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Amts- und Intelligenz-Blaü flir den Obrramks-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentl. 3mal-: Dienstag, Don­nerstag und Samstag, und kostet viertel- jährl. hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 außerhalb des B^irks 1.20 ^ Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Amtliches.

Bekanntmachung,

Letr. das Ergebnis der Farrenschau im Jahre 1896.

Bei Vornahme der ordentlichen Farrenschau im Frühjahr ds. Js. waren im Bezirk 113 Farren vor­handen. Davon stehen in den

Gemeinden

in Klaffe

I

II

III

IV

Nagold

5

Altensteig-Stadt

2

1

2

Altensteig-Dorf

2

Beihingen

1

1

Berneck

2

Beuren

1

Bösingen

1

1

Ebershardt

1

1

1

Ebhausen

2

1

1

Effringen

2

2

Egenhausen

3

1

Emmingen

2

1

Enzthal

2

Ettmansweiler

1

2

Fünfbronn

2

Garrweiler

1

1

Gaugenwald

1

Gültlingen

2

3

Haiterbach

5

Alt-Nuifra

1

Jselshausen

1

1

Mindersbach

3

1

Oberschwandorf

2

Oberthalheim

1

2

Pfrondorf

1

1

Rohrdorf

1

1

Nothfelden

2

1

Schietingen

2

Schönbronn

2

1

Simmersfeld

2

1

Spielberg

2

1

Sulz

2

2

3

Ueberberg

3

- -

Unterschwandorf

1

Unterthalheim

1

2

Walddorf

2

2

Mohnhardt

1

Warth

1

1

Wenden

1

Wildberg

2

1

1

j 52

j 50

I io

j 1

Die Zahl der Kühe und sprungfähigen Kalbin- nen betrug 7276.

Nagold, den 20. Juni 1896.

K. Oberamt. Ritter, A.-V.

Uebertragen: Die zweite Schulstelle in Conweiler, Bez. Neuenbürg, dem Unterlehrer Abraham Müller in Möckmühl, Bez. Neuenstadt, diejenige in Creglingen, Bez. Weikersheim, dem Schullehrer Weidmann in Baiersbronn, Bez. Freudenstadt.

Hages-Meuigketterr.

Deutsches Reich.

Nagold, 21. Juni. Gestern begab sich eine Deputation der Ortsvorsteher unseres Bezirks, näm­lich Herr Oberamtspfleger Maulbetsch und mehrere Herren Ortsvorsteher nach Reutlingen, um unserem früheren Bezirksvorstand, dem nunmehrigen Herrn Regierungsrat Vogt, ein sichtbares Zeichen dankba-

DiensLag 23. Juni

Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile

aus gewöhnl. Schrift bei einmaliger Ein­rückung S -s, bei mehrmaliger je 6 I. Die Inserate müssen spätestens morgens 6 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1896

rer Anerkennung für die dem Bezirk geleisteten er­sprießlichen Dienste persönlich zu überreichen. Das verabreichte Geschenk ist ein geschmackvoll angefertigtes Photographiealbum, das auf dem Titelblatt eine künst­lerisch ausgeführte Widmung trägt. Dasselbe ent­hält außer den Bildern der Städte des Bezirks noch sämtliche Photographien der Ortsvorsteher des Ober­amts Nagold. Herr Regierungsrat Vogt war nicht nur über den Besuch der Abordnung der Ortsvor­steher des Bezirks sehr erfreut, sondern nahm auch sichtlich gerührt das sinnige Geschenk, das ihm aus Liebe und Anerkennung gereicht wurde, dankbar ent­gegen. Bei der Entgegennahme des Geschenks äußerte er sich den Ueberreichern desselben dahin, daß er sowohl des ganzen Bezirks Nagold wie auch der Ortsvorsteher, mit denen er stets so gerne verkehrt habe, jederzeit mit Freude gedenken werde.

* Nagold, 22. Juni. In der Reichstags­sitzung vom 16. Juni sprach zur Tagesordnung: Beratung der Uebersicht der Reichsausgaben und -Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95, der Abg. Frhr. v. Gültlingen wörtlich:

