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Der
Amts- und Intelligenz-Blatt siir den Oberamts-Bezirk Nago
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Zum neuen Jahre 1898 .
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Ir« unehrlich. Abonnenten, Srschasts- Frrnnör«. Mitarbeiter« und allen Freunde« und Gönnern unseres Stalles senden die
besten Glück- und Segenswünsche
G. W. Zaifer'sch-
Suchhandlung uni Snchdrnckrrei.
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Amtliches.
Bekan«twahu«g.
Unter Bezugnahme auf de am 15. April d. I. im Gesellschafter Nr. 60 erfilgte Bekanntgabe der von K. Kreisregierung Reutlngen mit Wirkung vom 1. Januar 1898 an für den Oberamlsbezirk Nagold festgesetzten ortsüblichen Taglchne gewöhnlicher Tagearbeiter wird deren Veröffenlichung hiemit wiederholt.
Männl.
Weibl
Männl.
Weibl.
Personen
Person«,
Personen
Personen
Gemeinden
über
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unter
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16 Jahren
16 Jahr«
16 Jahren
16 Jahren
I. Enzthal
u. Spielberg
2
20
1
40
1
40
1
—
II. Berneck
2
—
1
20
1
10
—
70
III. In den
übrigen Ge-
mrinden...
1
70
1
20
1
10
—
70
Dabei wird darauf aufmerksm gemacht, daß die Taglohnsätze der über 16 Jahn alten Personen von Bedeutung sind für die Berechnurg des Jahresarbeits- Verdienstes derzurJuvaliditäts- md Altersversicherung beigezogenen Personen und die hieraus sich gründende Lohuklassen-Einteilnng lezüalich der unter
8 22 Ziff. 5 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 > fallenden Versicherten, welche nicht in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind und auch keiner der beiden Bezirks kranken kosten angehören, also bezüglich einer Kategorie von Versicherten, welche insbesondere Bedienstete, Nähterinnen, Wäscherinnen, Büglerinnen rc. und die nicht in der Landwirtschaft beschäftigten Dienstboten umfaßt.
Von diesen Versicherten find somit die männlichen Personen in den Gemeinden Enzthal, Spielberg und Berneck vom 1. Januar 1898 an in die Lohn- klaste III., die männlichen Personen in den übrigen Gemeinden und die weiblichen Personen in sämtlichen Gemeinden des Bezirks je in die Lohn« klaffe II. einzuteilen.
Die vorstehenden Taglohnssätze der erwachsene« männlichen Arbeiter find auch maßgebend für die Berechnung der den Familien der zu Friedensübungen »inberufenenMannschaften zustehenden Unterstützungs- Ansprüche.
Nagold, den 30. Dezember 1897.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Bei- hiugen und Gültlingen ausgebrochen ist, werden nachfolgende allgemeine Schutzmaßregeln auf unbestimmte Zeit ungeordnet:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine in Beihingen und Gültlingen werden unter polizeiliche Beobachtung gefüllt mit der Wirkung, daß Wieder- käuer und Schweine ohne ausdrückliche Erlaubnis der Polizeibehörde nicht aus diesen Orten entfernt werden dürfen.
2. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch Beihingen und Gültlingen ist verboten, desgleichen
3. die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen und Tränken für Wiederkäuer und Schweine.
Vorstehendes wird mit dem Hinweis darauf zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß eine Zuwiderhandlung gegen "die ergangenen Anordnungen, sowie die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenausbrüchen nicht nur Bestrafung, sondern auch den Verlust der Entschädigung für an Maulund Klauenseuche gefallenes Rindvieh nach sich zieht.
