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Bürgerausschufses mit 37 von 49 Stimmen gewählt. Derselbe nahm die Wahl an.
Calw, 2. Nov. (Korresp.) Dem Vorgang anderer Städte folgend, hat die hiesige Stadt die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gegen Todesfall bei Uebuugen und Brandfällen versichert. Es werden künftig den Hinterbliebenen bei jedem durch den Feuerwehrdienst herbeigeführten Todesfall von der betreffenden Versicherungsgesellschaft 2000 ^ ausbezahlt. Die für 300 Mann verwilligte Versicherungsprämie wird von der Stadtkaffe bestritten.
Calw. Für Bienenzüchter. Der Entwurf eines Reichsgesetzes enthält auch einige 8Z betreffend das Halten von Bienen, die, wenn sie in diesem Wortlaut zum Gesetz würden, unsere Kleinbienenzucht bedeutend schädigen würden. Der ganze Entwurf ist, wie sich aus dem Wortlaut ergiebt, den nord- deutschenVerhältniffen entsprungen und solchen vielleicht mehr angepaßt als unfern. Bei uns ist die Bienenzucht meist Nebenbeschäftigung des kleinen Mannes, des Lehrers, des Pfarrers u. s. w., diese alle verfügen meist nur über wenig Grundbesitz, selten aber über einen zur Bienenzucht geeigneten Platz, ans dem sie auch in Zukunft einen Bienenstand erstellen dürften. Denn tz 3 des Entwurfs sagt, daß Bienenstände, sofern sie nicht von 2*/- m hohen Mauern, Zäunen und dergleichen eingeschloffen sind, mindestens 10 m von Straßen oder Nachbargrundstücken entfernt sein müssen. — Damit nun die Bienenzüchter mit diesem neuen Gesetz bekannt werden und Stellung zu ihm nehmen, verbreitet „der deutsche Zentralverein für Bienenzucht" einen Auszug aus betreffendem Gesetz. Im Auftrag vom K. Oberamt hier werden in den nächsten Tagen vom Vorstand des Calwer Bezirksbienenzuchtvereins au verschiedene Mitglieder des Vereins Bogen mit den in Frage kommenden M zugeschickt, mit der Bitte, auf solchen ihre Ansichten zu notieren, damit sie von zuständiger Stelle gesammelt und vorgelegt werden können.
(L. W.)
Tübingen, 2. Nov. (Korresp.) Je näher der Termin zur Meldung der Kandidaten herantritt, desto mehr interessiert sich die Einwohnerschaft, wer sich eigentlich als Kandidat meldet. Bis heute haben sich gemeldet Rechtsanwalt Schweizer hier und Amt- mann Kommerell, ebenfalls von hier. Die aus der Bevölkerung entsprungene Kandidatur Hauser, ohne jede Parteifarbe, hat den sicheren Sieg zu erwarten, da von allen Seiten immer mehr Anhänger für Hauser entstehen.
Vom Oberamt Tübingen, 3. Nov. (Korresp.) In erfreulicher Weise finden die Wanderkochkurse in unserem Bezirk immer mehr Anklang und Eingang. Nachdem der erste Wanderkochkurs im Juni d. I. in Walddorf mit gutem Erfolg seinen Abschluß fand, folgte im September und Oktober ein weiterer in Pliezhausen und gegenwärtig ein dritter wieder in Walddorf. Um auch den in Fabriken arbeitenden Mädchen ohne Störung im Erwerb die Teilnahme an einem solchen Kurs zu ermöglichen, wurde neben einem Tageskurs in Pliezhausen noch ein zweiter Kurs abgehalten, bei welchem der Versuch gemacht wurde, den Unterricht in den Abendstunden zu erteilen, was sich auch gut bewährte. Es darf mit Sicherheit angenommen werden, daß diese, besonders auch für die in Fabriken arbeitende weibliche Bevölkerung wichtige Einrichtung immer weitere Ausdehnung gewinnt, wie denn bereits für Walddorf der 3. Kurs für den Monat Dezember gesichert ist.
