Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrrsmts-Bezirk Nagold.
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Samstag 16. November
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1895.
Amtliches. E mokratie 25 Stimmen vereinigt, ein Beweis dafür,
K. Amtsgericht Uag-td. > welche Früchte die kürzlich in der Wirtschaft zum
Gemäß 8 12 der Dienstvorschriften für die Amts-! Jagerhof durch diese Partei an die Hagelbeschad,g- qerichte wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß ! ten stattgefundene Geldverteilung, an welcher übri- vom 1. Januar 1896 bis 31. Dezember 1896 j gens in der Mehrzahl solche Personen teilgenommen
1 . die ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts am z haben, denen der Hagel nichts verschlagen konnte,
2. 8. 9. 16. 23. 30. Jan., 5. 6. 13. 20. 27. Februar,! gezeitigt hat. Wenn nun m Betracht gezogen wird.
4. 5. 12. 19. 26. März, 1 . 9. 16. 23. 30. April, 6. 7. 21. 28. Mai, 3. 11. 18. 25. Juni,
1. 2. 9. 16. 23. 30. Juli, 5. 6. 13. 20. 27. August,
3. 10. 17. 24. Sept., 1. 7. 8. 15. 22. 29. Okt.,
4. 5. 12. 19. 26. Nov., 2. 3. 10.17. 24. 31. Dez.,
daß im ganzen Oberamtsbezirk Nagold für den sozialdemokratischen Kand. nur 40 Stimmen abgegeben wurden (in der Oberamtsstadt nicht eine einzige) so muß dieses Abstimmungsergebnis in der Geschichte Wildbergs als ein schwarzer Fleck bezeichnet werden.
2. die ordentlichen Sitzungen des Oberamtsrichters! Mögen daher künftig alle guten und rechtlich gr
am Freitag, diejenigen des Amtsrichters am Dienstag I sinnten Bürger, die, den sozialdemokratischen Ideen jeder Woche mit Ausnahme der auf diese Tage huldigenden, teilweise nur heremgezogenen Emwoh- fallenden Fest- oder bürgerlichen Feiertage abgehalten! ner nicht nur mit Verachtung strafen, sondern auch werden / dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit m
3. der ordentliche Gerichstag, an welchem münd- fühlbarer Weise berücksichtigen und diejenigen Lokale,
liche Anfragen und Gesuche bei einem Amtsrichter vorgetragen, Anträge und Gesuche zu Protokoll des Gerichtsschreibers vorgebracht und Verhandlungen gemäß Z 461 der Civ.-Proz.-O. gepflogen werden können, am Samstag jeder Woche mit Ausnahme der aus denselben fallenden Fest- oder bürgerlichen Feiertage,
4. der Gerichtstag in Altensteig stets an einem Montag und zwar am 13. Januar, 10. Februar, 9. März, 13. April, 11. Mai, 8. Juni, 6. Juli, 21. September, 19. Oktober, 16. November, 14. Dezember stattfindet.
Nagold, 12. Nov. 1895.
Oberamtsrichter Sigel.
in welchen diese Gesellschaft, die nur gut leben und nichts arbeiten möchte, ihre Auflage hat, meiden. Von der Gemeindevertretung wird wohl erwartet werden dürfen, daß sie bei der Verteilung der für die Hagelbeschädigten gesammelten Gaben die HH. Soci leer ausgehen läßt und diese an ihre Partei, die ja zur allgemeinen Sammlung nichts beitrug, sonst würde sie nicht Extra-Verteilung an ihre Gesinnungs-Genossen vorgenommen haben, verweisen.
Stuttgart, 12. Nov. Bekanntlich hat im Laufe dieses Jahres die württembergische Regierung mit der Norddeut- ! schen Hagelversicherungsgesellschaft in Berlin eine Ueber- > einkunft wegen der Regelung der Hagelversicherung in ! Württemberg abgeschlossen. Nach derselben hat die Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, in Württemberg jede ! Versicherung von Feldfrüchten gegen Hagelschaden nach ! Maßgabe der Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags ' anzunehmen, während die Regierung sich verpflichtet hat, aus prozentualen Zuschlägen zu der Vorprämie der Versicherten und einem jährliche» Staatszuschuß zwei Fonds zu gründen, von denen der eine, welchem 20°/« der Vorprämie zufließen, soweit bestimmungsmäßig seine Mittel reichen, die den Württemberg. Versicherten event. obliegende Nachschußpflicht tragen, der andere dagegen, welcher 10"/, der Vorprämie erhält, für den Fall, daß das Ergebnis des Versicherungsgeschäfts in Württemberg im Vergleich zu demjenigen in dem übrigen Versicherungsgebiet erheblich ungünstiger sein würde, der Gesellschaft eine bestimmte i Präcipualleistung gewähren soll. Die Uebereinkunft konnte,
Hages-Weuigkeilm.
