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Amts- und Intelligenz-Blatt flir den Meramts-Bezirk Nagold
Lcscheinr Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samtztag. — Preis virrtrstLhrtich hier mit Trägerlohu A) 7-, i» dem Beztrl 1 ^ außerhalb deS Bezirk- 1 ^ 20 I Monats-Abonnements nach Verhältnis. — JnsertionS-Sebühr für die Ispalttge Zeile auS gewöhnlicher Schrift bet einmaliger Einrückung S bet mehrmaliger je 6 7).
^ 158.
Nagold, Samstag de« 9. Oktober
t897.
UV" Zur gesi. Beachtung. "WU
Alle Anzeigen, welche auf den Nagolder Markt am Mittwoch den 13. Okt Bezug haben,
bitten wir vor Dienstag 12.Okt.,mittags 12 Uhr,
aufzugeben.
Erpel», -es „Der Gesellschafter".
Amtliches.
Bekarmtmachnirg der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Ans- fetznng von Preise« für Leistungen im
Fischereiwese« für das Jahr 1898.
Zur Förderung der künstlichen Fischzucht und eines rationellen Betriebs der Fischerei werden als Anerkennung für hervorragendere Leistungen auf diesem Gebiete, insbesondere für Errichtung zweckmäßiger Fischbrutanstalten, für Aufstellung und Anwendung geeigneter kleiner Fischbrutapparate, für zweckentsprechende Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfischerei (in Setz- und Streckteichen), für Vereinigung kleiner Fischwasserbezirke zu einem rationellen Gesamtbetrieb rc. Preise von 20 bis 100 ^ im Gesamtbetrag von 500 ^ ausgesetzt.
Dit Preisbewerbungen, welche eine Darlegung der Leistung, beziehungsweise eine nähere unter Umständen mit Zeichnungen belegte Schreibung der Anlage enthalten müssen, find bis 1. März k. I. an die Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart einzusenden.
Diejenigen Fischzüchter, welche in den Jahren von 1892 ab Preise erhalten haben, können für das Jahr 1898 nicht wieder für die gleiche Leistung als Bewerber austreten.
Stuttgart, den 27. September 1897. _ v. Ow.
Die gemeinschaftliche» Aemter
werden unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 28. Juli d. I., Gesellschafter Nr. 117, betreffend die Einleitung von Sammlungen zu Gunsten der bedürftigen Gewitterbeschädigten des Landes, nunmehr, nachdem die Ernte beendigt ist, veranlaßt, in ihren Gemeinden Sammlungen, insbesondere auch von Naturalien zu veranstalten. Die ersammelten Geldbeiträge wollen, wie dies durch Erlaß vom O.'-Juli d. I. schon angeordnet worden ist, an die Amtspflege Nagold abgeliefert werden.
Ueber die gezeichneten Naturalabgaben dagegen wollen die verlangten summarischen Verzeichnisse in Bälde hieher vorgelegt werden, worauf über die Absendung der Naturalien an die Beschädigten weitere Entschließung erfolgen wird.
Nagold, den 7. Oktober 1897.
K. gem. Oberamt.
Ritter. Römer.
Ä.« die Gemeindebehörden.
Als durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter find im Jahr 1893 folgende Sätze aufgestellt worden:
in den Gemeinden
für erwachsene Arbeiter
für jugendliche Arbeiter
männliche
weibliche
männliche
weibliche
Nagold, Altensteig, Enzthal u. Haiterbach
500
300
300
180
in den übrigen Gemeinden ....
400
250
250
150
Diese Festsetzungen sind
Heuer nach dem
Mini-
sterialerlaß vom 13. Juni 1893 (Min.-A.-Bl. S. 174) einer Revision zu unterziehen.
Die GemeinderLte werden daher unter Hinweisung aus die in dem genannten Ministerialerlaß bezeich- neten maßgebenden Gesichtspunkte zur Aeußerung binnen vier Tage« darüber aufgefordert, ob und eventuell welche Gründe etwa vorliegen, die Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter zu ändern.
Die Berichte find als portopflichtige Dienstsache einzusenden.
Nagold, den 8. Oktober 1897.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Zu Assistenzärzten 1. Klaffe wurden u. a. befördert,
Dr. Bornitz der Landwehr 1. Aufgebots vom Landwehrbezirk Calw, Dr. Schaufler der Reserve von demselben Landwehrbezirk.
Zum Regime der
politisch-parlamentarischen Winterarbeit.
