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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrramks-Bezirk Nagold.

64.

Erscheint wöchentl. 9mal: Dienstag, Don­nerstag und Samstag, und kostet viertel- jährl. hier (ohne Trägerlohn) 80 -ch in dem Bezirk 1 ^ außerhalb des Bezirks 1.20^ Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag 4. Juni

Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile

aus gewöhnl. Schrift bei einmaliger Ein­rückung 9 bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 6 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegeben sein.

1896.

Gestorben: Wilhelm Landenberger, Prediger der

bischöflichen Methodistenkirche, Calw. Frau Direktor Autenrieth, geb. Feuerlin,Tübingen. Friedrich Necker, Bärenwirt, Pliezhausen.

Hages-Ueuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 2. Juni. Gestern abend um 7 Uhr wurde die Einwohnerschaft durch Feuerlärmer- schreckt; es brannte die zum Gasthaus z.Schiff" gehörige große Scheuer. Trotzdem die Feuerwehr sofort am Platze war und eine unermüdliche ener­gische Thätigkeit entwickelte, konnte sie den Flammen nicht mehr Einhalt thun, sodaß das Gebäude gegen 8 Uhr vollständig ausgebrannt war, und krachend in sich zusammenstürzte. Die Nachbargebäude konn­ten gerettet werden. Allgemeine herzliche Teilnahme wendet sich der jungen Besitzerin zu, welche sich vor einem Viertel Jahre mit Schiffwirt Stockinger ver­heiratete, letzteren vor kaum 14 Tagen durch den Tod verlor und nun vor den rauchenden Trümmern ihres Besitzes steht.

Nagold, 2. Juni. Die herrlich gelegene Kuranstalt Waldeck, welche in letzter Zeit viele Aen- derungen im Innern und auch außen erfahren hat, wird demnächst für Lungenkranke eröffnet.

Nagold, 2. Juni. Die Postordnung vom 27. Juni 1892 hat folgende Aenderungen erhalten, welche mit dem 1. Juni 1896 in Kraft treten: 1) Im § 22 Postnachnahmesendungen" erhält der Absatz I fol­gende veränderte Fassung: 1. Postnachnahmen sind bis zu vierhundert Mark einschließlich bei Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben, sowie bei Packeten zulässig. Ferner ist der 2. Satz im Absatz IV, wie folgt, abzuändern:Wird die Sen­dung nicht innerhalb 7 Tagen nach dem Eingänge eingelöst, so wird sie an den Aufgeber zurückgesandt, sofern nicht zunächst eine Unbestellbarkeits-Meldung an die Aufgabe-Postanstalt zu erlassen ist H 48)". 2) Der Z 24Postaufträge zu Bücherpostsendungen" wird ausgehoben und ist zu streichen. 3) Im 8 25 Durch Eilboten zu bestellende Sendungen" ist im Absatz V unter ^.a) und i>) stattOrtsbestellbezirk der Postanstalten" bezw.Landbestellbezirk der Post­anstalten" zu setzen: Ortsbsstellbezirk der BestimmungS- Postanstalten" bezw.Landesbestellbezirk der Bestim­mungs-Postanstalten". 4) Im 8 46Berechtigung -es Empfängers zur Abholung der Briefe rc." erhält der Absatz IV nach Punkt 2 folgenden Zusatz: 3) wenn es sich um Einschreibsendungen, Postanweisungen, telegraphische Postanweisungen und Sendungen mit Wertangabe handelt, welche vom Absender mit dem VermerkEigenhändig" versehen sind; Gleichzeitig ist der Punkt 3) mit 4) zu bezeichnen.

* Nagold, 3. Juni. Gestern Nachm. V-4 Uhr ging ein Wolkenbruch über der Markung Gündringen nieder; derselbe richtete an Feldern und Wiesen großen Schaden an. Näheres fehlt noch.

