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Amts- und Anzeige-Blatt für den Oberaints-Bezirk Nagold.
73. Jahrgang.
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Gratisbeilagen: Das Planderstübche« «nd
Echwäb. Landwirt.
53.
Amtliches.
Die Herren Ortsvorsteher
werden beauftragt, bis 20. ds. MtS. hierher anzuzeigen, ob nach der Vorschrift des tz 9 der Vollzugsverfügung zur Landesfeuerlöschordnung vom 31. März 1894 (Reg.-Bl. S. 51) die auf 1. April vorzunehmende Ergänzung der Verzeichnisses der als feuerwrhrpflichtig in Anspruch genommenen Einwohner erfolgt ist, und ob die Verzeichnisse über den Mannschaftsstand der Feuerwehr und ihrer einzelnen Abteilungen richtig gestellt worden sind.
Nagold, den 1. April 1898.
> K. Oberamt. Ritter.
! Die Ortsvorsteher
! werden veranlaßt, die Sportelverzeichnisse und die Nachweisungen über Regiebauarbeiten in Bälde hieher als portopflichtige Dienstsache einzusenden.
Nagold, den 1. April 1898.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Nagold.
Bekanntmachung.
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die diesjährige Aushebung der Militärpflichtige» im Bezirk Nagold am 3. und 4. Juni d. I. stattfinden wird.
Den 4. April 1898.
' K. Oberamt. Ritter.
Die Evang. Pfarrämter
werden ersucht, die durch Konsist.-Amtsbl. Bd. X, S. 4646 geforderten Verzeichnisse in doppelter Ausfertigung bis spätestens 30. April direkt an den Diözesaukämmerer einzusenden.
Nagold, 4. April 1898.
j K. Ev. Drkanatamt. Römer.
Freudenstadt.
Biehmarktkouzes siousgesuch.
Die Gemeinde Pfalzgrafeuweiler hat um die Genehmigung zur Abhaltung eines weiteren Viehmarktes je
! am dritten Dienstag in den Monaten Juli und November nachgesucht.
Einwendungen gegen die Gewährung deS Gesuchs sind innerhalb 3 Wochen beim Oberamt anzubringen.
! Den 1. April 1898.
! K. Oberamt. Barnes.
Gestorben den 1. April: Anna Maria Schumacher, geb. Walz, Oberschwandorf.
Murttembersifchor Landtag.
(194. Sitzung.)
Stuttgart, 31. März. Tagesordnung: Fortsetzung der Beratung des Verfaffungsgesetzes. Frhr. v. Herman befürwortet den Regierungsentwurf, da der ersten Kammer infolge der vollständig veränderten Stellung des Adels in den letzten Jahrzehnten eine größere Machtbefugnis in Etatangelegenheiten eingeräumt werden müsse. Domkapitular v. Linsenmann erklärt sich für den Antrag Sandberger- Wöllwarth, wenn dieser abgelehnt werde, werde er sta-uts eoueluso für den Centrumsantrag stimmen. Frhr. v. Wöllwarth spricht gleichfalls für den RegierungSentwurf, der Ceutrumsantrag sei zwar gut gemeint aber für ihn unannehmbar. Ministerpräsident v. Mittnacht erklärt, die Regierung werde am Entwurf festhalten, aber der heutigen Abstimmung nicht entgegrnstehen, wenn die erste Kammer nicht auf ihre Forderung bezüglich des Budgetrechtes verzichte, werde auch diesmal die Verfafsungsrevifion nicht zu Stande kommen. Abg. Haußmann-Balingen: der Regierungsentwurf werde fallen mit allen Stimmen gegen die der Privilegierten. Der Centrumsantrag sei taktisch vollkommen verfehlt, da die erste Kammer ihn ihm ein Entgegenkommen erblicken könne und dadurch die geschloffene Phalanx, die man dem andern Hause in dieser Sache hätte entgegenstellen müssen, durchbrochen sei. Er möchte wünschen, daß der Ministerpräsident, der so oft die Interessen des andern Hauses in der zweiten Kammer vertreten habe auch im andern Hause die Interessen der zweiten Kammer vertrete. Mitberichterstatter v. Geß (D. P.) betont, daß man in den Kampf, den das Scheitern des Verfaffungsgesetzes an diesem Punkt nach sich ziehen werde, eintreten wolle, da das Volk die Rechte der zweiten Kammer gewahrt wissen wolle. Haug (wild) wird für den Antrag Sandberger stimmen. Nachdem Kiene nochmals den Centrumsantrag zur Annahme empfohlen hat, wird zur Abstimmung geschritten. Zunächst wird abgestimmt über den Antrag Sandberger-Wöllwarth, Derselbe wird mit 84 gegen 21 Stimmen abgelehnt, gleichfalls der Antrag Kiene mit 61 gegen 23 Stimmen. Der Kommissionsantrag mit 64 gegen 21 Stimmen angenommen. Art. 25, welcher von der Jm-