Stuttgart, 3. Nov. (Korresp.) Die Progression im Malzsteuergesetz. Das Gesetz betreffend die Malzsteuer vom 8. April 1856 bestimmt, daß die Steuer vom Gewicht des ungeschrotenen Malzes und dessen Surrogaten erhoben und der Steuersatz durch das Finanzgesetz festgesetzt wird. Nachdem nun diese Steuer von 1881,93 auf 10 ^ pro Doppel-Zentner festgelegt war — 1879/81 waren es nur 7.20 pro Doppelzentner — sollte dieselbe dem Vorgänge des Nachbarstaates Bayern entsprechend und aus dem Grunde, weil Kleinbrauer mit ihren primitiveren Einrichtungen keine so große Ausbeute erzeugen können wie die Großbrauer, abgestuft werden. Das Gesetz vom 28. April 1893 bestimmte nämlich, daß, für diejenigen, welche im Laufe eines Etatsjahres nicht mehr als 100000 KZ (2000 Ztr.) Malz für ihre Rechnung zur Bierbereitung verwenden, mit Wirkung vom 1. April an der durch das Finanzgesetz bestimmte Steuergesetz für dieersten 50000 kx (1000Ztr.) um den zehnten Teil zu ermäßigen ist. Somit war der progressive Steuergedanke in die Malzsteuer ein- gezogen: I. Stufe 9 II. 10 Derselbe wurde aber noch weiter auS- und durchgeführt durch das Gesetz vom 8. Juli 1895 insofern als dasselbe eine bedeutend niederere und 2 höhere Stufen brachte. Die Malzsteuersätze bewegen sich jetzt auf der Skalea von 2 ^ 50 9 10 10 ^ 50 iZ und
11-^. Wer bloß Hausbräu erzeugt und zum Consum in der Familie und nicht mehr als 10 Ztr. Malz in der 2jährigen Etatsperiode verwendet, der zahlt statt 9 ^ pro Ztr. 2 ^ 50 ^ Malzfteuer. Diejenigen Kleinbrauer, welche im Laufe einer Etats- Periode nicht mehr als 2000 Ztr. Malz für eigene Rechnung zu Bierbereitung nehmen, haben Anspruch auf 10°/o Ermäßigung der Malzsteuer — sie haben
also für die ersten 1000 Ztr. 9 ^ pro Ztr. und für die Menge von 1000—2000 Ztr. 10 pro Ztr. zu entrichten. Hiedurch giebt es wieder eine Zwischenstufe in der Progression neben solchen, die unter und bis zu 1000 Ztr. Malz in zwei Jahren verwenden und nur 9 ^ zahlen und solchen, die mehr als 2000 Ztr. brauchen und 10 ^ zahlen, weiter giebt es eine Reihe, welche zwischen 1000 und 2000 Ztr. vermälzt und somit für den einen Teil der verwendeten Malzmenge 9 für den andern 10 ^ zu bezahlen hat. Wer jedoch mehr als 10000 Zentner Malz verwendet, zahlt für die diese Menge übersteigenden nächsten 30000 Ztr. einen Zuschlag von 5°/», somit in der laufenden Finanzperiode 10 ^ 50 --Z, und wer über 40 000 Ztr. Malz versiedet, zahlt 10°/» Zuschlag, somit 11 ^ pro Doppelzentner.
Stuttgarts. Nov. (Oertliche Konsumsteuern). In solchen Gemeinden des Landes, in welchen die Gemeindeschadensumlage auf Grundeigentum Gebäude und Gewerbe den Betrag der Staatssteuer übersteigt, kann nach dem Gesetz vom 23. Juli 1877 durch K. Verordnung die Erhebung örtlicher Abgaben von Bier, Fleisch und Gas, sogenannter Verbrauchsabgaben, gestattet werden. Der Höchstbetrag der örtlichen Fleischsteuer beträgt für den Doppelzentner 6 der Biersteuer 65 ^ pro Hekto, und der Gassteuer 4 --L pro Kubikmeter. Von diesem Erweiterungsrecht der Gemeindebefieuerung haben zur Zeit 38 Gemeinden Gebrauch gemacht und zwar erheben Stuttgart, Heilbronn und Eßlingen sämtliche 3 Verbrauchsabgaben; Aalen, Backnang, Calw, Cannstatt, Gmünd, Göppingen, Hall, Metzingen, Ravensburg, Reutlingen, Ulm und Urach erheben Steuern von Fleisch und Bier, Bietigheim, Bothnang, Crailsheim, Degerloch, Ellwangen, Feuerbach, Friedrichshafen, Gaisburg, Jsny, Kaltenthal, Kißlegg, Langenau, Laupheim, Neresheim. Neckarsulm, Oeh- ringen, Schramberg, Tettnang, Tübingen, Wangen, Weingarten und Zuffenhausen besteuern nur das Bier bezw. in entsprechendem Verhältnis den Doppelzentner Malz. Erstmals wurde die Erlaubnis der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben bis zum 31. März 1879 erteilt und kann nur von 2 zu 2 Jahren gestattet werden auf Antrag und Beschluß der bürgerl. Kollegien. Sämtlichen aufgeführten 23 Gemeinden steht gegenwärtig daS Recht zur Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben auf die drei Konsumartikel Fleisch, Bier und Gas bis 31. März 1899 zu. Die Erhebung der Biersteuer lehnt sich an den Einzug der Malzsteuer durch die Staatsbehörden an, Fleisch und Gassteuer wird von der Stadt- bezw. Gemeindepflege direkt zum Einzug gebracht. Das Gesetz vom 23. Juli 1877 hat durch seine Artikel 19/25 während der nunmehr 20jährigen Dauer den betreffenden Gemeinwesen nennenswerte Summen zugeführt und in finanzieller Hinsicht nicht ohne Nutzen gewirkt.
