62. Jahrgang.

Aro. 76.

Amts- »ml Intekkigeazblatt für äen Kezir^.

Erscheint Ste««tag, Ionneratag L Samstag.

Die EinrückungSgebühr beträgt 9 ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Hamstag, äea 2. Juki 1887.

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 «kL 90 H, sonst in ganz Württemberg 2 70 H.

Abonnement-Einla-ung.

Mit der heutigen Nummer d. Bl. beginnt ein neues Abonnement. Wir ersuchen die bisherigen Leser, um möglichste Beschleunigung ihrer Be» stellung, damit in der Zusendung keine wesentliche Unterbrechung eintritt, und laden zu weiterer Beteiligung hiemit freundlich!! ein.

Zugleich bemerken wir, daß das '^jährliche Abonnement in der Stadt 1. 80, das l/Ahrliche 90 L ohne Trägerlohn kostet, das letztere be- trägt 40 resp. 20 L.

Wed. d. Kakwer Wochenblatts.

Amtliche Wekcmntmachurrgerr.

Bekanntmachung, die Gültigkeitsdauer der Stempelung bei gewissen Magengattungen, sowie die Zulassungsfristen für ältere Magen betreffend.

Nach § 67 der Aichordnung für das Deutsche Reich vom 27. Dezember

1884 ist bei festfundamentierten Brückenwagen, sowie bei allen Wagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 bestimmt sind, ferner bei den selbstthätigen Re­tz i st r i e r w a g e n und bei den Wagen für Eisenbahnpassagier­gepäck und für Postpäckereien ohne angegebenen Wert die Stempelung so auszusühren, daß sie neben dem Aichungsstempel auch die Jahreszahl der Aichung enthält.

Ueber die Giltigkeitsdauer der Stempelung bei diesen Wagengattungen bestimmt § 68 der Aichordnung, daß nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem laut der aufgestempelten Jahreszahl die Aichung oder eine Wieder­holung derselben erfolgt ist,

1) festfundamentierte Brückenwagen, sowie alle für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 bestimmten Wagen im öffentlichen Verkehr nur bis zum Ablauf von 3 Jahren,

2) selbstthätige Registrierwagen nur bis zum Ablauf von einem Jahre,

3) Wagen für Eisenbahnpaffagiergepäck nur bis zum Ablauf von einem Jahr und solche für Postpäckereien ohne angegebenen Wert nur bis zum Ablauf von zwei Jahren benützt werden dürfen.

Die Bestimmung unter Ziffer 1 tritt vom 1. Januar 1888 an in Kraft, während die Bestimmungen unter Ziffer 2 und 3 mit der Veröffentlichung der Aichordnung in's Leben getreten sind. Es sind daher die im Gebrauch befindlichen selbstthätigen Registrierwagen, die Wagen für Eisenbahnpaffagier­gepäck und die für Postpäckereien ohne angegebenen Wert ohne Verzug, die festfundamentierten oder für eine größte Last von mehr als 2000 be­stimmten Brückenwagen aber jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres einer Neustempelung mit Angabe der Jahreszahl der letzteren zu unterwerfen.

Nach Art. I. VI. d. der Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal- Aichungs-Kommission vom 30. Dezember 1884, betreffend die Zulaffungsfristen für ältere Maße, Meßwerkzeuge, Gewichte und Wagen (Beil, zu Nr. 5 des Reichsges.-Bl. für 1885) sind ferner festfundamentierte oder überhaupt für eine größte Last von mehr als 2000 Kx bestimmte Brückenwagen, welche mit einer vollständigen Entlastungsvorrichtung der Schneiden noch nicht versehen sind, zur Aichung und Stempelung nur bis zum 31. Dezember 1886 zugelaffen. Diese Uebergangsfrist ist durch Bekanntmachung der Kaiser!. Normal-Aichungs-Kommission vom 29. April

1885 (Bes. Beil, zu Nr. 15 des ReichSges.-Bl.) bis zum 31. Dezember 1889 erstreckt worden.

Sind diese Wagen festfundamentiert, so soll bei ihnen jedoch schon jetzt durch geeignete Schutzvorrichtungen Vorsorge dafür getroffen sein, daß Ver­schiebungen der sich berührenden Pfannen und Schneiden, wie sie durch die beim Aufbringen der Last auf die Brücke stattfindenden Stöße entstehen, thunlichst ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Stuttgart, den 23. Juni 1887.

K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

G a u p p.

'Politische Wcrchvichterr.

Deutsches Reich.

DemBerl. Tagbl." telegraphiert man aus London, Dr. Mackenzie habe aus dem Halse des Kronprinzen einen weiteren Teil der Wucherung entfernt, so daß nur ein kaum merklicher Teil zurück­

bleibe. Der extrahierte Teil wurde an Prof. Virchow geschickt. Der Kron­prinz habe sich am Samstag beim Heraustreten aus dem warmen Zimmer ins Freie eine kleine Erkältung zugezogen, die an sich absolut unbedeutend sei.

Frankreich.

