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Amts- und Intelligenz-Blatt für dm Obrrsmts-Bezirk Nagold.

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^ 80. Nagold. Montag den 24. Mai 1897.

Amtliches.

Verfügung der Ministerien der auswärtigen Ange­legenheiten, Abteilung für die Berkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen, betr. Vorschriften zur Sicherung der Einhaltung der Bestimmungen über die Hegezeit des Wildes. Vom 20. März 1891.

In Vollziehung der K. Verordnung, betreffend die Hegezeit des Wildes vom 30. Juli 1886 (Reg.-Bl. Seite 315), wird zur Sicherung der Einhaltung der in Z 1 derselben für die Schonung des Wildes ge­troffenen Verbote unter Bezugnahme auf Art. 39 Ziffer 1 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dez. 1871 (Reg.-Bl. Seite 391) Nachstehendes verfügt:

8 1. Wer Wild von einer derjenigen Arten, welche nach 8 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 einer Hegezeit unterliegen,*) befördert oder ver­sendet, in Orte einführt, feilbietet oder verkauft, hat folgende Vorschriften zu beobachten:

a) Allen Sendungen, von Rot-, Dam- u. Rehwild ist sowohl bei Beförderung mit Haut und Haar, wobei dasselbe nicht verpackt werden darf, als bei Versendung in zerlegtem Zustande (in ein­zelnen Teilen) ein den Namen und Wohnort des Absenders oder Verkäufers, den Tag der Erlegung und das Geschlecht des Wildes ent­haltender Schein beizugeben.

b) Bei Versendung von Wild, welches einer der übrigen in 8 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 unter ^ und ö genannten Arten angehört, genügt neben Namen und Wohnort des Absenders die Angabe von Art und Stück­zahl des Wildes auf dem auch hier beizugeben­den Schein.

e) Das Rot-, Dam- und Rehwild ist Leim Auf­brechen so zu behandeln, daß das Geschlecht auch dann mit Sicherheit noch erkannt werden kann, wenn das Geweih oder Gehörn abge­nommen worden ist.

Wer solches Wild ohne Geweih, beziehungs­weise Gehörn zum Verkaufe oder zur Versen­dung bringt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Geschlecht erkennbar bleibt.

8 2. Für die Beförderung von Wild mit der Eisenbahn wird insbesondere noch folgendes bestimmt:

a) bei Aufgabe als Eil- oder Frachtstückgut sind die in 8 1 K und b verlangten Angaben, soweit sie nicht ohnehin schon im Frachtbrief enthalten sind, in letzterem in SpalteErklärung wegen der etwaigen zoll- und steueramtlichen Behand­lung" beizusetzen;

b) bei Aufgabe als Reisegepäck und Expreßgut ist der Schein mit den verlangten Angaben der Gepäck-Annahmestelle zum Anschluß an die Be­gleitpapiere (Gepäckkarte, Expreßgutkarte) zu übergeben.

8 3. Bei der Beförderung von Wild durch die Post ist der in 8 1 u und b vorgeschriebene Schein

a) soweit Begleitadressen zur Verwendung kommen, an diesen zu befestigen;

b) soweit Pakete bis zu 12^/s KZ innerhalb Würt-

*) Anmerkung. Die Hegezeit, innerhalb welcher Wild weder erlegt, noch gefangen, noch zum Verkauf gebracht oder angekauft werden darf, ist durch die angeführte Be­stimmung nach den einzelnen Tiergattungen in folgender Weise festgesetzt:

Beim Haarwild:

1) für männliches Rot- und Damwild aus die Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai,

2) für weibliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Februar bis 3V. September,

3) für Rehböcke auf die Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai,

4) für Rehgaisen auf die Zeit vom 1. Dez. bis 14. Okt.,

5) für Wildkälber und Damkitze, d. h. für die noch im Kalenderjahr ihrer Geburt stehenden Jungen des Rot- und Damwildes, auf das ganze Jahr,

6) für Kitzböcke, d. h. männliches Rehwild im Jahr der Geburt bis 14. Oktober,

7) für Hasen auf die Zeit vom 1. Februar bis 30. Sept.