Nagold, 3. Juni. Eisenbahnen. (Vergl. Nr. 63 d. Bl.) Aus Anlaß der in der Zeit vom 11. bis 16. Juni d. I. in Cannstatt stattstndenden Wanderausstellung der Deutschen LandwirtschaftS- gesellschaft werden von den Stationen der K. Württ. Staatseisenbahnen am Freitag den 12. und Sams­tag den 13. Juni für die nachverzeichneten Züge einfache Fahrkarten III. Klaffe nach Stuttgart Haupt­bahnhof und Cannstatt ausgegeben, welche um dem Rückfahrtsstempel der Abgangsstation und dem Stem­pel der Ausstellung versehen, zur Rückfahrt inner­halb 10 Tagen mit allen gewöhnlichen Personen- Zügen und Sonderzügen Schnellzüge ausgenom-

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men berechtigen. Am Samstag den 13. Juni

für nachstehende teils fahrplanmäßige, teils Sonder züge:

Von Altensteig, Nagold, Eutingen nach Stuttgart Hptbhf. und Cannstatt.

Altensteig ' ab

Berneck

Ebhausen

Rohrdorf

Nagold Bhf. an

Nagold ab

Gündringen

Hochdorf

Eutingen ab

Ergenzingen Bondorf

Nebringen

Herrenberg

Nufringen

Gärtringen

Ehningen,

Böblingen

Stuttgart Hptbhf. an

Cannstatt

4.05 vorm. 4.13

4.30 ..

4.40

5.05

5.19

5.31

5.43

6.10 vorm. 6.18 6.28 6.36

6.44

6.53

7.00

7.07

7.17

8.05

8.20 ..

Von Nagold über Calw nach Stuttgart u. Cannstatt.

Nagold

ab

5.00

vorm.

Emmingen

5.10

Wildberg

5.20

Thalmühle

5.29

Teinach

5.36

Calw

5.55

Althengstett

6.23

Schafhausen

6.36

Weil d. Stadt

6.44

Malmsheim

6.49

Renningen

6.55

Leonberg

7.07

Stuttgart

an

7.50

Cannstatt

8.10

Sonderzüge für die Rückfahrt von Stuttgart und Cannstatt am 13. Juni:

Von Stuttgart nach Eutingen, Nagold, Altensteig. Stuttgart ab 8.00 nachmitt.

Böblingen an 8.54

Herrenberg 9.30

Eutingen an 10.10

Nagold an 10.59

Altensteig an 12.00 nachts.

Von Stuttgart nach Leonberg, Calw und Nagold. Stuttgart ab 8.55 nachmitt.

Leonberg an 9.31

Weilderstadt 9.55

Calw 10.42

Nagold 11.33

Die Vorstände der landwirtschaftlichen Vereine werden dringend ersucht, die Zahl der auf den ein­zelnen Stationen zu den Sonderzügen am 13. Juni zugehenden Mitglieder bis spätestens 8. Juni bei der Abgangsstation anzumelden, damit die Wagen­zahl richtig bemessen werden kann. Die Fahrkarten können schon an diesem Tage gelöst werden.

Nagold, 3. Juni. (Einges.) Die ev. Kirchen­gemeinde in Horb darf, so Gott will, im Herbst ihr neues Gotteshaus beziehen. Es ist der Gedanke angeregt worden, die ev. Nachbargemeinde des Bezirks Nagold möchten ihrer Mitfreude durch eine kleine Stiftung Ausdruck geben. Gewählt ist worden hiefür ein Taufstein, der auf etwa 120 ^ kommen wird. Man hofft diese Summe durch freiwillige Beiträge aufzubringen (s. Inseratenteil). Möchten sich für

diesen schönen Zweck viele willige Herzen und offene Hände finden!

Nagold, 3. Juni. (Einges.) Wie wir soeben aus sicherer Quelle erfahren, findet das Turnfest des Nagold-Gaues nicht wie seither bestimmt am 12. Juli d. I. in Calw statt, sondern solches wurde auf den 26. Juli verschoben.