Paris, 29. Juni. DasEvonement" hat bei den Verwandten und Bekannten Koechlin-Claudon's herumfragen lassen, was sie von dem Plane halten, den Verurteilten zum Abgeordneten des Meuse« Departements zu ernennen. Der Bescheid lautete nicht sehr ermutigend. Das Blatt giebt ausführlich die Antwort eines Schwagers Emil Koechlin's wieder, welcher versichert, dieser wäre zwar sehr intelligent, sehr unterrichtet, aber außerordentlich schüchtern und gar nicht ehrgeizig. Als Redner in einer Versammlung könnte er keine Rolle spielen und wäre höchstens ein tüchtiger Arbeiter in den Kommissionen; aber auch vom ökonomischen Standpunkte schiene seine Wahl nicht wünschenswert. Er besitze ein sehr bescheidenes Ver­mögen, sei verheiratet, Familienvater und müßte seine Geschäfte aufgeben, um die 9000 Franken zu verdienen, welche ein Abgeordneter bezieht. Ob dieses nüchterne Gutachten eines Eingeweihten auf fruchtbaren Boden gefallen ist, wird sich in der nächsten Zeit zeigen.

Rußland.

Petersburg, 29. Juni. Man glaubt hier, daß nächstens die Verlobung des Großfürsten Michael Michailowisch, dritten Sohnes des Groß­fürsten Michael, Onkels de» Zaren, mit einer Tochter des Prinzen von Wales erfolgen und bekannt gegeben werde.

Gcrges-Weuigkeiten.

(Amtliches.) Vermöge Höchster Entschließung vom 7. v. M. haben Seine Königliche Majestät die erledigte Stelle eines evangelischen Dekans und ersten Stadtpfarrers in Heilbronn Hrn. Dekan Berg in Calw gnädigst übertragen.

Calw. Wie wir hören wird nächsten Montag derCäcilien­verein" der Marienkirche in Stuttgart seinen Sommerausflug hierher zur Ausführung bringen. Nach einer Messe in der kathol. Kirche, die der gemischte Chor des Vereins singt und zu welcher der Zutritt Jedermann ge­stattet ist, begiebt sich der Verein nach Hirsau, zur Besichtigung der Kloster­ruinen und wird bei günstiger Witterung Nachmittags im Thudium'schen Garten seine Weisen Männerchöre und gemischte Chöre ertönen lassen. Freunde eines schönen Gesanges, erlauben wir uns hierauf aufmerksam zu machen.

Nagold, 29. Juni. Der erst vor kurzem ins hiesige Seminar ein­getretene Zögling Johannes Briegel, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Engstlatt, ist beim Baden in der Nagold ertrunken.

Stuttgart, 30. Juni. Mit dem 1. Juli d. I. scheidet der Kassier der K. Hofbank, Herr Fr. Ulm er, wegen vorgerückten Alters aus seiner Stellung, die er nahezu zwei Jahrzehnte lang bekleidete, während die Gesamt­zeit seiner Dienstleistung bei der Hofbank sich auf 58 Jahre erstreckt. In Anerkennung der langjährigen treuen und gewissenhaften Berufserfüllung hat S. M. der König dem Ausscheidenden, welchem der volle Betrag seines bisherigen Gehaltes als Ruhegehalt belassen wird, das Ritterkreuz erster Klaffe des Friedrichsordens verliehen.

Ludwigsburg, 29. Juni. Am heutigen Peter- und Paul-Feier- tag hielt die evang. Brüder- und Kinderanstalt Karlshöhe ihre 11. Jahresfeier unter ungewöhnlich zahlreicher Beteiligung aus Nah und Fern in gelungener Weise. Dekan Walker entbot im Anschluß an Psalm 34,9 einen frischen Festgruß zu herrlicher Mitfreude und treuer Mit­arbeit an dem Werk. In packender Weise sprach Stadtpfarrer Joseph Knapp mit den Kindern über Fragen Jesu an Petrus und Paulus. Mit plastischen Bildern, Geschichten und Lehren wandte sich Stadtpfarrer Kopp II. an Kinder, Brüder, Kranke und Festversammlung. Stiftsprediger Dr. v. Burk kleidete den Dank an die verschiedenen Anstaltskreise in sinnige Worte. Inspektor Burg von Lichtenstern gab aus dem Anstaltsleben Illustrationen zu Uhlands Wort, daß selbst die Dornen Rosen tragen. Mit energischem Nein und Ja auf die Frage: Wolltet ihr auch Weggehen? wußte Josef Knapp auch in der sechsten Stunde noch die Versammlung zu fesseln. Besonders ansprechend waren auch die Gesänge der Kinder und Brüder, die der Posaunenchor de» Stuttgarter Jünglingsvereins begleitete. Aus Inspektor RuppS von der Kraft des Glaubens und der Liebe getragenen, viele Erziehungsfragen ein­gehend besprechendem Jahresbericht sei erwähnt, daß in den 4 Kinderhäusern 36 Knaben und 31 Mädchen untergebracht sind, daß 12 Brüder im vorbereiten­den Unterricht stehen, 66 sind im Verband der Anstalt, davon 16 außerhalb Württembergs angestellt, im Männerkrankenhaus-Salon, der noch nicht genug