L. Bei Federwild:

1) für Auer- und Birkhähnen auf die Zeit vom 1. Juni bis 15. August,

2) für Auer- und Birkhühner auf die Zeit vom 1. Dez. bis 31. Oktober,

3) für Feld- und Haselhühner, sowie für Fasanenhennen vom 1. Dez. bis 23. August.

4) für Fasanenhahnen vom 1. Februar bis 23. August,

5) für Wachteln auf die Zeit vom 1. März bis 23. Aug.,

6) für wilde Enten auf die Zeit vom 16. März bis 30. Juni,

7) für wilde Tauben auf die Zeit vom 1. März bis 30. Juni,

8) für Schnepfen und Bekassinen auf die Zeit vom 16. . April bis 14. Juli,

ie einschließlich der genannten Tage.

bembergs ohne Begleitadreffen verschickt werden

dürfen, diesen Sendungen beizugeben.

8 4. Wird bei der Vorzeigung zur Einlieferung wahrgenommen, daß diese Vorschriften nicht genau eingehalten sind, so findet Annahme und Beförderung der Sendung mit der Eisenbahn und Post nicht statt.

8 5. Vorstehende Bestimmungen finden nur auf die in Württemberg zur Auflieferung kommenden, somit nicht auch auf die im direkten Verkehr zur Einfuhr nach Württemberg oder zur Durchfuhr nach anderen Staatsgebieten über die württembergischen Grenzen eintretenden Wildsendungen Anwendung.

8 6. Gegenwärtige Verfügung tritt am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit.

Stuttgart, den 20. März 1891.

Mittnacht. Schmid. Renner.

Vorstehende Ministerialverfügung wird mit dem Anfügen wieder zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Nichtbefolgung der darin enthaltenen Vor­schriften der Strafandrohung des Art. 39 Ziff. 1 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezbr. 1871 unterliegt.

Nagold, den 21. Mai 1897.

K. Oberamt. Ritter.

Die erledigte Stelle eines außerordentlichen Mitglieds der Zentralstelle für die Landwirtschaft wurde dem Vorstand der Ackerbauschule in Ellwangen, Landesökonomierat Länderer übertragen.

Die buchgerverbliche Ausstellung auf dev SSchstsch-THSringischerr Industrie - Ansstel- lung z« Leipzig.

