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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrramks-Bezirk Nagold.
64.
Erscheint wöchentl. 9mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet viertel- jährl. hier (ohne Trägerlohn) 80 -ch in dem Bezirk 1 ^ außerhalb des Bezirks 1.20^ Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Donnerstag 4. Juni
Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile
aus gewöhnl. Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 6 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegeben sein.
1896.
Gestorben: Wilhelm Landenberger, Prediger der
bischöflichen Methodistenkirche, Calw. — Frau Direktor Autenrieth, geb. Feuerlin,Tübingen. — Friedrich Necker, Bärenwirt, Pliezhausen.
Hages-Ueuigkeiten.
Deutsches Reich.
* Nagold, 2. Juni. Gestern abend um 7 Uhr wurde die Einwohnerschaft durch Feuerlärmer- schreckt; es brannte die zum Gasthaus z. „Schiff" gehörige große Scheuer. Trotzdem die Feuerwehr sofort am Platze war und eine unermüdliche energische Thätigkeit entwickelte, konnte sie den Flammen nicht mehr Einhalt thun, sodaß das Gebäude gegen 8 Uhr vollständig ausgebrannt war, und krachend in sich zusammenstürzte. Die Nachbargebäude konnten gerettet werden. Allgemeine herzliche Teilnahme wendet sich der jungen Besitzerin zu, welche sich vor einem Viertel Jahre mit Schiffwirt Stockinger verheiratete, letzteren vor kaum 14 Tagen durch den Tod verlor und nun vor den rauchenden Trümmern ihres Besitzes steht.
Nagold, 2. Juni. Die herrlich gelegene Kuranstalt Waldeck, welche in letzter Zeit viele Aen- derungen im Innern und auch außen erfahren hat, wird demnächst für Lungenkranke eröffnet.
Nagold, 2. Juni. Die Postordnung vom 27. Juni 1892 hat folgende Aenderungen erhalten, welche mit dem 1. Juni 1896 in Kraft treten: 1) Im § 22 „Postnachnahmesendungen" erhält der Absatz I folgende veränderte Fassung: 1. Postnachnahmen sind bis zu vierhundert Mark einschließlich bei Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben, sowie bei Packeten zulässig. Ferner ist der 2. Satz im Absatz IV, wie folgt, abzuändern: „Wird die Sendung nicht innerhalb 7 Tagen nach dem Eingänge eingelöst, so wird sie an den Aufgeber zurückgesandt, sofern nicht zunächst eine Unbestellbarkeits-Meldung an die Aufgabe-Postanstalt zu erlassen ist H 48)". 2) Der Z 24 „Postaufträge zu Bücherpostsendungen" wird ausgehoben und ist zu streichen. 3) Im 8 25 „Durch Eilboten zu bestellende Sendungen" ist im Absatz V unter ^.a) und i>) statt „Ortsbestellbezirk der Postanstalten" bezw. „Landbestellbezirk der Postanstalten" zu setzen: Ortsbsstellbezirk der BestimmungS- Postanstalten" bezw. „Landesbestellbezirk der Bestimmungs-Postanstalten". 4) Im 8 46 „Berechtigung -es Empfängers zur Abholung der Briefe rc." erhält der Absatz IV nach Punkt 2 folgenden Zusatz: 3) wenn es sich um Einschreibsendungen, Postanweisungen, telegraphische Postanweisungen und Sendungen mit Wertangabe handelt, welche vom Absender mit dem Vermerk „Eigenhändig" versehen sind; Gleichzeitig ist der Punkt 3) mit 4) zu bezeichnen.
* Nagold, 3. Juni. Gestern Nachm. V-4 Uhr ging ein Wolkenbruch über der Markung Gündringen nieder; derselbe richtete an Feldern und Wiesen großen Schaden an. Näheres fehlt noch.
