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36.
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Samstag 23. März
Insertions-Gebühr sür die Ispaltige Zecke aus gewöhn!. Schrift bei einmaliger Einrückung 9 ^s, bei mehrmaliger je 6 ^s. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebcn sein.
189s.
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung, betreffend das Ersatzgeschäft pro 1885.
Unter Bezugnahme auf die im Gesellschafter Nr. 29 und 30 erfolgte vorläufige Veröffentlichung des Reiseplans der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Nagold ergeht die nachstehende weitere Bekanntmachung:
Es findet statt:
1 ) am Mittwoch den 3. April, von vorm. 8 O 2 Uhr an, die Musterung in Wildberg,
2 ) am Donnerstag den 4. April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Altensteig,
3) am Freitag den 5. April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Nagold,
4) am Samstag den 6 . April, vorm. 7 Uhr, die Losung in Nagold.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militärpflichtige, welche nach den Bestimmungen der 88 25 und 26, vergl. mit 8 62 Ziff. 3 der W.-O. vom 22 . Nov. 1888 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärverhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2 . Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen und Rechtsnachteile (vergl. auch tz 62 und tz 66 Ziff. 3 der W.-O.) aufzusordern, zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichneten Ort mit reingewaschenem Körper, gründlich gereinigten Ohren und frischem Leibweißzeug sich zur Musterung pünktlich einzufinden. Auch sind die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß das Erscheinen in unreinlichem oder betrunkenem Zustand und die Verübung von Unfug jeder Art, insbesondere Lärmen im Rathaus und dessen Umgebung, unnachsichtlich bestraft wird.
Zur Musterung haben je unter Führung ihrer Ortsvorsteher, welche die Rekrutierungsstammrollen pro 1893—1895 mitzubringen haben, die Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge mit ihren Losnngs- scheinen versehen, zu erscheinen:
1 ) Am Mittwoch den 3. April im Musterungslokal in Wildberg:
Vormittags 8 Uhr: die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Emmingen, Gültlingen;
vorm. 9 Uhr: diejenigen von Mindersbach, Pfrondorf, Nothfelden, Schönbronn;
vorm. 90e Uhr: diejenigen von Sulz und Wenden.
2 ) am Donnerstag den 4. Aprilin Altensteig: vorm. 70e Uhr: die Pflichtigen von Altensteig-
Stadt und -Dorf;
vorm. 8 O 2 Uhr: diejenigen von Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen;
vorm. 9 Uhr: diejenigen von Ebershardt, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn;
vorm. 902 Uhr: diejenigen von Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg, Ueberberg; vorm. 10 Uhr: diejenigen von Walddorf u. Warth.
3) Am Freitag den 3. April in Nagold: vorm. 702 Uhr: die Pflichtigen von Nagold; vorm. 9 Uhr: diejenigen von Ebhausen, Haiterbach, Jselshausen;
vorm. 902 Uhr: diejenigen von Oberschwandorf, Oberthalheim, Rohrdorf;
vorm. 10 Uhr: diejenigen von Schietingen, Unterschwandorf und Unterthalheim.
Hiebei wird noch bemerkt: u) Einjährig-Freiwillige sind durch ihren Berechtigungsschein von der Gestelli'Ng entbunden.
0 ) In Beziehung auf Zurückstellnngsansprttche
wird auf die ergangene oberamtliche Bekanntmachung (Gesellschafter Nr. 29) mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Gesuche Berücksichtigung finden können, welche der § 20 des Reichsmilitärgesetzes und Z 32 der Wehrordnung speziell bezeichnen und daß diesfallsige Gesuche mit den vorgeschriebenen Fragebogen, die, soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens im Mnsterungstermin, womöglich aber vorher, einzureichen sind.
Die Prüfung der Reklamationen wird je unmittelbar nach Beendigung des Musterungsgeschäfts in den verschiedenen Musterungsorten vorgenommen werden.