:-f-: Daß Leipzig, die altberühmte Buchhändler- und Buchdruckerstadt, auf seinir Industrie-Ausstellung auch eine vorzügliche buchgewerbliche Ausstellung bieten würde, liegt nicht nur in den gebotenen Ver­hältnissen, sondern die buchgewerbliche Spezial-Aus­stellung, welche in ihrer Art aber auch wiederum eine Collectiv-Ausstellung, hat auch die hohe fach­männische und wirtschaftliche Aufgabe zu lösen, zu beweisen, welche große Rolle das Buchgewerbe in seiner ganzen Ausdehnung für das geistige und wirt­schaftliche Leben der Nation, für Industrie und Künste, für Handel und Gewerbe spielt. Dabei ist man bei dieser Ausstellung von dem Grundgedanken ausge­gangen, daß nicht nur die großartige Produktion des Buch- und Kunsthandels, sondern auch die tech­nischen Fortschritte des Buchgewerbes anschaulich und zusammenfassend vorgeführt werden, und wir glauben aussprechen zu dürfen, daß in der im westlichen Flügel der großen Jndustriehalle der Leipziger Aus­stellung untergebrachten buchgewerblichen Ausstellung dieses Ziel in glänzender Weise erreicht worden ist. Nicht der Buch- und Steindruck, die Buchbinderei, der Buch- und Musikalienhandel, der Lichtdruck und Kunsthandel sind es allein, die man dort sehen kann, sondern alle irgendwie mit dem Buchgewerbe zusam­menhängenden Künste und Gewerbe sind in der buch­gewerblichen Sammelausstellung vertreten, also die Jllustrationsverfahren des Holzschnitts, Kupfer- und Stahlstiches, die Radierung, das Klischieren, das Schriftgießen und Stereotypieren, die Papier-Be­arbeitung und -Verarbeitung und das Gravieren, auch haben die verschiedensten Arten von, im Buch­gewerbe gebrauchten, Maschinen dort ihre Stätte gefunden. Man sieht hier tatsächlich eine ebenso riesige, als glänzende Entwickelung, die das Buch­gewerbe in wenigen Jahrhunderten genommen hat, und muß es bewundern, in welch' glücklicher Weise Kunst und Wissenschaft, Technik und Handelsgeist sich dabei die Hände gereicht haben. Erwähnen wollen wir auch, daß die ebenso geschmackvolle wie zweckmäßige Anordnung der buchgewerblichen Aus­stellung Hr. A. Wörnlein besorgt hat, und zwar im Aufträge eines Ausschusses, dem die Herren Dr. Oskar v. Hase (i. Fa.: Breitkopf und Härtel) als Vorsitzender, Arndt Meyer (i. Fa.: Bibliographisches Institut) als Schriftführer, Heinrich Fleisch (i. Fa.: Ferd. Fleisch) als Schatzmeister, Joh. Baensch-Dru- gulin (i. Fa.: W. Drugulin), H. Biagosch (i. Fa.: Karl Grause), G. Gießecke (i. Fa.: I. G. Scheller und Gießecke), Moritz Göhre (Buchbinderobermeister), Hofrat Prof. Dr. Schreiber (Direktor des städtischen Museums) und Rud. Winkler (i. Fa.: K. F. Köhler) angehören. Auf einer Grundfläche von 2 000 Qua­dratmetern, die sich auf 2 große Sale verteilt, haben

etwa 250 Firmen 267 Nummern ausgestellt, worüber ein bei Breitkopf und Härtel gedruckter, handlicher Katalog ausführliche Auskunft erteilt. Bei der Fülle des Gebotenen ist es unmöglich, alle Glanzstücke her­vorzuheben, solch eine Ausstellung muß man eben sehen, um richtige Begriffe und Urteile darüber zu bekommen. Erwähnen möchten wir nur, daß auf dem Gebiete der kunstvollen Buchbinderei die Firm« H. Sperling technische Fortschritte, zumal was die Handvergoldung anbetrifft, zeigt, wie sie nicht vor­her erreicht wurden. Gesichter auS goldigen Linien dem Buchdeckel einzuprägen, ist von Sperling erreicht worden, wie drei entzückende Auslagen beweisen. Und die übrigen Leistungen dieser großen Firma bestätigen das Urteil von Fachkennern: die gesamten Darbietungen der vorjährigen Berliner Gewerbe- Ausstellung auf diesem Gebiete seien von dieser einzigen Leipziger Firma durch ihre großartige Ausführung geschlagen. Mit am reizvollsten und reichhaltigsten präsendiert sich das Bibliographische Institut, nach dessen Tisch ein Hauptanziehungspunkt die Besucher lockt: die aus seiner chromolitographischen Anstalt heroorgegangenen wundervollen bunten Beilagen zu seinen Verlagswerken. Weniger geschmackvoll als auffallend hat Philipp Reclam jun. seine gelben Zwanzigpfennig-Hefte ausgestellt. Einen wahrhaft vornehmen Eindruck macht die Tauchnitz-Kollektion. Daneben wirkt durch ihre bescheidene Anspruchslosig­keit die Auslage des Vereins zur Beschaffung von Hochdruckschristeu für Blinde zu Leipzig, dessen Druckerei die einzige im Ausstellungsgebiete ist. Möge das Publikum gerade an diesem Stande nicht achtlos vorübergehen! Allgemeiner Beachtung und Bewun­derung sind die Respekt heischenden Kartenwerke sicher, die aus dem Verlags von Georg Lang, von Wagner und Debes und von Ed. Gäbler heroorge- gangen sind. Zum Schluß für heute sei noch die Kolektiv-Ausstellung der Innung der Leipziger Buch­druckereibesitzer erwähnt, die vermöge ihrer Reich­haltigkeit sie vertritt 43 Firmen, worunter sich Namen von Weltruf, wie Breitkopf und Härtel, Brockhaus, Drugulin. Klinkhardt, Metzger und Wittig, C. G. Naumann, C. G. Röder und B. G. Teubner, befinden ein getreues Bild von der großartigen Leistungsfähigkeit der Leipziger Typographie giebt.