Cannstatt, 2. Nov. (Korresp.) Der hiesige evangelische Verein wird seinen Mitgliedern und Freunden in seinem Heim, dem evang. Vereinshause, auch in diesem Winter wieder eine Reihe von öffentlichen Vorträgen bieten. Als Redner hiefür find die Herren Stadtpfarrer Mögling, Kaser und Dek- kinger aus Stuttgart, sowie die Pfarrer Dr. Baur- Untertürkheim und Lang-Obertürkheim gewonnen worden. — Nachdem die Schülerzahl in der hiesigen katholischen Volksschule auf 274 gestiegen ist, hat der Gemeinderat aus Antrag der Ortsschulbehörde die Errichtung einer dritten ständigen kath. Schulstelle beschlossen. Da die evang. Mädchen-Volksschule zwei sehr überfüllte Klaffen hat, in denen der großen Schülerzahl wegen Abteilungsunterricht erteilt wurde, so steht auch hier die Errichtung zweier weiterer Stellen in Aussicht.
Oberischingen, 2. Noo. Nachdem von dem Grundbesitz des verstorbenen Barons v. Kaulla kürzlich die Wälder um 405 000 ^ an Geh.-Kom- merzienrat Dr. Kilian Steiner in Stuttgart verkauft worden sind, beabsichtigen die Erben, die 3 Töchter des Erblassers, auch das Rittergut bestehend in dem großen hies. Schloß, Park, Brauerei und 400 Morgen Felder, zu veräußern. Der Preis hiefür dürfte der obigen Summe annähernd gleichkommen.
Schramberg, 1. Noo. Heute Nachmittag wurde unterzahlreicherBeteiligung Stiftungsoerwalter G. Waller zu Grabe getragen. Er war bis zum Jahre 1874 Gtadtschultheiß und seither noch Standesbeamter und Stiftungsverwalter. Seine Wirksamkeit für die hiesige Stadt ist eine sehr ersprießliche gewesen. Eine Reihe von Kränzen wurde am Grabe niedergelegt.
Schramberg, 3. Noo. (Korresp.) Am 1. d. M. ist Herr Kommerzienrat H. E. Junghans aus der Weltfirma Uhrenfabrik „Gebr. Junghans" hier ausgetreten. Aus diesem Anlaß spendete derselbe zahlreichen schon seit längerer Zeit in der Firma angestell- ten Beamten und mehreren Hundert langjährigen Arbeitern ansehnlicheGeldbeträge und schöne,teils sehrjteure Wertgegenstände, was von den Betreffenden mit freudiger Dankbarkeit angenommen wurde.
Bietigheim, 31. Okt. (Korresp.) Derhoffnungs- oolle 20 Jahre alte Sohn des Herrn Esstch (früherer
Landtagsabgeordneter für den Bezirk Besigheim) Hermann Esfich, Sekondelieutenant bei einem in Straßburg liegenden Reiterregiment stürzte am letzten Freitag bei einem Ausritt oder einer Uebung vom Pferde und war sofort tot. Der Leichnam wird hieher überführt und der heimatlichen Erde übergeben werden.
Bietigheim, 1. Nov. Ein Wertpaket mit 7000 welches von Heilbronn auS nach der Strecke Marbach aufgegeben wurde, ist verloren gegangen.
Laufs en a. N., 2. Nov. Nachdem in den letzten Tagen noch verschiedenes aus dem Keller verkauft worden, kann das Weingeschäft für Heuer als abgeschlossen betrachtet werden. Die Menge des verkauften Weines (soweit amtlich angezeigt) beträgt 5100 Hektoliter. Der Mtttelpreis stellt sich auf 50 54 iZ. Der heurige Ertrag würde demnach,
abgesehen von dem, was die Produzenten selbst einlegten, einen Wert von mindestens 257,000 ^ vorstellen.
Waldenburg, 31. Okt. Mit dem Ersuchen um Veröffentlichung ging dem „Hoh. Tagbl." nach- stehendes von der Fürst!. Domänendirektion in Waldenburg im Auftrag Sr. Durchlaucht de- Fürsten an dessen GutSpächter gerichtetes Schreiben zu: x. ?.
