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Amts- rmd Intelligenz-Blsü für den Obersmks-Bezirk Nagold.
Erscheint Montag» Mittwoch» Do«uerSt«g und L«m»ta,. — Preis v,ertel;ähr!ich hier mit Trägerlotzu 9V ^ in dem Bezirk 1 »4L, außerhalb d«S Bezirks 1 »4L 20 ^ Monats-Abonnements nach Verhältnis. — JnsertionS-Sebühr für die Ispaltigr Zeile auS gewöhnlicher Schrift bet einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaltger je S -f.
^ 107.
Amtliches.
Departement des Kriegswesens.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist:
1) jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist,
2) jede Dritten erkennbar gemachte Bethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Aus- rufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen,
3) Das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokale.
Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten.
Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontroll- versammlungen einberusenen Personen des Beurlaubtenstandes, welche gemäß ß 6 des Militär-Strafgesetzbuchs und tz 38 B. 1 des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrollversammlung den Vorschriften des Militär-Strafgesetzbuchs unterstehen.
Stuttgart, den 6. Juli 1897.
Der Kriegsminister:
Schott von Schottenslein.
Nagold.
Bekanntmachung.
Nachdem nunmehr sämtliche 4prozentigen Württ. Staatsschuldscheine, welche der Umwandlung in 3'/2prozentige unterliegen, zur Abstempelung aufgerufen sind, haben die Gemeinden, Stiftungen und sonstigen der Oberaufsicht des Ministeriums des Innern unterstehenden Verwaltungen und Kassen die ihnen gehörigen Schuldscheine der gedachten Art sämtlich auf einmal unter Einhaltung der in den Aufrufen der Staatsschuldenkasse vom 15. Februar, 31. März, 1. Mai und 17. Juni d. Js. (Staatsanzeiger Nr. 38, 73, 99 und 136) enthaltenen Vorschriften zur Umwandlung zu bringen.
Die Gemeinde-, Gemeindestiftungs- und Schulfondspfleger werden hienach angewiesen, die im Besitz ihrer Verwaltungen befindlichen 4prozentigen Württ. Staatsobligationen, sofern dies noch nicht geschehen ist, behufs deren Umwandlung in 3' -prozentige sofort zur Anmeldung zu bringen.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche der öffentlichen Verwaltungen und Kaffen ihrer Ge-
Nagold, Montag -e» 12. Juli
meinde gehörigen 4prozentigen Württ. Staatsschuld
scheine zu sammeln und unter Beachtung der in den oben erwähnten Nummern des „Staatsanzeigers" enthaltenen Bestimmungen zu verzeichnen. Die Anmeldung kann bej« K. Kameralamt Altensteig erfolgen, welches auf Ansuchen Formulare zu den in doppelter Fertigung einzureichenden Anmeldeverzeichnissen abgiebt. lieber die vollzogene Umwandlung ist von den Ortsvorstehern spätestens bis 1. September d. Js. anher Bericht zu erstatten.
Den 10. Juli 1897.
K. Oberamt. Ritter.
1897.
In dem Etatsjahr 1896/97 find durch das K Ministerium des Kirchen- und Schulwesens u. a. dennachgenannten Schulgemeinden zur Aufbringung der Gehalte ihrer Schulstellen die beigesetzten jährlichen Beiträge aus der Staatskasse in widerruflicher Weise, regelmäßig mit Beschränkung auf eine bestimmte Zeitdauer, verwilligt worden und zwar: Oberthalheim 50 »4L, Kayh, OA. Herrenberg, 200 »4L, Alrensteig (Stadt) 150 »4L und Pfrondorf 60 »4L Zur Unterstützung von Gemeinden bei dem ihnen obliegenden Aufwand für Kirchen-, Pfarr- und Schulhausbauten find durch Kgl. Entschließung in dem Etatsjahr 1896/97 u. a. folgende Staatsbeiträge verwilligt worden: Zu Kirchen- und Pfarrhausbautcn: Unterjesingen, OA. Herrrnberg, 1500 »4L, Emmingen 500 »4L, Kentheim, OA. Calw, 1095 »^ 72 und Wörnersberg, OA. Freudenstadt, 300 »4L; Zu Schulhausbauten: Walddorf 4000 »4L
Die erledigte Finanzamtmannstelle in Freudenstadt wurde dem Finanzreferendär I. Klasse Rapp übertragen.
Zu Amtsaerichtsschreibern wurden ernannt: in Mün- singen der Hilfsgerichtsschreiber Pfaff in Herrenberg, in Horb der Hilfsgerichtsschreiber Schwaibold daselbst und in Freudenstadr der Hilfsgerichtsschreiber Sihler in Sulz.