Nagold, den 30. Dezember 1897.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Zum neuen Jahre.
ch Im Wesen der ewigen Zeit und des ihr nach der UmdrehungSzeit der Erde um die Sonne entnommenen Jahresabschnittes liegt an sich gar keine Ursache zu einer Neujahrsbetrachtung, denn die Zeit ist gleichmäßig, stetig, ewig. Ungleichmäßig, wechselvoll und oft rätselhaft ist oft aber das Schicksal der Menschen und Völker, und diese Thatsache giebt dem Jahreswechsel eine große Bedeutung im Herzen der Erdenföhne, denn in ihrem Leben ist ein Jahr immer ein wichtiger Abschnitt, der Fortschritte und Errungenschaften oder Enttäuschungen und Schicksalsschläge in sich bergen kann. Und wenn nun auch die Zeit und die zwölf kommenden Monate in keinem Falle die wirkende Ursache für das Helle oder dunkle LoS der Menschen sein können, sondern die Beweggründe für unser Geschick in den Wegen der Vorsehungen wie in unserem Thun und Lasten zu finden find, so erweckt doch der Zeitpunkt, in welchem das alte Jahr im Meere der Vergangenheit versinkt und ein neues junges Jahr vor unserem geistigen Auge auftaucht, bei jedem ernst urteilenden Menschen eine Stimmung, in welcher er sich eine Frage an daS Schicksal stellt. Nicht mächtig ist der Mensch über Tod und Leben, nicht beeinflussen kann er Wind und Wetter, nicht unbedingt entscheiden kann er den Segen seiner Arbeiten, nicht bedingung-.os kann er sorgen für das Gedeihen seiner Kinder oder für das Wohl seiner Angehörigen, und kein Erdensohn, sei er König oder Edelmann, Bürger oder Baner, Millionär oder Taglöhner hat die Sicherheit seines Lebens und seines erstrebten Erfolges in der Hand. Aber kein Verzagen, keine Schwachheit darf uns solcher Unzulänglichkeit der menschlichen Macht gegenüber beschleichen, denn eine große herrliche Gabe besitzt der Mensch doch. Er kann als vernunftbegabtes Wesen in allen Lebenslagen seine Pflicht thu«, kann in Hindernisten feine Kräfte stählen, kann in ^ Prüfungszeiten sein Gemüt zu Gott erheben und § kann mehr und mehr erkennen, daß er nicht von äußeren Dingen, nicht von Geld und Ehren in sei- l nem wahren inneren Glücke abhängig ist, sondern daß nur treue Pflichterfüllung und sittliche Vervollkommnung maßgebend für unsere Wohlfahrt sein kann. Mit einem solchen Bewußtsein soll der Christ, soll der wackere Mann, soll die brave Frau wie auch die hoffnungsfreudige Jugend dem neuen Jahre entgegengehen!
Hages-Aeuigkeiten.
Bei der ersten Prüfung für den höheren Justizdienst ist für befähigt erkannt »orden: Robert Gasser von Freudenfiadt.
Gestorben: 28 Dez.: Johannes Lang, Schultheiß und pens. Berw.-Aktuar, Roth a. R. 30. Dez.: Nanrtte Pelargus, geb. Staelin, Witwe, Calw.
Deutsches Reich.
—t. Alten steig, 30. Dez. Bei der gestrigen Genuinderatswahl stimmten von 256 Wahlberechtigten 191 ab. Gewählt wurden auf 6 Jahre: Fr. Bühler, Schmied und Tierarzt (seith. Gemeinderat), mit ISS
Handwerkerversaumlung.
(Schluß.)