Meine Herren, schon bei der zweiten Beratung des Reichshaushaltsetats für 1998/97 wurde von der linken Seite des Hauses in der Sitzung vom 17. Febr. ds. I. moniert, daß die Etatsüberschreitungen bei diesem Kapitel, Dienstprämien für Unteroffiziere, einen so erheblichen Be­trag erreicht haben, und es wurde zugleich die Anregung gegeben, daß wenn die Etatsmittel zu dem bezeichneten Zwecke nicht ausreichten, diese erhöht werden möchten. Dies scheint nun auch der Standpunkt der Rechnungskom­mission gewesen zu sein, indem sie die Etatsüberschreitung als eine unvermeidliche anerkannte, jedoch darüber Klage führte, daß bei Veranschlagung dieses Etatssatzes nicht die nötige Voraussicht angewendet worden sei. Es scheint dies auch der Standpunkt der verbündeten Regierungen gewesen zu sein; denn sonst hätten sie sicher, wie in Folge der Ueberschreitung für Artillerieschießübungen, einen Nachtrags­etat zur Erhöhung dieser Position für die Dienstprämien der Unteroffiziere eingebracht. Dies ist nicht geschehen. Ich glaube, daß es deshalb nicht geschah, weil, wie die verbündeten Regierungen in der Rechnungskommission er­klärt haben, mit dem nächsten Etat die Verhältnisse ge­regelt seien und konstante Verhältnisse eintreten werden, sodaß es der Erhöhung des Etatssatzes nicht bedürfe. Ich bedaure, daß dem Wunsch, dem in der Rechnungskommis­sion Ausdruck gegeben worden ist, daß womöglich bis zur dritten Lesung eine statistische Nachweisung der Dienstalters­klassen der Unteroffiziere gegeben werde, um einen richtigen Anhaltspunkt zu gewinnen für die Ermessung der Einstel­lung in den Haushaltsetat, nicht Folge gegeben worden ist. Ich will wünschen, daß die Annahme sich erfüllt, daß in dem nächsten Etatsjahr die Mittel ausreichen, um die Dienstprämien der Unteroffiziere zu bezahlen und zwar mit dem etatsmäßig vorgesehenen Betrag, daß sie aber auch so bezahlt werden, wie es für die Unteroffiziere wünschens­wert ist und in dem Sinne, wie sie der Reichstag, erstma­lig in dem Reichshaushaltsetat 1891/92, eingestellt hat. Es besteht nämlich in den beteiligten Kreisen Unzufrieden­heit darüber, daß diese Dienstprämien nicht mit Ablauf des zwölften Dienstjahres an die Unteroffiziere ausgezahlt werden. Bewilligt worden sind die Dienstprämien dafür, daß die Unteroffiziere 12 Jahre im Dienst bleiben. Nun werden die Prämien den Unteroffizieren nicht nach Ablauf von 12 Jahren ausbezahlt, sondern erst dann, wenn sie definitiv austreten. Nun, glaube ich, ist das eine Ausle­gung, welche zutreffend nicht genannt werden kann. Die Dienstprämie ist vom Reichstag bewilligt worden dafür, daß die Unteroffiziere 12 Jahre dableiben, aber nicht da­für, daß sie nach 12 Jahren gehen; sie soll also nach dem 12. Jahre ausgezahlt werden; und bleiben sie dann noch im Dienst, dann können ihnen diese 1000 Mark nicht vor­enthalten werden bis zu dem Zeitpunkt, wo sie ausscheiden. Es kommt nämlich häufig vor, daß nach dem zwölften Jahre die Unteroffiziere nicht sofort einen Platz in der Zivilverwaltung finden, und deshalb bleiben sie noch so lange beim Militär, bis sie in die Zivilverwaltung über­treten, und die Dienstprämien, welche sie sich mit dem zwölften Dienstjahr erdient haben, werden ihnen erst aus­bezahlt, wenn sie austreten, beziehungsweise völlig in den Zivildienst übergetreten sind, was zuweilen erst nach einer mehrmonatlichen Probezeit geschieht. Gerade aber auch dazu, ihnen diesen Uebertritt mit den hiermit verbundenen

