Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Samstag 30. Mai

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1896.

Amtliches.

Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.

Auf den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wie­der zwölf Zöglinge eintreten.

Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der -Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaues be­kannt zu machen.

Die Aufnahme erfolgt auf 1 Jahr, und zwar unter folgenden Bedingungen:

1) die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebens­jahr zurückgelegt haben und das württember- gische Staatsbürgerrecht besitzen,

2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,

3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch ge­nügende Befähigung zur Auffassung von po­pulären Lehrvorträgen haben.

Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung ausweisen.

Vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme werden solche Bewerber finden, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei erstanden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschäftigt oder eine Acker­bauschule durchgemacht haben und hierüber die erfor­derlichen Ausweise vorlegen.

Von denjenigen Bewerbern, welche die Aufnah­meprüfung bestanden haben, werden die 6 besten und bedürftigsten als ordentliche Schüler, die folgenden 6 als außerordentliche ausgenommen.

Kost und Wohnung erhalten die Schüler frei, die ordentlichen auch den Unterricht, während die außerordentlichen hiefür ein Lehrgeld von 70 ^ zu entrichten haben. Dagegen haben sämtliche Schüler alle in der Schule und beim Gartenbau vorkommen­den Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.

Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Um­ständen bis zu 6 Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet ha­ben, ein zweites Jahr in der Schule verbleiben kön­nen, wobei sie Kost, Wohnung und Unterricht gegen ihre Arbeit, unter Umständen auch noch einigen Tag­lohn erhalten können.

Die Bewerber werden aufgefordert, unter Dar- leming ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter An­schluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderät- licher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Ver- mögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, auch, soweit sie im mi­litärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweisung ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis

Samstag, den 27. Juni d. Js., schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erktß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Auf­nahmeprüfung am

Montag, den 6. Juli d. Js., vormittags 7 Uhr,

hier einfiuden.

- Hohenheim, den 19. Mai 1896.

K. Jnstitutsdirektion.

I. V.:

Strebe!.

Gestorben: Gottlieb Wagner, Bauer, Schönaich- Johannes Egler, Dagersheim. Paul Ulm er, Kleider­händler Rottenburg. Peter Rutschmann, Kaufmann, Bieringen. Landjäger Sigg, Waiblingen. Klara Feldweg, Hirsau. Cäsar v. Hofacker, Landoberstall­meister, Kommenthur des Ordens der Württ. Krone, Kommen­thur II. Kl. des Friedrichsordens, Kommandeur des por­tugiesischen Christusordens, Inhaber des preuß. Kronenordens II. Kl., des türk. Osmanieordens II. Kl. mit Stern. Wilhelm Ludw. Denk, Pfarrer a. D., Kirchheim u. T.

Zum Wafferrechtsgesetzentwurf.

Als im vorigen Jahre der Entwurf eines Was­serrechts der Kommission der Abgeordnetenkammer überwiesen wurde, kam in der Generaldebatte u. a. auch der Wunsch zum Ausdruck, daß sich die beteiligten Kreise mit dem Entwurf befassen und sich über den­selben aussprechen möchten.

Das scheint bisher noch in sehr geringem Maße geschehen zu sein, wenigstens ist hierüber nichts an die Oeffentlichkeit gedrungen, namentlich nicht aus dem Kreise der bei diesem Gesetzesentwurf sehr inte­ressierten Landwirtschaft. So bedauerlich das einerseits ist, so unbegreiflich ist es, wenn man be­denkt, daß die Materie eine so schwerwiegende, um­fassende und verwickelte ist, daß der Laie sich nicht gerne mit derselben befaßt. Die Wasserwerksbe­sitzer haben nun am 15. Mai bei einer Versamm­lung in Stuttgart zu dem Entwurf Stellung ge­nommen und eine Eingabe an den Landtag gerich­tet. Die Vorschläge bewegen sich in folgender Rich­tung:

Abgesehen von einigen minder wichtigen Aen- derungen, die sich auf die künftige Gestaltung des Konzessions Verfahrens beziehen, wird in den Vorschlägen vor allem betont, daß allen Mißbräu­chen bei Ausübung der Wässerungsrechte, der Flösserei und der Fischerei mit Nachdruck ent­gegengetreten werden soll. Namentlich wurde von allen Seiten hervorgehoben, daß die Fischerei in den letzten Jahren zum Nachteil der Wasserwerke in einer Weise bevorzugt worden ist, die außer je­dem Verhältnis zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeu­tung stehe.

Zu längerer Debatte gaben die Wasserschieds­gerichte Anlaß, die nach dem Entwurf in jedem Oberamt errichtet werden können. Ein Teil der Anwesenden sprach sich für die Schiedsgerichte aus, wenn auch mit dem Vorbehalt, daß die Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte nicht durch die Amts­versammlungen, wie in dem Entwurf vorgeschla­gen ist erfolgen solle. Mit geringer Mehrheit sprach sich schließlich die Versammlung gegen die Schiedsgerichte aus, nachdem von mehreren Seiten hervorgehoben worden war, daß bei der im Gesetz vorgesehenen Zusammensetzung der Schiedsgerichte nicht zu erwarten sei, daß sie über die erforderliche Autorität und Sachkenntnis verfügen werden; auch sei zu befürchten, daß durch die Einschiebung einer weiteren Instanz die Erledigung von Wasserstrei­tigkeiten noch mehr Zeit als seither beanspruchen werde.

