elrlWfter.

Amts- und Intelligenz-Blatt flir den Oberamts-Bezirk Nagold.

L 128.

Erscheint wöchentl. 3mal: Dienstag, Don­nerstag und Samstag, und kostet viertel- jährl. hier (ohne Trägerlohn) 80 ^s, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1.20 Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Dienstag 29. Hklober

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aus gewöhn!. Schrift bei einmaliger Ein­rückung 9 I, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1895.

Amtliches.

. Nagold.

Weichslags-Aögeordneten-GrsaH-Wlchk betreffend.

Unter Bezugnahme auf die in vorgenanntem Betreff bereits ergangenen Erlasse wird hiemit Nachstehendes weiter bekannt gemacht:

Der Oberamtsbezirk Nagold bildet 39 Wahlbezirke mit den Nummern 69107.

Jede politische Gemeinde (mit Ausnahme von Nagold) bildet für sich einen Wahlbezirk; die Stadt Nagold ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt.

Als Abstimmungslokal in den einzelnen Abstimmungsbezirken ist das Ratszimmer in den be­treffenden Gemeinden bestimmt.

Als Wahlkommiffär für den VII. Wahlkreis, der die Oberämter Calw, Hervenberg, Nagold, Neuenbürg umfaßt, ist Oberamtmann Völter in Calw bestellt.

Die Wahl beginnt an allen Wahlorten am

Dienstag den 12. November d. I., vorm. 10 Uhr, und dauert ohne Unterbrechung bis abends 6 Uhr desselben Tags.

Als Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sind bestellt worden:

Nro.

Gemeinde, bezw. Wahlbezirk.

Wahlvorsteher.

Stellvertreter.

69

Nagold, I. Wahlbezirk, auswärts rechts von der Cal- wer-, Markt- u. Jselshauser- straße, (Wahllokal: Rathaus.)

Stadtschultheiß Brodbeck.

Stadtpfleger Kapp.

70

II. Wahlbezirk, auswärts links von der Cal- wer-, Markt- u. Jselshauser- straße, (Wahllokal: das alte Schulhaus).

Verwaltungsaktuar Rapp.

Kassier Lenz.

71

Altensteig-Stadt.

Stadtschultheiß Welker.

Sparkassier I. Lutz.

72

Altensteig-Dorf.

Schultheiß Seeger.

Gemeindepfleger Calmbach.

73

Beihingen.

Frey.

Gemeinderat Wilh. Kußmaul.

74

Berneck.

Stadtschultheiß Weik.

Stadtpfleger Huß.

75

Beuren.

Schultheiß Großhans.

Gemeindepfleger Frey.

76

Bösingen.

Koch.

Bahnet.

77

Ebershardt.

Rothfuß.

Stiftungspfleger Braun.

78

Ebhausen.

Dengler.

Gemeindepfleger Schüttle.

79

Effringen.

Gemeindepfleger Dürr.

Gemeinderat Weik.

80

Egenhausen.

Schultheiß Haußer.

Koch.

81

Emmingen.

Renz.

Martini.

82

Enzthal.

Erhardt.

Gemeindepfleger Roller.

83

Ettmannsweiler.

Roller.

Gemeinderat Kübler.

84

Fünsbronn.

Gemeindepfleger Kalmbach.

Bürkle.

85

Garrweiler.

Schultheiß Keck.

Gemeindepfleger Lamparth.

86

Gaugenwald.

Gemeinderat M. Schaible.

Schüttle.

87

Gültlingen.

Schultheiß Wurst.

Gkmeinderat Fischer.

88

Haiterbach mit Alt-Nuisra.

Stadtschultheiß Krauß.

G. Gutekunst.

89

Jselshausen.

Gemeinderat Mikeler.

Gemeindepfleger Lehre.

90

Mindersbach.

Gemeindepfleger Dürr.

Gemeinderat Calmbach.

91

Oberschwandorf.

Schultheiß Schumacher.

I. G. Rapp.

92

Oberthalheim.

Gemeindepfleger Kuon.

Weber.

93

Pfrondorf.

Schultheiß Brenner.

Hartmann.

94

Rohrdorf.

Killinger.

Koch.

95

Nothfelden.

Bühler.

Gemeindepfleger Rentschler.

96

Schietingen.

Luz.

Rauschenberger.

97

Schönbronn.

Stockinger.

Gemeinderal Majer.

98

Simmersfeld.

Kern.

Stiftungspfleqer Schaible.

99

Spielberg.

Kienzle.

Gemeinderat Joh. Keller.

100

Sulz.

Gemeinderat Proß.

PH. Dürr.

101

Ueberberg.