Deutsches Reich.
* Nagold, 14. Nov. Am Sonntag feiern wir das Ernte- und Herbstdankfest und danken Gott für seine große Güte, mit welcher er uns reichen Segen beschert hat. Freilich sind nicht alle so glücklich gewesen, die schöne Frucht einheimsen zu dürfen und haben nur weniges geerntet. Betrübten Sinnes sahen
sie in wenigen Minuten ihre ganze Hoffnung ver- __..
nichtet und bange Sorge für die Zukunft erfüllte ! da"ih^eGiltigkei?'v'mV'der ^ Bewilligung"eines"staatlichen ihre verzagten Herzen. Aber wir haben dann auch i Beitrags zu dem erwähnten Nachschußfonds abhängig war, gesehen, wie sich -die Nächstenliebe beeilt hat, die Lage der Sache erst mit der Verabschiedung des ,ch«.° wmW.ns °°r !mß.rs.-r N°. i-
schützen. Behörden und Private wetteiferten m! Versicherung für das laufende Jahr bereits abgeschlossen dem eifrigen Bestreben, die Not zu beseitigen. Doch i hatten. Schon aus diesem Grunde mußte deshalb den bei dem ungeheuer großen Schaden, den die Unwetter ! Versicherten freigestellt werden, ob sie sich durch Bezahlung i „nd 1 7 ;n. <!.,-> > des 30°/«igen Zuschlags zu ihrer Vorprämie die durch den
m , - lyun anrlchteten, lst dies zunächst eine Nachschußfonds gewährten Vorteile sichern wollten oder
schwere Ausgabe gewesen und noch ein wertes Feld zur ! nicht. Hiedurch ergaben sich zwei Kategorien von Versicher- Bethätigung werkthätiger Nächstenhilfe ist übrig ge- ! ten, nämlich solche, welche von der Uebereinkunft keinen blieben. So sei uns denn erlaubt an das amtliche Gesuch! ^brauch machten und deshalb den etwaigen Nachschuß an die K Marrämter um Annwndnva d-"- ! selbst zu tragen, aber auch keinen Anspruch auf Annahme
6." E.n. Aarranuer um Zuwendung der Ernte- und , ^ Versicherung hatten, und solche, welche in Gemäßheit
Herbstdankfest-opfer an die Hagelbeschädigten, die herzliche Bitte an die Einwohnerschaft von hier und auswärts anzuschließen, dem Dank und der Freude über das was uns Gott gelassen hat, dadurch die rechteWeihezugeben,daß sie an dem Dankesfesttage keinOpferscheuenmögen, damit auch andere an unserer Freude teilnehmen können.
Nagold, 14. Nov. Die für Regiments- und sonstige militärische Jubelfeiern eingeräumten Fahrpreis-Ermäßigungen sind auf die Zeit bis einschließlich 1. März 1896 ausgedehnt worden.
Wildberg. (Einges.) Auch hier ist die Reichstagswahl, zur Ehre der Einwohnerschaft sei es gesagt, wider alles Erwarten verhältnismäßig gut ausgefallen. Leider haben sich jedoch nach dem „Gesellschafter" auf den Candidaten der Sozialde-
der Uebereinkunft den 30° «igen Zuschlag auf sich nahmen und hiedurch den Anspruch auf Versicherung und auf Entlastung des Nachfchußfonds erlangten. Nach dem vorläufigen Geschäftsergebnis der Norddeutschen Hagelver- sicherungsgesellschafl von 1895 ist in Württemberg, trotzdem die Uebereinkunft erst so spät in Wirksamkeit getreten ist, eine sehr erhebliche Zunahme der Versicherung zu verzeichnen. Es ist gegenüber dem Vorjahr die Versicherungssumme gestiegen von rund 15s/, Millionen auf rund 24 Millionen, also um ich. Millionen Mark. Aus dieser Versicherungssumme waren zu bezahlen 175 820 ^ Nettovorprämie, wovon entfallen auf die nach der Uebereinkunft Versicherten 56 499 ^ 40 ^j, also rund der dritte Teil. Der hieraus zu zahlende 30°/«ige Zuschlag für die beiden Fonds beträgt sonach 16949 ^ 52 von welcher Summe mit 11299 ^ 68 dem Nachschußfonds, Vg mit 5649 ^ 84 h dem Präzipualleistungssonds zugeflossen sind. Da die Norddeutsche Hagelversicherungsgesellschaft in diesemJahrwieder, wie in den drei Vorjahren, sich in der glücklichen Lage befindet, keine Nachschußprämie erheben zu müssen, so wird