Der Bundesrat ist am 7. Oktober zu seiner neuen Session zusammengetreten, womit das parlamentarische und politische Winterleben in Deutschland seinen Anfang genommen hat, stellen doch die jetzt wieder eröffnten Bundesratsverhandlungen den Vorläufer der herannahenden Reichstagssession dar. Selbstverständlich wendet sich nun das Tagesintereffe in erhöhtem Maße der Frage nach den zu erwartenden parlamentarischen Winterarbeiten im Reichstage zu, und da gilt es denn schon jetzt als gewiß, daß in deren Mittelpunkt die angekündigte neue Marine- Vorlage stehen wird. Dieselbe beschäftigt auf Grund der hierüber bis jetzt veröffentlichten Zeitungsmitteilungen bereits jetzt die öffentliche Meinung recht lebhaft, zumal in den Blätterrn von einem förmlichen Marine-Septenat und von einer angeblich geplanten beträchtlichen Erhöhung der Brausteuer behufs Deckung der Kosten der bevorstehenden neuen Schiffsbauten gesprochen worden ist. Letztere Gerüchte drohten die öffentliche Meinung im Reiche von Anfang an gegen die beabsichtigte Flottenverstärkung bedenklich einzunehmen, es scheint daher begreiflich, wenn in der von den Berliner Regierungskreisen beeinflußten Presse alsbald in bestimmtester Weise und wiederholt versichert worden ist, die Regierung denke gar nicht daran, dem Reichstag ein Marineseptenat, welches dasparlamentarischeBudgetrechtbeeinträchtigen würde, vorzuschlagen, ebensowenig sei eine Erhöhung der Brausteuer oder sonst eine Anziehung der Steuerschraube zu Marinezwecken geplant. An diesen Versicherungen muß man sich einstweilen genügen lassen und bleibt es im Uebrigen abzuwarten, wie die angekündigte Flottenvorlage eigentlich ausschauen wird. Wie verlautet, sollen die auf die Flottenverstärkung bezüglichen Gesetzesvorschläge, sobald sie endgiltig festgestellt sein werden, durch den „Reichsanzeiger" amtlich zur Veröffentlichung gelangen, welche Absicht durchaus nur gebilligt werden kann, es wäre das beste Mittel, dem entstandenen mancherlei müßigen Gerede über die Marinefrage ein Ende zu bereiten.
Die sonstigen gesetzgeberischen Beratungsstoffe, welche das Reichsparlament zu seiner Wintersession erwarten, dürften, soweit hierüber schon zuverlässigere Nachrichten vorliegen, nicht allzu umfangreicher Natur sein. Es würden hierzu etwa der Etat, der Entwurf eines Reichsversicherungsgesetzes vorliegen, eine Vorlage betreffend die Revision der deutschen Tivil- prozeßordnung, ferner ein Gesetzentwurf über die Entschädigung unschuldig Verurteilter, welche Materie aus den Reformen, welche die wiederholt gescheiterte Justiz-Novelle vorschlug, jetzt besonders herausgenommen werden soll — und dann wohl noch ein paar kleinere Sachen gehören. Jedenfalls empfiehlt es sich aber auS Gründen der Zweckmäßigkeit, die kommende Reichstagssession mit Beratungsaufgaben nicht zu überlasten, da es die letzte der laufenden Legislaturperiode im Reiche ist. Eben darum ist auch schwerlich zu glauben, daß eine so wichtige Vorlage, wie die Reform der Militärstrafprozeßordnung, neben den bereits erwähnten Beratungsstoffen noch den scheidenden Reichstag beschäftigen sollte, und letzteres ist um so weniger anzunehmen, als nach den neuesten Meldungen hierüber die Aussichten in dieser so lange bereits schwebenden Frage auch jetzt noch sehr ungewisse sind. Zwar hatte die „Köln. Ztg." letzthin zu versichern gewußt, es sei zwischen dem Kaiser und dem Prinz-Regenten von Bayern bei der jüngsten Manöoerbewegung der beiden hohen Herrn endlich eine Verständigung über die Reform des Militär- strafprozeffes erzielt worden, aber inzwischen sind übereinstimmeude Mitteilungen von anderen Seiten bekannt geworden, denen zufolge diese Angelegenheit noch völlig auf dem alten Fleck stehen soll. Es wird darum wohl erst der künftige Reichstag berufen sein, sich mit der gedachten Reform, die doch einmal kommen muß, zu beschäftigen, hoffentlich findet dann diese Frage endlich ihren ersprießlichen Ausgang. -
Neben den Vorbereitungen für die parlamentarische Wintersession beginnen allmählich auch schon die Vorarbeiten unserer politischen Parteien zu den Reichstagswahlen deS nächsten Jahres sich bemerkbar zu machen. Noch ist zwar der Zeitpunkt der letzteren sehr ungewiß und daher erfahren die anhebenden
Wahlvorbereitungen hie und da Tadel, da sie verfrühtsein sollen. Indessen, bei der besonderen Wichtig, keit, welche gerade den kommenden Reichstagswahlen zweifellos innenwohnen wird, erscheint es ganz begreiflich, wenn die verschiedenen Parteien schon jetzt die einleitenden Schritte zur Wahlbewegung treffen, damit sie für die große Wahlschlacht gerüstet sind, sobald das Signal zu derselben gegeben wird. Eine planmäßige Bearbeitung der Wählermaffen erfordert Zeit, und auch hinsichtlich der nächstjährigen Reichs- tagSwahlen dürfte das alte Sprichwort wieder einmal zur Geltung kommen, wenn vielleicht auch mit Einschränkung: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!"