Die Schulstelle an der Mädchenvolksschule in Heilbronn wurde dem Schullehrer Bolz in Dornstrtten, Bezirks Pfalzgrafenweiler, übertragen
für befähigt erklärt worden.
Gestorben: Albert Burkart, Ür. msä., Medizinalrat,
Mitglied des K. Medizinalkollegiums, zugleich Vorstandsmitglied der württ. Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt, Ritter I. Kl. des Friedrichsordens, Schlaganfall, 47 Jahre alt, Stuttgart. _
Reformen im Viehhandel im landwirtschaftlichen und öffentlichen Interesse.
ff Scharfe Beobachter finden, daß auf manchen Gebieten recht nützliche Reformen im Interesse der betreffenden Berufskreise und der Bevölkerung durchgeführt werden können und ein solches Gebiet ist auch der Viehhandel, speziell der Schlachtviehhandel. Zunächst sei erwähnt, daß der Deutsche Landwirtschasts- rat sich schon seit vielen Jahren bemüht hat, auf dem Gebiete des Viehhandels Reformen einzuführen, die im landwirtschaftlichen Interesse dringend erforderlich sind. Er hat zuerst versucht, auf dem Wege der Vereinbarung mit den beteiligten Interessenten, wie den Viehhossdirektoren, Händlern und Fleischern, zum Ziele zu kommen. Da er hierin trotz langwieriger
Unterhandlungen nur geringe Erfolge hatte, sah er sich genötigt, gesetzliche oder behördliche Mittel zu empfehlen. Vor Allem wird es Aufgabe der landwirtschaftlichen Kreise sein, die städtischen Behörden für ihre Bestrebungen im Viehhandel zu interessieren, da denselben die Viehhöfe unmittelbar unterstellt sind und sie durch eine einfache Verordnung, z. B. Handel und Notierung nach Lebendgewicht einführen können, wozu die Händler sich freiwillig nicht oder nur sehr schwer entschließen werden. Auf diese Weise ist kürzlich in Breslau und Heilbronn die Notierung nach Lebendgewicht verwirklicht worden. Hiervon ausgehend hat sich der Landwirtschaftsrat auf seiner diesjährigen Plenarversammlung für die gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung des Verkehrs auf den Viehhöfen ausgesprochen und dabei wiederum die Ein- führung der Lebendgewichtnotierung, die Einsetzung einer Notierungskommission, die Aufstellung von Marktordnungen gewünscht. Der Landwirtschaftsrat fordert weiter im Jntereffe der deutschen Viehzucht eine schärfere Kontrolle der aus dem Auslande eingeführten Viehprodukte und befürwortet eine Revision der Bestimmungen über die Beanstandung des Fleisches von Schlachttieren sowie die allgemeine Errichtung von Freibänken. Von ebenso großer Bedeutung für die Reform des Viehhandels sind die Fragen der Schlachtviehversicherung, der Errichtung von öffentlichen, von dem Viehkommissionär unabhängigen Viehmarktkassen, welche die Einzahlung und Auszahlung der Kaufgelder besorgen, ferner die Regelung des Viehmaklerwesens, die Einführung von Schlußscheinen und des zweckmäßigen Viehtransports. Diese wichtigen Fragen sollen Gegenstand der Erörterung und Beschlußfassung auf der nächsten Plenarversammlung des Landwirtschaftsrats sein. Um für die Verhandlungen ein reichhaltiges Material zu gewinnen, hat der Landwirtschaftsrat die Direktoren von sämtlichen deutschen Schlacht- und Viehhöfen um Auskunft über die obigen Fragen gebeten. Wir möchten unsererseits ferner noch die Frage anregen, ob es nicht im wirtschaftlichen Interesse der Landwirte wie auch der Fleisch kaufenden Bevölkerung sein würde, wenn eine entsprechende Anzahl Landwirte in den, ihren Wohnorten am nächsten gelegenen Städten Genossenschaftsfleischereien errichteten. UnS will es nämlich scheinen, als ob sehr oft lange Monate hindurch, wo das Vieh billig ist, die Viehhändler wie die Fleischner einen unverhältnismäßig hohen Nutzen einheimsen, indem es Thatsache ist, daß das Sinken der Schlachtviehpreise um 20 bis 30 Prozent das Fleisch und die Wurstwaren in den Großstädten, z. B. in Leipzig meistens noch nicht einen einzigen Pfennig billiger machen. Das sonst auf allen Gebieten wirkende Gesetz, daß bei größeren und billigeren Angebot der Ware seitens der Produzenten die Preise für die Consumenten billiger werden müssen, zeigt sich im Schlachtviehhandel und Fleischpreisen entschieden nicht genug.