MSrttembergrscher Landtag.

Stuttgart, 18. Mai. Heute Vormittag wurde zuerst die Exigenz von 492,000 ^ für den Neubau eines Ma­schinenlaboratoriums für die Technische Hochschule in Stuttgart, zu erstellen in Berg, nach dem Referat von Dr. Hartranft und kurzer Befürwortung durch die Abga. Hähnle, Mayser und Henning ohne Widerspruch geneh­migt. Es folgt die Exigenz von 91,700 ^ für ein neues Kameralamtsgebäude in Urach und Einrichtung des alten Kameralamtsgebäudes zu Dienstwohnungen für zwei Pro­fessoren des evang. Seminars. Zu Beginn der Beratung machte Direktor v. Schwarz dem Hause die Mitteilung, wie lebhaft der Herr Finanzminister es bedaure, infolge eines noch nicht ganz gehobenen Unwohlseins auch der heutigen Sitzung ferne bleiben zu müssen. Die Exigenz selbst wurde nicht beanstandet, dagegen erhob sich eine Debatte über den rechtlichen Anspruch der Professoren des Seminars auf eine Dienstwohnung, an welcher sich außer dem Ref. Frhrn. v. Gültlingen beteiligten der Staats­minister des Kirchen- und Schulwesens Dr. v. Sarwey, Vizepräsident Dr. Kiene, Prälat v. Sandberger. Ohne Debatte wurde bewilligt die Exigenz von 80,000 ^ für 10 Forstwarthäuser. (Ref. v. Geß.) Endlich wurde zu einem Neubau für das Steuerkollegium und das Haupt­steueramt in Stuttgart die 1. Rate mit 440,000 ^ bewilligt nachdem Referent Frhr. v. Gültlingen, Direktor Dr. v. Schwarz und Baurat Beger zur Sache gesprochen hatten. Gegen die Exigenz selbst hatte sich auch hier kein Wider­spruch erhoben. Die Sitzung, die um 9 Uhr begonnen hatte, schloß um 11 Uhr. Morgen 9 Uhr: Kap. 116 des Etats: Salinen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 19. Mai. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Reichstags stand die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betr. den Servistarif und die Klaffenemteil- ung der Orte. Auf Antrag Lieber (Ztr.) wird die Vorlage an die Kommission zurückverwiesrn. Hierauf wurde die dritte Beratung über das Auswanderungswrsen fortgesetzt. Das Gesetz tritt am 1. April 1898 in Kraft. Es folgt die dritte Beratung der Handwerkervorlage. Nächste Sitzung Donnerstag 2. Uhr.

Berlin, 20. Mai. Auf der Tagesordnung der heut. Sitzung des Reichstags steht die dritte Beratung des An­trags Rickert betr. das Vereinswesen. Der Antrag Rickert wird nach kurzer Debatte angenommen. Hierauf wurde die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Abänder­ung der Gewerbeordunng fortgesetzt. Nächste Sitzung morgen 1 Uhr.