UazoLd, Montag de« 4. April
munität der Abgeordneten handelt, Art. 26, welcher die Entschädigung der Abgeordneten feststellt, sowie der Schluß- artikel und der Eingang des Gesetzes werden debatteloS angenommen; damit ist die zweite Lesung des Verfassungsgesetzes beendet. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr.
(195. Sitzung.)
.'. Stuttgart, 1. April. Auf der Tagesordnung steht: Bericht der Verfassungskommisfion über den Entwurf eines Gesetzes betr. Aenderungen des Landtogswahlgesetzes vom 26. März 1868 /16. Juni 1882. Berichterstatter ist Dr. Kiene (Ctr.). Die Beratung beginnt bei Art. 4. Derselbe handelt von der Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerlisten. Der Regierungsentwurf bestimmt, daß nur diejenigen Wahlberechtigten von amtswegen in die Listen eingetragen werden, welche direkte Staatssteuer bezahlen. Der Kommissionsantrag dagegen schreibt vor, daß alle Wahlberechtigten in die Listen von amtswegen eingetragen werden sollen. Der Abg. Sachs (D. P.) hat einen Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage gestellt. Berichterstatter Kiene empfiehlt den Kommissionsantrag. Abg. Sachs (D. P.) begründet seinen Antrag. Abg. Kloß (Soz.) spricht für den Kommissionsantrag. Minister v. Pischek schließt sich den Ausführungen des Abg. Sachs an. Der Antrag Sachs wird abgelehnt und der Kommisstonsantrag angenommen. Es folgt Art. 16, welcher Bestimmungen über den Schluß der Wahlhandlung enthält. Die Kommission beantragt in Abweichung vom RegierungSentwurf, daß diejenigen Wähler, welche Punkt 7 Uhr abends das Wahllokal betreten haben, zur Wahl zugrlaffen werden müssen. Ueber diesen Artikel entspinnt sich «ine längere Debatte, deren Resultat die Annahme des KommissionS- antrageS ist. Der Art. 14 enthält Bestimmungen über die Wahlhandlung selbst. Derselbe schreibt die Wahlkouverts und den Jsolirraum vor. Die Kommission beantragt im Allgemeinen Zustimmung zu dem Regierungsentwurf, der nur weniger kleiner Aenderungen unterzogen worden ist. Der Kommissionsantrag wird angenommen. Art. 17 enthält di» Bestimmungen für Zählung der Stimmzettel. Er wird unverändert angenommen. In Art. 18 find die Fälle aufgeführt, welche die Ungiltigkeit eines Stimmzettels nach sich ziehen. Die Kommission hat diesen Fällen einen neuen angefügt: Ungiltig find die Stimmen, welche auf einen Bewerber für die Kreiswahl im Fall des Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes betr. die Wahl der Abgeordneten der Kreise für den Landtag. Dieser neu eingeführte Fall der Ungiltigkeit wird zurückgestellt bis nach Beratung des KreiS- wahlgesehes. Art. 18 wird angenommen. Art. 18 d bestimmt die Oeffentlichkeit der Wahlhandlung. Derselbe wird unverändert angenommen, ebenso Art. 2, welcher den Art. 19 der Landtsgswahlgesetze vom 26. März 1868 und vom 16. Juni 1882 aushebt. Als neuen Art. 19 beantragte die Kommission eine Bestimmung, derzufolge der Arbeitgeber verpflichtet werden sollte, dem Arbeiter die Zeit zur Ausübung seines Wahlrechtes freizugeben. Kloß (Soz.) empfiehlt dringend diesem Antrag zuzustimmen. Minister v. Pischek erklärt, daß die Landesgesetzgebung nicht befugt sei, eine solche Bestimmung sestzulegen. Abg. Haußmann- Balingen beantragt eine Abschwächung des Kommission-- anlrags. Nach kurzer Debatte wird sowohl der Kommissionsantrag wie der Antrag Haußmann abgelehnt. Der Schlußartikel und der Eingang des Gesetzes werden unverändert angenommen. Damit ist die zweite Lesung de- Wahlgesetzes beendet. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr.