Nagold, 3. Juni. Eisenbahnen. (Vergl. Nr. 63 d. Bl.) Aus Anlaß der in der Zeit vom 11. bis 16. Juni d. I. in Cannstatt stattstndenden Wanderausstellung der Deutschen LandwirtschaftS- gesellschaft werden von den Stationen der K. Württ. Staatseisenbahnen am Freitag den 12. und Samstag den 13. Juni für die nachverzeichneten Züge einfache Fahrkarten III. Klaffe nach Stuttgart Hauptbahnhof und Cannstatt ausgegeben, welche um dem Rückfahrtsstempel der Abgangsstation und dem Stempel der Ausstellung versehen, zur Rückfahrt innerhalb 10 Tagen mit allen gewöhnlichen Personen- Zügen und Sonderzügen — Schnellzüge ausgenom-
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men — berechtigen. Am Samstag den 13. Juni
für nachstehende teils fahrplanmäßige, teils Sonder züge:
Von Altensteig, Nagold, Eutingen nach Stuttgart Hptbhf. und Cannstatt.
Altensteig ' ab
Berneck „
Ebhausen „
Rohrdorf „
Nagold Bhf. an
Nagold „ ab
Gündringen „
Hochdorf
Eutingen ab
Ergenzingen Bondorf „
Nebringen „
Herrenberg „
Nufringen „
Gärtringen „
Ehningen „,
Böblingen „
Stuttgart Hptbhf. an
Cannstatt „
4.05 vorm. 4.13 „
4.30 ..
4.40 „
5.05
5.19 „
5.31 „
5.43 „
6.10 vorm. 6.18 „ 6.28 „ 6.36 „
6.44 „
6.53 „
7.00 „
7.07 „
7.17 „
8.05 „
8.20 ..
Von Nagold über Calw nach Stuttgart u. Cannstatt.
Nagold
ab
5.00
vorm.
Emmingen
„
5.10
Wildberg
„
5.20
Thalmühle
„
5.29
Teinach
„
5.36
„
Calw
„
5.55
Althengstett
„
6.23
Schafhausen
„
6.36
Weil d. Stadt
6.44
Malmsheim
6.49
Renningen
„
6.55
Leonberg
7.07
Stuttgart
an
7.50
Cannstatt
„
8.10
Sonderzüge für die Rückfahrt von Stuttgart und Cannstatt am 13. Juni:
Von Stuttgart nach Eutingen, Nagold, Altensteig. Stuttgart ab 8.00 nachmitt.
Böblingen an 8.54 „
Herrenberg „ 9.30 „
Eutingen an 10.10 „
Nagold an 10.59 „
Altensteig an 12.00 nachts.
Von Stuttgart nach Leonberg, Calw und Nagold. Stuttgart ab 8.55 nachmitt.
Leonberg an 9.31 „
Weilderstadt „ 9.55 „
Calw „ 10.42
Nagold „ 11.33
Die Vorstände der landwirtschaftlichen Vereine werden dringend ersucht, die Zahl der auf den einzelnen Stationen zu den Sonderzügen am 13. Juni zugehenden Mitglieder bis spätestens 8. Juni bei der Abgangsstation anzumelden, damit die Wagenzahl richtig bemessen werden kann. Die Fahrkarten können schon an diesem Tage gelöst werden.
Nagold, 3. Juni. (Einges.) Die ev. Kirchengemeinde in Horb darf, so Gott will, im Herbst ihr neues Gotteshaus beziehen. Es ist der Gedanke angeregt worden, die ev. Nachbargemeinde des Bezirks Nagold möchten ihrer Mitfreude durch eine kleine Stiftung Ausdruck geben. Gewählt ist worden hiefür ein Taufstein, der auf etwa 120 ^ kommen wird. Man hofft diese Summe durch freiwillige Beiträge aufzubringen (s. Inseratenteil). Möchten sich für
diesen schönen Zweck viele willige Herzen und offene Hände finden!