Sollten Väter oder Mütter wegen eigener Ar- bcits- oder Aufsichtsunsähigkeit Zurückstellung ihrer Söhne beanspruchen, so haben jene gleichfalls vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
e) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
ä) Schulamtskandidaten und Lehrgehilfen haben ihre Prüfungszeugnisse im Musterungstermin vorzulegen.
o) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
t) Militärpflichtige, welche eine erhebliche Krankheit durchgemacht haben oder durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert sind, haben ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige und Krüppel dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden. (W.-O. 8 62, Ziff. 4.)
Die Losziehung findet für die Militärpflichtigen der Altersklasse 1875, einschließlich solcher älteren Pflichtigen, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind, am Samstag den 6 . April d. I. aus dem Rathause in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung morgens 7 Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das Anwohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist, wird bemerkt:
u) der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen.
b) Von der Losung sind ausgeschlossen die zum einjährig-freiwilligen-Dienst Berechtigten, die von den Truppen-(Marine-)Teilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen (tz 31 des Strafgesetzbuchs).
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen, soweit sie gestellungspflichtig sind, unverweilt zu eröffnen und die Eröffnungsurkunden unter spezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis 30. März vorzulegen. Von den später noch zur Anmeldung kommenden Militärpflichtigen ist gleichzeitig mit der Anmeldeanzeige auch eine Cröffnnngsbescheiniguug für die Vorladung zur Musterung und eventuell der Losungsschein einzusenden.
Den 16. März 1895.
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission:
Oberamtmann Vogt.
Die Frühjahrs-
KonLrolversammlungen
für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes finden im Kontrolbezirk Uagold im Jahre 1895 wie folgt statt:
Kontrolstation Alten steig Stadt am 17. April, 10 Uhr vormittags beim neuen Schulhaus für die Gemeinden Altensteig Stadt, Altensteig Dorf, Berneck, Ebershardt, Egenhausen, Garrweiler, Gaugenwald, Spielberg, Ueberberg, Walddorf, Warth.
Kontrolstation Simmersfeld am 17. April, 2 Uhr nachmittags bei der Kirche für die Gemeinden Beuren, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Simmersfeld.
Kontrolstation Haiterbach am 18. April, 9 Uhr vormittags bei der Kirche für die Gemeinden Beihingen, Bösingen, Haiterbach, Oberschwandorf, Oberthalheim, Schietingen, Unterschwandorf, Unterthalheim.
Kontrolstation Nagold am 18. April, 102 Uhr nachmitt, bei der Turnhalle sür die Gemeinden Ebhausen, Emmingen,Jselshausen, Mindersbach, Nagold, Pfrondorf, Rohrdorf.
Kontrolstation Wildberg am 19. April, 8 ' 2 Uhr vormittags im Forsthof für die Gemeinden Effringen, Gültlingen, Nothfelden, Schönbronn, Sulz, Wenden, Wildberg.
Bei den Kontrolversammlungen haben zu erscheinen: die Disposttionsurlauber, Reservisten, Landwehrleute I. Aufgebots, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, die Halbinvaliden, welche noch im dienstpflichtigen Alter stehen, sowie sämtliche Ersatzreservisten.
Militärpässe und Führungszeugnisse sind mit zur Stelle zu bringen, etwaige Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.
Calw, den 4. März 1895.
Bezirkskommando.
Vorstehendes ist in den Gemeinden durch die
Schultheißenämter wiederholt auf ortsübliche Weise
bekannt zu machen.
Nagold, den 14. März 1895.
__ K. Oberamt. Vogt.
Aufforderung
an die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1895 bis 31. März 1896.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8 . September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur "Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr
^ 1 ' ^ aufgefordert, indem zugleich folgendes
31. März 1896 bemerkt wird:
1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 ^ sür jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2 ) Steuerpflichtig ist der Inhader des Hundes.
Wer in dem Etatsjahr ^ ^ einen Hund
versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1. dis 15. April 1885 (bezw. da auf den letztern Tag in diesem Jahr der Ostermontag fällt, bis 16. April) nicht admeldet, hat die Steuer
von demselben für das Etatsjahr
fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1895 keinen Hund mehr besitzt.
3) Auf de» 1. April 1885 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am