(196. Sitzung.)
.'. Stuttgart, 2. April. Auf der Tagesordnung steht: Bericht der Verfaffungskommission über den Entwurf eine- Gesetzes betr. die Wahl der Abgeordneten der Kreise für den Landtag. Art. 1 handelt von der Verteilung der Abgeordneten auf die einzelnen Kreise. Derselbe wird unverändert angenommen. Art. 2 bestimmt nach dem Regierungsentwurf, daß die Kreiswahl frühestens 20 Tage nach den Städte- und Bezirks-Wahlen erfolgen soll. Die Kommission beantragt dagegen beide Wahlen auf einen Tag zu verlegen. Ueber diesen Artikel entspinnt sich eine lange Debatte. Die Redner deS Eentrums Nieder (Berichterstatter), Rem- bold und Gröber vertreten den Standpunkt der Kommission. Die Abg. Sachs und v. Geß (D. P.) empfehlen dagegen den Regierungsentwurf und zwar aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Vermeidung von Wahlanfechtungen, welche sich zweifels ohne für den Fall der Annahme des Kommisstonsantrag- ergeben mußten. Der größere Teil der Deutschen Partei sehe sich im Falle der Annahme des KommisstonsantragS genötigt, sich dem ganzen Gesetz gegenüber ablehnend zu verhalten. Abg. Haußmann-Gerabronn erklärt, seine Partei würde sich auf den Standpunkt der Regierungsvorlage stellen, um der Deutschen Partei ein Entgegenkommen zu erweisen, und, da da- Centrum wohl aus dieser Frage nicht eine eouäitio sine guu uou machen
1898.
I werde, den Privilegierten eine geschloffene Sphalanx der
gewählten Abgeordneten entgegenstellen zu können. Minister v. Pischek glaubt, daß durch eine Zusammenlegung der Wahlen sich complizierte Zustände ergeben würden, wenn daS Volk sich einmal an daS Proportionalwahlsystem gewöhnt habe, werde es eher möglich sein, die beiden Wahlen zusammenzulegen. Fürs Eiste aber empfehle sich eine Trennung derselben. Die Debatte endet mit der Annahme eines Antrags Haußmann-Gerabronn, demzufolge die Kreiswahl zwischen dem 20. und 30. Tage nach den Städte- und Bezirkswahlen stattfinden sollen. Art. 3, welcher die Bestimmungen enthält, die auf das Wahlverfahren Anwendung finden, wird in der Fassung des Regierungsent- wurfs angenommen. Ebenso Art. 4, welcher die Zusammen- setzung der Wahlkommission vorschreibt, nach dem Kommisstonsentwurf. Es folgt Art. 5, welcher Vorschriften über die Wahlvorschläge für die Kreise enthält. Es liegen ver- schieden« Anträge vor, welche kleine, meistens redaktionelle Aenderungen verlangen. Nach kurzer Debatte werden die Abs. 1 und 2 mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. Abs. 3 wird angenommen mit einem Antrag Haußmann- Gerabronn. Den Satz zu streichen: „Kein Wahlberechtigter darf mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen", Abs. 4 mit Streichung des SatzrS „der die Doppelkanvidaturen verbietet", Abs. 5 mit Ablehnung des Antrags Henning, welcher verlangte zu sagen: Für jeden vorgeschlagenen Bewerber ist eine Gebühr von 10 ^ (statt 20 ^() zu entrichten. Nächste Sitzung Montag Nachmittag 4 Uhr.