In besonderem höchsten Aufträge Sr. Durchlaucht rc. vom heutigen Tage haben wir Ihnen jetzt schon zu eröffnen, daß die Bezahlung des auf Martini dieses Jahres verfallenen Pachtgeldes pünktlich auf 11. Nov. erwartet wird, widrigenfalls sofortige Beitreibung im Wege des Mahnverfahrens erfolgen wird. Gegenwärtiges wollen Sie uns mit Eröffnungsbescheinigung zurückgeben.
Waldenburg, 21. Okt. 1897.
Fürstl. Domänendircktion. Fürst!. Rentamt.
Bötter. Otto.
Das genannte Blatt bemerkt dazu: „Wir enthalten uns hierzu jeden Kommentars und sei für Fernstehende lediglich bemerkt, daß die Gutspächter Sr. Durchlaucht auch mit zu den Gewitterbeschädigten des Unterlandes zählen." (H. Chr.)
Sigmaringen, 29. Okt. Der Kronprinz von Rumänien kam heute hier an und verweilt mit den Brüdern bis 8. Nov. hier, um dann für den Winter nach Nizza überzusiedeln. Die Prinzen interessieren sich sehr für den Ausbau des Schlosses im Innern, der erst im künftigen Jahrhundert sein Ende finden wird.
Darmstadt, 1. Noo. Der Kommandeur der 21. Kavalleriebrigade, Flügeladjutant deS Kaisers Generalmajor v. Bülow, ist heute früh hier gestorben. Hr. v. Bülow nahm am SamStag Nachmittag an einer Gchleppjagd bei Darmstadt teil, wobei er beim ersten Hindernis am Koppelrick mit dem Pferde stürzte und sich einen Gchädelbruch, verschiedene Rippenbrüche und schwere innere Verletzungen zuzog. Generalmajor v. Bülow erlangte das Bewußtsein nicht wieder. Er wurde ins Krankenhaus nach Darmstadt gebracht, wo er Nachts um 1 Uhr verschied.
Berlin, 31. Okt. Der frühere Kriegsminister General Bronsart von Schellendorff hat sich in einer konservativen Wahlversammlung in Güstrow zur Ueberrmhme einer Reichstagskandidatur bereit erklärt.
Berlin, 2. Nov. Dem „Berl. Lokalanzeiger" zufolge soll der diplomatische Conflikt zwischen Deutschland und der Republik Haiti durch die Entlassung des Herrn Lüders aus der Haft bereits beigelegt sein.
Berlin, 2. Nov. Staatsminister v. Bülow, welcher sich anläßlich des Todes seines Bruders von Rom nach Frankfurt begab, kehrt von Frankfurt auf einige Tage nach Rom zurück, um sich dort zu verabschieden.
Berlin, 2. Nov. Der General der Infanterie, Frhr. o. d. Golz, der, wie wir berichteten, aus seinem Gute Fülme bei Eisbergen in Westfalen von einem Gehirnschlage getroffen wurde, ist infolge desselben gestorben. Der General war am 5. Febr. 1817 in WilhelmSthal, KreiS Ottelsburg, geboren.
Die „Hamburger Nachrichten" schreiben sehr treffend: „Berliner Blättern zufolge sollen am 12. November auf Einladung einer Anzahl Herren aus verschiedenen Parteien unter Mitwirkung des Alldeutschen Verbandes die drei österreichischen Reichsratsabgeordneten Dr. Funke, Heinrich Prade und K. H. Wolf in einer öffentlichen Versammlung in Berlin über die Lage der Deutschen in Oesterreich sprechen. Die „Köln. Ztg." beklagt dies bei aller Sympathie, die sie für die in Oesterreich um ihre Muttersprache und ihre nationale Existenz schwer kämpfenden Deutschen hat. Wir können uns dem rheinischen Blatt nur anschließen. WaS würden wir wohl dazu sagen, wenn Deutsche Reichstagsabgeordnete, die in scharfem Gegensatz zur Reichs- regierung stehen, sich zu öffentlichem Auftreten in Oesterreich entschlössen, um sich dort frische Kraft zu ihrem Kampf gegen die heimische Regierung zu holen? Wenn wir aber selbst unbedingt darauf halten müssen, daß in die inneren Kämpfe, die wir in unserem Reich auszufechten haben, kein Auswärtiger, und sei eS unser bester Freund, sich einmischen soll, so müssen wir auch darauf sehen, daß unfern Nachbarn gegenüber dieser Grundsatz in Deutschland durch« geführt wird."
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