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. W. Zaiser.

Amts- und Intelligenz-Vlaü siir den Oberamts-Bezirk Nagold.

^Erscheint Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn 90 ^s, in dem Bezirk 1 ^ außerhalb des Bezirks 1 20

Monats-Abonnements nach Verhältnis. Insertions-Gebühr für die lspaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S bei mehrmahliger je 6

8. Uayold, Samstag -en 16. Januar 1897.

Amtliches.

Bekanntmachung der Verwaltnngskommis- sion der König Karl-Jubiläumsstiftung, Betreffend die Bewerbung um Zuwendungen aus dieser Stiftung.

Aus den Erträgnissen der König Karl-Jubiläums­stiftung von 1896/97 können auf den 25. Juni 1897 gemäß tz. 1, Ziff. 2, 3, 5 und 6 des Stiftungs­statuts Zuwendungen der nachbezeichneten Art gewährt .werden:

1) Beiträge zur Unterstützung bestehender oder Einführur g neuer Hausindustriezweige in armen Gemeinden des Landes.

2) Reisestipendien an besonders befähigte junge Leute des kaufmännischen und technischen Be­rufes zum Zweck ihrer weiteren Ausbildung oder zur Pflege und Erweiterung der dies­seitigen Handelsbeziehungen an Zentralpunkten der Industrie oder in den für die heimische Produktion in Betracht kommenden Export­gebieten.

3) Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung des Kleingewerbes, insbesondere Beiträge zur Beschaffung von Triebkräften und Maschinen. Die Verwilligung von Beiträgen zur Beschaffung von Triebkräften und Maschinen ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, daß mehrere Ge­werbetreibende eines Ortes sich zur Beschaffung einer solchen Einrichtung vereinigen.

4) Verleihung der Medaille der König Karl- Jubiläumsstiftung für tüchtige Arbeiter und Bedienstete, welche in einem und demselben Geschäft bezw. Betrieb langjährige, treue und ersprießliche Dienste geleistet haben. Gesuche um Beiträge für Hausindustrien, um Reise­stipendien und um Beiträge für Einrichtungen zur Förderung des Kleingewerbes sind

spätestens bis zum 15. Februar 1897 bei dem K. Ministerium des Innern schriftlich ein­zureichen.

Den Gesuchen um Beiträge zur Unterstützung von Hausindustrien in armen Gemeinden des Landes (oben Ziff. 1) ist eine eingehende Darlegung der Verhältnisse der nachsuchenden Gemeinde und ihrer Einwohner, sowie des Industriezweiges, zu dessen Förderung der Beitrag erbeten wird,

den Gesuchen um Reisestipendien (oben Ziff. 2) eine Nachweisung des Bildungsganges, der dermaligen Stellung und des Alters des Bewerbers unter An­schluß von Zeugnisbelegen, sowie eine Darlegung des Verwendungszweckes (Reiseplan u. s. w.), den Gesuchen um Beiträge zur Beschaffung ge­meinsamer Triebkräfte und Maschinen (oben Ziff. 3) eine Nachweisung der erfolgten oder geplanten Ver­einigung zu dem bezeichneten Zweck unter Anschluß der Pläne der Anlage beizugeben.

Die Gesuche um Verleihung der Medaille der König Karl-Jubiläumsstiftung (oben Ziff. 4) sind mit den erforderlichen Zeugnisbelegen (Dienstzeugnis und gemeinderätliches Leumundszeugnis) bei dem­jenigen Oberamt, in dessen Bezirk der Dienstort des Bewerbers gelegen ist, ebenfalls

spätestens bis zum 15. Februar 1897 schriftlich einzureichen.

Hiebei wird bemerkt, daß die Zahl der jährlich zu verleihenden Medaillen eine beschränkte ist und daß demnach nur solche Arbeiter und Bedienstete Aussicht auf Berücksichtigung haben, welche in einem und demselben gewerblichen Betrieb mindestens vierzig, oder in einem und demselben landwirtschaftlichen

Betrieb mindestens dreißig Jahre lang thätig ge­wesen sind.

Stuttgart, den 8. Januar 1897.

Der Vorsitzende der Verwaltungskommission der König Karl-Jubiläumsstiftung.

Staatsminister des Innern: _Pischek._

Bekanntmachung der K. Landgestütskommissiou, betreffend die Patentierung der Privatbeschälhengste für die Deckperiode 1897.

In Gemäßheit der Beschälordnung vom 25. Dez. 1875 tz 12 ff. findet die Patentierung derjenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren. Besitzern während der Deckperiode 1897 zum Beschälbetrieb verwendet werden wollen, zur nachbezeichneten Zeit in folgenden Orten statt: in Laup heim am Donnerstag den 4. Februar d. I., nachmittags 3 Uhr, in Aulendorf am Freitag den 5. Februar d. I., mittags 12 Uhr,

in Geislingen am Samstag den 6. Februar d. I., vormittags IO /2 Uhr.

Diejenigen Hengstbesitzer, welche Patente für die Deckperiode 1897 zu erlangen wünschen, werden auf­gefordert, ihre Hengste in einem der oben genannten Orte zu der bezeichneten Zeit der Patentierungs­kommission vorzusühren.

Für die Patentierung von Hengsten aus dem Neckar-, Schwarzwald- und Jagstkreis wird besonderer Termin für den Fall anberaumt, daß bis Montag den 1. Februar d. I. Patentierungsanmeldungen bei dem Sekretariat der Landgestütskommission, Stuttgart, Dorotheenstraße 1, einlaufen sollten.

Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahre alt, vollkommen entwickelt ist, keine erheblichen Gebrechen und Formfehler hat und ver­möge seines Körperbaus, seiner Knochenstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nachsuchende in den Orten, wo er das Veschälge- werbe betreiben will, ein Beschällokal, mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung besitzt.

Der Patentbewerber hat der Patentierungskom­mission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zutreffen der in Betreff des Beschällokals gemachten Voraus­setzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahr 1896 patentiert war, die Patenturkunde des Jahres 1896 vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprämien nur solchen Hengstbesitzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentier­ungskommission an den oben bezeichneten Zeiten u. Orten behufs einer vorläufigen Auswahl vorführen werden.

Stuttgart, den 12. Jan. 1897.

K. Landgestütskommission. _ Fleischhauer. _

Die Herren Grtsoorsteher

werden beauftragt, die gemäß tz 1 der Vollzugsver­fügung zum Feldbereinigungsgesetz vom 19. Juli 1886 (Reg.-Bl. S. 253) alljährlich zu erstattenden Anzeigen über die auf Grund freiwilliger Ueberein- kuuft der Beteiligten ausgeführten Feldbereinigungen und Feldweganlagen für das Kalenderjahr 1896 in Bälde hieher vvrzulegen.

Die einzelnen Berichte haben sich auf folgende Angaben zu erstrecken:

1) Art des Unternehmens, ob Feldweganlagen mit oder ohne neue Feldeinteilung, ob ohne oder mit Zusammenlegung;

2) Zeit der Ausführung;

3) Größe der bereinigten oder mit Wegen versehenen Fläche und Zahl der beteiligten Grundbesitzer.

4) Länge der neue angelegten Wege;

5) Kosten deS Unternehmens

a. für die Beteiligten,

b. für die Gemeinde.

Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten. Nagold, den 14. Januar 1897.

K. Oberamt. Ritter.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 12. Jan. 2. Beratung des Etats; Kapitel: Reichsamt des Innern; fortdauernde Ausgaben, Titel: Staatssekretär. Hitze (Zentr.) erinnert an die Resolutio­nen des Reichstags über die Arbeiterschutzgesetzgebung und wünscht eine Zusammenstellung der bezüglichen Verord­nungen und deren Wirkung. Bezüglich der.Handwerker­kammern behalte sich seine Partei Initiativanträge vor. Staatssekr. v. Bötticher: Eine solche Zusammenstellung sei im Werk. Er hoffe, daß sie in einigen Tagen oder Wochen veröffentlicht werden könne. Ebenso sei die Reichs­verwaltung auf dem Gebiet der Gewerbe-Hygiene nicht müßig gewesen. Auf den verschiedenen Gebieten seien ge­setzliche Regelungen in Verbreitung. Der Titel: Staats­sekretär nahm di« heutige Verhandlung vollständig in An­spruch. Morgen 1 Uhr Fortsetzung der Etatsberatung.

Hages-MeuigkeiLen.

Deutsches Reich.

* Nagold, 18. Jan. Am Dienstag Abend hielt die hiesige Ortsgruppe desHandwerker-Landes­verbands" eine Versammlung in der Bierbrauerei z.Lamm" ab. Zu Beginn derselben ergriff der Vor­sitzende Malermeister Hespeler daS Wort, indem er den anwesenden Handwerksmeistern ein gutes neues Jahr und zugleich den Bestrebungen des Handwerker­verbands gute Erfolge wünschte; sollte die Gesetzes­vorlage, betr. Zwangsorganisation, so fuhr er fort, zum Gesetze werden, so wollen wir nur wünschen, daß dies in solcher Weise abgeändert geschehe, daß das Gesetz zum Segen und nicht zur Last des Hand­werks gereiche. Jedenfalls müssen die Mitglieder des Handwerkerverbands der württemb. Regierung großen Dank dafür wissen, daß sie so energisch für die freien Bestrebungen desselben eingetreten ist. Redner erläuterte sodann den Zweck des Verbands und appellierte an die Anwesenden immer weiter zu werben, damit alle Handwerker dem Verband beitreten und derselbe so eine Macht bilde, deren Vorschläge bei der Regierung ins Gewicht fallen, und dadurch daS zu erwartende Gesetz ein für die Handwerker erträgliches werde. Der Hand­werkerorganisation sei bei der letzten Ausschuß­sitzung des Verbands in Eßlingen schon vor­gearbeitet worden, worüber das Landesverbands- Ausschußmitglied Maurermeister Beutler kurz be­richten werde. Herr Beutler teilte mit, daß in der Ausschußsttzung die Gründung einer Sterbekaffe be­schlossen worden sei, deren Statuten durch die Orts­gruppe Reutlingen ausgearbeitet werden soll. Der Beitritt zur Sterbekasse soll selbstverständlich ein freiwilliger sein, und ist ein Betrag von 600 Mark ins Auge gefaßt worden, welche den Hinter­bliebenen 8 Tage nach eingetretenem Tode des Ver­sicherten auSzuzahlen sind. Handwerksmeister sowie auch ihre Frauen sollen aufnahmsfähig sein. Die Berechnung würde sich etwa wie folgt, stellen ^/JedeS Mitglied zahlt ein einmaliges Eintrittsgeld, das nach dem Alter festgestellt ist und bis zum 35. Lebensjahr