Deutsche» Keichetag.
Berlin, 30. März. Nach einer mehrstündigen Debatte, die sich in eine Unmenge Einzelheiten auflöste, wurde der Etat des ReichSamts des Innern erledigt. ES folgte die Beratung des Etats der Militärverwaltung.
Berlin, 31. März. Der Reichstag hat heute in der Schlußabstimmung den ganzen Etat mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Vorher fand noch eine Debatte zwischen dem Staatssekretär Podbielski und den Sozialdemokraten statt. Letztere hatten die Post beschuldigt, daß sie das Briefgeheimnis gegenüber den Sozialdemokraten verletze und Briefe sogar ganz unterdrücke, waS Podbielski energisch bestreitet. Dagegen erklärte der Staatssekretär Podbielski, -aß Postbeamte, welche sich an den Bestrebungen der Sozialdemokratie beteiligen, ihren Diensteid verletzen und deshalb unnachsichtlich entlassen werden müssen. Der Präsident wünscht zum Schluß den Reichsboten glückliche Feiertage und glückliche Heimkehr. Nächste Sitzung 26. April, nachmittags 1 Uhr. Tages- Ordnung; Gesetz über elektrische Maßeinheiten; zweite Beratung der lex Heintze und Wahlprüfungen.
Hages-Weuigketten.
Deutsche« Leich.
Nagold, 31. März. (Einges.) Am letzten Montag Abend fand die jährliche Generalversammlung deS hiesigen Turn-Vereins in dessen Lokal — Gasth. z. Hirsch — mit leider nicht sehr zahlreicher Beteiligung statt. Auf der Tagesordnung standen: Erstattung deS Rechenschaftsberichts, Neuwahl des Turnrats und Erledigung sonstiger Gegenstände. Der Verein verfügt über eine bescheidene Sparkaffeneinlage bei der Handwerkerbank Nagold im Betrag von 165 ^ und es belief sich der Kaffenvorrat am Tage der Generalversammlung auf 34 ^ 65 -H, worunter sich, zur Ehre der Beteiligten, ein durch freiwillige Beiträge aktiver Mitglieder gesammelter Fonds zur Beschaffung einer neuen an Stelle der alten, aus dem Jahre 1848 stammenden, sehr defekten Fahne im Betrag von 22 ^ 66 befindet, welcher zu diesem Zweck sofort verzinslich angelegt wird. Reicht zwar diese Summe zur Beschaffung eines neuen Fahnentuches noch nicht auS, so hoffen wir doch und vielleicht nicht vergeblich auf die Unterstützung seitens der Interessenten für die Turnsache. Nächst den Vereinigungen ehemaliger Krieger sind eS wohl die Turnvereine, welche zur Führung einer Fahne berechtigt sind und dieselbe als schätzbares Symbol der Einigkeit betrachten müssen, nicht bloß im Hinblick auf die Erinnerung an die Zeit der deutschen Freiheitskriege, in welchem sich namentlich auch die Turner unter dem alten Vater Jahn zur Verteidigung deS Vaterlandes um ihre Fahne schaarten, sondern auch unter Hinweis auf den die jüngeren Turner wieder vereinigenden Militärdienst, welcher von ihnen zuerst den Schwur zur Fahne fordert und für den sie schon teilweise in der Turnstunde an Körper und Geist vorbereitet werden. Auch blickt der Turner mit freudigem Stolze auf eine schöne Fahne, die ihm bei einem Turnfest vorangelragen und weicher er nach eifriger Arbeit bei Erringung eines Preises Ehre machen wird. — Sodann folgten die alljährlich stattzufindenden Neuwahlen des Turn-