Der eingeschriebene Brief.
Erzählung von Gustav Höcker.
7) (Fortsetzung.) (Nachdr. verb.)
„Ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist," sagte der Bankier mit gedämpfter Stimme und faßte dabei die junge Frau scharf ins Auge, als wollte er auf den tiefsten Grund ihrer Seele blicken, „daß vor elf Jahren, unmittelbar vor der Abreise Ihres Gatten nach Amerika, zwischen hier und der Hauptstadt der Eisenbahn-Postwagen beraubt, einer der Beamten ermordet, der andere schwer verwundet wurde. Den Thäter hat man zwar nicht entdeckt —"
„Nun, und weiter?" frug Mary beklommen.
„Nun," sagte Spangenberg etwas zögernd, „Ihr Gatte hätte besser gethan, in Amerika zu bleiben, anstatt den heißen Boden seiner Heimat wieder zu betreten, denn von Anfang an hat man ihn — ich muß es Ihnen mit dürren Worten sagen — hat man ihn in unmittelbarer Verbindung mit jenem Eisenbahnraube gebracht."
Mary stieß einen durchdringlichen Schrei aus und sank ohnmächtig von ihrem Stuhle. Der alte Herr, welcher sich auf die Reizbarkeit der Frauennerven schlecht verstand, bereute seine Unvorsichtigkeit und rief sein gesamtes weibliches Hauspersonal zu Hilfe, um die Ohnmächtige wieder zum Bewußtsein zu bringen, was erst nach längeren Bemühungen gelang. Als Mary sich erholt hatte, wankte sie nach
Hause, ohne daß noch ein Wort über ihre Lippen gekommen wäre.
Es kam Herrn Spangenberg durchaus nicht unerwartet, als sich bei ihm am nächsten Morgen Oswald Brandt in heftiger Aufregung einstellte.
„Sie glauben also an das entsetzliche Gerücht, durch welches Sie meine arme Frau so niedergeschmettert haben?" frug er heftig seinen ehemaligen Prinzipal.
Jedenfalls meinte ich Ihnen durch meine Offenheit eher einen guten, als einen schlechten Dienst zu erweisen," versetzte Spangenberg ausweichend, „wenn ich auch die unmittelbare Wirkung auf Ihre Frau bedauere.
„Sie haben dieser Eröffnung eine Anspielung auf einen erlittenen Verlust vorausgeschickt, für welchen Ihnen mein Vater nicht aufgekommen sei. Darf ich fragen, Herr Spangenberg, was Sie damit meinen?"
„Ich komme nur ungern auf jene leidliche Angelegenheit zurück," antwortete der Gefragte. „Es ging mir bei jenem Raube ein Brief verloren, der bedeutende Wertpapiere enthielt, aber leider nur „Eingeschrieben", nicht mit seinem Werte deklariert war.
„Ah, ich verstehe?" sagte Oswald mit bitterem Lächeln. Dann schien ihm blitzartig ein Gedanke zu kommen. „Herr Spangenberg," wandte er sich wieder an den Bankier, „können Sie das Datum
dieses verloren gegangenen Briefes wohl noch ermitteln?"
Der Bankier öffnete die Thür seines Haupt- Comptoirs und gab den Auftrag, das Kopierbuch von einem gewissen Jahrgange hervorzusuchen.
„Ich war gestern bei meiner Tante Mosevius," fuhr Oswald fort, „sie will einen Brief meines Vaters, auf welchem doch jenes Uebereinkommen beruhte, das er mit Ihnen traf, gar nicht erhalten haben."
„Sehr leicht möglich," bestätigte Spangenberg, „denn ich erinnere mich genau, daß Ihr Vater auf seinen Brief vergebens auf Antwort wartete und selbst zu seiner Schwester reisen mußte, um ihr die Angelegenheit vorzutragen."
„Seltsam, seltsam!" rief Oswald, „der Brief war ebenfalls „eingeschrieben", wie der Ihrige. Er befindet sich im Besitze jenes Fremden, der ihn mir mit der abgestempelten Adresse zeigte."
Eben brachte ein Kommis das alte Kopierbuch. Spangenberg blätterte darin und hatte bald die Kopie des in Verlust geratenen Briefes gefunden. Sie trug das Datum des 5. November.
Hastig griff Oswald in seine Brusttasche, in der er die von dem Fremden erhaltene Abschrift verwahrte. „Da sehen Sie," rief er mit heiserer Stimme, „auch dieser Brief meines Vaters ist vom 5. November datiert! Dabei deutete er zitternd aus die betreffende Stelle des Schriftstücks. (Forts, folgt.)
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