Hages-Meuigkeiten.
Deutsches Reich.
Nagold, 6. Okt. Eine wichtige Entscheidung in Schulsachen, so berichtet die „Deutsche Lehrerztg.", hat in den verflossenen Wochen das Reichsgericht gefällt. Hienach ist die Angabe falscher Tatsachen seitens der Eltern, um ihre Kinder vom Schulbesuche dispensieren zu lassen, als Urkundefälschung zu bestrafen.
* Nagold, 8. Okt. In Dresden fand vom 29. Sept. bis 2. Okt. die 4. deutsche Taubstummen. lehrer-Versammlung statt. Württemberg war durch die Vorstände der Anstalten zu Nagold, (Oberl. Griesinger) Gmünd, Bönnigheim und Nürtingen ver- treten. Nach verschiedenen fachwiffenschaftlichen Vorträgen wurden der Statutenentwurf für den Taubstummenlehrerbund u. ein Vergünstigungsvertrag mit der Allg. Versorgungsanstalt in Karlsruhe besprochen und angenommen. Ferner wurde beschlossen, das Museum, die Stiftung des verft. Hofrats Renz in Stuttgart, durch Ankäufe zu erweitern. Zum Vorsitzenden des Bundes deutscher Taubstummenlehrer wurde Direktor Walther-Berlin gewählt. Der Besuch des Taubstummeninstituts wie der Vorschule in Plauen zeigte die schöne Einrichtung dieser Anstalten. Es wurde mitgeteilt, daß die preuß. Staatsregierung ein Gesetz ausarbeite, durch welches der Besuch der Taubstummenanstalten obligatorisch gemacht werden solle. Auch wurden Mitteilungen gemacht über den S tand der in Aussicht stehenden Gehaltaufbefferung der preuß. Taubstummenlehrer. Die nächste Versammlung soll in drei Jahren in Hamburg abgehalten werden.
Nagold, 8. Okt. Post- und Telegraphenverkehr mit der Landeshauptstadt. Mit der Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart mehren sich auch die Fälle, in welchen Postsendungen und Telegramme an Geschäftshäuser wegen ungenügender Adresse nicht bestellt werden können. Es wird da- her darauf aufmerksam gemacht, daß Postsendungen, welche den Adressaten nur nach Vor- und Zunahmen bezeichnen, dann nicht bestellt werden dürfen, wenn es mehrere Personen rc. am Platz giebt, welche diesen Vor- oder Zunamen führen und der wirkliche Adressat nicht sicher zu unterscheiden ist. Der Umstand, daß es eine Handelsfirma ist, an welche solche unvollständig adressierte Sendungen eingehen ändert hieran nichts: auchSendungenfürFirmen müssen—selbstwenn die Firma mit der beirrenden in der Aufschrift enthaltenen Bezeichnung (Namen) im Handelsregister eingetragen ist — in der Adresse noch eine nähere Bezeichnung (Angabe des Geschäftsbetriebs, der Straße und Hausnummer u. dgl.) enthalten, damit jeder Ungewißheit, wer der Empfänger sein soll, vorgebeugt ist. Bei Sendungen an Handelsgeschäfte, insbesondere an Firmen, welche mit Privatpersonen am Ort ihrer Niederlassung denselben Namen führen, würde es zur besseren Unterscheidung der Empfänger besonders dienlich sein, wenn in der Aufschrift anstatt der Bezeichnung „Herrn" die Bezeichnung „An die Firma" angewendet würde.
Nagold, 8. Okt. Schneefall. Die in den letzten Tagen herrschende kalte und rauhe Witterung hat vielfach Schneefälle, und zwar teilweise ziemlich erhebliche, im Gefolge gehabt. Aus den verschiedensten Tellen des Landes liegen Meldungen vor, die von Kälte, Schneegestöber und Winterlandschasten zu berichten wissen. So aus Reutlingen, Aalen, Heiden- heim, Riedlingen a. D., Ebingen und Tuttlingen, vom Fuße des Lochen und vom Schwarzen Grat. Im ganzen Allgäu liegt eine Schneedecke.