Lasten zu erleichtern, sind ihnen diese Dienstprämien be­willigt worden. Ich will heute nun nicht näher auf die Gründe eingehen, welche für meine Auslegung sprechen. Es mögen ja wohlwollende Gründe der Billigkeit und Für­sorge für die betreffenden Unteroffiziere vorliegen, welche die Handlungsweise der Militärverwaltung rechtfertigen; aber hierauf kommt es nicht an, sondern die fragliche Be­stimmung muß in dem Sinne ausgelegt werden, in dem sie seiner Zeit gegeben wurde, und hiefür ist die damalige Begründung der Bestimmung maßgebend. Aber, wie ge­sagt, ich enthalte mich für heute eines weiteren Antrags und bitte wiederholt, dem Reichstag eine statistische Nach­weisung über die Dienstaltersklassen der Unteroffiziere vor­zulegen, die Auszahlung der Unteroffiziersprämien in dem nächsten Etat in dem von mir ausgeführten Sinne zu re­geln, um der Unzufriedenheit in den beteiligten Kreisen abzuhelfen. Vizepräsident Spahn: Das Wort hat der Herr stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat, Di­rektor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegsmini- sterium, Generalmajor Freiherr v. Falkenhausen. Stell­vertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat für das Königreich Preußen, Direktor des Allgemeinen Kriegsde­partements im Kriegsministerium, Generalmajor Frhr. v. Falkenhausen: Meine Herren, ich muß zunächst einen Irrtum des Herrn Vorredners berichtigen. Er hat gesagt, er wünsche, daß die Dienstprämien gezahlt würden, wie sie 1891,92 bewilligt worden sind, nämlich nach 12jähriger Dienstzeit. Die Dienstprämie von 1000 Mark ist entstanden aus der früheren von 165 Mark. Es hat sich in diesem Verhältnis nichts geändert; es steht im Etat auch jetzt noch: Dienstprämien für Unteroffiziere, welche nach 12jähriger aktiver Dienstzeit aus dem Heere ausscheiden." Also wenn sie ausscheiden aus dem Heere, dann bekommen sie die Prämie, und dazu ist sie auch bewilligt. Denn sie ist ihnen bewilligt, um ihnen das Ausscheiden aus dem Heere oder den Uebergang beim Ausscheiden aus dem Heere zu erleichtern. Das war bei der Prämie von 165 Mark der Fall, und dies Verhältnis ist auch bei der Prämie von 1000 nicht geändert. Der Vorredner hat ferner die Ueberfchreitungen bemängelt. Ich glaube, ich kann mich beziehen auf die Erklärungen, die bei der zweiten Lesung des Etats von dem Regierungskommissär, Herrn Major Wachs abgegeben worden ist, worin er ausgeführt hat, wodurch diese Ueberfchreitungen entstanden sind, ebenfo aber bemerkt hat, daß sie von Jahr zu Jahr abnehmen, und daß dieser Umstand in Verbindung mit der Abnahme der an Kapitulationshandgeld zu zahlenden Summe schließ­lich dazu führen wird, daß sich diese beiden Titel ergänzen, und keine Ueberfchreitungen mehr fiattfinden werden. Die­selben kommen ganz natürlich daher, daß nach Einführung dieser hohen Dienstprämie sehr viel ältere Unteroffiziere diese Prämien bekommen haben, und diese allmählich abge­stoßen werden. Also ich glaube, die im Bericht der Rech­nungskommission bemängelten Thatsachen sind nicht fo schwer zu nehmen, wie es hier vorgeführt worden ist. Gegen j die Art und Weise, die Prämie schon bei Vollendung der l zwölfjährigen Dienstzeit zu zahlen, bestehen aber ernste Be- ! denken, abgesehen von der finanziellen Seite der Frage. Wir ! haben augenblicklich etwa 7000 Unteroffiziere über 12 Jahre; wenn ihnen auf einmal die Prämie von 1000 ausge- ! setzt werden sollte, würde das eine Forderung von 7 000000 Ergeben, die in den Etat eingestellt werden müßte, und ! wenn die Prämie ihnen verzinst werden sollte, würde'das !eine dauernde Belastung des Etats von etwa 245000 ^ zur Folge haben. Also das sind doch Summen, die zu be­rücksichtigen sind' Aber es liegt nicht im Interesse der Heeresverwaltung, über 12 Jahre gediente Unteroffiziere durch eine Prämie im Dienst zu halten; denn wir wollen und müssen jüngere und frischere Unteroffiziere haben, und nach 12 Jahren sorgen wir dafür, daß sie Zivilanstellungen bekommen, und wenn sie die nehmen, dann bekommen sie die Dienstprämie. Das ist der Sinn der Sache. Es liegt aber auch nicht im Interesse der Leute selbst, wenn sie die Dienstprämie ausgezahlt bekommen, ehe sie den Dienst ver­lassen ; denn sie können sie dann ausgeben, man kann sie ihnen pfänden, und der Zweck der Sache würde dann ver­eitelt. Es ist also Wohlwollen und militärische Rücksicht zugleich, die die Militärverwaltung abhalten wird, von dem einzuschlagenden Wege, der, wie ich mir zu bemerken erlaube, im Etat festgelegt ist, abzugeyen. Was den Ueber­gang betrifft, wenn die Leute in die Zivilstellung übertreten, so ist für chie Vermeidung etwaiger Härten gesorgt und. durch kriegsministerielle Verfügung von 1891 bestimmt, daß Vorschüsse auf Dienstprämien gegeben werden dürfen an solche zur Anstellung auf Probe oder zur Probedienstleistung kommandierten Militäranwärter, welche ihre Zivileinnahme bei der Anstellungsbehörde nicht im Voraus, sondern eru am Schluß eines Monats oder Vierteljahrs erhalten. Also

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