Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Samstag 30. Mai
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1896.
Amtliches.
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.
Auf den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wieder zwölf Zöglinge eintreten.
Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der -Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaues bekannt zu machen.
Die Aufnahme erfolgt auf 1 Jahr, und zwar unter folgenden Bedingungen:
1) die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben und das württember- gische Staatsbürgerrecht besitzen,
2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,
3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zur Auffassung von populären Lehrvorträgen haben.
Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung ausweisen.
Vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme werden solche Bewerber finden, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei erstanden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschäftigt oder eine Ackerbauschule durchgemacht haben und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen.
Von denjenigen Bewerbern, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, werden die 6 besten und bedürftigsten als ordentliche Schüler, die folgenden 6 als außerordentliche ausgenommen.
Kost und Wohnung erhalten die Schüler frei, die ordentlichen auch den Unterricht, während die außerordentlichen hiefür ein Lehrgeld von 70 ^ zu entrichten haben. Dagegen haben sämtliche Schüler alle in der Schule und beim Gartenbau vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.
Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen bis zu 6 Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein zweites Jahr in der Schule verbleiben können, wobei sie Kost, Wohnung und Unterricht gegen ihre Arbeit, unter Umständen auch noch einigen Taglohn erhalten können.
Die Bewerber werden aufgefordert, unter Dar- leming ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderät- licher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Ver- mögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, auch, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweisung ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis
Samstag, den 27. Juni d. Js., schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erktß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am
Montag, den 6. Juli d. Js., vormittags 7 Uhr,
hier einfiuden.
- Hohenheim, den 19. Mai 1896.
K. Jnstitutsdirektion.
I. V.:
Strebe!.
Gestorben: Gottlieb Wagner, Bauer, Schönaich- — Johannes Egler, Dagersheim. — Paul Ulm er, Kleiderhändler Rottenburg. — Peter Rutschmann, Kaufmann, Bieringen. — Landjäger Sigg, Waiblingen. — Klara Feldweg, Hirsau. — Cäsar v. Hofacker, Landoberstallmeister, Kommenthur des Ordens der Württ. Krone, Kommenthur II. Kl. des Friedrichsordens, Kommandeur des portugiesischen Christusordens, Inhaber des preuß. Kronenordens II. Kl., des türk. Osmanieordens II. Kl. mit Stern. — Wilhelm Ludw. Denk, Pfarrer a. D., Kirchheim u. T.
Zum Wafferrechtsgesetzentwurf.
Als im vorigen Jahre der Entwurf eines Wasserrechts der Kommission der Abgeordnetenkammer überwiesen wurde, kam in der Generaldebatte u. a. auch der Wunsch zum Ausdruck, daß sich die beteiligten Kreise mit dem Entwurf befassen und sich über denselben aussprechen möchten.
Das scheint bisher noch in sehr geringem Maße geschehen zu sein, wenigstens ist hierüber nichts an die Oeffentlichkeit gedrungen, namentlich nicht aus dem Kreise der bei diesem Gesetzesentwurf sehr interessierten Landwirtschaft. So bedauerlich das einerseits ist, so unbegreiflich ist es, wenn man bedenkt, daß die Materie eine so schwerwiegende, umfassende und verwickelte ist, daß der Laie sich nicht gerne mit derselben befaßt. Die Wasserwerksbesitzer haben nun am 15. Mai bei einer Versammlung in Stuttgart zu dem Entwurf Stellung genommen und eine Eingabe an den Landtag gerichtet. Die Vorschläge bewegen sich in folgender Richtung:
„Abgesehen von einigen minder wichtigen Aen- derungen, die sich auf die künftige Gestaltung des Konzessions Verfahrens beziehen, wird in den Vorschlägen vor allem betont, daß allen Mißbräuchen bei Ausübung der Wässerungsrechte, der Flösserei und der Fischerei mit Nachdruck entgegengetreten werden soll. Namentlich wurde von allen Seiten hervorgehoben, daß die Fischerei in den letzten Jahren zum Nachteil der Wasserwerke in einer Weise bevorzugt worden ist, die außer jedem Verhältnis zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung stehe.
Zu längerer Debatte gaben die Wasserschiedsgerichte Anlaß, die nach dem Entwurf in jedem Oberamt errichtet werden können. Ein Teil der Anwesenden sprach sich für die Schiedsgerichte aus, wenn auch mit dem Vorbehalt, daß die Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte nicht durch die Amtsversammlungen, wie in dem Entwurf vorgeschlagen ist erfolgen solle. Mit geringer Mehrheit sprach sich schließlich die Versammlung gegen die Schiedsgerichte aus, nachdem von mehreren Seiten hervorgehoben worden war, daß bei der im Gesetz vorgesehenen Zusammensetzung der Schiedsgerichte nicht zu erwarten sei, daß sie über die erforderliche Autorität und Sachkenntnis verfügen werden; auch sei zu befürchten, daß durch die Einschiebung einer weiteren Instanz die Erledigung von Wasserstreitigkeiten noch mehr Zeit als seither beanspruchen werde.