Schultheiß Rapp.

Schleeh.

102

Unterschwandorf.

Kehle.

Gemeindepfleger Raiber.

103

Unterthalheim. .

Scherwann.

Gemeinderat Titus Lutz.

104

Walddorf mit Mohnhardt.

Walz.

Oberamtsbaumwart Bihler.

105

Warth.

- Gboßmann.

Gemeinderat Herter.

106

Wenden.

Gemeinderat Hertter.

Gemeinderat Stempfle.

107

Wildberg.

Stadtschultheiß Mutschler.

Stadtpfleger Geiger.

Die Feststellung des Wahlbezirks und die Ernennung des Wahlvorstehers, sowie dessen Stell-

Vertreters im Verhinderungsfall, das Wahllokal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken (auch in den Teilgemeinden) in ortsüblicher Weise spätestens am Sonntag den 3. November bekannt zu machen. Auch sind hiebei die Wähler darüber zu belehren, wie die Wahlzettel beschaffen sein müssen.

um giltig zu sein. Der Vollzug ist in beiden Exem­plaren der Wählerliste zu beurkunden.

Ein zum Anschlag am Rathaus geeignetes Plakat ist den Ortsvorstehern zugegangen.

Die Nummer, welche nach vorstehender Bekannt­machung jeder Wahlbezirk erhält, ist in die Wähler­liste einzutragen.

Daß die Bekanntmachung auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus geschehen ist, ist spätestens am Montag den 4. Novbr. hieher an­zuzeigen.

Den 27. Oktober 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold.

Kekarmtmachvng,

betr. die Volkszählung am 2. Dezbr. 1805.

Gemäß dem Beschluß des Bundesrats vom 11. Juli 1895 und der Verfügung der K. Ministerien des Innern und der Finanzen vom 23. September d. Js. (Reg.-Bl. Nro. 25) ist auf 2. Dezember 1805 wieder eine Zählung der ortsanwesenden Bevölke­rung vorzunehmen.

Nach 8 4 ff. der vorgedachten Minsterialverfü- gung ist das Zählgeschäft unter Leitung des Gemeinde­rats zu besorgen, welcher hiefür unter seiner fort­dauernden Verantwortung und unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers oder seines Stellvertreters eine Zählungskommission zu bestellen hat, was bis 15. November geschehen sein soll.

Die Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke und die Bestellung der Zähler soll bis 20. November d. Js. vollendet sein.

Die Zähler müssen bis zum 25. November mit den nötigen Zählpapieren versehen sein. Spätestens am 26. November ist zu berichten, daß die Zählungs­kommission gebildet, die Einteilung der Gemeinden im Zählbezirke und die Bestellung der Zähler erfolgt und die Zähler mit den nötigen Zählpapieren versehen sind, j Als Zähler sind nur zuverlässige und möglichst : ortskundige Männer auszuwählen. Ihre Thätigkeit s ist ein unentgeltliches, im Interesse der Gemeinde

> ausgeübtes Ehrenamt. Soweil freiwillige Zähler in ! einer Gemeinde nicht zu finden sind, werden die I Kosten für dieselben von der Gemeinde getragen.

s Schließlich werden die Ortsvorstcher angehalten, sich mit den Bestimmungen der Minifterialverfügung vom 23. September 1895 genau bekannt zu machen, ' die Zählungskommissionen und Zähler eingehend zu ! instruieren und Sorge zu tragen, daß das Zählungs- " geschäft nach Vorschrift durchgeführt wird, i Die erforderlichen Formularien sind heute den i Schultheißenämtern zugegangen. Ein etwaiger Mehr-

> bedarf ist rechtzeitig zu bestellen.

Den 25. Oktober 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Die an der K. Tierärztlichen Hochschule in Stuttgart abgehaltene Prüfung im Hufbeschlag haben u. a. bestanden: Georg Guttmann von Affstätt, OA. Herrenberg, Karl Schanz von Wildberg, OA. Nagold, Paul Wallrafs von Altensteig, OA. Nagold, Theodor Widniayervon Gültlingen, OA. Nagold.

Hages-Weuigkeilen.

Deutsches Leich.

Oberndorf, 24. Okt. Ein Schriftchen, welches der Vorstand des bayerischen Feuerwehrverbands soeben an Behörden und Erziehungsanstalten versendet, ist von allge­meinem Interesse. Danach wurden in den 8 Jahren von ! 1879 bis 1886 nur in Deutschland rund 6000 Brände durch l Kinder verursacht und dadurch an ca. 13000 Gebäuden > ein Schaden (mit Einrechnung von Schaden an Mobiliar