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Feuerbach.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
Erscheint Montag, Mittwoch, Donnerstag und GamStag. — Preis »ierteljährlich hier mit Trägerlohn 90 in dem Bezirk 1 ^ außerhalb des Bezirks 1 ^ I.
Monats-Abonnements nach Verhältnis. — Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung » bei mehrmahliger je S
6. Nagold, Mittwoch den 13. Januar 1897.
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen über Obstbaumzucht.
Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unt er- richtskurs über Obstbaumzucht am K. landwirtschaftlichen Institut in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichen Falles noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.
Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zwecke sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch 110—125 Mark betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 ^ in Aussicht gestellt werden.
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tage eine tägliche Vergütung von 35 H.
Bedingungen der Zulassung sind:zu rückgelegtes siebzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskursus sind bis längstens 20. Februar d. I. an „das Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahme-Gesuchen sind beizulegen:
1) ein Geburtsschein,
2) ein Schulzeugnis,
3) ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaftlichen Arbeiten und etwaige Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht,
4) wenn der Bewerber minderjährig ist. eine Ein- willigungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird,
5) ein von der Gemeindebehörde des Wohn
sitzes des Bewerbes ausgestelltes Prädikats- zeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber, bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, '
6) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahme-Gesuches zu geschehen hat, ein gemeinderätliches Zeugnis über die Bermögensverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürworten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers von dem einen oder andern Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht gezogen.
Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Ge- meinde-Baumwärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesem Kursus zu veranlassen. Stuttgart, den 2. Januar 1897.
v. Ow.
De« Gemei«de1rehör-e«
wird hiemit bekannt gegeben, dich laut Erlaßes der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen vom 2. Januar d. Js. zufolge Entschließung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, vom 30. Okt. v. I. Freimarken des amtlichen Bezirksverkehrs zu 3 Pfg. erstellt worden sind, welche von jetzt an ausgegeben werden.
Nagold, den 12. Januar 1897.
K. Oberamt. Ritter.
Die Getrei-epreise nach dem Verbot der Terminspeknlation.
ff Die Art der Bildung der Getreidepreise hat nach dem Verbote der Terminspekulalion nicht nur ein Interesse für die Börsenmänner, sondern ein weit größeres für die deutsche Landwirtschaft und für das deutsche Wirtschaftsleben überhaupt. Bekanntlich haben die Vertreter der Landwirtschaft den Terminspekulanten vorgeworfen, daß sie in wirtschaftlich nicht berechtigter Weise nur zu oft und vor allen Dingen zu lange Zeit die Getreidepreise herabdrückten. Von den Berliner Börsenblättern ist nun längere Zeit die Meinung verfochten worden, daß das Verbot des Terminhandels das Getreideschäft ganz zum Darniederliegen und deshalb die Preise erst recht sinken würden. In auffälliger Weise ist diese seltsame Behauptung aber seit dem Eintreten des Verbotes des Terminhandels nicht in Erfüllung gegangen, das Geschäft im Getreidehandel hat sich auf glatter, klarer Handelsgrundlage und ohne die Fußangeln der Terminspekulation seit 1. Januar sogar ganz flott entwickelt und die Getreidepreise sind gestiegen. Jetzt werden nun die Börsenmänner schreien: Da sieht man's, die Aushebung des Terminhandels verteuert das Brod! — Diese Behauptung ist aber ebenso willkürlich, wie die frühere, daß der Terminhandel die Getreidepreise hebe. Ob die Getreidepreise dauernd niedrig oder hoch stehen, kann nämlich der Terminspekulation unseres Erachtens ganz gleichgiltig sein. Woran sie allein Interesse hat, das sind möglichst hohe Differenzen und zu diesem Zwecke möglichst viele und große Schwankungen in 'den Preisen. Ob die Tendenz dieser Schwankungen
nach oben und nach unten gerichtet ist, begründet für die Spekulation an sich keinen Unterschied. Geht sie nach oben, so gewinnen die Hausse-Spekulanten, geht sie nach unten, so sind die Baisse-Spekulanten die Gewinner. Nur Schwankungen, möglichst viele und große Schwankungen, braucht der Terminmarkt. Darin liegt aber das Unsittliche des Terminhandels. Nicht der legitime Gewinn des Kaufmanns, redlich verdient durch die Arbeit, die ihm seine volkswirtschaftliche Aufgabe, die Gütervermittelung zwischen Erzeuger und Verbraucher, auferlegt, sondern eine Prämie, die vom Zufall und oft genug von unlauteren Manipulationen zur Herstellung künstlicher Preise abhängt, ist das Lebenselement des Terminhandels. Es ist also recht und gut, daß er verboten worden ist. Auch kann der Terminhandel als solcher nicht Anspruch darauf machen, daß er als PreiSausgleicher wirke und für Herbevchaffnng genügenden Getreides sorge, denn nicht dem Terminhandel, sondern der gewaltigen Entwickelung des modernen Verkehrs und der überseeijchen Produktion haben wir es zu verdanken, wenn die Schwankungen in den Getreidepreisen seitdem kleiner und seltener geworden sind. Daß sie eS aber nicht in der gedeihlichen Art geworden sind, ist die Schuld des Terminspiels. Daß die Getreidepreise jetzt steigen, hat seinen Grnnd indem durch die Terminspekulation nicht mehr getrübten Verhältnis zwischen Vorrat und Bedarf bei dem augenblicklich in weiten Gebietsteilen infolge ausgedehnter Mißernten der Bedarf die Vorräte offenbar übersteigt. Das kann auch wieder anders kommen, wird dann aber nicht mehr die Folge einer künstlichen Preismache, sondern gleichfalls wieder eine Folge des wiederhergestelltrn natürlichen Verhältnisses der preisbildenden Faktoren sein. Das wollten wir bei dieser Gelegenheit einmal sagen, um auf landwirtschaftlicher Seite Enttäuschungen vorzubeugen, wenn die Preise trotz Beseitigung des Terminhandels wieder einmal zurückgehen.
Hages-Weuigkeiten.
Deutsches Reich.
Nagold, 12. Jan. Bei den gegenwärtigen, dem Gewerbe- und Handwerkerstands so ungünstigen Zeitverhältnissen, namentlich bei dem stetigen Rückgang des Gerbereigewerbes wird es mit Befriedigung ausgenommen, daß die Staatsregierung beabsichtigt, eine Fachschule für Gerberei im Lande zu errichten. Dadurch würde es auch den kleineren und mittleren Betrieben dieses Gewerbes ermöglicht werden, die schnellwirkenden Gerbverfahren kennen zu lernen und die chemisch-technischen Fortschritte auf diesem Gebiet verwerten zu können. Es wird gewiß allgemein befriedigen, wenn diese Fachschule in thunlichster Bälde ins Leben gerufen wird. Da Metzingen in gewisser Beziehung der Mittelpunkt der Kleinbetriebe der Gerberei im Lande ist und die Stadtgemeinde mit dort bestehenden großen Lohmühlegesellschaft bereit wäre, diese Fachschule unter staatlicher Mitwirkung ins Leben zu rufen, auch die dortigen Verhältnisse im allgemeinen für diesen Zweck außerordentlich günstig sind, so hofft man, daß der Stadt Metzingen der Vorzug gegeben werden wird.
Hochdorf, 10. Jan. Der Bezirksverein Horb des Landesvereins der Beamten der württembergischen Verkehrsanstalten hielt heute in den oberen Räumlichkeiten der Bahnhofrestauration hier seine Weihnachtsfeier ab. Die Beteiligung an derselben war sehr zahlreich, es waren über 60 Personen, Herren