Die Bestimmungen über die Zwangsverpflichtungen wurden als zu weitgehend bezeichnet und es wurde die Streichung derjenigen Bestimmungen des Entwurfs vorbeschlagen, in denen der Kreisregierung das Recht eingeräumt wird, zu Gunsten eines neu zu errichtenden Wasserwerks einem schon bestehenden Werke die Aenderung der Betriebseinrichtung vorzuschreiben.
Eine Stellungnahme zu der Frage, ob für die Behandlung der Wassersachen ein neu zu errichtendes
Zentralwasseramt oder wie seither die Kreisregierungen zuständig sein sollen, wurde vermieden. Dagegen wurde in den Vorschlägen zum Ausdruck gebracht, daß zu allen wichtigen Entscheidungen Ingenieure, deren Hauptberuf die Behandlung der Wassersachen bildet, und außerdem Personen, die aus den mit der Wasserwirtschaft in näherer Berührung stehenden Kreisen zu wählen sind, zugezogen werden sollen.
Zum Schluffe wurde zur Wahrung der Interessen der Wasserwerksbesitzer ein Aktionskomitee gewählt."
Angesichts der Rührigkeit der Wasserwerksbesitzer dürfte es doch sehr wünschenswert sein, daß auch die Landwirtschaft ihre Interessen (Wässern der Wiesen rc.) zum öffentlichen Ausdruck bringen werde.
Mürttembergischer Landtag.
Freitagsitzung. In der heutigen Sitzung richteten die Abgg. Schnaidt, Hähnle, Fr. Haußmann, Kiene, Nieder, v. Geß eine Anfrage an die Regierung: bis zu welchem Zeitpunkt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Verfassungsrevision zn erwarten ist? Ministerpräsident Frhr. Dr. v. Mittnacht beantwortet die Anfrage im Namen des Staatsministeriums und nimmt zunächst Bezug auf seine am 5. März 1895 in diesem Hause angegebenen Erklärungen. Entsprechend denselben hat das K. Staatsministerium einen Entwurf festgestellt, der sich auf die Zusammensetzung der Kammer der Standesherrn bezieht. Nach Bortrag bei S. M. dem König sind vertrauliche Besprechungen mit dem anderen Hause angeregt worden. Dasselbe hat seine Delegierten und die Regierung drei Mitglieder des Kgl. Staatsministeriums zur Führung der Verhandlungen bezeichnet. Im Februar d. I. hat der Meinungsaustausch dieser Kommission stattgefunden, welcher noch vor Ostern eine Besprechung mit Vertretern der Ritterschaft nachgefolgt ist über die Zusammensetzung dieses Hauses. Die Ausarbeitung darüber wird noch vor Ende der Sommerferien zu Ende geführt werden können. Im Herbst sollen dann die Motive ausgearbeitet werden, und im Laufe dieses Jahres wird nach Vortrag bei S. M. dem König die Frage noch vor den Geh.-Rat kommen. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß noch vor Abschluß der nächsten Etatsberatung die Vorlage in ihren Händen sein wird. (Beifall.) Fr. Haußmann: Es sei erwünscht, daß durch die Erklärungen des Ministerpräsidenten den Gerüchten, die über die Frage der Verfaffungsreviston im Umlauf sind, der Boden entzogen ist. Hiemit wird der Gegenstand verlassen. Nachdem sodann die Petitionen der kath. Volksschullehrer im Sinne der Anträge der Kommission erledigt worden sind, wurde die Sitzung und damit die Session geschlossen.
Hages-Meuigkeiten.
Deutsches Reich.
Nagold, 25. Mai. (Einges). Der Nagolder Jünglingsverein machte am Pfingstmontag einen Ausflug nach Zwerenberg Oberamt Calw zur Konferenz. Morgens fünf Uhr gingen elf Mitglieder ab und kamen nach 8 Uhr in Zwerenberg an. Das Vesper erhielten sie von Herrn Oekonom Seeger. Der Calwer Jünglingsoerein traf ebenfalls ein. Zu Mittag wurden die Vereine von der gastfreundlichen Einwohnerschaft unentgeltlich bewirtet. Um ^-2 Uhr begann die Konferenz im Schulhaus, woran sich der Nagolder, Altensteiger und Calwer Jünglingsverein beteiligten. Aus der Mitte jedes Vereins wurden Ansprachen über Zweck und Erfolge rer Jünglings-Vereine gehalten, denen mit großem Interesse seitens der Versammlung gefolgt wurde. Nachher wurde noch Bier und Brot aufgetischt, und dazu gesungen und deklamiert. Um fünf Uhr irach man auf und kehrte zurück. Mögen die Jüng- lingsvereine auch fernerhin wachsen und gedeihen!
Nagold, 27. Mai. In nachahmenswerter Weise wurde seitens des Ebinger Gewerbe- und