Im Ganzen ist es Zwangtorganisation. Nur macht es für Württemberg, dnk des energischen Vorgehens der Württ. Regierung, eine Ausnahme. Die Regierung will nehwlich ihreiHandwerksmeistern es vorerst überlassen, sich selbst zr organisieren, und erst dann mit der Zwangsorgansation einschreiten, wenn dieselben nicht im Stande sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu vertreten, deshalb treten die 8 81—100 erst dann bei uns in Käst, wenn Zwangsinnungen eingeführt werden. Äs diesem Grunde hat nun, um letzteres zu verhüte, am 27. Okt. d. I. in der Liederhalle in Stuttgar eine große Handwerkerversammlung getagt, in ulcher außer den Vertretern der verschiedenen Origruppen des W. Haudwerker-Landesverbandes, vie Vertreter von Gewerbevereinen, sowie von de k. Regierung 4 Regierungsrät« vertreten waren, tzzellenz v. Pischeck lies sich durch H. Oberreg.-Rat v. üosthas vertreten. Da stritt man sich nun darum, wenwohl das Recht, die Organisation in die Hand zuuehmen zustehe. Von Vertretern von Gewerbevereinenvurde behauvtet die Gewerbevereine seien es, die Sche der Handwerker zu leiten, indem sie das Progimm, das heute aufgelegt sei, seit 50—60 Jahren hon verfolgen, die Handwerker allein seien nicht n Stande, ihre Sache zu vertreten. Von Seiten heiMtiger Handwerker wurde behauptet, die Handelsimmern haben
sich um dasKleirchandweik bisjktztwenigangenommen, hoben nur für die Wünsche von Fabrikanten uud Großindustriellen Ohren gehabt, und die ganze Thätigkeit der Gewerbevereine fei in der Großindustrie und Sem Handel aufgegangen. Die Ruhigeren hofften im Zusammenarbeiten von Gewerbevereinen, Hondwerkerverbände und Fachinnungen, das vorge- steckte Ziel zu erreichen; und dieses hatte zufolge, daß die Wohl eines Ausschusses aus Vertretern aller möglichen Vereine vieler Städte zu Stande kam, um ein diesbezügliches Programm zu entwerfen. Der von H. Minister v. Pischeck gesandte Vertreter, H. Oberreg.-Rat Mosthaf, sagte der Versammlung das weitgehendste Entgegenkommen der Regierung versichern zu dürfen, blos solle man mit bestimmten Vorschlägen kommen, doch warne er, es durch Uneinigkeit nicht bis zur Zwangsorganisation kommen zu lasten.
M. H. In dem neuen Gesetze wäre nun also der 8 103 s für uns der Wichtigste, denn 1. erklärt er uns, was uns daS neue Gesetz Gutes bringen kann, und 2. verhehlt er uns nicht, daß das Angestrebte nicht genügt, um den Meister der Gegenwart zur Mitarbeit zu begeistern. T ie alle werden wißen, daß wenn das Handwerk erhalten bleiben soll, wir thätig sein müßen, so lange noch ein gesunder Handwerkerstand vorhanden ist, was in 20 Jahren kaum mehr der Fall sein dürfte. Wir müssen demnach dem heutigen Handwerksmeister die Arbeit
Das nächste Blatt erscheint Dienstag Bormittag.
zu übertragen suchen. Aber der Meister der Gegenwart übernimmt solche Arbeit nur, wenn ihm dieselbe augenscheinliche Vorteile bringt, und daS thut § 103 8 nur in soweit, als er im Absatz 7 bestimmt, „daß die Handwerkskammern in allen wichtigen, die Gesamtintereffen des Handwerks oder die Interessen einzelnerZweige desselben, berührenden Angelegenheiten gehört werden sollen". Jetzt ist die Frage, wann werden die Regierungen die Jn- teressen-Vertretung als wichtig ansehen? Antwort: Wenn die Handwerkerkammer der Dolmetsch einer möglichst großen Handwerksmeister-Vereinigung ist. Jedem wird einleuchten, daß keine Regierung eine Eingabe der Handwerkerkammer für wichtig halte« wird, wenn sie sieht, daß der Handwerksmeister die ganze Sache mit der bisherigen Gleichgiltigkeit behandelt, und dann können wir erleben, daß die Handwerkerkammer zu einer schrecklichen Unbedeutendheit zurücksinkt, wenn die Regierungen nicht alsbald merken, daß die Handwerksmeister im Großen und Ganzen sich um Handwerkerangelegenheiten kümmern. Nur wir, und das Maß unserer Arbeitsfreudigkeit sind in der Lage, der Handwerkerkammer den richtigen Platz, den sie im Handwerkerleben einnehmen kann und soll, zu sichern. M. H. Die erste Probe, die die Handwerksmeister zu bestehen haben, wird die Wahl zur Handwerkskau,mer bilden, und um hier mit Glanz bestehen zu können, ist es nötig, daß jeder Handwerksmeister einer Vereinigung, z. B.