zweiter „ „ 6 „
1 dritter „ 4 „
20 ^
3 2V
zusammen 9 Preise mit 60 ^
IV. Von den Geflügelzuchtvereinen Nagold u. Aliensteig
werden je nach der Zahl der Anmeldungen zur Ausstellung I. Preise ä 5 II. Preis? ü 3 ^ und III. Preise L 1 vergeben.
V. Vom Fischereiverein des oberen Nagoldthals.
1 erster Preis mit 12 ^
zweiter
dritter
vierter
fünfter
10
8
6
4
5 Preise mit zus. 40 ^
VI. Vom Obstbauverein des Bezirks Nagold.
Für Obstbäume und Beerensträucher:
1 erster Preis mit 8^—8^
2 zweite Preise
3 dritte „
5 vie rte „
II
6 .
l«
^ 12 -- 15 15
50 ^ Für Beerenweine,
1 erster Preis mit
2 zweite Preise „
3 dritte
L. Für Obst:
1 erster Preis mit 8 ^ —
2 zweite Preise „ je 6 „ ^
3 dritte „ „ „ 5 „
6 vierte .4 „ ^
12 fünft« „ „ „ 3 „ ^
24
Likör und Most:
4 e/A 4 3 „ — 6 „
2 — 6 „
95 ^
6 16 ^ zusammen 41 Preise mit 161 ^
Neben dem Preis erhält jeder Prämierte noch «in Preisdiplom.
Die Viehbesitzer, deren Tiere bei staatl. Prämierungen schon prämiert worden find, erhalten nur dir Hälfte des ausgesetzten Betrags der Preise.
Die Dienstboten haben ihren Bewerbungen Zeugnisse über die Art der Beschäftigung, Fleiß, Brauchbarkeit, Dieustjahre und Alter beizuschließen, auch muß in denselben angegeben werden, ob und welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen und der Dienstherrschaft besteht.
Die Bewerber um Viehpreise haben Zeugnisse vorzulegen, welche zu enthalten haben: Vor- und Zunamen und Wohnort deS Bewerbers, Alter, Rasse, Farbe und Geschlecht des betreffenden TierS und Angaben, wie lange dasselbe sich im Besitze des Bewerbers befindet, wobei bemerkt wird, daß ein Tier, welches nicht mindestens 6 Monate im Besitze desselben Bewerbers ist, keinen Preis erhalten kann.
Formulare zu Zenguisfen für Bewerbungen sowohl um Prämierung von Dienstboten als auch um Viehpreise könne« vom Vereinssekretär bezogen werden.
Sämtliche Zeugnisse müssen von dem Ortsvorsteher des Wohnorts des bstr. Preisbewerbers beglaubigt sein.
Die Bewerbungen um Dienstbotenpreise sind längstens bis I. Sept. d. I. an den Vereinsvorstand einzureichen, während die Zeugnisse zu den Bewerbungen um Tierpreise am Feste selbst abgenommen werden.
Nichtmitglieder der einzeln,n Vereine sind von der Preisbewerbung in den einzelnen Vereinen ausgeschlossen.
Niemand kann mehr als einen Preis in der gleichen Abteilung erhalten.
Anmeldungen, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Die Anmeldungen zu den Ausstellungen haben bei den einzelnen Vereinsvorständen im übrigen so zeitig als möglich zu erfolgen, damit genügender Platz bereit gehalten werden kann.
Die Aufstellung der ouszustellenden Tiere, Produkte und Geräte hat an dem zugewiesenen Platz am Festtag den 17. Sept. d. I., von vormittags 7 Uhr an, spätestens bis 8 Uhr zu erfolgen, damit die Preisgerichte ihre Thätigkeit rechtzeitig beginnen können.
Die Herren Ortsvorsteher werden gebeten. Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu geben.
An Vereinsmitgl. u. Freunde der Sache ergeht die Bitte, Gartengewächse, Obst. Felderzeugnisse, Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen auf dem Festplatze zur Ausstellung zu bringen, wozu der nötige Raum zur Verfügung gestellt wird.
Bereirrsvorstand : Oberamtmann Kitter.