der württembergische Nachschußfonds, welchem der Staatsbeitrag von 160 000 ^ und der angeführte Zuschlag mit 11 299 ^ 68 -s, also zus. 171299 ^ 68 Z angefallen sind, nicht in Anspruch genommen und geht in vollem Betrag auf das nächste Jahr über. Dieses günstige Ergebnis verdanken die württemb. Versicherten dem Anschluß an ein weites Bersicherungsgebiet, denn in Württemberg selbst waren leider die Hagelschäden nicht unbeträchtlich höher als die bezahlten Vorprämien. Es steht nämlich der Vorprämie sämtlicher württembergische! Versicherten von 175 820 ^ eine Bruttoschadensumme von 291 912 ^ — 166 05°,« und der Vorprämie der in Gemäßheit der Uebereinkunft Versicherten von 56498 ^ ein Bruttoschaden von 163810 ^ — 290°,/, gegenüber. Da hienach der Schaden in Württemberg mehr als 150°/« der Vorprämie beträgt, während er sich in dem übrigen Versicherungsgebiet der Gesellschaft nur auf 99,34°/« beläuft, sind die Voraussetzungen für den Eintritt der Präcipualleistung gegeben, und es muß deshalb der bezügliche Fonds seinen Bestand mit 5649 ^ 84 an die Versicherungsgesellschaft abgeben. (St.-Anz.)
Nürtingen, 11. Nov. Gestern hat das hies. Seminar unter sehr starker Beteiligung der hiesigen Einwohnerschaft eine Lutherfeier veranstaltet. Nach dem von den Seminaristen gesungenen gewaltigen Luther'schen Streitlied „Ein' feste Burg" schilderte Oberschulrat Beckh Luther als echten deutschen Mann, den er gezeigt habe durch sein sowohl tiefernstes als auch fröhliches und heiteres deutsches Gemüt, durch seinen deutschen Mut und deutsche Tapferkeit und Unerschrockenheit, durch deutsche Treue und echte und wahre deutsche Gesinnung. Prof. Kuhn gab sodann ein treffliches geschichtliches Bild von dem Streit Luthers gegen die Schwarmgeister jener Zeit und den Bauernkrieg. Deklamationen und Gesänge der Seminaristen trugen zur weiteren Verschönerung der erhebenden Feier bei.
Crailsheim, 13. Nov. Bei der Reichstagsersatzwahl im 12. Wahlkreis wurde Augst (Volksp.) gewählt.
Karlsruhe, 12. Nov. Der badische Landtag wurde heute Vormittag 11V 2 Uhr durch den Präsidenten des Staatsministeriums, Dr. Nokk, im Aufträge des Großherzogs programmmäßig eröffnet. Die Thronrede kündigt an, daß der Staatshaushalts-Etat für 1896/97 dem Landtage unverweilt zugehen werde und hebt die erfreuliche Wiederherstellung des Gleichgewichts hervor.
München, 14. Nov. Die sozialdemokratische „Münchener Post" meldet aus Berlin: Die Abänderung des preußischen Vereinsgesetzes nach dem Muster des bayerischen wird von der Regierung mit aller Energie betrieben werden. Eine diesbezügliche Vorlage befindet sich bereits in Ausarbeitung und wird dem Landtage sofort uach seinem Wiederzusammentritt zugehen. Die Vorlage enthält Verbote der Teilnahme von Frauen und Minderjährigen an politischen Versammlungen, sowie eine Aenderung der Begriffsbestimmungen politischer Versammlungen und politischer Vereine. Das entsprechende Beurteilungsmaterial ist vom bayerischen Minister des Innern erbeten worden.
Potsdam, 14. Nov. Heute morgen 8Vt Uhr traf auf der Wildparkstation Großfürst Wladimir von Rußland ein und wurde vom Kaiser empfangen. Der Kaiser trug eine russ. Uniform, der Großfürst die des 12. thüring. Husaren-Regiments. Vor dem Neuen Palais, wohin der Kaiser mit dem Großfürsten fuhr, war eine Kompagnie des Lehrbataillons aufgestellt. Die Kapelle spielte die russische Nationalhymne. Nachdem der Großfürst einige Militärausrüstungsgegenstände besichtigt, erfolgte der Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie.
Einen neuen Schreckenstag hat die Börsen- ! geschichte zu verzeichnen und zwar gleichzeitig für sämtliche Börsenplätze Europas. Der vorige Sonn-