Calw. In den letzten Jahren ist der Schwarz­wald das Wanderziel vieler Touristen und der Aufent­haltsort Tausender von Kurgästen geworden. Von überall her strömen die ruhebedürftigen Menschen der herrlichen Gegend zu, um in dem stillen und würzigen Wald, an den klaren und rauschenden Waldbächen Erholung zu suchen und zu finden. Daß der Schwarzwald durch Anlage von Wegen, durch Wegbezeichnungen, durch reizend geschaffene Wald­idylle dem allgemeinen Verkehr so zugänglich gemacht wurde, verdankt er besonders der Gründung und dem Wirken des württ. Schwarzwaldvereins. Ein Hauptverdienst um die Entstehung dieses Vereins erwarb sich der erste Vorstand -j- Baurat Rheinhard. Um das Andenken dieses hochverdienten Mannes zu ehren, stiftete der Verein eine Gedenktafel, zu deren Einweihung gestern (31. Mai) nachmittag eine statt­liche Zahl von Festgenossen an der Ruine Waldeck sich eingefunden hatte. Von Stuttgart, Neuenbürg, Nagold und Freudenstadt waren frohe Wanderer und Wanderinnen gekommen, denen sich die hiesigen Mitglieder anschlossen. Der jetzige Vorstand des Schwarzwaldvereins, Rechtsanwalt und Gemeinderat Stockmayer aus Stuttgart, hielt die Erinnerungsrede. Er begrüßte die Versammlung, hob in gebührender Weise die hohen Verdienste und Liebe des Gefeierten um den Verein hervor, erinnerte an die kleinen Anfänge und die schöne Entwicklung des Vereins, forderte die Mitglieder zu treuem Zusammenarbeiten auf und schloß mit dem Wunsche, daß der Verein stets wachsen, blühen und gedeihen möge. Die An­wesenden stimmten in das auf den Verein ausgebrachte Hoch begeistert ein. Unter Führung von Hrn. Hof­rat Dr. Wurm in Teinach begab sich die Gesellschaft über Alt- und Neubulach und Liebelsberg nach Teinach, wo im Badhotel noch eine gesellige Vereinigung stattfand, bis die Abendzüge die Mitglieder mit Familien aus dem schönen Thals entführten. So verlief die vom Frühlingswetter begleitete Feier, der auch der Sohn des Gefeierten, Rechtsanwalt Rhein­hard anwohnte, in würdiger einfacher Weise.

Die Verordnung des Bundesrats über die Bäckereien. Es wurden bereits alle Vorbereitungen zum Jnkraftsetzen der viel angefochtenen Verordunng )es Bundesrats bezüglich der Arbeitszeit in den Bäk- kereien und Konditoreien getroffen. Zwei Tafeln werden hergestellt, die an die Besitzer von Bäckereien zur Verteilung gelangen sollen. Auf der einen dieser Tafeln sind die Ueberstunden, die gemäß Absatz 3 d der erwähnten Bundesratsverordnung über den fest­gesetzten Maximalarbeitstag hinaus gemacht werden dürfen, mittelst Durchlochung oder Unterstreichung mit Tinte kenntlich zu machen. Die andere Tafel enthält die in jener Verordnung getroffenen Bestim­mungen über den Maximalarbeitstag. Beide Tafeln sind vom 1. Juli ab in den Bäckereien und Kon­ditoreien derart anzubringen, daß die Angestellten mit Leichtigkeit von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen önnen. Eine Unterlassung deS gesetzlich vorgeschrie- denen Aushanges kann «ach 8 147 Ziffer 4 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 oder Haft bis zu sechs Wochen geahndet werden.

Der deutsche Reichstag wird sich am 2. Juni bei der Wiederaufnahme feiner Arbeiten zunächst mit