Nagold, 3. Juni. (Einges.) Wie wir soeben aus sicherer Quelle erfahren, findet das Turnfest des Nagold-Gaues nicht wie seither bestimmt am 12. Juli d. I. in Calw statt, sondern solches wurde auf den 26. Juli verschoben.
Calw. In den letzten Jahren ist der Schwarzwald das Wanderziel vieler Touristen und der Aufenthaltsort Tausender von Kurgästen geworden. Von überall her strömen die ruhebedürftigen Menschen der herrlichen Gegend zu, um in dem stillen und würzigen Wald, an den klaren und rauschenden Waldbächen Erholung zu suchen und zu finden. Daß der Schwarzwald durch Anlage von Wegen, durch Wegbezeichnungen, durch reizend geschaffene Waldidylle dem allgemeinen Verkehr so zugänglich gemacht wurde, verdankt er besonders der Gründung und dem Wirken des württ. Schwarzwaldvereins. Ein Hauptverdienst um die Entstehung dieses Vereins erwarb sich der erste Vorstand -j- Baurat Rheinhard. Um das Andenken dieses hochverdienten Mannes zu ehren, stiftete der Verein eine Gedenktafel, zu deren Einweihung gestern (31. Mai) nachmittag eine stattliche Zahl von Festgenossen an der Ruine Waldeck sich eingefunden hatte. Von Stuttgart, Neuenbürg, Nagold und Freudenstadt waren frohe Wanderer und Wanderinnen gekommen, denen sich die hiesigen Mitglieder anschlossen. Der jetzige Vorstand des Schwarzwaldvereins, Rechtsanwalt und Gemeinderat Stockmayer aus Stuttgart, hielt die Erinnerungsrede. Er begrüßte die Versammlung, hob in gebührender Weise die hohen Verdienste und Liebe des Gefeierten um den Verein hervor, erinnerte an die kleinen Anfänge und die schöne Entwicklung des Vereins, forderte die Mitglieder zu treuem Zusammenarbeiten auf und schloß mit dem Wunsche, daß der Verein stets wachsen, blühen und gedeihen möge. Die Anwesenden stimmten in das auf den Verein ausgebrachte Hoch begeistert ein. Unter Führung von Hrn. Hofrat Dr. Wurm in Teinach begab sich die Gesellschaft über Alt- und Neubulach und Liebelsberg nach Teinach, wo im Badhotel noch eine gesellige Vereinigung stattfand, bis die Abendzüge die Mitglieder mit Familien aus dem schönen Thals entführten. So verlief die vom Frühlingswetter begleitete Feier, der auch der Sohn des Gefeierten, Rechtsanwalt Rheinhard anwohnte, in würdiger einfacher Weise.
Die Verordnung des Bundesrats über die Bäckereien. Es wurden bereits alle Vorbereitungen zum Jnkraftsetzen der viel angefochtenen Verordunng )es Bundesrats bezüglich der Arbeitszeit in den Bäk- kereien und Konditoreien getroffen. Zwei Tafeln werden hergestellt, die an die Besitzer von Bäckereien zur Verteilung gelangen sollen. Auf der einen dieser Tafeln sind die Ueberstunden, die gemäß Absatz 3 d der erwähnten Bundesratsverordnung über den festgesetzten Maximalarbeitstag hinaus gemacht werden dürfen, mittelst Durchlochung oder Unterstreichung mit Tinte kenntlich zu machen. Die andere Tafel enthält die in jener Verordnung getroffenen Bestimmungen über den Maximalarbeitstag. Beide Tafeln sind vom 1. Juli ab in den Bäckereien und Konditoreien derart anzubringen, daß die Angestellten mit Leichtigkeit von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen önnen. Eine Unterlassung deS gesetzlich vorgeschrie- denen Aushanges kann «ach 8 147 Ziffer 4 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 oder Haft bis zu sechs Wochen geahndet werden.
Der deutsche Reichstag wird sich am 2. Juni bei der Wiederaufnahme feiner Arbeiten zunächst mit