Die Bestimmungen über die Zwangsverpflich­tungen wurden als zu weitgehend bezeichnet und es wurde die Streichung derjenigen Bestimmungen des Entwurfs vorbeschlagen, in denen der Kreisregie­rung das Recht eingeräumt wird, zu Gunsten eines neu zu errichtenden Wasserwerks einem schon bestehen­den Werke die Aenderung der Betriebseinrichtung vorzuschreiben.

Eine Stellungnahme zu der Frage, ob für die Behandlung der Wassersachen ein neu zu errichtendes

Zentralwasseramt oder wie seither die Kreis­regierungen zuständig sein sollen, wurde vermie­den. Dagegen wurde in den Vorschlägen zum Aus­druck gebracht, daß zu allen wichtigen Entscheidungen Ingenieure, deren Hauptberuf die Behandlung der Wassersachen bildet, und außerdem Personen, die aus den mit der Wasserwirtschaft in näherer Be­rührung stehenden Kreisen zu wählen sind, zugezogen werden sollen.

Zum Schluffe wurde zur Wahrung der In­teressen der Wasserwerksbesitzer ein Aktionskomitee gewählt."

Angesichts der Rührigkeit der Wasserwerksbesi­tzer dürfte es doch sehr wünschenswert sein, daß auch die Landwirtschaft ihre Interessen (Wässern der Wiesen rc.) zum öffentlichen Ausdruck bringen werde.

Mürttembergischer Landtag.

Freitagsitzung. In der heutigen Sitzung richteten die Abgg. Schnaidt, Hähnle, Fr. Haußmann, Kiene, Nieder, v. Geß eine Anfrage an die Regierung: bis zu welchem Zeitpunkt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Verfassungsrevision zn erwarten ist? Ministerpräsident Frhr. Dr. v. Mittnacht beantwortet die Anfrage im Namen des Staatsministeriums und nimmt zunächst Bezug auf seine am 5. März 1895 in diesem Hause angegebenen Er­klärungen. Entsprechend denselben hat das K. Staatsmini­sterium einen Entwurf festgestellt, der sich auf die Zusammen­setzung der Kammer der Standesherrn bezieht. Nach Bortrag bei S. M. dem König sind vertrauliche Besprechungen mit dem anderen Hause angeregt worden. Dasselbe hat seine Delegierten und die Regierung drei Mitglieder des Kgl. Staatsministeriums zur Führung der Verhandlungen be­zeichnet. Im Februar d. I. hat der Meinungsaustausch dieser Kommission stattgefunden, welcher noch vor Ostern eine Besprechung mit Vertretern der Ritterschaft nachge­folgt ist über die Zusammensetzung dieses Hauses. Die Ausarbeitung darüber wird noch vor Ende der Sommer­ferien zu Ende geführt werden können. Im Herbst sollen dann die Motive ausgearbeitet werden, und im Laufe die­ses Jahres wird nach Vortrag bei S. M. dem König die Frage noch vor den Geh.-Rat kommen. Wir glauben an­nehmen zu dürfen, daß noch vor Abschluß der nächsten Etatsberatung die Vorlage in ihren Händen sein wird. (Beifall.) Fr. Haußmann: Es sei erwünscht, daß durch die Erklärungen des Ministerpräsidenten den Gerüchten, die über die Frage der Verfaffungsreviston im Umlauf sind, der Boden entzogen ist. Hiemit wird der Gegenstand verlassen. Nachdem sodann die Petitionen der kath. Volks­schullehrer im Sinne der Anträge der Kommission erledigt worden sind, wurde die Sitzung und damit die Session ge­schlossen.

Hages-Meuigkeiten.

Deutsches Reich.

Nagold, 25. Mai. (Einges). Der Nagolder Jünglingsverein machte am Pfingstmontag einen Ausflug nach Zwerenberg Oberamt Calw zur Kon­ferenz. Morgens fünf Uhr gingen elf Mitglieder ab und kamen nach 8 Uhr in Zwerenberg an. Das Vesper erhielten sie von Herrn Oekonom Seeger. Der Calwer Jünglingsoerein traf ebenfalls ein. Zu Mittag wurden die Vereine von der gastfreund­lichen Einwohnerschaft unentgeltlich bewirtet. Um ^-2 Uhr begann die Konferenz im Schulhaus, wo­ran sich der Nagolder, Altensteiger und Calwer Jünglingsverein beteiligten. Aus der Mitte jedes Vereins wurden Ansprachen über Zweck und Erfolge rer Jünglings-Vereine gehalten, denen mit großem Interesse seitens der Versammlung gefolgt wurde. Nachher wurde noch Bier und Brot aufgetischt, und dazu gesungen und deklamiert. Um fünf Uhr irach man auf und kehrte zurück. Mögen die Jüng- lingsvereine auch fernerhin wachsen und gedeihen!

Nagold, 27. Mai. In nachahmenswerter Weise wurde seitens des Ebinger Gewerbe- und